Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • Hallo Tanja
      Uncontrolled hat doch geschrieben das Dank Erbschaftsteuermodell die Hälfte des Hause dem Kind gehört. Da ist dann mal zu fragen wie hoch der Anteil angesetzt werden kann um die sich daraus ergebende monatliche Summe als Einkommen anrechnen kann ? Somit wären die Angaben zum Haus schon wichtig für die Berechnung des Unterhalt.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      ich habe nicht geschrieben, dass das mietfreie Wohnen der KM unbeachtlich wäre. Sondern dass sich aus der Steuererklärung bei ausschließlich selbstgenutztem Wohneigentum nichts ergibt - da steht einfach gar nicht drin, dass man ein Haus bewohnt (nur wenn man noch kostenpflichtig vermietet und nicht verbilligt an Angehörige, aber das geht nun zu weit, wenn wir hier auch noch ins Steuerrecht einsteigen).

      Gruß Tanja
    • Hugoleser schrieb:

      Hallo Tanja
      Uncontrolled hat doch geschrieben das Dank Erbschaftsteuermodell die Hälfte des Hause dem Kind gehört. Da ist dann mal zu fragen wie hoch der Anteil angesetzt werden kann um die sich daraus ergebende monatliche Summe als Einkommen anrechnen kann ? Somit wären die Angaben zum Haus schon wichtig für die Berechnung des Unterhalt.

      LG Hugoleser
      Sorry, da habe ich mich eventuell falsch ausgedrückt. Es ist so, dass die Mutter des Kindes das Haus vom Vater geschenkt bekommen hat. Ebenso wie seine weiteren Kinder Immobilien übertragen bekommen haben. Damit die Kinder bei der Erbschaftssteuer nicht so schlecht dastehen. Und soweit ich weiß, muss er ja danach noch mindestens 10 Jahre leben. Aber ok, damit kenne ich mich nun gar nicht aus, irgend sowas war das jedenfalls. Meine Tochter hat damit jedenfalls nichts zu tun.

      Ich habe nun einen Text verfasst, den ich gerne zum Jugendamt schicken würde, es ist doch etwas mehr geworden. Ich habe den Wohnwert aber nun auch bereits im Text. Wahrscheinlich wird das Jugendamt sowieso versuchen, das zu ignorieren und ich muss zu einem späteren Zeitpunkt, wenn dann die Berechnung vorliegt, noch einmal in Detail gehen. Ich muss ja auch prüfen, ob meine Fahrtkosten berücksichtigt werden, etc.

      Vielleicht interessiert euch der Text und gerne könnt ihr nochmal gegenlesen. Ich bin euch hier für eure sachlichen Beiträge und der unfassbar tollen Hilfsbereitschaft sehr dankbar.
      _______

      Sehr geehrte Frau S.

      hiermit widerspreche ich zunächst Ihrer Unterhaltsberechnung und der damit verbundenen Zahlungsaufforderung.
      Leider kann ich Ihre Berechnung nicht nachvollziehen und schon gar nicht überprüfen. Zudem widerspricht sich Ihre Forderung mit dem Inhalt Ihres Schreibens.
      Sie gehen davon aus, dass das Einkommen der Kindesmutter nach vorläufigen Angaben nicht ausreichend sein wird um ihr eine Unterhaltspflicht aufzuerlegen.
      Gleichzeitig bestätigen Sie aber, dass Sie diese Angaben mangels fehlender Nachweise noch gar nicht geprüft haben. Außerdem akzeptiere ich nicht, dass für die Berechnung in dem Schreiben nur mein Einkommen berücksichtigt wird, da machen Sie es sich ein wenig zu einfach.

      Die Höhe der Forderung mir gegenüber ist zu diesem Zeitpunkt sowieso gegenstandslos, da auch meine Einkünfte bis jetzt nicht vorgelegen haben. Somit basiert Ihre Forderung auf einer Schätzung, worauf Ihr Schreiben ja bereits hindeutet. Insgesamt ist die Einkommenssituation also nicht vollumfänglich offengelegt.

      Aus diesem Grund erhalten Sie selbstverständlich alle erforderlichen Nachweise die für die Berechnung des Unterhalts von meiner Seite aus notwendig sind. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Steuerrückzahlung für 2019 einen höheren Betrag als üblich ergeben hat, da ich von Januar bis März 2019 noch eine Fahrtstrecke zur Arbeit von 164 km zurücklegen musste. Diese Fahrtkosten konnte ich steuerlich geltend machen. Seit April 2019 beträgt mein Arbeitsweg 28,8 km je Strecke, was bitte auch gleich in Ihrer Berechnung mit zu berücksichtigen ist.

      Beigefügt sind folgende Nachweise:
      • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
      • Aktueller Steuerbescheid inklusive Steuererklärung


      Weitere Einkünfte sind bei mir nicht vorhanden.

      Wie Sie wissen sind mit Volljährigkeit von unserer Tochter S. nun beide Elternteile entsprechend der Einkommenssituation barunterhaltspflichtig. Hierbei muss der entsprechende Anteil über Quotenberechnung erfolgen. Und damit ich diese Berechnung auch selbst durchführen kann, fordere ich hiermit auch gleich dazu auf, mir die Einkommensverhältnisse der Mutter xxx, wohnhaft xxx, xxxx mitsamt Belegen offenzulegen.

      Hierzu erwarte ich gemäß 1605 BGB in Verbindung mit 242 BGB:
      • Die Einkünfte der letzten 12 Monate aus nicht selbstständiger Arbeit
      • Den letzten Steuerbescheid inklusive Steuererklärung
      • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (falls vorhanden)
      • Offenlegung der Kapitaleinkünfte (falls vorhanden)


      Ich erwarte dazu abschließend eine schriftliche Erklärung, dass außer den in der Auskunft angegebenen Einkünften keinerlei weitere Einkünfte existieren.
      Und zwar von der Mutter und der Tochter. Außerdem ist bei der Berechnung des Einkommens der Mutter der Wohnwert zuzurechnen, da die Mutter Wohneigentum besitzt.
      Zudem erwarte ich gemäß Rücksichtsnahmeparagraphen 1618a das aktuelle Halbjahres-Zeugnis von S., damit ich einen Überblick über ihre schulischen Leistungen habe.
      Die Zeugnisse werde ich auch weiterhin regelmäßig einfordern.

      Da ich von einer Unterhaltspflicht mir gegenüber ausgehe, die aktuell nicht näher beziffert werden kann, werde ich ab 01.05.2020 monatlich Unterhalt in Höhe von 200,- € leisten. Die Überweisung für Mai 2020 wird morgen ausgeführt. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass dies keine Anerkennung darstellt und es sich hierbei um ein Darlehen handelt. Weiterhin vorsorglich weise ich aufgrund der Privilegierung unserer Tochter darauf hin, dass hier eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegt, was auch für die Mutter bedeutet einer Vollzeittätigkeit nachgehen zu müssen.
      Ich behalte mir vor fiktive Einkünfte anrechnen zu lassen, die sie mit einer Vollzeitstelle zu erwarten hätte, wenn sich die Unterhaltshöhe aufgrund ihrer geringfügigen Beschäftigung zu meinem finanziellen Nachteil auswirkt.

      Übrigens habe ich bereits im Januar 2020 nachweislich Kontakt zur Mutter aufgenommen und bei ihr die Nachweise ihrer Einkünfte angefordert (siehe Anhang).
      Mit ihrem Antwortschreiben vom März 2020 hat sie die Übermittlung dieser Unterlagen verweigert (ebenfalls angehängt). Zudem ging sie nach eigenen Berechnungen mithilfe ihres Vaters von einer möglichen Leistungsmöglichkeit von 50,- € bis 100,- € monatlich aus.

      Bis alle angeforderten Unterlagen sowie Ihre Berechnung vorliegen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.


      xxx
    • Hi @
      Nur kurz:
      die steuerliche Geltendmachung der Fahrtkosten haben in dem Anschreiben nichts zu suchen....-also unbedingt raus mit dem Satz...
      Das ist eine völlig andere Baustelle...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      Hi @
      Nur kurz:
      die steuerliche Geltendmachung der Fahrtkosten haben in dem Anschreiben nichts zu suchen....-also unbedingt raus mit dem Satz...
      Das ist eine völlig andere Baustelle...
      Also nur noch dann dieser Satz: Mein Arbeitsweg beträgt 28,8 km je Strecke, was bitte auch gleich in Ihrer Berechnung mit zu berücksichtigen ist.

      Das wird dann wahrscheinlich nur so sein, dass ich gleich eine ganze Stufe höher eingestuft werde, weil mein Einkommen wohl sowieso grenzwertig zwischen zwei Stufen sein wird.

      Dabei weiß ich sowieso gerade nicht, wie ich die Berechnung der Fahrtkosten an sich vornehmen muss und wie ich nun mein Einkommen richtig bereinige. Aber wenn der Satz oben ok ist, könnte ich das dann so wegschicken?
    • Hallo Uncontrolled
      Hast Du zur Bereinigung Deines Einkommen noch Altersvorsorge, die Du ansparst( muss auch nachweislich bezahlt werden) ? Soweit ich weiß kannst Du 4 % vom Jahres brutto als Altersvorsorge ansparen und damit monatlich zur Bereinigung des Einkommen ansetzen. Ich habe jetzt mal nach Deinen Angaben gerechnet. 28,8 km * 0,30 € * 220 TG = 1900 € für den Hinweg zur Arbeit und für den Rückweg 28,8 km * 0,20 € * 220 TG = 1267,20 €, macht zusammen jährliche Fahrtkosten von 3167,20 €. Diese durch 12 Monate geteilt ergibt für Dich zur Bereinigung monatliche Fahrkosten von 263,92 € . Du hast ein un bereinigtes Netto angegeben von 2484,87 -263,92 € = 2220,85 € bereinigtes Netto und somit Stufe 2 DDT . Der Unterhaltsbetrag ist in der Stufe für Kinder ab 18 Jahren mit 557 € angegeben, hiervon ist das volle Kindergeld ab zuziehen, so das ein Betrag von 353 € bliebe, der maximal von Dir zu tragen wäre. Weil laut Gesetz musst Du auch beim Quotelung nicht mehr zahlen als wenn Du alleine zahlen müsstes. Aber vielleicht können die anderen hier Dir dazu noch mehr sagen.

      LG Hugoleser
    • Hugoleser schrieb:

      Hallo Uncontrolled
      Hast Du zur Bereinigung Deines Einkommen noch Altersvorsorge, die Du ansparst( muss auch nachweislich bezahlt werden) ? Soweit ich weiß kannst Du 4 % vom Jahres brutto als Altersvorsorge ansparen und damit monatlich zur Bereinigung des Einkommen ansetzen. Ich habe jetzt mal nach Deinen Angaben gerechnet. 28,8 km * 0,30 € * 220 TG = 1900 € für den Hinweg zur Arbeit und für den Rückweg 28,8 km * 0,20 € * 220 TG = 1267,20 €, macht zusammen jährliche Fahrtkosten von 3167,20 €. Diese durch 12 Monate geteilt ergibt für Dich zur Bereinigung monatliche Fahrkosten von 263,92 € . Du hast ein un bereinigtes Netto angegeben von 2484,87 -263,92 € = 2220,85 € bereinigtes Netto und somit Stufe 2 DDT . Der Unterhaltsbetrag ist in der Stufe für Kinder ab 18 Jahren mit 557 € angegeben, hiervon ist das volle Kindergeld ab zuziehen, so das ein Betrag von 353 € bliebe, der maximal von Dir zu tragen wäre. Weil laut Gesetz musst Du auch beim Quotelung nicht mehr zahlen als wenn Du alleine zahlen müsstes. Aber vielleicht können die anderen hier Dir dazu noch mehr sagen.

      LG Hugoleser
      Das ist sehr nett, ich wusste nicht, dass ich Hin- und Rückfahrt berechnen kann. Ich habe keine Altersvorsorge und zahle wenn möglich in einen Fondssparplan. Ansonsten noch VL-Sparen aber auch keine Altersvorsorge.

      Hatte schon alle Zahlen in Excel und nun die von Dir errechneten Fahrtkosten eingetragen. Bei mir kommt Excel irgendwie auf 2220,93 €. Aber Ich habe auch erst alles auf das Jahr gerechnet und dann auf den Monat. Irgendein Rundungsfehler evtl. bei mir. Wenn man die Quotenberechnung durchführt wird doch sogar noch der Bedarfskontrollbetrag irgendwie mit eingerechnet. Was bedeutet das? Ich habe die Befürchtung, dass sie versuchen werden, mich sogar noch eine Stufe höher einzustufen, da ich an der Grenze liege und die sicher einen "Rechenfehler" haben werden, damit es so kommt. Mit Stufe zwei habe ich aber gehofft, die habe ich immer schon bezahlt.

      Selbst eine Stufe mehr würde ich zahlen, wenn es durch die Quotenregelung so kommen würde. Ich hoffe insgeheim einfach, dass die Mutter meiner Tochter auch eine Festsetzung erhält, letztendlich spielt es ja dann auch keine Rolle für sie und meine Tochter, nur für mich wäre es irgendwie eine Genugtuung. Tut mir leid.
    • Hi @uncontrolled, du könntest aber beide Verträge als Altersvorsorge angeben (und abwarten, was passiert). Hier würde ich einfach pokern (mal abgesehen davon, dass es nicht die schlechteste Idee wäre, hier die Verträge entsprechend umzudeklarieren...
      Weiterhin wären z. B. Krankenzusatzversicherungen - wie Zahnzusatzversicherung - abzugsfähig.
      Nicht nur wegen der Fahrtkosten solltest Du - wie schon von @TanjaW9 mehrmals anempfohlen - die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG lesen.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      Hi @uncontrolled, du könntest aber beide Verträge als Altersvorsorge angeben (und abwarten, was passiert). Hier würde ich einfach pokern (mal abgesehen davon, dass es nicht die schlechteste Idee wäre, hier die Verträge entsprechend umzudeklarieren...
      Weiterhin wären z. B. Krankenzusatzversicherungen - wie Zahnzusatzversicherung - abzugsfähig.
      Nicht nur wegen der Fahrtkosten solltest Du - wie schon von @TanjaW9 mehrmals anempfohlen - die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG lesen.
      Naja,

      da ich sowieso schon grenzwertig bin, würde es sicher nicht ausreichen, um eine Stufe weniger zu bekommen.

      TanjaW9 schrieb:


      Hugoleser schrieb:

      Weil laut Gesetz musst Du auch beim Quotelung nicht mehr zahlen als wenn Du alleine zahlen müsstes.
      Hallo,
      lt. Gesetz würde er dann aber auch eine Stufe höher gestuft, weil es nur einen Unterhaltsberechtigten gibt, oder?

      Ich weiß nicht, ob uncontrolled einfach nicht weiß, welches "seine" Leitlinien sind - ich tippe mal auf die des OLG Hamm

      Gruß Tanja

      Weiß ich wirklich nicht. Gilt das von meiner Tochter, dann das was für die Eifel zuständig ist oder bei mir in Ostwestfalen. Aber ob es stimmt weiß ich nicht. die Heraufstufung grundsätzlich wohl schon bei volljährigen privilegierten Kindern aber wohl nicht bei nicht privilegierten. Aber hatte das nur mal irgendwo gelesen und natürlich kann das alles falsch sein.

      Wenn es so sein soll dann eigentlich doch auch nur, wenn es nicht zu einem stark ungleichen Verhältnis führen würde. Nehmen wir an, die Mutter könnte auch Unterhalt zahlen, aber senkt durch den Teilzeitjob Ihr Einkommen sodass sie nicht zahlen muss und ich muss nach Stufe 4 zahlen. Da würden bei mir die Prinzipien auch irgendwie nach einem Anwalt rufen, da nicht mehr verhältnismäßig.

      Es ist aber auch nur das Gefühl, die rechtliche Seite sieht sicher anders aus. Warten wir jetzt einfach ab, das Schreiben ist ja raus, morgen werden 200,- € überwiesen und ich bin sowieso wieder der böse Papa (laut Mama :-)).
    • Kurze Hinweise:
      Den Punkt "fiktive Leistungsfähigkeit" der KM wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht kannst Du Dir (gegenüber dem JA, das Dein Kind vertritt) sparen, da das in der Berechnung keine Berücksichtigung finden darf. Diese Baustelle darfst Du im Anschluss gerne gegenüber der KM aufmachen (familiärer Ausgleichsanspruch), gehört jedoch nicht ins Anschreiben an das JA. Auch ist der Hinweis auf "Zahlung als Darlehen" Quatsch, eine Rückforderungsmöglichkeit für gezahlten Unterhalt wirst Du im Regelfall nicht haben, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Du weniger zahlen musst.
    • Clausutis schrieb:

      Auch ist der Hinweis auf "Zahlung als Darlehen" Quatsch, eine Rückforderungsmöglichkeit für gezahlten Unterhalt wirst Du im Regelfall nicht haben, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Du weniger zahlen musst.
      Hallo Clausutis,

      dem kann ich so nicht zustimmen: für die Fälle der (vermuteten) Zuvielzahlung bis zu einer Entscheidung über den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt wurde durch BGH- Rechtssprechung die sog. Darlehenslösung entwickelt - eben um dem Einwand der Entreicherung entgegen treten zu können.
      Da ich nicht auf Anwaltsseiten verlinken werde, füge ich mal das Arbeitspapier des 22. Deutschen Familiengerichtstages 2017 an (dort These 4).
      Allerdings wird der Themenstarter mit der Zahlung von 200 Euro (als Abschlag) vermutlich eher nicht zuviel zahlen...

      Gruß Tanja
      Dateien
    • Clausutis schrieb:

      Kurze Hinweise:
      Den Punkt "fiktive Leistungsfähigkeit" der KM wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht kannst Du Dir (gegenüber dem JA, das Dein Kind vertritt) sparen, da das in der Berechnung keine Berücksichtigung finden darf. Diese Baustelle darfst Du im Anschluss gerne gegenüber der KM aufmachen (familiärer Ausgleichsanspruch), gehört jedoch nicht ins Anschreiben an das JA. Auch ist der Hinweis auf "Zahlung als Darlehen" Quatsch, eine Rückforderungsmöglichkeit für gezahlten Unterhalt wirst Du im Regelfall nicht haben, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Du weniger zahlen musst.
      Die E-Mail ist nun raus, daher kann ich es nicht mehr ändern. Da aber die Tochter und somit die Mutter eine Kopie des Schreibens erhalten werden, reicht mir das, da sie dennoch informiert sein wird, auch wenn das Jugendamt das in der Berechnung nicht einfließen lassen wird und kann.

      Grundsätzlich werde ich wohl auch gar nicht weiter darauf eingehen oder irgendwelche Forderungen diesbezüglich stellen. Für mich war es einfach eine Kopfsache, darauf hinzuweisen und darauf aufmerksam zu machen, wie es ist. Außer natürlich das liebe Jugendamt dort wird verhältnismäßig schlecht berechnen. Ich bin zunächst gespannt, was die Mutter alles an Sonderausgaben darlegen wird, damit sie ihr Einkommen drücken kann. Auf Einrechnung des Wohnwertes werde ich aber bestehen.

      TanjaW9 schrieb:

      Clausutis schrieb:

      Auch ist der Hinweis auf "Zahlung als Darlehen" Quatsch, eine Rückforderungsmöglichkeit für gezahlten Unterhalt wirst Du im Regelfall nicht haben, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Du weniger zahlen musst.
      Hallo Clausutis,
      dem kann ich so nicht zustimmen: für die Fälle der (vermuteten) Zuvielzahlung bis zu einer Entscheidung über den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt wurde durch BGH- Rechtssprechung die sog. Darlehenslösung entwickelt - eben um dem Einwand der Entreicherung entgegen treten zu können.
      Da ich nicht auf Anwaltsseiten verlinken werde, füge ich mal das Arbeitspapier des 22. Deutschen Familiengerichtstages 2017 an (dort These 4).
      Allerdings wird der Themenstarter mit der Zahlung von 200 Euro (als Abschlag) vermutlich eher nicht zuviel zahlen...

      Gruß Tanja


      Ich muss definitiv mehr zahlen. Mir war schon bei der "Einschätzung" vom Jugendamt klar, dass das nicht stimmen kann. Ich möchte einfach nur, dass richtig gerechnet wird. Jetzt heißt es erstmal abwarten, was als Antwort kommt. Wahrscheinlich werde ich hier dann noch einmal ein paar Tipps benötigen. Wenn Interesse besteht, werde ich aber auch unabhängig davon darüber berichten, wie es weiter geht. Rückmeldungen sind ja meistens hilfreich, denke ich.
    • Hallo zusammen,

      ich würde nochmal zur Unterhaltshöhe gerne einen Beitrag leisten:

      Die Mutter hat ein Haus geschenkt bekommen, um Erbschaftssteuer zu vermeiden. Das macht nur dann Sinn, wenn der Verkehrswert über 450 TEUR liegt. Mein Haus reicht mittlerweie an diese Dimension heran, vor ein paar Jahren kam ich noch mit 400 TEUR durch.

      Der Wohnwert in meiner Stadt beträgt 10,60 EUR / qm bei Häusern (bei Wohnungen deutlich weniger). Das macht bei meinen 155qm einen Wohnwert i.H.v. 1643 EUR. Das wäre dann auch Einkommen der Mutter. Wenn sie dann noch Teilzeit arbeitet und das nicht gerade auf 450 EUR Basis, dann wäre ich immer vorsichtig mit Schätzungen wie hoch ihr unterhaltsrelevantes Einkommen tatsächlich ist. Wenn hier der neue Mann nicht im Grundbuch steht (was aufgrund der Schenkung zu erwarten ist), könnten auch die 200€ zu viel des Guten sein.
    • Hallo Max,

      hast Du eine Schattenberechnung vorgenommen?
      Der Bedarf des Kindes steigt ja auch wenn sich das Einkommen des anderen Elternteiles erhöht. Und wenn dann vom zusammengerechneten Einkommen ein paar Stufen deutlich über der bisher angenommenen 3 rauskommt und selbst wenn der Themenstarter "nur" die Hälfte des Bedarfes nach Quote zu tragen hätte, denke ich, dass die 200 nicht zu viel wären.
      Die Mutter müsste schon ein deutlich höheres Einkommen als der Vater haben damit er weniger als die Hälfte des Unterhaltsbetrages zu leisten hat ....
      Oder bin ich gerade auf einem ganz falschen Dampfer unterwegs?
      @uncontrolled ist der Vater der KM zufällig Anwalt? ;)

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo Max,

      hast Du eine Schattenberechnung vorgenommen?
      Der Bedarf des Kindes steigt ja auch wenn sich das Einkommen des anderen Elternteiles erhöht. Und wenn dann vom zusammengerechneten Einkommen ein paar Stufen deutlich über der bisher angenommenen 3 rauskommt und selbst wenn der Themenstarter "nur" die Hälfte des Bedarfes nach Quote zu tragen hätte, denke ich, dass die 200 nicht zu viel wären.
      Die Mutter müsste schon ein deutlich höheres Einkommen als der Vater haben damit er weniger als die Hälfte des Unterhaltsbetrages zu leisten hat ....
      Oder bin ich gerade auf einem ganz falschen Dampfer unterwegs?
      @uncontrolled ist der Vater der KM zufällig Anwalt? ;)

      Gruß Tanja
      Hallo Tanja,

      er ist in Rente und war ein hohes Tier bei Bayer. Man kann davon ausgehen, dass dort diesbezüglich kein Wissen existiert. Aber spielt ja keine Rolle zunächst, ich denke sowieso dass sich das Ganze nun in die Länge ziehen wird. Ich kenne ja die Mutter. Sie braucht auch immer etwas länger. Wobei es hier ja sein könnte, dass sie von mir was zu erwarten hat und alles schneller geht.
    • hallo Max,

      eine Schenkung macht auch Sinn, wenn die geschwenkte Immobilie günstiger ist als der Freibetrag. Denn es kann ja sein, dass alle Werte zusammengenommen, die an sie vererbt werden sollen, den Freibetrag übersteigen. Ohne die Immobilie bleibt das Erbe aber unter dem Freibetrag.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Abend liebe freundliche und hilfsbereite Community.

      Ich würde gerne noch was anmerken und vielleicht kann dazu jemand etwas sagen. Es würde mich interessieren. Meine Mutter meinte, dass von meinem Selbstbehalt 10% abgezogen werden können, weil ich nicht alleine wohne. Stimmt das? Außerdem meint sie, dass die Mutter des Kindes auch keine Steuererklärung machen muss, sei sie nur den einen Job hat. Nur wie sollte das belegt werden. Würde sich das auswirken?

      Danke im Voraus. Wenn das so weiter geht, lande ich noch bei Stufe 10.