Hallo uncontrolled,
die zwei Jahre stehen im 1605 (2) Bgb.
Ne, so leicht kann sich das JA nicht aus der Affaire ziehen.
Sie haben im Auftrag des Kindes Dich angeschrieben und die geforderte Auskunft erhalten.
Selbst wenn sie Dir die Originale wieder zurück geschickt haben, ist das Wissen des Jugendamtes als Bevollmächtigte des Kindes diesem zuzurechnen (meine ich).
Du weißt doch gar nicht, ob sie nicht Kopien für die Akte und das Kind gezogen haben.
Auf sowas würde ich mich nicht einlassen.
Das kannst Du aber dann ggf. später noch mit einem Anwalt beraten.
Unsere Erfahrung besagt ja auch, dass man als Elternteil nicht für voll genommen wird, wenn man das Kind oder das JA anschreibt. Nur ein Anwalt hat "was zu sagen".
Da Du aber keinen Titel bedienen musst, entspannt Du Dich jetzt bitte und meldest Dich wieder, wenn es was Neues bei Dir gibt.
Okay?
Gruß Tanja
die zwei Jahre stehen im 1605 (2) Bgb.
Ne, so leicht kann sich das JA nicht aus der Affaire ziehen.
Sie haben im Auftrag des Kindes Dich angeschrieben und die geforderte Auskunft erhalten.
Selbst wenn sie Dir die Originale wieder zurück geschickt haben, ist das Wissen des Jugendamtes als Bevollmächtigte des Kindes diesem zuzurechnen (meine ich).
Du weißt doch gar nicht, ob sie nicht Kopien für die Akte und das Kind gezogen haben.
Auf sowas würde ich mich nicht einlassen.
Das kannst Du aber dann ggf. später noch mit einem Anwalt beraten.
Unsere Erfahrung besagt ja auch, dass man als Elternteil nicht für voll genommen wird, wenn man das Kind oder das JA anschreibt. Nur ein Anwalt hat "was zu sagen".
Da Du aber keinen Titel bedienen musst, entspannt Du Dich jetzt bitte und meldest Dich wieder, wenn es was Neues bei Dir gibt.
Okay?

Gruß Tanja