Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • Eine Anwältin hat mir mal gesagt, dass diese Unterhaltssachen von Anwälten oft nur so nebenbei und ohne großes Engagement betrieben werden, da man damit wenig verdient. Da wird dann bei Aufforderung mal ein böser Brief geschrieben, aber das wars dann auch.
      Du bist ja in einer guten Position.
      Solange du nicht alle Unterlagen hast (auch rückwirkend!), kannst du nichts berechnen und zahlen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,

      kann es sein, dass Du das verwechselst?
      Bei Verfahren, bei denen ein fester Streitwert festzusetzen ist (Sorge, Umgang) früher 3000, jetzt 4000 verdient der Anwalt im Vergleich zu seinem Arbeitseinsatz nicht sonderlich viel.
      Bei Unterhalt geht es ja doch oft um deutlich höhere Streitwerte (rechne nur mal den Mindestunterhalt mal 12 zzgl. einiger Rückstände...)

      Gruß Tanja

      P.S. Unser Anwalt hat sich böse und unqualifizierte Dinge in seinen Gerichtsschreiben immer verkniffen. Das kam vor Gericht auch deutlich besser an als das permanent jammer bzw. an- und übergriffige Verhalten des gegn. Anwaltes...
      Ist wohl immer auch eine Sache der eigenen Persönlichkeit, ob man dem Anwalt als Kenner der örtlichen Richter, bei der Formulierung (nicht beim Rechtsvortrag!) freie Hand lässt.
    • Ob ich wohl bei der Klageerwiderung einbringen kann, welche Anstrengungen die (zuvor in Teilzeit arbeitende) Kindesalter unternommen hat, um die Arbeitslosigkeit zu beenden um selbst auch dem privilegierten Kind die Unterhaltspflicht gegenüber zu erfüllen?

      Ist natürlich schlau, rechtzeitig arbeitslos zu sein (> 6 Monate) wenn es um eine mögliche gerichtliche Festsetzung des Unterhalts geht.

      Der gegnerische Anwalt hat so viele Schreiben verfasst, dass er wirklich nicht verdienen kann, sofern er nur einmalig bezahlt wurde für die außergerichtliche Tätigkeit.
    • TanjaW9 schrieb:

      P.S. Unser Anwalt hat sich böse und unqualifizierte Dinge in seinen Gerichtsschreiben immer verkniffen. Das kam vor Gericht auch deutlich besser an als das permanent jammer bzw. an- und übergriffige Verhalten des gegn. Anwaltes...

      Ist wohl immer auch eine Sache der eigenen Persönlichkeit, ob man dem Anwalt als Kenner der örtlichen Richter, bei der Formulierung (nicht beim Rechtsvortrag!) freie Hand lässt.
      Also ich habe mit meiner Anwältin, die wohl zu einer der Besten hier in der Region zählt, direkt mitgeteilt, dass ich prüfen möchte was rausgeht, falls was übersehen wurde.

      Zumindest anfangs haben wir das durchgezogen. Jetzt, wenn es um die Klageerwiderung geht, wird es sowieso nur gemeinsam gehen. Egal wie es ausgeht, ich finde die Anwältin macht das bisher gut und gibt auch immer Rückmeldung.
    • Nur noch die Ergänzung, dass Du mit dem vielleicht sogar berechtigten Hinweis auf das verzögernde Verhalten der Gegenseite nicht Deine eigene Verweigerung begründen kannst. Wenngleich das ein nachvollziehbarer Impuls ist, irgendwann nicht mehr jede Aufforderung nach Dokumenten zu befriedigen, weil die Gegenseite auch nie reagiert.
      Ich würde auch nicht zahlen, bis keine ordentliche Berechnung durchgeführt wurde, aber nicht selber die Auskünfte blockieren, nur weil es die Mutter macht. Mit der kann sich dann der Anwalt Deines Kindes herumärgern. Sieht vor später Gericht immer besser aus, wenn man nicht das selbe Spiel spielt und nicht aus Trotz die Verzögerung mit betreibt. Du kannst dann zu Recht darlegen, dass Du alle Auskünfte erteilt hast mit derer eine Berechnung des Unterhaltsanspruches Eures Kindes gegen Euch berechnet werden kann, aber nicht willens bist ohne Belege auf Zuruf alleine für den Unterhalt aufzukommen. Schließlich ist gezahlter Unterhalt verbraucht und Du müsstest dann gegen die Mutter auf Schadensersatz klagen, nur weil sie keine Auskünfte erteilt, wozu sie verpflichtet ist. Natürlich müssen für den unterhaltsrelevanten Zeitraum Beleg vorgelegt werden und nicht nur für die jetzige Arbeitslosigkeit. Ist ja logisch.

      Was ich - und wahrscheinlich Du auch - vermute ist, dass die Mutter sehr stark den Prozess steuert. Das kann bedeuten, dass der Anwalt der Mutter nicht gewachsen ist und um keinen Streit zu provozieren einfach schreibt, was diese möchte.
      Konnte ich auch nicht glauben, bis ich selbt erlebt habe, dass die Anwältin meiner Ex keine Lust auf Streitigkeiten mit dieser hatte und einfach getan hat, was diese wollte, auch wenn es noch so unlogisch war. Man rechnet nicht damit und fragt sich, wie ein Anwalt solch falsche und widersprüchliche Dinge formulieren kann. Mich hat das unglaublich viel Kraft und Nerven gekostet. Bis man auf die Lösung mit der Nase gestoßen wird. Meine Ex hat z.b. bis zur Androhung von gerichtlichen Zwangsmitteln keine Auskunft über ihr Vermögen und Einkünfte erteilt und die Anwältin hat sich vor dem Gericht mit den abenteuerlichsten Begründungen gewunden. Außerhalb des Gerichtes habe ich dann die Diskusssion zwischen der Anwältin und meiner Ex mitbekommen, wie diese in ihrer bestimmenden und gereizten Art auf ihre Anwältin eingeredet hat, dass sie auf gar keinen Fall Auskünfte erteilt, um mir Geld zu zahlen und dass sich die Anwältin was ausdenken soll. Ihre Anwältin hat geradezu gefleht, dass sie ihre Einkommensnachweise endlich vorlegt.
      Also einfach mal auch einkalkulieren, dass der Anwalt Deines Kindes weder dreist noch dumm ist, sondern einfach dem Streit mit der Mutter aus dem Weg geht indem er nur Dich belästigt. Wahrscheinlich wird die Mutter Euer Kind bei jedem Termin mit dem Anwalt begleiten und insistieren.

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    • TanjaW9 schrieb:

      P.S. Unser Anwalt hat sich böse und unqualifizierte Dinge in seinen Gerichtsschreiben immer verkniffen. Das kam vor Gericht auch deutlich besser an als das permanent jammer bzw. an- und übergriffige Verhalten des gegn. Anwaltes...
      Ist wohl immer auch eine Sache der eigenen Persönlichkeit, ob man dem Anwalt als Kenner der örtlichen Richter, bei der Formulierung (nicht beim Rechtsvortrag!) freie Hand lässt.
      Kann ich auch nur empfehlen. Auch meine Erfahrung ist, dass es niemanden interessiert, solange keine massiven Vorwürfe mit Belegen vorgelegt werden. Meine derzeitige Anwältin ist sehr gut darin den Mist der Gegenseite in den Teilen aufzugreifen, die mir nutzen und für ihre Schreiben positiv umzudeuten. War ich am Anfang auch nicht mit einverstanden, weil ich wollte, dass direkt angesprochen wird, was das für ein Unsinn ist. Im Nachinein ist man(n) oft klüger und ich muss derzeit sagen, dass es so viel produktiver ist und das Verfahren endlich Fahrt aufnimmt und eine klare Richtung zu erkennen ist.
    • Ich muss sagen, dass ich ja immer unverzüglich meiner Auskunftspflicht nachgekommen bin. Jetzt bin ich einfach an dem Punkt - nach über zwei Jahren, dass ich jetzt einfach diese gerichtliche Entscheidung brauche. Für mich und meine Gesundheit. Diese zwei Jahre sind nicht spurlos an mir vorbei gegangen.

      Die Arbeitslosigkeit war ja auch schon fast abzusehen, da ich so viel gearbeitet habe, dass es mehr als am Limit war. Und dann kommt das eigene Kind und macht einem auch das Leben schwer.

      Ja, die Kindsmutter und deren Eltern werden wohl das Steckenpferd sein. Dass die Mutter bis heute wahrscheinlich nicht verstehen kann, wie das Unterhaltsrecht ab Volljährigkeit ist, ist traurig. Ich bin aber auch fest davon überzeugt, dass meine Tochter extrem unter der Situation und ggf. dem Druck leidet. Genau wie ich. Und das wiederum treibt Wut in den Kopf der Mutter und sucht in mir den Schuldigen, der bestraft werden muss. Immerhin ist sie ja eine 24-Stunden-Mutter.

      Die Mutter weiß ja um meine Schwächen im psychischen Bereich. Ich muss aber auch irgendwelche Rechte haben.

      Wenn nun kein Gericht eine Entscheidung fällt (einen Vergleich will ich nicht mehr, ich will Fakten), dann ist das fix. Ich kann nicht weiter Gesundheit und Job gefährden, weil ich selber nicht irgendwann die Reißleine ziehe. Ich weiß, dass das einen Richter nicht interessiert, aber es muss ein Ende nehmen. Und wenn es anders nicht geht, dann eben so.

      Jetzt warte ich ab, was die Anwältin schreibt und wahrscheinlich geht es wieder in ein paar Monaten von vorne los.

      Und diese "Angebote" sind das allerletzte, denn es wären zwischendrin Neuberechnungen durchaus möglich gewesen.
    • hallo,

      vielleicht solltest du jemand anderen die Briefe lesen und beantworten lassen. Ein guter Freund vielleicht. Und du unterschreibst dann nur.

      im Prinzip steht doch in jedem Brief den du schreibst: es fehlt die ordnungsgemäße Berechnung und die belegten Einkünfte der Mutter. Solange diese mir nicht vorliegen kann kein Unterhalt an das volljährige Kind gezahlt werden, da der haftungsanteil nicht korrekt und nachweisbar ermittelt ist.
      Bitte übersenden Sie mir die Berechnung und die Unterlagen der Mutter zur Überprüfung.

      und das war es dann.

      klageandrohungen würde ich geflissentlich ignorieren und maximal schreiben, dass du ja alle Unterlagen mehrfach vorgelegt hast und das Kind nun am Zuge sei, gerne könne man dies vor Gericht erörtern. Du bittest aber darum dem Kind mitzuteilen, dass es ggf. Alle kosten des Prozesses zu zahlen habe, da es seinen Pflichten nicht nachgekommen sei. Und du dich keinesfalls auf einen Vergleich einlasse. Wirst, da das Verschulden und die Notwendigkeit eines Prozesses nicht durch dich verursacht wurde, sondern durch die fehlende Mitwirkung des Kindes.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Achso, ich schreibe ja nicht mehr selbst, das macht die Anwältin.

      Das Theater mit dem selber schreiben habe ich schon ende des letzten Jahres aufgegeben. Aber es hat sich nichts geändert.
      Vielleicht will die Mutter des Kindes auch bewusst diesen psychischen Terror oder sie hofft, dass das Kind endlich überredet werden kann, die Klage einzureichen.

      Ich hoffe nur, dass das Kind gut beraten wurde, das wird sicher für uns beide nicht leicht, das erste Wiedersehen seit 2,5 Jahren in einem Gerichtssaal.
    • uncontrolled schrieb:

      Achso, ich schreibe ja nicht mehr selbst, das macht die Anwältin.

      Das Theater mit dem selber schreiben habe ich schon ende des letzten Jahres aufgegeben. Aber es hat sich nichts geändert.
      Vielleicht will die Mutter des Kindes auch bewusst diesen psychischen Terror oder sie hofft, dass das Kind endlich überredet werden kann, die Klage einzureichen.

      Ich hoffe nur, dass das Kind gut beraten wurde, das wird sicher für uns beide nicht leicht, das erste Wiedersehen seit 2,5 Jahren in einem Gerichtssaal.
      Edit geht leider nicht mehr. Im Schreiben des gegnerischen Anwalts wurde mir folgendes Angebot unterbreitet: Ab Zahlungsverzug 300,- € monatluch bis zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit. Für die Zeit meiner Arbeitslosigkeit würde das Kind auf ihre Unterhaltsansprüche verzichten, sofern ich ab dato 150,- bis 200,- Unterhalt monatlich zahlen würde (sofern ich noch arbeitslos wäre).

      Interessant, denn es wird ja bereits drauf hingewiesen, dass das Abitur voraussichtlich bestanden wird. Damit würde ich also eine Anerkennung zu einer Unterhaltsleistung erbringen, ohne zu wissen, was das Kind nun macht nach dem Abitur.
    • uncontrolled schrieb:



      Ich hoffe nur, dass das Kind gut beraten wurde, das wird sicher für uns beide nicht leicht, das erste Wiedersehen seit 2,5 Jahren in einem Gerichtssaal.
      Hallo uncontrolled,

      hier wurde doch nun auch schon darüber berichtet (ich glaube von Kakadu), dass die Kids oftmals ohne Konsequenzen der Anordnung des persönlichen Erscheinens keine Folge leisten.
      Die schicken einfach ihren Anwalt und gut ist.
      Gerade erst letztens einen Beschluss (vom OLG Brandenburg glaube ich), dass das Ordnungsgeld von popeligen 100 Euro gegen das Kind aufgehoben wurde...

      Bei uns war "lustig", dass das Kind nicht kam, der Anwalt aber eine Riesenwelle versuchte weil ich als Beistand mitwollte...

      In der Ruhe liegt die Kraft :D

      Gruß Tanja
    • Oha, das ist ja krass. Darauf würde ich dann schon gerne bestehen, dass das Kind anwesend ist. Dachte das muss so sein.

      Ich kann mir gut vorstellen, dass die Mutter dabei sein wird, mitsamt den Eltern und sie dann einfach "unwissend" mit rein geht. Ich werde darauf zumindest erklären, dass ich damit nicht einverstanden bin.

      Aber da hat ja der Richter das letzte Wort.
    • uncontrolled schrieb:

      Oha, das ist ja krass. Darauf würde ich dann schon gerne bestehen, dass das Kind anwesend ist. Dachte das muss so sein.

      Aber da hat ja der Richter das letzte Wort.
      Hallo uncontrolled,

      das hast Du falsch gedacht. Das Gericht ordnet das persönliche Erscheinen nicht an, um die Parteien zu konfrontieren oder zu sanktionieren, sondern zur besseren Aufklärung.
      Kommt nur der gegn. Anwalt und ist mit umfassender Kenntnis und auch Vollmacht (z.B. zum Vergleichsabschluss) ausgestattet, wird eine spätere Festsetzung von Ordnungsgeld nur in den Fällen, wo der Anwalt doch nicht ausreichend Kenntnisse hat und es deswegen zur weiteren Verfahrensverzögerung kommt, vorkommen.
      Das wiederum ist dann gerichtlich (nächste Instanz) überprüfbar.

      Wir sind zum Schluss auch nicht mehr hingegangen. (Uns war der gegn. Anwalt einfach zu blöde - selbst der Richter hat den im 1. Termin zurecht weisen müssen)
      Die KM hat einen Termin während der Minderjährigkeit mit fadenscheinigen Gründen "geschwänzt", das Kind seit Jahren jeden (ich glaube, es waren mindestens 3).

      Also mach dich locker!

      Gruß Tanja
    • Ok, das wusste ich nicht. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass das Kind nicht hingeschickt würde. Ich würde zumindest am ersten Termin hingehen, um mir ein Bild der Situation zu machen. Ist ja auch nicht um die Ecke, also wenn ich nicht hin muss, gehe ich auch nicht mehr, falls es dann weitere Termine geben sollte und es nicht sein muss.

      Meistens gibt es ja ein schriftliches Vorferfahren. Ob überhaupt die Klage zugelassen wird muss man sehen, auf Mutwilligkeit kann man zumindest versuchen, zu gehen.

      Dann muss ja auch die Frage der Kostenübernahme geklärt werden. Ich möchte natürlich ungerne zahlen, weil die Klage überhaupt nicht nötig wäre, wenn auch meine Forderungen erfüllt worden wären.

      Vielleicht auch wieder nur heiße Luft. Ich gehe davon aus, dass der Anwalt meiner Tochter weiß, dass der Unterhaltsanspruch nach der Schule ebenfalls an Bedingungen geknüpft ist.

      Und wenn das Kind studieren sollte, erwarte ich, dass es erst einen Bafög Antrag stellt.
    • Habe leider keinen Zugriff auf dieses Dokument. Wie es kommt weiß ich noch nicht. Gestern war der letzte Tag der Frist vom gegnerischen Anwalt und bisher ist von meiner Anwältin noch nichts bei mir eingegangen bzgl. Stellungnahme.

      Ich habe mir das "Angebot" meiner Tochter mehrmals durchgelesen und es fehlen (unabhängig von den bisher fehlenden Belegen), für much wichtige Punkte. Abgesehen davon, dass ich mich freiwillig zur zukünftigen Zahlung bereiterklären würde, ohne dass eine Bedürftigkeit geprüft wurde.

      Ich komme mir echt verar... vor.

      Bin gespannt wie es weiter geht und freue mich schon darauf, wenn die Sache endlich zu einem Abschluss kommt. Egal wie.
    • Nun nachdem das Kind erfolgreich das Abitur abgeschlossen hat, habe ich vom Amtsgericht (meiner Tochter) das Gesuch um Verfahrenskostenhilfe erhalten.

      In diesem Schreiben wird natürlich nicht die Wahrheit gesagt und natürlich fehlen alle Informationen meinerseits, sodass das Gericht zunächst gar nichts prüfen kann.

      Meine Anwältin ist heute nicht erreichbar, ob sie mir hilft, ist fraglich, da laut Vereinbarung nur das Amts bzw. Landgericht in meiner Region vereinbart wurde.
      Und aktuell läuft es über das Amtsgericht nach Zuständigkeit für meine Tochter.

      Ob überhaupt das richtige Gericht aufgerufen wurde, ist fraglich. Auch das müsste ich klären. Wenn ich einen neuen Anwalt benötige, habe ich nicht viel Zeit, da ich innerhalb von 2 Wochen reagieren muss.

      :(
    • hallo,

      ich würde dem Gericht mitteilen, dass deiner Ansicht nach die Klage mutwillig ist, da das Kind bislang keine Unterlagen zur Bedürftigkeit etc. (Also all das aufzählen was ihr eingefordert habt) vorgelegt hat. Und das deine Auskunft etc. Dem Kind seit Xx.Xx.xxxx vorliegt und letztmalig im (Monat) 2022 aufgefordert wurde die fehlenden Unterlagen vorzulegen. Im übrigen ist dir nur bekannt, dass das Kind im Sommer 2022 sein Abitur ablegen wollte. Ob es das bestanden hat und welche welche weiteren Pläne es hat wurde dir nicht mitgeteilt.

      also eigentlich ne komprimierte Zusammenfassung dessen was passiert ist.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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