Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • Das ist interessant, weil ja theoretisch für mich und die Mutter dann unterschiedliche Regeln gelten würden. Ich denke mal, dass das Jugendamt aber nicht die von NRW für mich verwendet hat. Deshalb auch eine Differenz entstanden sein muss. Die hatten ja gesagt, dass ich mit Einberechnung der Steuernachzahlung höher eingestuft werden müsste und meinen Berechnungen zufolge wäre ich noch an der Grenze, was die Einstufung nach Düsseldorfer Tabelle angeht. Deshalb bin ich sowieso schon auf deren Berechnungen gespannt. Auf Wohnwert und fiktives Einkommen wollte die Dame sowieso nicht eingehen.
    • Guten Morgen Tanja
      Ich habe gerade noch mal deswegen gegoogelt und das Ergebnis kopiert.
      Die > örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts ist für Unterhaltsanträge volljähriger Kinder nicht automatisch am Ort des gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes (§ > 232 Abs.1 Ziff.2 FamFG). Handelt es sich nicht um ein > privilegiert volljähriges Kind, muss nach § 232 Abs.3 FamFG die Zuständigkeit weiter geprüft werden. Meist wird das Gericht am gewöhnlichen Aufenthaltsort eines unterhaltspflichtigen Elternteils zuständig sein.

      edit Tanja9W: Link auf Anwaltsseite entfernt

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    • Das ist eine sehr interessante Information, wenn Mama mietfrei lebt. Das nennt sich Wohnwert und die Mietersparnis wird ihrem Einkommen zugerechnet. Ich bin sehr gespannt auf die Berechnung.

      *edit* Sorry, hab mich mit der Seite des Threads vertan. Aber da du den Wohnwert ja schon kennst, kann dich das doch beruhigen. Selbst wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, ist es unwahrscheinlich, dass die Mutter unter dem Selbstbehalt liegt, wenn sie Teilzeit arbeitet und Wohneigentum besitzt.

      Ohne es beweisen zu können: das Jugendamt möchte dich als Zahlesel mißbrauchen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MaxMustermann ()

    • MaxMustermann schrieb:

      Das ist eine sehr interessante Information, wenn Mama mietfrei lebt. Das nennt sich Wohnwert und die Mietersparnis wird ihrem Einkommen zugerechnet. Ich bin sehr gespannt auf die Berechnung.

      *edit* Sorry, hab mich mit der Seite des Threads vertan. Aber da du den Wohnwert ja schon kennst, kann dich das doch beruhigen. Selbst wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, ist es unwahrscheinlich, dass die Mutter unter dem Selbstbehalt liegt, wenn sie Teilzeit arbeitet und Wohneigentum besitzt.

      Ohne es beweisen zu können: das Jugendamt möchte dich als Zahlesel mißbrauchen.
      Den Wohnwert kenne ich nicht, das muss ich irgendwie rausfinden...
    • MaxMustermann schrieb:

      Dazu brauchst du den Mietspiegel deines Ortes und die Info wieviel qm sie bewohnt. Diese Infos muss aber dein Kind besorgen. Das gehört zur Vollständigkeit der Auskunft.
      Hi, zählt nicht der Mitspiegel des Ortes, wo das Haus steht?

      Wie ist das überhaupt mit dem Wohnwert, wenn eine Wohnung von der Mutter und eine von der Tochter bewohnt wird? Ist dann nur von dem Wohnwert der Wohnung ausschlaggebend, die von der Mutter bewohnt wird?
    • Auch das ist eine wichtige Info: deine Tochter wird, falls es wirklich eine eigenständige Wohnung im Haus der Mutter ist, eigenständig wohnen. Dann hat sie einen anderen Bedarf als wenn sie bei der Mutter leben würde.

      Welcher Wert hier konkret anzusetzen ist, da bin ich mir selbst gerade gar nicht sicher. Ich würde folgendes für korrekt halten: Wohnwert nur Wohnung der Mutter und Wohnung der Tochter wird als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung angesehen (zur Not auch fiktiv). Ob das rechtlich sauber ist, dazu sollte sich jemand anders ggf. nochmal äußern.
    • MaxMustermann schrieb:

      Auch das ist eine wichtige Info: deine Tochter wird, falls es wirklich eine eigenständige Wohnung im Haus der Mutter ist, eigenständig wohnen. Dann hat sie einen anderen Bedarf als wenn sie bei der Mutter leben würde.

      Welcher Wert hier konkret anzusetzen ist, da bin ich mir selbst gerade gar nicht sicher. Ich würde folgendes für korrekt halten: Wohnwert nur Wohnung der Mutter und Wohnung der Tochter wird als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung angesehen (zur Not auch fiktiv). Ob das rechtlich sauber ist, dazu sollte sich jemand anders ggf. nochmal äußern.
      Das wird dann immer komplizierter und das wird ohne Gericht sicher nicht auszuhandeln sein. Wenn ich zahlen hätte könnte ich das mal durchspielen. Grob geschätzt wäre es zwar dann so, dass vielleicht eine Stufe höher eingestuft würde vielleicht zwei, aber mein Anteil unter den veranschlagten knapp 350 Euro liegen könnte, die mir vom Jugendamt "diktiert" wurden.

      Bin mal gespannt was die Unterlagen sagen.
    • Es ist definitiv nicht einfach zu beantworten und jemand anders sollte sich noch äußern.

      Vermietet deine Ex die Wohnung an deine Tochter, wäre das schlecht für dich. Denn dann hat sie einen Bedarf von 860 EUR abzgl. Kindergeld, macht also 656 EUR. Damit du in diesem Fall unter den vom Jugendamt angebotenen 353 EUR landest, müsste deine Unterhaltsquote unter 54% liegen. Bedeutet also, dass deine Ex ein unterhaltsrechlich releantes EInkommen i.H.v. 1860 erzielen müsste. Da kommt es halt drauf an, wieviel Wohnwert für ihre eigene Wohnung ensteht und wieviel sie zusätzlich zu ihren Mieteinnahmen reinholt.

      Überlässt sie deiner Tochter die Wohnung kostenlos, so sollte das ihren Bedarf senken, denn in den 860 EUR sind 375 EUR für Warmmiete enthalten. Dann läge ihr Bedarf bei 860 - 204 - 375 = 296 EUR.

      Ich glaube immer noch, dass das Jugendamt dich verarschen will, denn deine Ex ist sicher nicht "nicht leistungsfähig". Die Frage ist nur, ob sie sich dabei nicht so blöd anstellen, dass es zu deinen Gunsten ausgeht.

      Ich habe den ganzen Thread nicht mehr parat, aber ist ein klärendes Gespräch mit deinem Kind nicht drin?
    • Hallo Tanja,

      ich weiß nicht, wie du auf gesteigerte Erwerbspflicht kommst. Der TO hatte doch geschrieben, dass seien Ex Teilzeit arbeitet. Dazu kommt der Wohnvorteil für ihre eigene Wohnung. Und dazu kommen ggf. Einnahmen aus Vermietung, wenn sie denn an die Tochter vermietet. Was hat das jetzt mit gesteigerter Erwerbspflicht zu tun?
    • Moin Max,

      na, Eltern priviligierter Kind unterliegen weiter der gesteigerten Erwerbspflicht mit der Folge von Zurechnung fiktiver Einkünfte (oder eben spätere Rückforderung über den komplizierten familienrechtlichen Ausgleichsanspruch).
      Das JA kann nicht mit nicht-Leistungsfähigkeit der Mutter argumentieren.
      Entweder sie rechnen ihr fiktives Erwerbseinkommen zu oder eben Wohnwert.
      Wenn das Kind aber eine eigene Wohnung bewohnt, ist es nicht mehr priviligiert. Der Bedarf steigt dann zwar, aber automatisch fällt das Kind in Rang 4.
      Es gehen also andere Ansprüche (Ehegatte) vor und der erhöhte Selbstbehalt ist in jedem Fall zu gewähren.

      Man muss sich halt überlegen, welche Strategie man nun verfolgt.
      Dazu würde ich aber erst mal die Berechnung des JA abwarten und dann weiter überlegen.
      Das JA ist ja offensichtlich (wie immer?) der Meinung, sie würden alles richtig machen und alles wissen, weswegen sie dem Themenstarter auch verdeckt drohen mit: wenn Du die Berechnung nicht akzeptierst, wird Deine Tochter wohl klagen.
      (Oder war das in einem anderen Beitrag, ich bin schon ganz verwirrt :rolleyes: )

      Gruß Tanja
    • MaxMustermann schrieb:

      Es ist definitiv nicht einfach zu beantworten und jemand anders sollte sich noch äußern.

      Vermietet deine Ex die Wohnung an deine Tochter, wäre das schlecht für dich. Denn dann hat sie einen Bedarf von 860 EUR abzgl. Kindergeld, macht also 656 EUR. Damit du in diesem Fall unter den vom Jugendamt angebotenen 353 EUR landest, müsste deine Unterhaltsquote unter 54% liegen. Bedeutet also, dass deine Ex ein unterhaltsrechlich releantes EInkommen i.H.v. 1860 erzielen müsste. Da kommt es halt drauf an, wieviel Wohnwert für ihre eigene Wohnung ensteht und wieviel sie zusätzlich zu ihren Mieteinnahmen reinholt.

      Überlässt sie deiner Tochter die Wohnung kostenlos, so sollte das ihren Bedarf senken, denn in den 860 EUR sind 375 EUR für Warmmiete enthalten. Dann läge ihr Bedarf bei 860 - 204 - 375 = 296 EUR.

      Ich glaube immer noch, dass das Jugendamt dich verarschen will, denn deine Ex ist sicher nicht "nicht leistungsfähig". Die Frage ist nur, ob sie sich dabei nicht so blöd anstellen, dass es zu deinen Gunsten ausgeht.

      Ich habe den ganzen Thread nicht mehr parat, aber ist ein klärendes Gespräch mit deinem Kind nicht drin?
      Die Wohnung wird kostenfrei überlassen, auch nachzulesen in dem Schreiben der Mutter, was hier angehängt wurde. Schön dass ich das wenigstens schriftlich habe. Die Mutter wollte mir eher damit mitteilen, was sie alles für die Tochter tut, hat wohl nicht bedacht, dass das dann auch gegen Sie verwendet werden kann.

      Sobald die Unterlagen da sind, schauen wir weiter. Was ist eigentlich, wenn mir trotz Aufforderung auch mit Eingang der Unterlagen die Vollmacht vom Jugendamt nicht abgegeben wird?
    • Schade, konnte irgendwie nicht mehr editieren. Ich habe mal die Fahrtkosten berechnet, 1x nach den Leitlinien des OLG Hamm (für mich zuständig) und 1x nach dem OLG Konlenz.

      OLG Hamm: 28,8 km x 0,30 € x 220 Tage = 3801,60
      OLG Koblenz: 28,8 km x 10,- € x 12 Monate = 3456,- €

      Damit ergibt sich ein monatlich bereinigtes Einkommen:
      OLG Hamm: 2168,07 €
      OLG Koblenz: 2196,87 €

      Was mache ich falsch? Denn in diesem bereinigten Einkommen ist auch die vollständige Steuererstattung für 2019 eingerechnet.
      Ich komme nur nach keiner Berechnung in eine höhere Unterhaltsstufe als das Jugendamt für mich festgelegt hat, obwohl das Jugendamt geschrieben hat, dass ich eine Stufe höher liegen würde, wäre die Steuererstattung eingerechnet worden.

      MaxMustermann schrieb:

      Ich habe den ganzen Thread nicht mehr parat, aber ist ein klärendes Gespräch mit deinem Kind nicht drin?
      Ich denke das ist sehr schwierig, da meine Tochter sehr unter dem Einfluss ihrer Mutter und der Familie (fremd)bestimmt wird.
    • Entschuldigt bitte, ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Ich habe das Gefühl, dass man mich nur hinhalten will damit ich brav die 200,- im Monat überweise. Mir wurde letzten Mittwoch zugesagt, dass mir die Unterlagen geschickt werden sollen. Und zeitgleich sollten meine an die Tochter gehen. Bis heute kam nichts. Und auf gestrige Rückfrage kam auch keine Antwort.

      Ich fühle mich ehrlich gesagt nicht ehrlich behandelt um es nett auszudrücken. Da ich auch davon ausgehen kann, dass meine Tochter Vermögen hat, würde ich vielleicht auch gar nicht erst zu Unterhalts-Leistung verpflichtet sein. Vielleicht wollen die auch Zeit gewinnen. Es ist einfach kein Vertrauen da.

      Ich möchte jedenfalls die Zahlung gerne wieder einstellen und würde gerne wissen, wie ihr das sehen würdet, wenn ich nun meine Forderungen direkt an meine Tochter stelle und damn darauf Hinweise, dass ich nicht mehr bereit bin zu zahlen, bis alles vollständig vorliegt was ich für die Berechnung benötige. Anders kann ich den Druck ja nicht erhöhen. Und das Jugendamt sieht dich ja auch nicht mehr weiter in der Pflicht.

      Ich wäre euch wirklich sehr dankbar.
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