Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • Hallo,

      Rein theoretisch kann der Selbstbehalt gesenkt werden, das ist richtig. Durch das Zusammenleben mit einem dritten.
      Aber du hast ja genügend Einkommen, auch bereinigt, so dass du für den mindestunterhalt leistungsfähig bist.

      Was deine Befürchtung nach Stufe 10 zahlen zu müssen, da müsstest du bereinigt noch 5000 haben.

      Ja, man ist nicht immer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      Rein theoretisch kann der Selbstbehalt gesenkt werden, das ist richtig. Durch das Zusammenleben mit einem dritten.
      Aber du hast ja genügend Einkommen, auch bereinigt, so dass du für den mindestunterhalt leistungsfähig bist.

      Was deine Befürchtung nach Stufe 10 zahlen zu müssen, da müsstest du bereinigt noch 5000 haben.

      Ja, man ist nicht immer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

      Sophie
      OK danke. Das mit Stufe 10 war natürlich bewusst übertrieben. Bedeutet dass, dass der Selbstbehalt grundsätzlich nicht gesenkt wird, so lange der Mindestunterhalt gesichert ist oder ist es auch anwendbar, wenn mehr als der Mindestunterhalt geleistet wird? Würde das also auch für die Mutter bedeuten, wenn ihr Freund dort wohnen würde, dass auch ihr Selbstbehalt gesenkt werden könnte?

      Ich kann mir gut vorstellen, dass die Mutter alles tun wird um selbst nicht verpflichtet zu werden um mir die last möglichst großzügig aufzuerlegen. Aber ich denke, sie hat gehofft ich verzichte auf ihre Nachweise und vertraue dem Jugendamt blind und
      sie wird überrascht sein über mein Schreiben.

      Wenn sie keine Steuererklärung abgeben sollte, würde wohl auch nichts bedeutendes abzusetzen sein. Ich frage mich nur, wie ich überprüfen könnte, ob sie vielleicht auch nur verschweigen wollen würde, dass sie Steuern erhalten hat. Wäre ja dann zunächst einfach möglich. Ich bin gespannt was kommt. Mich macht das alles nur verrückt. Ich will das Thema auch nur abhaken aber befürchte, das wird sich hinziehen...

      Danke und gute Nacht.
    • Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus oder es war vielleicht ein 1-Familienhaus und wurde dann so umgebaut, dass dort zwei Wohnungen existieren. Eine im Erdgeschoss und eine im 1. OG.
      Es hat ein sehr großes Grundstück, steht aber in der Eifel, also nicht in Stadtnähe. Aber mehr weiß ich auch nicht. Die Mutter hätte sich auch mal Gedanken machen können, denn ich hätte das Haus wohl gar nicht bedacht. Habe ja im Januar nur die Einkommensnachweise gefordert und erst jetzt wegen dem Jugendamt mal hier nachgefragt und da sind mir einige Dinge klar geworden.

      In ihrem Schreiben sieht sie es ja eher unterhaltsmindernd an, weil sie so nett ist und dem Kind eine ganze Zweizimmer-Wohnung mietfrei zur Verfügung stellt. Dass sie überhaupt die Möglichkeit hat, liegt auch daran, dass sie eben keine Mietkosten hat.
    • Hallo,

      Das Kind muss bei einem Elternteil leben, unter 21 und sich in allgemeiner schulausbildung befinden.

      Kritisch angemerkt, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung lebt wäre es nicht mehr privilegiert. Hier nur etwas schwierig, da die Wohnung im gleichen Haus ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • MaxMustermann schrieb:

      Hallo zusammen,

      In solchen Fällen wäre ich immer vorsichtig auf das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu schließen, da der Wohnwert durchaus sehr hoch werden kann.
      Hallo Max,

      ja, aber der Bedarf steigt dann auch von (bei Stufe 3) 583 Eur, je nach Einkommen der Mutter auf bis zu 848 oder bei Studenten oder Kindern, die schon einen eigenen Haushalt bewohnen auf 860. Abzüglich Kindergeld (204) bleiben dann Beträge zwischen 379 (bei keinem anrechenbarem Einkommen des anderen Elternteil) bis 656.
      Selbst wenn beiden Elternteile das gleiche anzurechnende Einkommen hätten (durch Vollzeittätigkeit des einen und durch Wohnwert und Teilzeittätigkeit beim anderen), bleibt für den Themenstarter vermutlich eben über 200 übrig.
      Wie bereits erwähnt müsste die Mutter schon deutlich mehr Einkommen als der Vater haben, damit die 200 Abschlag zu hoch wären - wovon ich erst mal nicht ausgehe.
      Außerdem würde ich beim Wohnwert und Zusammenleben mit einer weiteren Person immer auch auf quotaler Zurechnung des Wohnwertes bestehen (wenn schon der Selbstbehalt wegen der Synergieeffekte gekürzt wird).
      Ich denke, wir brauchen uns hier zumindest im Moment nicht weiter mit diesen (noch viel zu unbestimmten) Sachverhalt auseinander setzen sondern warten jetzt mit uncontrolled auf die Reaktion des Jugendamtes (das vermutlich nach dem 'Widerstand' des Themenstarters den 'Auftrag' wieder an die Tochter zurückgeben wird mit der Empfehlung, einen Anwalt einzuschalten...)
      Wäre nicht das erste Mal, dass das JA sich mit derartigem Ruhm bekleckert....

      Gruß Tanja
    • Danke für die konstruktiven Beiträge. Gefällt mir zu lesen. Wäre schön wenn ich das so auch auf der Arbeit hätte. Um es zunächst mal nicht falsch zu verstehen: Es geht mir in erster Linie nicht darum weniger Unterhalt zu leisten. Es geht mir darum, dass der Unterhalt zwischen beiden Eltern fair und reell eingestuft und berechnet wird. Wenn ich wirklich dann 500, - € zahlen müsste dann mache ich das auch.

      Ich hatte jahrelang nie irgendwelche Probleme damit mein Einkommen offen zu legen. Und nun muss die Mutter es eben auch tun und es ist ein Problem.

      Meine Tochter hat heute morgen meine Mutter angerufen, wo sie sich sonst nie meldet und war mit der Situation vom Jugendamt wohl überfordert, was die alles haben wollten. Sie konnte das nicht verstehen. Wie hier bereits angedeutet wurde, ist es wohl wirklich nicht gut das Kind aus allem raushalten zu wollen.

      Für sie ist es wie ins kalte Wasser geschmissen zu werden. Sie wird aber von der Familie der Mutter sehr stark geprägt und beeinflusst. Sie kann nichts dafür. Durch das Gespräch mit meiner Mutter wurde ihr vielleicht auch mal etwas zum Nachdenken mit auf den Weg gegeben. Dass eben auch die Mutter mal Fehler machen kann oder dass eben doch beide Eltern nun für ihren Lebensunterhalt zuständig sind, wie sie es mit den Zahlungen zuvor nur von mir kannte. Und ich nichts verlangen würde, was ich nicht dürfte.

      Das Jugendamt dort ist übrigens knallhart. Aber es hat natürlich immer auch für das Kind das Beste rausholen wollen. Wenn die jetzt genau so rabiat bei der Mutter sind, wie die es bei mir waren zur Zeit der Beistandschaft, dann wäre das auch mal nicht verkehrt. Dann versteht vielleicht die Mutter unseres gemeinsamen Kindes auch mal, wie es von der anderen Seite aussieht.

      Wir müssen uns nichts vormachen: Die Unterhaltszahlung war für sie immer ein Selbstläufer. Nicht wegen der Beistandschaft in der Hinterhand, sondern weil ich eben immer und gerne meinen Beitrag finanziell geleistet habe. Ohne dass sie auf Anpassung und Überprüfung drängen musste habe ich immer den Unterhalt brav bezahlt und erhöht, wenn es so sein musste.

      Probleme gab es immer erst dann, wenn es bei mir finanzielle Probleme gab. Das war einmal so, nachdem ich wegen langer Krankheit (Depressionen nach Burn-Out mit Suizidgedanken und stationären Klinikaufenthalten) meinen damaligen guten Job aufgeben musste. Es hat leider 5 Jahre gedauert bis ich so stabil wurde, um mich den für meinen Beruf üblichen "Kopf"-Stress wieder in der Lage zu fühlen bzw. es auch zu schaffen.

      Dennoch habe ich trotz zwischenzeitlicher Aufstockung den Mindestunterhalt mindestens auch gezahlt. Meine damalige Betreuung die ich gebraucht habe, hat mit einem Anwalt versucht, dass meine Einkommenssituation bei den Zahlungen berücksichtigt wird. Die Mutter hatte mit dem Vorschlag aber ein Problem. Und kein Verständnis. Hat aber auch da schon mietfrei gewohnt.

      Da es aber auch den Titel gab und am Mindestunterhalt nicht gerüttelt werden kann, konnte sie sich zurücklegen und hat Vorschläge nicht akzeptiert. So war es eben. Eine schwierige Zeit und es wurde von allen Seiten noch erschwert.

      Als meine Tochter dann vorletztes Jahr den Bundesfreiwilligendienst absolvierte und ich das Einkommen anrechnen wollte, hat sie sich trotz Fristsetzung zwei Monate Zeit gelassen, bis sie dann alle relevanten Unterlagen eingereicht hatte. Sie hatte ihrer Ansicht nach einfach keine Zeit, weil in ihrem Haus die Heizungen nicht richtig funktioniert hätten und sie auch wichtigere Dinge zu tun hätte, als sich um Unterhaltsfragen zu kümmern. OK.

      Abzüglich Anwaltskosten habe ich trotz zu hoher Zahlung noch Geld "gespart". Ich habe auch nichts zurückverlangt. Aber wie auch immer, es wäre eh nicht möglich gewesen und es war auch ok so. Kam ja meiner Tochter zugute. Ich konnte mir nur nicht verkneifen, dass die Anwältin im Schlussbrief schreibt, dass das zu viel gezahlte Geld für Weihnachtsgeschenke für meine Tochter eingesetzt werden soll. Ich warte bis heute auf die Bestätigung, dass es so war. Aber was erwarte ich da auch.

      Dann kam ja das besagte Schreiben an die Mutter mit dem Hinweis, dass das Kind volljährig wird und ich habe Sie um Unterstützung gebeten, damit es nicht zu Zahlungsausfällen kommt. Und den Rest der Geschichte kennt ihr ja...
    • Habe zubdem Thema folgende Frage:

      A) Anrechnung eines neuen Partners im Haushalt ?

      B) Warum ist ein fiktive Einkommensanrechnung, wenn man jahrelang freiwillig auf 50% arbeitet ab 18 Jahren eher nicht von Erfolg gekrönt.
      Beide Eltern sind jetzt Barunterhaltsverpflichtet. Ein Erziehungsauftrag entfällt.
    • Also bei ihr gibt es zwar einen Partner, aber ob er bei ihr wohnt weiß ich nicht. Und ob bei mir eine Einrechnung folgt ist ja auch noch nicht klar. Es ist nunmehr 2 Wochen her dass ich dem Jugendamt geschrieben habe. Soweit ich aktuell nur weiß, ist es wohl so, dass die Mutter weiterhin der Meinung ist, sie müsste mir keine Nachweise erbringen und das Jugendamt würde reichen. Achso und meine Tochter könnte wohl einige unentschuldigte Fehltage im Zeugnis haben, weil sie jedes Mal für Friday's for future gestreikt hat. Vielleicht möchte sie deshalb das Zeugnis nicht gerne dem Jugendamt abgeben.

      Aber vielleicht würden sie beide inzwischen auch überzeugt. Ich hoffe nur, ich muss jetzt nicht Ewigkeiten warten bis etwas vom Jugendamt kommt.
    • Thx.

      Meine Fragen waren mehr auf meinen Fall bezogen. Sorry fürs karpern des Strangs.

      Hier wurde angedeutet, dass fiktives Einkommen bei einem Elternteil auch bei Volljährigkeit nur schwer durchesetzt werden kann? Wieso? Auf mich kommt in 6 Monaten die Frage zu: Verdient die Mutter jetzt Eur 60.000 p.a. oder Eur 120.000, wenm sie mal Vollzeit arbeiten würde. Das macht schon einen Unterschied aus.
    • Hi, sorry so zwischendurch. Ich würde gerne wissen, wie lange so eine Berechnung dauert. Ich kann mir gut vorstellen, dass das Jugendamt sich gerne Zeit lassen könnte, wenn ich weiterhin die 200,- € zahle.
      Nur möchte ich natürlich schon gerne zügig die mir zustehenden Einkommensnachweise sowie das Zeugnis haben. Die stehen mir doch unabhängig von der Berechnungs-Dauer beim Jugendamt zu.

      Soweit ich weiß, dient ja gerade das Zurückhalten der Unterhaltszahlung als Druckmittel. Ich habe mir überlegt, ob ich dem Jugendamt mitteile, dass ich die Zahlungen wieder aussetzen werde, bis ich die geforderten Unterlagen erhalten habe. Mit einer Fristsetzung von 14 Tagen. So lässt mir das Ganze auch keine Ruhe. Ich bin leider ungeduldig und habe auch kein Vertrauen in die Mutter meiner Tochter. Könnte ja auch sein, dass die 200,- € ausreichend sind und ich gar nichts mehr hören würde. Es sollte schon zügig weiter gehen, da ich davon ausgehe, dass sowieso mindestens einmal widersprochen werden muss.

      Hat hier jemand Erfahrung, die er gerne mit mir teilen würde? Das wäre sehr nett.
    • Hallo,

      falls noch Interesse besteht, habe ich nun eine E-Mail vom Jugendamt mit einem Zwischenstand:

      "Guten Tag Herr XXX,

      mir liegen nun alle Unterlagen der Mutter vor. Das Einkommen liegt unter dem zu verbleibendem Selbstbehalt. Somit würde nur Ihrerseits eine Unterhaltsverpflichtung xxxx (edit TanjaW9: Name entfernt!) gegenüber bestehen.

      Bei Ihnen ergibt sich aufgrund Ihres Einkommens (ohne Berücksichtigung der Steuererstattung) eine Verpflichtung von 105 %. Wir warten nun noch auf Rückmeldung Ihrer Tochter. Dann werden wir die entsprechenden Schreiben/Berechnungen/Unterlagen zusammenstellen.

      Mit freundlichen Grüßen"

      Gehe ich hier von 105% vom Mindestunterhalt aus? Und wie soll ich das verstehen, dass die Steuerrückerstattung nicht einberechnet wird? Ich bin ja mal gespannt, was die Mutter angegeben hat. Ein Wohnwert wird sicher nicht eingerechnet worden sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Name des Kindes entfernt

    • Hallo uncontrolled,

      105% entspricht der 2. Stufe der DD-Tabelle (zumindest in der Zahlbetragstabelle ganz rechts stehend).
      Ohne Steuererstattung: Du hattest doch angegeben, dass die nicht mehr so hoch ausfällt weil Du umgezogen bist. Deswegen hat der Bearbeiter das (richtigerweise) für die Zukunft nicht zugerechnet.
      Zum Rest kann erst was gesagt werden, wenn Dir die Berechnung (des JA) und die entsprechenden Unterlagen (der KM).

      Bitte keine Klarnamen angeben.

      Gruß Tanja
    • Oh Entschuldigung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Berechnung stimmt. Aber warten wir es ab. Ich möchte dass meiner Tochter das Maximum zugesprochen wird was ihr zusteht und das geht nur, wenn auch der Mutter eine Unterhaltspflicht auferlegt würde. Alleine wegen des Wohnwerts muss eigentlich schon genügend Einkommen vorliegen. Ich melde mich wenn ich alles habe.
    • Kurze Rückmeldung. Meine Tochter hat nun dem Jugendamt seitens der Mutter die Erlaubnis erteilt, mir ihre Nachweise mitzusenden. Demnach würden nun die Berechnungen und Unterlagen zu mir gesendet.
      Fest steht laut Jugendamt, dass ich 105% zu leisten habe und die Mutter nicht genügend Einkommen hat.

      Das Jugendamt hat auch gleich dazu geschrieben, dass sie meiner Tochter anhalten wird zum Anwalt zu gehen, wenn ich mit den Berechnungen nicht einverstanden sein sollte. Das Jugendamt dürfte nur beratend tätig sein.

      Ich melde mich, sobald ich alles zusammen habe, würde aber gerne wissen, ob eine Akteneinsicht beim Jugendamt notwendig/sinnvoll wäre.
      Ich werde dann wohl auch ziemlich viel Geld für den Anwalt meiner Tochter zahlen müssen, wenn ich Widerspruch einlegen müsste, oder?
    • Ich liebe Jugendämter, die drohen anstatt sachlich mit den Eltern zu kommunizieren. Es ist für die offenbar völlig klar, was du zu zahlen hast, dass die Mutter aber auch einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt, scheint nicht zu interessieren.

      Stell doch mal die Berechnung hier ein und was du konkret zahlen sollst.

      Akteneinsicht beim Jugendamt zu erhalten kann ein langatmiges Hobby werden, da wissen einige zu berichten. Die brauchst du aber nicht, du brauchst nur die Unterlagen der Mutter, damit du selbst rechnen kannst.

      Im Familienrecht zahlt normalerweise jeder seinen Anwalt selbst, die Gerichtskosten werden geteilt. Aber soweit bist du nicht, du musst erstmal die Berechnung kontrollieren.
    • Hallo uncontrolled,

      grundsätzlich stimme ich Max zu.
      Nur die Kostenverteilung - wenn es vor Gericht geht - ist nicht so, wie von Max beschrieben.
      In Familienstreitsachen (wozu Unterhalt gehört) werden die gesamten Kosten meist nach Unterliegen/Obsiegen verteilt.
      Das Gericht kann das Verhalten der Streitparteien aber noch werten, so dass dies auch Auswirkungen auf die per Beschluss zu treffende Kostentragung haben kann.
      Bleib mal ganz ruhig und lass Dich von den Drohungen des JA nicht einschüchtern.
      Wenn Du die Unterlagen hast, kannst Du sie verfremdet ja von uns mitansehen lassen und dann aufgrund Deiner Berechnungen der Tochter ein Angebot unterbreiten.
      Wichtig: gibt es aktuell einen gültigen Titel aus dem vollstreckt werden kann? Ich habe das jetzt nicht mehr im Kopf.
      Da müsstest Du sonst auffordern, einstweilen auf die Vollstreckung zu verzichten und den Unterhalt bis auf Weiteres nach der sog. Darlehenslösung des BGH anbieten.

      Gruß Tanja
    • Die Mutter hat ein Zweifamilienhaus geschenkt bekommen und lebt mietfrei, geht nur in Teilzeit arbeiten und es soll kein Geld da sein? Und was ist mit dem angeblich erspartem Geld für meine Tochter? Da muss auch einiges zusammen gekommen sein. Ok, ich hatte halt leider keine reichen Eltern...

      Ja, das ganze Thema frustet mich sehr, aber auch weil das Verhältnis zu meiner Tochter nicht vorhanden ist. Ich zahle ja jetzt weiterhin 200,- € monatlich ein Unterhaltsdarlehen und wes gibt keinen gültigen Titel mehr.
      Ich denke, dass diese Woche die Post dann kommt, dann bin ich gespannt.

      Achso, wenn das OLG vom Wohnort meiner Tochter abhängig ist, dann wäre das OLG Koblenz zuständig. Was ich jetzt auf die Unterhaltsrichtlinien beziehe. Da werden die Fahrtkosten etwas anders angesetzt.