Hallo Clint,
der Anwalt, der dem TO geantwortet hat, hat darauf hingewiesen, dass dann verwiesen werden müsse.
Ich denke, der TO glaubt, dass er besser fährt, wenn "sein" Gericht entscheidet und gibt lieber noch mehr Geld aus für Anwälte, denen er nur vertraut, wenn sie seiner Meinung sind.
Naja, wer an diesen Dingen wirklich gewinnt, sind eher die Anwälte.
Zum Glück hatten wir einen Anwalt, mit dem man ordentlich über alles reden konnte.
Und nein, es scheint nicht gefestigte Rechtsprechung zu sein, dass die Privilegierung mit Übergabe des Abiturzeugnisses endet.
Auch der gegn. Anwalt hat bei uns das von Viefhues Geschriebene angebracht.
Vielleicht hab ich den Richter mit meiner Art
und der Benennung eines Urteils überzeugt, dass bei uns das Kind im Juli nicht mehr privilegiert war.
Fakt ist, dass der angemessene SB schon mit Vollendung des 18 Lj. zu gewähren ist, wenn mindestens ein Elternteil leistungsfähig ist.
Das hier zuerst genannte Urteil (aus 2003) hat mich auch überrascht - geht es doch ums FamFG, welches bekanntermaßen erst ab 2009 gilt.
Das von Dir benannte hatte ich auch gefunden, inzwischen aber wenig Lust, dem TO noch zu antworten.
Von Ruhe ist der so weit entfernt, wie nur irgendwas...aber so ist eben jeder selbst dafür verantwortlich, wann endlich Ruhe einkehren kann/wird.
P.S. soll ich Dir den Link zur Anfrage des TO auf der bekannten Anwaltsseite schicken?
Der Anwalt hat mitnichten öffentlich (all) das geschrieben, was der To hier angibt.
Das Urteil aus 2003 steht da nämlich nicht.
Und ganz ehrlich: die Anwälte sicher sich schon ab bei ihrer Antwort: "Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten".
Wir kennen das von "unserer" KM - die hat gern weggelassen, was sie als nicht relevant betrachtete (u.a. eine Steuererstattung in nicht unerheblicher Höhe) und das eine oder andere dramatisch ausgeschmückt...
Es wird vielleicht auch in diesem Verfahren so sein: schreibt der TO so viel und/oder ähnlich wie hier, wird der Richter nach der ersten Seite nicht mehr lesen.
Gruß Tanja
der Anwalt, der dem TO geantwortet hat, hat darauf hingewiesen, dass dann verwiesen werden müsse.
Ich denke, der TO glaubt, dass er besser fährt, wenn "sein" Gericht entscheidet und gibt lieber noch mehr Geld aus für Anwälte, denen er nur vertraut, wenn sie seiner Meinung sind.
Naja, wer an diesen Dingen wirklich gewinnt, sind eher die Anwälte.
Zum Glück hatten wir einen Anwalt, mit dem man ordentlich über alles reden konnte.
Und nein, es scheint nicht gefestigte Rechtsprechung zu sein, dass die Privilegierung mit Übergabe des Abiturzeugnisses endet.
Auch der gegn. Anwalt hat bei uns das von Viefhues Geschriebene angebracht.
Vielleicht hab ich den Richter mit meiner Art

Fakt ist, dass der angemessene SB schon mit Vollendung des 18 Lj. zu gewähren ist, wenn mindestens ein Elternteil leistungsfähig ist.
Das hier zuerst genannte Urteil (aus 2003) hat mich auch überrascht - geht es doch ums FamFG, welches bekanntermaßen erst ab 2009 gilt.
Das von Dir benannte hatte ich auch gefunden, inzwischen aber wenig Lust, dem TO noch zu antworten.
Von Ruhe ist der so weit entfernt, wie nur irgendwas...aber so ist eben jeder selbst dafür verantwortlich, wann endlich Ruhe einkehren kann/wird.
P.S. soll ich Dir den Link zur Anfrage des TO auf der bekannten Anwaltsseite schicken?
Der Anwalt hat mitnichten öffentlich (all) das geschrieben, was der To hier angibt.
Das Urteil aus 2003 steht da nämlich nicht.
Und ganz ehrlich: die Anwälte sicher sich schon ab bei ihrer Antwort: "Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten".
Wir kennen das von "unserer" KM - die hat gern weggelassen, was sie als nicht relevant betrachtete (u.a. eine Steuererstattung in nicht unerheblicher Höhe) und das eine oder andere dramatisch ausgeschmückt...
Es wird vielleicht auch in diesem Verfahren so sein: schreibt der TO so viel und/oder ähnlich wie hier, wird der Richter nach der ersten Seite nicht mehr lesen.
Gruß Tanja