Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo uncontrolled,

      vermutlich war die Tochter auch schon beim Anwalt (wenn Dir als 18 jähriger ein Amt gesagt hätte, Du müsstest Dein Elternteil verklagen wenn er nicht zahlt, was das Amt berechnet hat, was hättest Du getan?).
      Da Du keinen Titel zu bedienen hast, kannst Du bis zum Eingang der Unterlagen den Unterhalt zurück behalten.
      Auch mit dem Hintergrund von vorhandenem Vermögen, welches volljährige Kinder auch einzusetzen hätten (bis auf Schonvermögen).

      Schreib die Volljährige ruhig selber an.

      Gruß Tanja
    • Danke Tanja, ich warte noch diese Woche ab und dann schreibe ich per Einschreiben meine Tochter an und halte die Zahlungen zurück. Vielleicht hat das Jugendamt ja auch schon geraten das evtl. vorhandene Vermögen beiseite zu schaffen. Ihr dürft mich für diesen Gedankengang gerne kritisieren. Die Mutter schreibt ja selbst, dass der Unterhalt den ich für edit TanjaW9: Name entfernt zahle seit Jahren auf ein separates Konto fließt, von dem lediglich edit TanjaW9: Name entfernt Handyrechnung abgeht. Das sind ja mindestens 350,- € seit Jahren steigend - monatlich. Bei 350,- € sind das in 5 Jahren 21.000,- € ohne Zinsen.

      Natürlich kann ich mir das einerseits nicht vorstellen, denn die Mutter hat nur einen Teilzeitjob und davon viele Jahre wahrscheinlich um den Mindestlohn herum verdient. Andererseits gehe ich davon aus, dass es auch einige Zuwendungen von ihren Eltern gab. Der Vater hat sehr viel Geld und mindestens 5 Immobilien. Davon hat jedes Kind inzwischen eines übertragen bekommen. Dennoch wurden sie vorher zum Teil von den Kindern bewohnt. Und dort wurde sicher nicht viel Miete verlangt, wenn überhaupt.

      Da kann man schon ganz gut monatlich so eine Summe ansparen. Und für den Führerschein hat die Mutter ja auch noch zusätzlich angespart. Ob es nun ein Vermögen gibt unabhängig vom Eigentum, muss doch zunächst geprüft werden. Da mir ja noch immer trotz mehrmaliger Zusagen, die benötigten Nachweise zu schicken, noch immer nichts erbracht wurde, ist schon fast lächerlich. Denn das Jugendamt hat alle Unterlagen und laut E-Mail ja nun auch die Freigabe der Mutter, mir diese zukommen zu lassen. Zuletzt habe ich aber auch bereits darauf hingewiesen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass der Mutter keine Unterhaltspflicht obliegt. Denn der Wohnwert macht auch beachtlich etwas zum Einkommen aus, wie ich inzwischen gelesen habe. Und nicht einmal die Vollmacht wurde mir durch das Jugendamt überreicht.

      Ich habe nach der letzten Mail vom Jugendamt nur noch mitgeteilt, dass ich mit so einer Antwort schon gerechnet habe (dass meiner Tochter der Anwalt empfohlen wird) und sie damit für meine Tochter auch keine große Hilfe waren. Ohne Emotionen geht es bei mir dann leider doch irgendwann nicht mehr. Ich möchte einfach nur den Unterhalt ausrechnen, den ich vermeintlich zu zahlen habe und die entsprechenden Nachweise haben.

      Wie kann das außerdem sein, dass meine Tochter die Schule regelmäßig für Fridays for future geschwänzt hat (mag ja einen guten Zweck zu verfolgen) und die Noten dem Anschein nach aber auch nicht so berauschend sind. Welche Prioritäten muss das Kind nur haben - das Zeugnis interessiert auch gerade wegen der Fehlstunden. Möchte mal wissen, wie zielstrebig sie vorgeht. Immerhin hat sie nach der Aufforderung mir eine Zeugniskopie geben zu müssen, meine Mutter angerufen, was sie sonst nie getan hat. Und gleich darauf hingewiesen, dass Noten doch nicht alles seien. Diese Aussage lässt mich schon zweifeln. Besucht sie die Schule evtl. nur, weil sie nicht wusste, was sie sonst machen soll? Und was macht man dann mit einem schlechten Abitur, wenn das die Folge ist?

      Wenn meiner Tochter es zusteht und sie es auch verdient, bin ich der letzte der keinen Unterhalt zahlt, das habe ich immer getan. Nur irgendwann hört der Spaß für mich auf. Zumindest dann, wenn ich nicht erkennen kann, dass die Investition zukunftsweisend und sinnvoll ist. Immerhin habe ich ja sonst nichts von dem Kind, was nicht nur durch eigenes Versäumen zu erklären ist. Irgendwann gibt man den Kampf aber auch auf. Ich konnte nicht mehr, das Leben hatte mich voll im Griff - und der Druck auch. Meine Schuld. Aber es hat mir auch gezeigt, dass man eben kämpfen muss und dass nichts umsonst ist. Vor allem gibt es nichts umsonst.

      Als meine Tochter 2018 den Bundesfreiwilligendienst begonnen hat und das Einkommen mit meiner Unterhaltszahlung verrechnet werden sollte, wurde ich durch die Mutter gezwungen das über einen Anwalt zu regeln. Am Ende habe ich trotzdem Geld gespart - es ging eigentlich nie um meine Tochter - sie war nur die Leidtragende. Der Mutter ging es um Macht. Denn auch sie war nicht auf das Geld angewiesen. Ich schon. Ich habe den Titel fast ausschließlich in voller Höhe bedient bis auf einen Zeitraum, wo ich sehr krank war. Selbst bei Arbeitslosigkeit oder Bezug von ALGII.

      Jetzt soll einfach auch die Mutter ihren finanziellen Beitrag leisten und der Machtkampf geht wieder los. Ich will meine Ruhe haben und natürlich nicht mehr blind weiter zahlen.

      Danke fürs Lesen.
    • Hallo uncontrolled,

      ich verstehe Deinen Ärger, aber bitte (letzte Mahnung dazu von mir) unterlass das Nennen von Klarnamen!
      Auch den Rest kann ich nachvollziehen, Du hattest es bereits geschildert.
      Ich hoffe, Du kannst Dir nebenher noch so etwas wie Coaching für Deinen Ärger besorgen (ich schreibe extra nicht P-Therapie, manche gehen dann ja hier ab wie eine Rakete - ich finde nichts verwerfliches daran, sich Rat und Hilfe von einem Therapeuten zu holen) - das frisst sich sonst in Dir fest.

      Auch hast Du die Tochter hoffentlich aufgefordert, ihr eventuell vorhandenes Vermögen (Bank- und Sparguthaben, Beteiligungen an Immobilien etc.) offen zu legen (Stichtagsprinzip, also z.b. auf den 31.12.2019)?

      Was das Zeugnis angeht: selbst wenn es schlecht sein sollte - wer fragt denn nach Jahren noch nach den Abiturnoten? Mich hat in den letzten 20 Jahren kein einziger gefragt, wie ich vor vielen vielen Jahren abgeschlossen habe - das gilt übrigens auch für andere Abschlüsse.
      Diesbezüglich solltest Du Dich etwas entspannen. Ebenso wenn sie ein FSJ machte, nur weil sie nicht weiß, was sie werden soll - ist ja nicht so selten heute.
      Besser allemal als im "Hotel Mama" den ganzen Tag "abzuhängen"...
      Wenn das Kind dann ein schlechtes Abitur hinlegen sollte, wird es halt selbst sehen müssen (und eben die Konsequenzen daraus tragen), was man damit dann anfängt.

      Wie gesagt, ich verstehe Deinen Frust - nur mit Ungeduld kommst Du nicht weiter. Kein Stück.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo uncontrolled,

      ich verstehe Deinen Ärger, aber bitte (letzte Mahnung dazu von mir) unterlass das Nennen von Klarnamen!

      Sch... sorry, versehen.

      TanjaW9 schrieb:


      Ich hoffe, Du kannst Dir nebenher noch so etwas wie Coaching für Deinen Ärger besorgen (ich schreibe extra nicht P-Therapie, manche gehen dann ja hier ab wie eine Rakete - ich finde nichts verwerfliches daran, sich Rat und Hilfe von einem Therapeuten zu holen) - das frisst sich sonst in Dir fest.

      Hatte ich alles schon, nur was erreicht wurde ist dann auch schon das Limit des Erreichbaren. Wobei ich sagen muss, dass ich auch sehr viel mit dem Kopf arbeiten muss und der dreht immer schnell auf bzw. kommt nicht mehr zur Ruhe. Ich muss eben immer etwas tun, dann denke ich auch weniger nach.

      TanjaW9 schrieb:


      Auch hast Du die Tochter hoffentlich aufgefordert, ihr eventuell vorhandenes Vermögen (Bank- und Sparguthaben, Beteiligungen an Immobilien etc.) offen zu legen (Stichtagsprinzip, also z.b. auf den 31.12.2019)?

      Habe ich nicht explizit, weil das zu einer vollständigen Auskunftspflicht gehört in meinen Augen. Gefordert habe ich die Auskünfte über das Jugendamt, weil diese sich als Ansprechpartner (ohne Nachweis) ausgegeben haben.
      Wenn ich dann meiner Tochter schreibe, werde ich das alles aber noch einmal detailliert anfordern mit Nachweisen (ggf. Kontoauszügen oder Bankauskunft, falls es möglich ist). Grundsätzlich wird es da aber sowieso eine Weigerung der Offenlegung geben, das wird dann schon die Mutter mit ihr besprechen. Ich möchte zunächst überhaupt erst irgendetwas haben. Was dann fehlt kann ich dann auch anfordern.

      TanjaW9 schrieb:


      Was das Zeugnis angeht: selbst wenn es schlecht sein sollte - wer fragt denn nach Jahren noch nach den Abiturnoten? Mich hat in den letzten 20 Jahren kein einziger gefragt, wie ich vor vielen vielen Jahren abgeschlossen habe - das gilt übrigens auch für andere Abschlüsse.

      Richtig ist das natürlich, kenne ich auch. Nur die Zielstrebigkeit muss dennoch erkennbar sein, unentschuldigte Fehlstunden - um darum ging es mir - sollten mir schon gut erklärt werden. Unterhalt ist kein Taschengeld sondern Einkommen. Sie kann, soll und darf sich gerne für die Natur einsetzen oder Hobbies haben, so lange deshalb nicht die Schule vernachlässigt wird. Das Abitur wählt man aber natürlich auch, um es später anwenden zu können.
      Wenn man darin keinen Sinn erkennt kann man auch empfehlen, sich eine Ausbildungsstelle zu suchen.

      TanjaW9 schrieb:


      Diesbezüglich solltest Du Dich etwas entspannen. Ebenso wenn sie ein FSJ machte, nur weil sie nicht weiß, was sie werden soll - ist ja nicht so selten heute.

      Das war auch kein Problem für mich. Das was mich geärgert hat war das Verhalten der Mutter damals mit den vielen Ausreden, warum sie sich nicht mit der Klärung der Unterhaltsfragen beschäftigt hat in dieser Zeit und ich ohne Anwalt nicht weiter kam.

      TanjaW9 schrieb:


      Besser allemal als im "Hotel Mama" den ganzen Tag "abzuhängen"...

      Das ist alles, was sie nach der Schule tut. Aber wenigstens besucht sie die Schule.

      TanjaW9 schrieb:


      Wenn das Kind dann ein schlechtes Abitur hinlegen sollte, wird es halt selbst sehen müssen (und eben die Konsequenzen daraus tragen), was man damit dann anfängt.

      Ja das stimmt ja auch. Ich möchte aber auch erkennen, dass es weiter geht und keine Endlosschleife wird.

      Wenn ich das Schreiben der Mutter deute, dann ist meine Tochter auch gar nicht privilegiert. Darauf würde ich mich auch nicht festlegen wollen. Sie hat einen eigenen Hausstand und wohnt sogar mietfrei.
      Ich würde einfach alle Optionen durchrechnen und dann halt mal schauen, wie die Unterschiede sind. Ich möchte einfach nur gerne rechnen können und diese Hinhaltetaktik hilft keinem. Warum schickt mir das Jugendamt denn die Vollmacht nicht? Sie stellen sich eben über mich, wie damals schon. Mit sozial hat das nichts zu tun.
    • Oh man, heute kam dann diese E-Mail vom Jugendamt:

      Sehr geehrter Herr XXX,

      Frau XXX hat die Beauftragung an das Jugendamt zur Beratung und Unterstützung in eigener Unterhaltsangelgenheit gem. § 18 Abs. 4 SGB VIII aufgehoben. Es ist davon auszugehen, dass eine anwaltliche Beratung erfolgen wird.

      Sie werden daher keine Unterlagen von uns erhalten.

      Ich wollte wohl zu viele Unterlagen haben oder habe mich einfach nicht dumm genug angestellt und einfach akzeptiert, was mir das vorgegeben wird. Nur schön, dass ich jetzt keine Unterlagen bekomme, während meine schön verteilt wurden.
    • Hallo uncontrolled,

      Du hast keinen Titel zu bedienen, also stellst Du jetzt die Zahlungen ein und schreibst Deine Tochter an und forderst vollständige Auskunft und Belegvorlage über ihre Einkünfte und ihr Vermögen (Du musst die Belege, die Du haben willst, so konkret wie möglich benennen!) sowie über die Einkünfte und das Vermögen der Mutter.
      Sie möge Dir die Belege und Zusammenstellungen inkl. der schon über das JA angeforderten Zeugnisse innerhalb von 14 Tagen zusenden.
      Wenn sie diese nicht zusendet, gehst Du davon aus, dass sie aufgrund Ihres Vermögens und/oder Einkommens nicht bedürftig sei.

      Dann packst Du vorsichtshalber den vom JA berechneten Unterhalt extra weg (ich weiß, im Moment gibt es keine Zinsen) und wartest ab, was da kommt.

      Gruß Tanja
    • Das werde ich so machen. Ich lege sowieso aktuell jeden Monat die zuletzt gezahlten 420,- € weg, abzüglich des Darlehens von monatlich 200,- €.

      Meine Tochter meinte nur, was das Problem sei mit dem Wohnwert, das Haus, würde eh nicht ihr gehören. Und außerdem hatte das Jugendamt ja sogar für mich wenig berechnet dass hätte ich doch annehmen können. Dabei geht es mir nicht um die Höhe sondern die Korrektheit
    • Ich schicke jetzt folgendes Schreiben raus. Das Ganze wird sich ja sicher sowieso in die Länge ziehen. Bis sie beim Anwalt war, könnte schon ein halbes Jahr vergehen.

      Aufforderung zur Übermittlung der Einkommens- und Vermögensnachweise gemäß § 1605 BGB in Verbindung mit § 242 BGB sowie der Schulzeugnisse gemäß Rücksichtsnahmeparagraphen 1618a BGB


      Hallo XXX,
      da Du die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wegen der Unterhaltsberechnung beendet hast, wende ich mich in dem Anliegen nun persönlich an Dich.
      Gemäß BGB in Verbindung mit § 242 BGB bist Du mir gegenüber Auskunftspflichtig, damit zunächst geprüft werden kann ob Du einen Unterhaltsbedarf hast und wenn das so ist, dieser auch ordnungsgemäß berechnet werden kann.
      Meine entsprechenden Nachweise habe ich bereits dem Jugendamt übermittelt, nachdem ich aufgefordert wurde. Leider habe ich aber weder von Dir noch Deiner Mutter etwas erhalten. Wie Du weißt habe ich schon frühzeitig vor Erreichen Deiner Volljährigkeit versucht die entsprechenden Nachweise von Deiner Mutter zu bekommen, was leider abgelehnt wurde.

      Hiermit fordere ich Dich deshalb auf, mir folgende Unterlagen von Dir und Deiner Mutter zu übermitteln, damit ich Deinen Unterhaltsbedarf erkennen und ggf. berechnen kann:
      - Die Einkünfte der letzten 12 Monate aus selbstständiger Arbeit (falls vorhanden)
      - Die Einkünfte der letzten 12 Monate aus nicht selbstständiger Arbeit
      - Den letzten Steuerbescheid inklusive Steuererklärung Deiner Mutter
      - Auskunft über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (falls vorhanden)
      - Offenlegung der Kapitaleinkünfte und des Vermögens wie:
      - Angaben über das von Euch bewohnte Eigentum Deiner Mutter. Wie groß ist das Haus, wie hoch ist der Wert mit Grundstück, die Wohnfläche jeder Wohnung und welche Wohnung davon wird von wem bewohnt. Ist das Haus finanziert oder bereits bezahlt? Bei Finanzierung benötige ich den Nachweis über die Zinstilgungen.

      Hast Du zur Volljährigkeit Geldzuwendungen erhalten oder Sparkonten? Wie viel erspartes Geld hast Du insgesamt?

      Außerdem benötige ich zunächst die letzten 6 Kontoauszüge von dem Konto, auf welches Deine Mutter den von mir gezahlten Unterhalt seit Jahren eingezahlt hat und wovon laut dem Schreiben Deiner Mutter nur Deine Handyrechnung abgeht. Auf welchen Namen läuft das Konto? Alternativ erwarte ich sonst eine Bankauskunft.
      Zusätzlich benötige ich von Euch beiden eine schriftliche Erklärung, dass außer den in der Auskunft angegebenen Einkünften und Vermögensaufstellungen keinerlei weitere Einkünfte existieren und die Angaben über das Vermögen vollständig sind.

      Abschließend erwarte ich außerdem das Schulzeugnis aus dem 1. Halbjahr und sobald es vorliegt auch das Jahresabschlusszeugnis. Das Jugendamt hatte ja keine Freigabe mehr, mir wenigstens die vorhandenen Papiere zu schicken. Die ganzen Papiere erwarte ich hier innerhalb der nächsten 14 Tage. Wenn ich in dieser Zeit keine Unterlagen erhalte, gehe ich davon aus, dass Du aufgrund Deines Vermögens und/oder Einkommens nicht unterhaltsbedürftig bist.

      Liebe Grüße


      Papa
    • Hi @uncontrolled,
      Entscheidend bei Deiner Forderung bezüglich der einzelnen Einkommenspositionen ist, dass die Nachweise beleghaft(!) erfolgen.
      Das mußt Du in Deinem Schreiben auch entsprechend ausformulieren.
      ZB. : beleghafte Offenlegung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit der letzten 12 Monate usw.
      Bei Belegen aus selbstständiger Tätigkeit wäre auch die Steuer der letzten 3 Jahre abzufragen....
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      Hi @uncontrolled,
      Entscheidend bei Deiner Forderung bezüglich der einzelnen Einkommenspositionen ist, dass die Nachweise beleghaft(!) erfolgen.
      Das mußt Du in Deinem Schreiben auch entsprechend ausformulieren.
      ZB. : beleghafte Offenlegung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit der letzten 12 Monate usw.
      Bei Belegen aus selbstständiger Tätigkeit wäre auch die Steuer der letzten 3 Jahre abzufragen....
      Ok, danke, habe es angepasst und geht nun raus.

      Aufforderung zur Übermittlung der Einkommens- und Vermögensnachweise gemäß § 1605 BGB in Verbindung mit § 242 BGB sowie der Schulzeugnisse gemäß Rücksichtsnahmeparagraphen 1618a BGB


      Hallo XXX,
      da Du die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wegen der Unterhaltsberechnung beendet hast, wende ich mich in dem Anliegen nun persönlich an Dich.
      Gemäß BGB in Verbindung mit § 242 BGB bist Du mir gegenüber Auskunftspflichtig, damit zunächst geprüft werden kann ob Du einen Unterhaltsbedarf hast und wenn das so ist, dieser auch ordnungsgemäß berechnet werden kann.
      Meine entsprechenden Nachweise habe ich bereits dem Jugendamt übermittelt, nachdem ich aufgefordert wurde. Leider habe ich aber weder von Dir noch Deiner Mutter etwas erhalten. Wie Du weißt habe ich schon frühzeitig vor Erreichen Deiner Volljährigkeit versucht die entsprechenden Nachweise von Deiner Mutter zu bekommen, was leider abgelehnt wurde.

      Hiermit fordere ich Dich deshalb auf, mir folgende Unterlagen von Dir und Deiner Mutter zu übermitteln, damit ich Deinen Unterhaltsbedarf erkennen und ggf. berechnen kann:
      - beleghafte Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (falls vorhanden)
      in diesem Fall wären die Steuererklärungen- und Bescheide der letzten 3 Jahre vorzulegen
      - beleghafte Einkünfte der letzten 12 Monate aus nicht selbstständiger Arbeit
      - den Steuerbescheid inklusive Steuererklärung für das Jahr 2019 Deiner Mutter
      - beleghafte Auskünfte über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (falls vorhanden)
      - beleghafte Offenlegung der Kapitaleinkünfte und des Vermögens
      Hierzu zählt auch die belegte Angabe über das von Euch bewohnte Eigentum Deiner Mutter. Wie groß ist das Haus, wie hoch ist der Wert mit Grundstück, die Wohnfläche jeder Wohnung und welche Wohnung davon wird von wem bewohnt. Ist das Haus finanziert oder bereits bezahlt? Bei Finanzierung benötige ich den Nachweis über die Zinstilgungen.

      Hast Du zur Volljährigkeit Geldzuwendungen erhalten oder Sparkonten? Wie viel erspartes Geld hast Du insgesamt? Auch hier bitte beleghaft nachweisen (z.B. Kontoauszüge mindestens der letzten 6 Monate).
      Außerdem benötige ich vorerst die letzten 6 Kontoauszüge von dem Konto, auf welches Deine Mutter den von mir gezahlten Unterhalt seit Jahren eingezahlt hat, wovon laut dem Schreiben Deiner Mutter nur Deine Handyrechnung abgeht. Auf welchen Namen läuft das Konto? Alternativ erwarte ich sonst eine Bankauskunft.
      Zusätzlich benötige ich von Euch beiden eine schriftliche Erklärung, dass außer den in der Auskunft angegebenen Einkünften und Vermögensaufstellungen keinerlei weitere Einkünfte existieren und die Angaben über das Vermögen vollständig sind.

      Abschließend erwarte ich außerdem das Schulzeugnis aus dem 1. Halbjahr und sobald es vorliegt auch das Jahresabschlusszeugnis. Das Jugendamt hatte ja keine Freigabe mehr, mir die vorhandenen Papiere wenigstens zu schicken. Die ganzen Papiere erwarte ich hier innerhalb der nächsten 14 Tage. Wenn ich in dieser Zeit keine Unterlagen erhalte, gehe ich davon aus, dass Du aufgrund Deines Vermögens und/oder Einkommens nicht unterhaltsbedürftig bist.

      Liebe Grüße


      Papa
    • Hallo. Ich hätte eine Frage, die jetzt nicht much betrifft aber die mich auch interessiert:

      Ich lese immer wieder von Anrechnung eines fiktiven Einkommens. Gibt es überhaupt rechtswirksam Urteile, bei denen dem Elternteil wo das volljährige Kind lebt, fiktives Einkommen zugerechnet wurde?

      Fällt mir schwer das zu glauben. Wie sollte das auch gehen? Bei Wohnwert verstehe ich es, aber wegen einen Teilzeit-Job? Hatte ich auch erst gedacht aber irgendwie erschließt es sich mir nicht, ob da nicht dann doch zu viel verlangt würde?
    • Hallo uncontrolled,

      wenn fiktives Einkommen zugerechnet wird, dann überhaupt nur bei privilegierten Volljährigen.
      Allerdings habe ich gerade letztens im Kommentar gelesen, dass sogar keine Nebenjobverpflichtung im Minderjährigenunterhalt besteht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter nach 1603(2)Satz 3 BGB vorhanden ist.
      Da der jeweilige Elternteil ohnehin nur das leisten muss (wenn sich der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ergibt), was seiner alleinigen Leistungsfähigkeit entspräche, wird das vermutlich immer zutreffen, wenn der Betreuende unter dem Selbstbehalt verdient und der bisherige schon vorher für mindestens den Mindestunterhalt leistungsfähig war.
      Vielleicht gibt es deswegen auch kaum (keine?) Urteile über die Inanspruchnahme des anderen Elternteils im Wege des familienrechtlichen Ausgleichsanspruch...

      Gruß Tanja
    • Ja das ist für mich auch logisch. Also klar ist das frustrierend, für den der immer zahlt, aber es ist auch gar nicht so einfach, aus einem Teilzeit-Job eine Vollzeitstelle zu generieren. Beim Wohnwert sehe ich das ja anders. Aber ich dachte ja auch erst fiktives Einkommen wäre richtig und dann denke ich, dass das auch irgendwie egal wäre.
    • Hi Leute, wir haben nun den 04.09. und es kam weiterhin nicht von meiner Tochter oder einem Anwalt. Ob da wohl jemand keine Auskunft geben will? Nur was mache ich jetzt. Das ist ja jetzt so ein offenes Thema und das Geld eibfach zu sammeln bis Leibe Ahnung wann, kann ja auch nicht richtig sein...

      Wie würdet ihr denn so reagieren?
    • Hallo uncontrolled,

      da Du keinen Titel zu bedienen hast, brauchst Du gar nichts weiter zu tun als die Unterlagen gut aufzuheben.
      Und für ca. 1 Jahr weiter den Betrag zurück legen.
      Sollte innerhalb des Jahres nichts passieren, würde ich von Verwirkung ausgehen (aber immer nur der Rückstände - älter als ein Jahr). Sie könnte innerhalb des Jahres noch ankommen und rückwirkend ab Zeitpunkt der Aufforderung des Jugendamtes damals Unterhalt begehren.
      Man weiß ja nie, was in den Köpfen Anderer vorgeht.
      Wenn sie Dich irgendwann wieder auffordert, geht der Mist leider von vorn los - außer die 2 Jahre ab Auskunft (für eine erneute Auskunft) sind nicht um.

      Aber das kannst Du dann ja immer noch hier wieder nachfragen, wenn es anders kommt....

      Gruß Tanja
    • OK danke.

      Finde ich einfach doof aber auf Auskunft klagen will ich auch nicht. Wenn das Kind aber nun durch Erspartes zur Volljährigkeit ggf. gar nicht mehr bedürftig wäre und nach 1 Jahr kommt es an und will Geld. Bis wann kann ich denn die Nachweise zurück verlangen? Ich frage, weil ich davon ausgehe, dass ggf. ein großes finanzielles Polster aufgebaut werden könnte und dieses ja dann zunächst für den Unterhalt einzusetzen gewesen wäre...
    • Hallo uncontrolled,

      Du würdest ab/zu dem Zeitpunkt die Einkommens- und Vermögensunterlagen des Kindes und der Mutter anfordern, zu/ab dem sie Dich auffordert, Unterhalt zu leisten oder (nach 2 Jahren seit Deiner ersten Auskunft) erneut Auskunft über Deine Verhältnisse zu erteilen.
      Wenn sie zwischenzeitlich vom Ersparten lebt, wird dies ja verbraucht. Lebt sie zwischenzeitlich von anderen Dingen, wird das Vermögen dann noch da sein und entsprechend später, bis auf einen Schonbetrag, zu Unterhaltszwecken einzusetzen sein.

      Liest Dein Kind hier vielleicht sogar mit? ;)
      Gruß Tanja
    • Kann sein, aber glaube ich nicht, dass sie in solchen Foren unterwegs ist. Mich hätte nur interessiert, wie lange das Vermögen im fiktiven Fall hätte reichen müssen und das kann ich ja nicht prüfen, wenn ich dann in zwei Jahren oder so doch aufgefordert werde und das Geld dann bewusst verschoben wurde oder so.

      Ich habe vor Volljährigkeit die Mutter zur Offenlegung aufgefordert, dann noch einmal über das Jugendamt und letztendlich noch einmal bei meiner Tochter. Welche dieser Termine ist denn nun die erste gültige Aufforderung?
    • Hallo uncontrolled,

      ja, überprüfen kannst Du es nicht. Lass Dich, wenn es so weit kommt, von einem Anwalt beraten. Wenn ihr konkrete Anhaltspunkte für Einkommen und Vermögen vortragt, reicht pauschales Bestreiten vor Gericht nicht aus.

      Was deine Aufforderung an Mutter und Tochter angeht: da die bisher nicht erfüllt wurde, beginnt in die Richtung die 2-Jahresfrist nicht zu laufen.
      Aber Du hast doch nach Aufforderung durch das JA Deine Auskunftspflicht vollständig erfüllt? Also ab dem Zeitpunkt der Erfüllung die 2 Jahre gerechnet. Vor Ablauf dieser Zeit darf von Dir keine neue Auskunft verlangt werden, es sei denn, die Gegenseite behauptet konkrete erhebliche (um die 10%) Steigerungen.

      Gruß Tanja
    • Wow danke. Das hatte ich nicht gewusst. Hätte jetzt wieder die aktuellen Belege zusammengesucht. Dann habe ich aber ja alles vorbereitet, wenn noch einmal eine Auskunft verlangt wird. Nur dass die Auskunft nicht an die Tochter weitergeleitet wurde, da meine Tochter ja zum Anwalt sollte. Mir wurden die dann zurück geschickt. Offiziell hat damit doch meine Tochter nichts erhalten...
    • Benutzer online 1

      1 Besucher