Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • Hallo uncontrolled,

      die zwei Jahre stehen im 1605 (2) Bgb.
      Ne, so leicht kann sich das JA nicht aus der Affaire ziehen.
      Sie haben im Auftrag des Kindes Dich angeschrieben und die geforderte Auskunft erhalten.
      Selbst wenn sie Dir die Originale wieder zurück geschickt haben, ist das Wissen des Jugendamtes als Bevollmächtigte des Kindes diesem zuzurechnen (meine ich).
      Du weißt doch gar nicht, ob sie nicht Kopien für die Akte und das Kind gezogen haben.
      Auf sowas würde ich mich nicht einlassen.
      Das kannst Du aber dann ggf. später noch mit einem Anwalt beraten.
      Unsere Erfahrung besagt ja auch, dass man als Elternteil nicht für voll genommen wird, wenn man das Kind oder das JA anschreibt. Nur ein Anwalt hat "was zu sagen".
      Da Du aber keinen Titel bedienen musst, entspannt Du Dich jetzt bitte und meldest Dich wieder, wenn es was Neues bei Dir gibt.
      Okay? ^^

      Gruß Tanja
    • Hallo, es ist soweit. Ich habe ein Schreiben vom Anwalt erhalten. Das habe ich bearbeitet und hänge es an. Interessant ist die kurze Frist, die mir zur Zahlung gesetzt wurde (bis heute, Schreiben kam heute erst an).
      Und ich soll ohne Abzug meines hälftigen Kinderbonus überweisen?
      Zwar wurde nun angegeben, dass meine Tochter über kein Vermögen verfügt, aber ein Nachweis liegt nicht vor. Wenn das stimmt, dann fehlt aber der Nachweis über Vermögen der Mutter, da sie nach geschrieben hat, dass mein Unterhalt seit Jahren auf ein separates Konto geht, wovon lediglich die Handyrechnung von XXX(edit TanjaW9) abgeht, also muss ja irgendwo Vermögen sein. Wie auch immer.

      Der in diesem Schreiben angegebene Wohnwert der Mutter wurde nicht weiter belegt, sondern geschätzt.
      Es fehlt auch ein zusammenfassende Berechnung des Einkommens der Mutter. Hierzu später noch mehr. Mein Einkommen wurde zu hoch geschätzt, demnach würde die Einstufung nach Stufe 7 richtig sein, sollten die Zahlen der Mutter stimmen.

      Der Anwalt verweist auf die Jugendamtsurkunde und möchte daraus eine ggf. zwangsvollstrecken. Obwohl diese nur befristet war bis zur Volljährigkeit!
      Und warum muss ich das Geld nun dem Anwalt überweisen?

      Es wurden Einkommensnachweise der Mutter beigefügt für den Zeitraum Mai 2019 bis April 2020 und vom Juni 2019 bis Juli 2020 (warum nur bis Juli?).
      Weiter wurde ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2019, aber kein Bescheid und auch keine Erklärung. Auch keine Erklärung, dass keine Steuererklärung gemacht wurde oder so.
      Das unbereinigte Einkommen aus den Abrechnungen 08/2019 bis 07/2019 liegt bei 13347,17 €. Wenn ich dazu monatlichem Wohnwert von 500,- berechne, würde sich ein unbereinigtes Einkommen von jährlich 19347,17 € bzw. monatlich 1612,26 € ergeben. Der Anwalt stuft die Mutter aber wiederum bei 1800,- € ein. Wieso?

      Zumal nun noch weitere Belege beigefügt wurden:
      • Bescheid über Abfallentsorgungsgebühren für 2020 in Höhe von 110,44,- €
      • Bescheid über Wasser- und Abwasserentgelte für 2019 in Höhe von 464,92 € und diese Summe dann auch als Vorausleistung für 2020
      • Eine Beitragsrechnung für eine Privatschutz-Versicherung (Wohngebäudeversicherung) auf Namen der Großmutter meiner Tochter mit Jahresbeitrag in Höhe von 196,- € für 2020

      Was kann ich denn bei diesen Angaben nun von den 1612,26 € abziehen, weil die 1800,- € ja nach aktueller Auskunft der Mutter weit hergeholt sind?
      Gehe ich nun einfach mal von dem monatlichen Nettoeinkommen der Mutter aus und rechnen wir mal wie die Einstufung nach Düsseldorfer Tabelle aussehen würde.
      Bei mir gehe ich einfach mal von den Einkünften aus, die ich bereits dem Jugendamt mitgeteilt habe, weil ich nun nicht genau weiß, ob nun alles wieder von Vorne berechnet werden muss, zumal ich auch keine Nachweise für spätere Zeiträume habe:

      2196,87 € von mir (jetzt nach Leitlinien des OLG bei meiner Tochter, bereinigt)
      +1612,26 € von der Mutter (unbereinigt)
      = 3809,13 €

      Einstufung knapp bei Stufe 6 nach Düsseldorfer Tabelle. Bedarf: 679,- €
      Davon abzüglich Kindergeld von 204,- € = Zahlbetrag 475,- €.

      Aufteilung:
      2196,87 €
      -1160,- € Selbstbehalt privilegiertes Kind
      = 1036,87 €

      1612,26 €
      - 1160,- €
      = 452,26 €

      1036,87 €
      +452,26
      = 1489,13

      Anteil von mir = 1036,87/1489,13 x 475 = 330,74 €
      Anteil der Mutter: 144,26 €

      Nun zu den Fragen:
      • Wie antworte ich dem Anwalt, welche Belege schicke ich nun (ab Auskunftsanfrage vom Jugendamt oder ab jetzt)?
      • Was ist mit den Zeugnissen?
      • Habe ich Anspruch auf eine Rechnungsaufstellung, damit ich sehen kann, wie der Anwalt zu seinen Beträgen kommt, die ja abweichend von meinen sind?
      • Habe ich anhand der vorgelegten Angaben richtig gerechnet?
      • Muss ich jetzt direkt zahlen oder darf ich weiter das Geld zurück behalten bis wirklich alles inklusive Zeugnisse vorliegt?
      Außerdem was ist mit dem Kinderbonus? Der Anwalt hat diesen nicht eingerechnet und wieso muss ich jetzt erst ab September zahlen?
      Die erste Aufforderung kam doch vom Jugendamt schon im Mai oder Juni?
      • Welche Nachweise darf ich noch erwarten?
      • Was schreibe ich am Besten, um nicht emotional zu werden?

      Ich bin ehrlich gesagt froh, dass es nun weiter geht und bald ein Ende hat.

      Danke im Voraus.
      Dateien

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: zum dritten Mal! keine Klarnamen!!!

    • Schade dass ich nicht editieren kann. Ich habe noch eine zweite Rechnung anhand vorliegender Angaben gemacht. Und zwar wenn ich davon ausgehe, dass meine Tochter nicht mehr privilegiert ist (eigener Hausstand).
      Sie wohnt zudem noch mietfrei:

      2196,87 € von mir (nach Leitlinien des OLG bei meiner Tochter, bereinigt)
      +1612,26 € von der Mutter (unbereinigt)
      = 3809,13 €

      Bedarf:
      860,- €
      -204,- € Kindergeld
      -375,- € Mietanteil
      =281,- €

      Aufteilung:
      2196,87 €
      -1400,- € Selbstbehalt nicht privilegiertes Kind
      = 796,87 €

      1612,26 €
      -1400,- €
      =212,26 €


      796,87 €
      +212,26
      = 1009,13


      Anteil von mir = 796,87/1009,13 x 281 = 221,89 €
      Anteil der Mutter: 59,10 €

      ...
    • Hallo uncontrolled
      Für Dich ist jetzt das OLG an Deinem Wohnort maßgeblich zur bereinigung Deines Einkommen. Dem Anwalt Deiner Tochter würde ich über meinen Anwalt mitteilen, das ohne die korrekten Nachweise( vollständiger Steuerbescheid einschließlich Anlage KAP ) des Einkommen der Mutter und der Tochter keine korrekte Berechnung Deines Anteiles am Unterhalt erfolgen könne und das Deine Tochter in der Bringschuld ist ( Nachweiß der Bedürftigkeit), ebenso wie der Nachweiß der Beantragung von Schüler Bafög ( welches nicht zurück zahlbar ist ) und diese Beantragung vorrangig vor Unterhaltszahlungen von Dir ist. Wegen der angedrohten Pfändung würde ich dem Anwalt mitteilen das der Titel auf das 18 Lebensjahr befristet ist und somit daraus nicht mehr vollstreckt werden darf, sowie die Aufforderung diesen zurück zu geben.

      LG Hugoleser
    • Hallo uncontrolled,

      ich weiß gar nicht, wie oft ich Dich noch ermahnen soll, damit Du Dich endlich an die Regel keine Klarnamen hälst! :S

      Was Deine Fragen angeht: wie willst Du denn generell, dass die Dinge geklärt werden?
      Ich hatte schon mal vorgeschlagen, dass Du Dir einen Anwalt suchst und mit dem eine Taktik absprichst.
      Es wird schwer, allein gegen derartige Behauptungen wie: das Vermögen ist nicht einzusetzen, da es in der Zeit angespart wurde als sie den Unterhalt gekürzt haben (sinngemäß) anzukommen.

      Wenn der Anwalt nun erst ab September Unterhalt fordert, kannst Du dich entweder darauf einlassen und dann für den tatsächlich geforderten Zeitraum Dein Einkommen offen legen, oder Du legst ab Aufforderung durchs JA offen und gestehst damit ggf. zu, dass Du bereits ab diesem Zeitpunkt unterhalts- und nachzahlungspflichtig bist.
      Ansonsten antwortest Du halt (wenn Du es unbedingt allein und vielleicht noch schlimmer machen willst) Punkt für Punkt und schreibst auch Deine Aufforderung an das Kind/JA (von damals) - so weit noch nicht erfüllt - noch mal ab und forderst zu allen Dingen die Belege.
      Auch Zeugnisse.

      Das mit der Vollstreckungsandrohung ist merkwürdig: wieso kommt der Anwalt darauf, gibt es wirklich keinen unbegrenzten Titel (meinetwegen einen alten, von vor der Begrenzung?) - ansonsten geht das mit dem Vollstrecken natürlich nicht und dient nur als Einschüchterungsversuch.
      Deine Berechnungen möchte ich insoweit nicht kommentieren, ich bin hinsichtlich der Kürzung um das kostenlose Mieten noch nicht überzeugt.
      Was aber den Selbstbehalt angeht, gehen die meisten Gerichte bei priviligierten Volljährigen erst mal vom angemessenen Selbstbehalt aus; so lange mindestens ein Elternteil leistungsfähig ist.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja
      Ich denke mal uncontrolled geht darauf hinaus das er der Tochter das kostenlose Wohnen als Bedarfsminderung anrechnen möchte ( siehe Analog beim Wohn vorteil Einkommens erhöhend). Das er endlich einen kompetenten Anwalt braucht ist auch klar, ebenso wie die Andeutung des gegnerischen Anwalt mit der Pfändung, den ich wie Du als Einschüchterungsversuch ansehe.

      LG Hugoleser
    • TanjaW9 schrieb:

      ich weiß gar nicht, wie oft ich Dich noch ermahnen soll, damit Du Dich endlich an die Regel keine Klarnamen hälst! :S
      Scheiße, ich habe es einfach übersehen, dabei wolle ich es dieses Mal richtig machen. ||

      Ich habe nie ein Problem damit gehabt, Unterhalt zu zahlen. Dem Anwalt habe ich noch einmal geschrieben, auch dass ich meine Tochter nicht mehr als privilegiert betrachte und das Wohnen bedarfsmindernd ansehe. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass ich nicht für die Verzögerung verantwortlich bin und erst wieder Unterhalt zahle, wenn die Berechnung abgeschlossen und die Höhe beziffert wurde. Aber ich habe auch mitgeteilt, dass ich bereits drei Monate lang ein "Darlehen" gewährt habe und der Unterhalt rückwirkend zurück gelegt wurde. Sobald alles abgeschlossen ist, wird dieser auch ausgezahlt. Es ging mir auch nie darum, den Unterhalt nicht zu zahlen, sondern dass er korrekt berechnet wird.

      Natürlich habe ich noch einmal wegen dem Vermögen nachgefragt, da die Mutter mir ganz klar geschrieben hat, dass über Jahre hinweg das Geld zurück gelegt wurde. Und irgendwo muss es ja sein und irgendwem muss es gehören. Das möchte ich wissen. Die fehlenden Unterlagen habe ich auch erneut angefordert. Und den Kinderbonus auch gleich erwähnt, der noch zu verrechnen ist im September sowie Oktober. Es muss ja einen Grund geben, warum ich gewisse Nachweise nach mehrmaligen Anforderungen nicht erhalte, zumindest kann ich das so empfinden. Zeugnisse: Unentschuldigte Fehlstunden wegen Fridays For Future z. B. oder schlechte Noten.
      Fehlender Steuerbescheid: Ggf. doch etwas zu verbergen? Genaue Angaben zum Haus: Vielleicht doch mehr als "geschätzt" wird?

      Wie kommt der Anwalt bei der Mutter auf so ein hohes Einkommen, was selbst mit den Belegen nicht zu errechnen ist? Oder wird künstlich versucht, in der Düsseldorfer Tabelle höher zu kommen?
      Immerhin wären nach meiner ersten Berechnung sogar ein paar Euro mehr Anteil von mir zu tragen gewesen, als der Anwalt es berechnet hat. Aber was ist mit Bereinigung?

      Ich suche mir nun wieder einen Anwalt. Was den Titel angeht, der war ganz klar befristet, habe mir das noch einmal angesehen. Also entweder der Anwalt hat es nicht richtig geprüft oder es wurde bewusst so mitgeteilt um mich zu verunsichern. Er kann zumindest jetzt rechnen und mir seine neue Berechnung übermitteln, während ich in dieser Zeit dann auch beim Anwalt war und die Sache übergeben habe. Viel mehr kann er nicht machen. Und ohne vollständige Übermittlung der Nachweise, wird es für ihn sicher auch nicht einfach, Klage einzureichen, aber das wird dann mein Anwalt regeln.

      Was das kostenlose Wohnen angeht: ich denke nicht, dass ich damit durch komme, aber ich kann es versuchen, das Geld für Anwalt ist doch sowieso weg... Und ggf. auch die Gerichtskosten. Also habe ich ja nicht mehr viel zu verlieren. Fakt ist, dass ich weniger leisten muss, als das Jugendamt mir vermitteln wollte und ich nicht alleine Unterhalt zahlen muss. Für mich auch eine Genugtuung, dass ich auch einfach mal Recht hatte.

      Ich dachte übrigens, dass der angemessene Selbstbehalt bei nicht privilegierten Kindern anzusetzen ist und der kleinere bei privilegierten Kindern. Aber das könnte auch schon Ausschlaggebend sein für die Einstufung.
      Wenn ich wieder was höre, melde ich mich. Danke für die Unterstützung und teilweise Motivation.
    • Hallo uncontrolled
      Es ist gut das Du zum Anwalt gehst. Da Du Deine Tochter ( was auch wohl der gegnerische Anwalt so sieht, da er mit der 860 € Pauschale rechnet) ist die Berechnung Deines Einkommen so. Bereinigtes Netto minus Unterhalt für das Privilegierte Kind, minus Deinem Selbstbehalt ( 1400 €?) ist das Geld was für die Unterhaltsleistung für die nicht privilegierte Tochter übrig bleibt. Achte also genau darauf das Dein Anwalt Dein Einkommen korrekt bereinigt .

      Gruß Hugoleser
    • Hallo,

      also die Hefam-Seite geht in Punkt 21.2 davon aus, dass bei Volljährigen, den minderjährigen gleichgestellten (also priviligierten) Kindern der notwendige Selbstehalt die unterste Grenze ist.
      In 21.3 ist vom angemessenen Selbstbehalt die Rede und es wurde hier im Forum auch bereits mehrfach diskutiert, dass wegen

      1603(2) Satz 3 schrieb:

      "Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann."
      der angemessene Selbstbehalt (bei beiden) so lange anzusetzen ist, bis beide Elternteil leistungsunfähig wären (also ein Mangelfall trotz beider Einkommen entstünde)...
      Ist nur einer unter Berücksichtigung der 1400 leistungsunfähig, bleibt es dennoch beim angemessenen Selbstbehalt bei beiden. Der andere Elternteil muss insoweit in Leistung gehen.

      Gruß Tanja
    • Ohje, das klingt kompliziert. Hört sich aber zunächst gut an. Nach Abzug wären beide weiterhin fähig zu zahlen. Also wären dann ja die 1400 anzunehmen. So oder so handelt es sich um die Berechnung des Unterhalts für meine Tochter im eine Schätzung. Genau wie damals das Jugendamt es versucht hat. Hauptsache erst mal festlegen und Druck machen.

      Der Anwalt meiner Tochter würde auch nicht gut bewertet, ich hätte das meiner Tochter gewünscht, damit die menschlich und fachlich gut aufgehoben ist. Könnte ja selbst keinen Einfluss auf alles nehmen.
    • MaxMustermann schrieb:

      Hallo zusammen,

      als Ergänzung: mir kommt der Wohnwert für meine Region etwas niedrig vor, für 500 EUR kriege ich hier nicht viel. Guck mal in den aktuellen Mietspiegel deiner Stadt und lass dir vom Anwalt doch einen Grundbuchauszug schicken, da geht die Wohnfläche der Immobilie draus hervor.
      Ich habe nun erst einmal Widerspruch eingelegt und meine Anwältin angeschrieben. Eine weitere Anwältin konnte nicht innerhalb der nächsten 3 Wochen nicht. Der Wohnwert muss mir erst nachgewiesen werden, aber es handelt sich ja auch um ein Haus in einem Dorf und da ist nicht viel zu erwarten. Hauptsache es wird belegt.

      Folgenden Widerspruch habe ich als letzte eigene Tätigkeit nun versendet:


      Ihr Schreiben bezüglich Unterhaltes gegen meine Tochter XXXX, Aktenzeichen XYZ


      Sehr geehrter Herr Soundso,

      zunächst einmal vielen Dank für das Zusenden der ersten Unterlagen, welche für die Unterhaltsberechnung meiner Tochter gegenüber, eine erste Einschätzung zu meinem Anteil ermöglichen. Bereits im Januar, noch vor Volljährigkeit meiner Tochter, habe ich vergeblich versucht, Nachweise über die Einkünfte der Kindesmutter zu erlangen, damit der Unterhalt frühzeitig berechnet und ohne Unterbrechung weitergezahlt werden kann. Die Mutter ließ danach verlauten, dass Sie der Meinung ist, dass ich keine Ansprüche auf Ihre Nachweise habe und ich habe dann wie angekündigt, die Unterhaltszahlungen ab Volljährigkeit gestoppt.

      Anschließend hat mich das Jugendamt in Vertretung meiner Tochter mit Schreiben vom 20.05.2020 aufgefordert, meine Einkommensnachweise offenzulegen. Dies habe ich unverzüglich getan und mich bereit erklärt, bis zum Abschluss der Berechnung, ein monatliches Unterhaltsdarlehen in Höhe von 200,- € zu gewähren, was ich dann auch unverzüglich angewiesen habe. Somit wurden für Mai bis Juli bereits anteilige Zahlungen geleistet.

      Die Berechnung basierte lediglich auf Schätzungen. Es hat auch hier eine längere Zeit gedauert, bis die Mutter die Unterlagen eingereicht hat. Da aber das Jugendamt nicht in der Lage dazu war den Wohnwert einzurechnen, wurde dem (armen!) Kind letztendlich empfohlen, einen Anwalt aufzusuchen. Nachweise wurden mir aus diesem Grund (mal wieder) nicht zugesandt, weshalb eine Berechnung weiterhin nicht möglich war. Deshalb habe ich dann kein weiteres Unterhaltsdarlehen mehr gewährt und von meinem vollständigen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht.

      Danach habe ich mit Schreiben vom 08.07.2020 noch einmal eine Aufforderung an meine Tochter persönlich geschrieben, die bis heute unbeantwortet blieb. Lediglich einen Hinweis, dass Sie sich nun von einem Anwalt beraten lässt, hat sie mir gegeben. Und das ist auch ok. Ich hoffe, dass Sie bei Ihnen gut aufgehoben ist und Sie meine Tochter auch gut beraten!

      Für mich persönlich war es nie ein Problem meine Nachweise offen zu legen, so wie es erwartet wurde. Den Unterhalt habe ich auch immer bereitwillig gezahlt soweit es von mir gefordert war und den damals gültigen Unterhaltstitel vom Jugendamt auch bedient (sogar eigenständig regelmäßig an die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle angepasst!).

      Während der Zeit des Bundesfreiwilligendienstes meiner Tochter, habe ich zu Recht den Unterhalt für diese Zeit neu berechnen lassen. Und sogar insgesamt zu viel gezahlt, weil auch hier die Mutter des Kindes mit Verzögerungstaktik dafür gesorgt hat, dass der Unterhalt erst später neu berechnet werden konnte.

      Aufgrund der Umstände bin ich auch weiterhin bereit, Unterhalt in der Höhe zu leisten, zu der ich gesetzlich verpflichtet bin. Wenn meine Tochter abweichend davon Unterstützung benötigt, kann sie auch jederzeit Kontakt aufnehmen. Das würde sicher auch das Verhältnis positiv fördern. Zumal es aktuell alles hätte schneller gehen können, wenn sie ausnahmsweise mir vertraut hätte. Denn wie sie jetzt sicher schmerzhaft erkennen muss, habe ich nichts verlangt was ich nicht verlangen darf, auch wenn die Mutter anderer Meinung war.

      Nun komme ich zu Ihrem Schreiben:
      Zunächst erhalten Sie anbei sämtliche Einkommensnachweise inklusive Steuererklärung und Bescheid für das Jahr 2019, ab Zeitpunkt der ersten Aufforderung vom Jugendamt. Das hatte ich auch bereits vorbereitet, zumal eine erneute Aufforderung erst in ca. 2 Jahren wieder erfolgen darf. Ich weise darauf hin, dass dem hinzuzurechnen ist, dass ich Fahrtkosten als berufsbedingte Aufwendung von jährlich 3801,60 € geltend mache, so wie es nach den Unterhaltsleitlinien meines OLG zulässig ist. Die Entfernungen können Sie ja leicht selbst anhand der vorliegenden Daten ermitteln, um das zu prüfen.

      Weiter erhalten Sie auch ein wenig Schriftverkehr als Nachweis, dass ich mich frühzeitig gekümmert habe, um den Unterhalt berechnen zu können und die Gegenseite (bzw. die Mutter) hier die Probleme bereitet hat. Vielleicht erläutern Sie meiner Tochter, dass das sicher nicht so gut war.

      Auch mit Ihrem Schreiben wurde ich nicht vollständig informiert. Zumal sich Ihre Berechnungen ebenfalls auf Schätzungen berufen, was nicht zulässig ist. Da Sie also gar keinen Unterhalt beziffern können, können Sie auch derzeit keinen Betrag fordern. Ich komme nach den mir aktuell vorliegenden Nachweisen auf ein unbereinigtes Netto-Einkommen der Mutter von monatlich 1612,26 € (inklusive Ihrer Wohnwert-Schätzung).

      Mein Einkommen liegt bereinigt bei monatlich 2168,07 €. Hier bei 2500,- € anzusetzen finde ich sehr hoch gegriffen. Nach meinen Berechnungen würde hier allenfalls Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle anzunehmen. Da meine Tochter aber nicht mehr privilegiert ist, einen eigenen Hausstand besitzt, wenn es auch im Haus der Mutter ist, hat sie einen festen Bedarf von 860,- €. Davon abzuziehen wären das volle Kindergeld von derzeit 204,- € sowie die dort enthaltenen 375,- € Wohnkosten, da sie mietfrei wohnt. Somit hat meine Tochter lediglich einen Bedarf von nunmehr 281,- €.

      Grob berechnet läge damit mein Anteil 221,89 € und der Anteil der Mutter 59,10 €.
      Um hier aber nun genaue Berechnungen ansetzen zu können, fordere ich erneut zur vollständigen beleghaften Auskunft durch meine Tochter auf und erwarte folgende Unterlagen:

      • letztes Halbjahres- und Jahresabschlusszeugnis (letztes Schuljahr)
      • regelmäßige Zusendung der zukünftigen Zeugnisse ohne weitere Aufforderung
      • Nachweis über Wohnwert: Wie groß sind die einzelnen Wohnungen, wer bewohnt welche Wohnung; aktuellen Mietspiegel oder anderer zulässiger Nachweis der Gemeinde; Wert des Hauses
      • Nachweis über Beantragung von Schüler- BAföG, da dieses vorrangig dem Unterhalt zu gewähren ist (es muss auch nicht zurück gezahlt werden)
      • Belege über das Vermögen meiner Tochter
      • Wem gehört das Konto, auf dessen laut dem Schreiben der Mutter jahrelang der Unterhalt floss und lediglich die Handyrechnungen abgehen? Belege!
      • Steuererklärung und Lohnsteuerbescheid der Mutter über das Jahr 2019 einschließlich Anlage KAP

      Außerdem drohen Sie mir mit einer Vollstreckung gemäß Jugendamtsurkunde. Das dürfen Sie gerne machen, wenn Sie im Gegenzug eine Vollstreckungsabwehrklage in Kauf nehmen möchten. Der Unterhaltstitel war bis zur Volljährigkeit befristet und ist somit nicht mehr vollstreckbar. Dennoch fordere ich hiermit auf, mir diesen Titel zurück zu geben.

      Ich weise außerdem noch darauf hin, dass Sie in Ihrer hier widersprochenen Zahlungsaufforderung von 320,- €, den sogenannten Kinderbonus, den ich hier zu 50% ansetzen darf, nicht abgezogen haben. Das sind im September 2020 100,- € und ich Oktober noch einmal 50,- €. Hier verweise ich gerne auf die öffentliche Kundgebung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie anderer öffentlicher Stellen (z. B. Jugendämter).

      Ich erwarte die geforderten Unterlagen in spätestens 14 Tagen.

      Wie gesetzlich vorgeschrieben, habe ich den ausstehenden Unterhalt seit Mai 2020 (bzw. anteilig) zurückgelegt, sodass nach Abschluss des gesamten Vorganges (ggf. gerichtlich, sofern meine Tochter diesen Weg bestreiten möchte), sämtlicher aufgelaufener Unterhalt dann gemäß der endgültigen Berechnung natürlich unverzüglich auch rückwirkend gezahlt wird!


      Vielen Dank für Ihr Verständnis.

      Mit freundlichen Grüßen

      ________
      Ich möchte dazu noch sagen, dass ich aufgrund der aggressiven Art des Anwalt, der sicher das so mit meiner Tochter abgesprochen hat und aufgrund der sowieso nun auf mich zukommenden hohen Kosten für Anwalt und ggf. Gericht, ich zunächst versuchen werde, dem Kind das Privileg abzusprechen und auf den festen Satz von 860,- € zu plädieren. Ganz ehrlich: Wenn man sich so strikt weigert seine Einkommen vollständig offen zu legen, dann hat man vermutlich auch etwas zu verbergen. Und an den Kosten ändert sich für mich nichts, also soll meine Anwältin dann bitte auch aus dem Vollen schöpfen und wenn es dann nicht klappt, haben wir es wenigstens versucht.
    • Ich war heute bei der Anwältin. Sie meinte, es könnte schwierig werden es durchzusetzen, dass meine Tochter einen eigenen Hausstand hat.
      Zumindest was den Abzug der Wohnkosten angeht, da die Mutter ja jederzeit Miete verlangen könnte.

      Außerdem war sie von der Vorbereitung meiner Unterlagen und auch dem Schreiben an den Anwalt meiner Tochter sehr begeistert.
      Sie schlug nun vor, dass ich dem Anwalt mitteile, dass ich zukünftig den von mir berechneten Unterhalt überweisen werde und auch den rückständigen Unterhalt entsprechend verrechnet mit Kinderbonus und bereits gezahltem Unterhalt anweise. Ihrer Empfehlung nach soll ich das Geld auch gleich überweisen.

      Im Anschreiben soll ich dann mitteilen, dass meine Tochter klagen soll, wenn sie nicht mit der Höhe des Unterhalts einverstanden ist. Ich soll auch noch einmal explizit die Zeugnisse anfordern und um die eigentlich unnötige Herausgabe des Unterhaltstitels bitten (der eh keine Gültigkeit mehr hat). Ich soll auch schreiben, dass ich klagen werde wenn ich die Zeugnisse nicht erhalte.

      Mehr könnte sie auch nicht machen, sie war nur begeistert, weil ich alles so gut vorbereitet habe. Und zahlen muss ich jetzt auch nichts. Wenn es Probleme gibt, soll ich mich wieder melden.

      Übrigens: Der Kinderbonus war ihr nicht einmal bekannt... war dort wohl noch keiner wegen der Thematik :-).
    • Hallo uncontrolled,

      Du wartest aber erst mal die Reaktion des Anwaltes auf Dein vorheriges Schreiben ab?
      Wenn Du erst mal zahlst, wirst Du sicher auch keine Zeugnisse (und die anderen angeforderten Unterlagen) erhalten.
      Da Du ja keinen Titel zu bedienen hast, kannst Du - auch um den Streitwert ggf. zu senken - eine Teilzahlung i.H.v. xxx anbieten, wenn Dir bis zum xxx die Zeugnisse vorliegen...

      Aber im Endeffekt musst Du abschätzen, was geht...

      Gruß Tanja
    • Also meine Anwältin hat empfohlen das von meiner Seite aus so fest zu setzen und auch direkt zu überweisen.
      Meine Tochter hat dann nur noch die Möglichkeit zu klagen. Und wenn ich die Zeugnisse nicht bekomme, kann ich klagen.

      Der Wohnwert wird wohl nicht viel mehr werden, eher weniger, da das Haus nicht in einer Großstadt steht und auch älter ist.
      Es würde ja doch sicher nicht darauf hinaus laufen, dass ich weniger bis gar keinen Unterhalt zahlen muss. Was nun richtig ist oder nicht, weiß ich nicht.
      Vielleicht wird der Unterhalt ja dann so akzeptiert? Und wenn nicht muss ich sowieso wieder vor Gericht.

      Ganz ehrlich, ich möchte einfach meine Ruhe haben. Und wenn ich dann die Zeugnisse nicht bekomme, muss ich diese eben einklagen.
      Wenn der Anwalt mich auffordert eine Summe X zu überweisen, die weitaus drüber liegt, muss ich ja auch wieder zu einem Anwalt und dann muss ich natürlich auch bezahlen.
      Vielleicht komme ich dem ja dann zuvor? Und ich denke es ist etwas anderes um eine Klage über 100,- € oder 320,- € monatlich zu bezahlen.

      Meine Anwältin ist eigentlich richtig gut und ich vertraue ihr. Ich denke, dass Sie mir das sicher nicht umsonst so mitgeteilt hat. Oder doch?
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