Hallo uncontrolled
So weit ich weiß ist ab dem 18 Lebensjahr das OLG der Unterhaltspflichtigen zuständig( Leitlinien). Du kannst also zur Berechnung die Leitlinien des für Dich zuständigen OLG heranziehen.
LG Hugoleser
So weit ich weiß ist ab dem 18 Lebensjahr das OLG der Unterhaltspflichtigen zuständig( Leitlinien). Du kannst also zur Berechnung die Leitlinien des für Dich zuständigen OLG heranziehen.
LG Hugoleser