Hallo uncontrolled,
vermutlich war die Tochter auch schon beim Anwalt (wenn Dir als 18 jähriger ein Amt gesagt hätte, Du müsstest Dein Elternteil verklagen wenn er nicht zahlt, was das Amt berechnet hat, was hättest Du getan?).
Da Du keinen Titel zu bedienen hast, kannst Du bis zum Eingang der Unterlagen den Unterhalt zurück behalten.
Auch mit dem Hintergrund von vorhandenem Vermögen, welches volljährige Kinder auch einzusetzen hätten (bis auf Schonvermögen).
Schreib die Volljährige ruhig selber an.
Gruß Tanja
vermutlich war die Tochter auch schon beim Anwalt (wenn Dir als 18 jähriger ein Amt gesagt hätte, Du müsstest Dein Elternteil verklagen wenn er nicht zahlt, was das Amt berechnet hat, was hättest Du getan?).
Da Du keinen Titel zu bedienen hast, kannst Du bis zum Eingang der Unterlagen den Unterhalt zurück behalten.
Auch mit dem Hintergrund von vorhandenem Vermögen, welches volljährige Kinder auch einzusetzen hätten (bis auf Schonvermögen).
Schreib die Volljährige ruhig selber an.
Gruß Tanja