Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

      Hallo liebe Community,

      positiv überrascht habe ich hier bereits mehrere Beiträge zum Thema Unterhalt für volljährige Kinder gelesen und gerne teile ich auch meine Situation mit.

      Meine inzwischen 18-jährige Tochter hat bis zur Volljährigkeit Unterhalt gemäß Titel der Beistandschaft erhalten. Der Titel war bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristet.
      Da meine Tochter am 17.03.2020 Volljährig wurde, habe ich die Mutter bereits am 19.01.2020 angeschrieben und um die Einkommensnachweise inklusive des aktuellen Steuerbescheids angefordert.
      Dies habe ich damit begründet, dass ich somit den Unterhaltsanspruch für unsere Tochter und meine Quote ermitteln kann. Frühzeitig habe ich es deshalb gefordert, da die Mutter gerne eine lange Bearbeitungszeit benötigt, was in der Vergangenheit auch schon dazu geführt hat, dass ich zu viel Unterhalt leisten musste (meine Tochter hatte eigenes anrechenbares Einkommen wegen einer Maßnahme). So wollte ich auch sicherstellen, dass der Unterhalt für das Kind ohne Unterbrechung weiter gezahlt werden kann.
      Außerdem habe ich die aktuelle Schulbescheinigung sowie die Kontoverbindung meiner Tochter angefordert, damit ich weiß wohin der Unterhalt gezahlt werden muss.

      Am 10.03.2020 erhielt ich dann ein undatiertes Schreiben der Mutter, indem sie mir kurz gesagt mitteilt, dass sie mir ja wohl keine Auskünfte geben müsse, da sie ja schließlich dem Kind und nicht mir zu Unterhalt verpflichtet wäre und gab an, dass sie nach ihren Berechnungen die sie mit ihrem Vater durchführte, 50,- € bis 100,- € Eigenbeteiligung leisten müsste, mit Quellenangabe der Website "Finanztipp" und dass sie ja wohl mit allem was sie finanziere, deutlich über diesem Betrag liegen würde. Das mag sein, aber es hat mir nicht weiter geholfen. Immerhin habe ich die Kontoverbindung meiner Tochter und die Schulbescheinigung erhalten. Und die Aufforderung meinen Anteil dann darauf zu überweisen, den ich aber doch (noch) gar nicht kenne. Habe das Schreiben mal angehängt.

      Demnach habe ich also den anteiligen Unterhalt bis zum 18. Geburtstag überwiesen und die folgenden Zahlungen eingestellt.

      Gestern am 23.05.2020 bekam ich dann das eigentlich früher erwartete Schreiben vom Jugendamt, welches von meiner Tochter beauftragt wurde, die Unterhaltsberechnung durchzuführen. Ich hänge es auch mal an.
      Laut dem Schreiben werde ich aufgefordert, den Mindestunterhalt in Höhe von 326,- € bis zum 28.05.2020 zu überweisen, da davon auszugehen sei, dass sich an der Höhe auch nach der Berechnung nichts ändern wird.

      Die Aufforderung zur Übermittlung der Einkommensnachweise bedeutet doch auch, dass ich dann ab diesem Monat den Unterhalt wieder zahlen muss, richtig?
      Nur wie gehe ich jetzt vor. Ich möchte natürlich erst dann zahlen, wenn ich auch die Unterlagen der Mutter habe und die folgenden Berechnungen überprüfen kann.
      Zudem besitzt die Mutter ein Haus, welches sie als Schenkung vom Vater erhielt und indem meine Tochter eine eigene Wohnung besitzt, wie wirkt sich das aber auf das Einkommen der Mutter aus?

      Zudem arbeitet die Mutter nicht in Vollzeit, aber ob das Auswirkungen auf meine zukünftige Unterhaltshöhe hat, kann ich sowieso nicht beurteilen.
      Allerdings wird meine Zahlung über dem Mindestunterhalt liegen müssen, unabhängig davon, wie ich nun rechnen muss.

      Mein Einkommen setzt sich wie folgt zusammen:

      Monatliches Nettoeinkommen unbereinigt:
      2484,87

      Eingerechnet ist bereits eine Steuernachzahlung für 2019 in Höhe von 1057,92 €, da ich im ersten Vierteljahr 2019 noch eine lange Wegstrecke zur Arbeit hatte, bis ich in der Region eine neue Stelle gefunden habe nachdem ich zu meiner Freundin gezogen bin.
      Eigentlich wäre es viel weniger.

      Zur Bereinigung des Einkommens müsste ich bei einfacher Strecke Fahrtkosten in Höhe von 1881,60 € anrechnen oder 3763,20, wenn ich Hin und Rückfahrt anrechnen darf.
      Demnach würde sich ein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 2382,07 € bzw. 2171,27 € ergeben. Das ist nun natürlich wichtig für mich zu wissen welche Einstufung ich nun wählen dürfte. Zuletzt habe ich monatlich 420,- € Unterhalt gezahlt.

      Deshalb auch die Frage: Muss ich nun nach Stufe 4.3 oder Stufe 4.2 zahlen, wenn die Mutter nicht zahlungsfähig ist. Und was schreibe ich dem Jugendamt nun zurück? Muss ich jetzt die angeforderte Zahlung bis zum 28.05.2020 begleichen?
      Wie könnte ich ermitteln, ob eine Vollzeitarbeit der Mutter für mich positive oder negative Auswirkungen auf Höhe des Unterhalts hätte? Und muss ich die komplette Steuernachzahlung anrechnen, da es ja nicht mehr zu dieser Höhe kommen wird?

      Es gibt auch keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen.

      Vielen Dank im Voraus.

      edit: TanjaW9 2 Anhänge gelöscht, und nach Verfremdung wieder eingestellt
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 ()

    • Hallo und herzlich willkommen im Forum uncontrolled,

      ich würde dem Jugendamt antworten, dass Du bereits im Januar die Mutter aufgefordert hast, ihr Einkommen und Vermögen Dir gegenüber offen zu legen (1605 BGB in Verbindung mit 242 BGB) damit Du Deine Haftungsquote bestimmen kannst.
      So lange Dir die geforderten Nachweise und Unterlagen nicht vorliegen, gehst Du aufgrund des Wohneigentumbesitzes der Mutter davon aus, dass ihr ein Wohnwert zuzurechnen sei, mit dem sie - zusammen mit ihren Teilzeiteinkünften - vermutlich über dem Selbstbehalt liegt.
      Füge Deine Aufforderung an die Mutter dem Schreiben ans JA bei.

      Und dann sendest Du die geforderten Unterlagen ans JA und forderst die Unterlagen der Mutter vom JA an.
      Ja, ab dem Schreiben des JA und der Aufforderung, Dein Einkommen offen zu legen, bist Du wirksam in Verzug gesetzt und ab diesem Monat musst Du - wieder - Unterhalt zahlen. Du kannst ja - um Deinen guten Willen zu zeigen - einen "Abschlag" von, sagen wir mal 200 Euro bis zur Bestimmung des Unterhaltes überweisen. Da das Kind ja Wohnraum der Mutter bewohnt, ist ihr Bedarf ja schon zum Teil gedeckt - außerdem senkst Du so für einen ggf. eingeschalteten Anwalt den Streitwert. Dir sollte aber klar sein, dass der Betrag, den Du überweist, faktisch als zugestanden gilt. Es sei denn, Du vereinbarst mit der Tochter die "Darlehenslösung", die aus der Rechtssprechung des BGH entwickelt wurde. Das ist aber eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, welche man nicht ohne anwaltlichen Rat anbieten sollte, da es dort wohl auf genaue Formulierung ankommt.

      Was Deine Fahrtkostenberechnung angeht, habe ich die nicht verstanden - das sind jetzt nicht die monatlichen Kosten, oder?
      Ansonsten schreibst Du dem JA genau das, nämlich, dass die Steuererstattung ab 2020 niedriger ausfällt, weil Du nicht mehr so hohe Fahrtkosten hast. Sollte das JA die (nicht für Folgejahre aufgrund in dieser Höhe nicht mehr anfallende - siehe vermutlich auch die Leitlinien Deines OLG) Steuererstattung in der Höhe zurechnen, müssten auch die (höheren) Fahrtkosten berücksichtigt werden. Ob Du aber über die 5% berufsbedingten Aufwendungen kommen darfst, weiß ich nicht.

      Was für eine Schule besucht denn die Tochter? Ist es eine allgemeinbildende, so dass sie noch priviligiert ist?
      Denk auch dran, dass Du noch Altersvorsorge abziehen darfst, wenn Du sie tatsächlich ansparst.

      Vergiss das mit der Vollzeitstellenanrechnung für die Mutter. Wenn sie höheres Einkommen hat, dann steigt auch der Gesamtunterhalt und Dein Zahlanteil wird dann vermutlich höher. Außerdem müsstest Du das über ein Extra-Verfahren (familienrechtlicher Ausgleichanspruch) geltend machen; kostet Zeit, Geld und Nerven und ist nicht zwingend von Erfolg gekrönt.

      Lass Dir - aus dem Rücksichtsnahmeparagraphen 1618a - regelmäßig die Zeugnisse vorlegen.
      Hast Du denn Kontakt zu Deiner Tochter und kannst mit ihr die Dinge vielleicht persönlich besprechen oder ist es wie bei vielen, dass der andere Elternteil Entfremdung betrieben hat?
      Das wars erst mal, was mir dazu einfiel. Die anderen haben bestimmt auch noch gute Ideen für Dich.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Du kannst ja - um Deinen guten Willen zu zeigen - einen "Abschlag" von, sagen wir mal 200 Euro bis zur Bestimmung des Unterhaltes überweisen. Da das Kind ja Wohnraum der Mutter bewohnt, ist ihr Bedarf ja schon zum Teil gedeckt - außerdem senkst Du so für einen ggf. eingeschalteten Anwalt den Streitwert. Dir sollte aber klar sein, dass der Betrag, den Du überweist, faktisch als zugestanden gilt. Es sei denn, Du vereinbarst mit der Tochter die "Darlehenslösung", die aus der Rechtssprechung des BGH entwickelt wurde. Das ist aber eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, welche man nicht ohne anwaltlichen Rat anbieten sollte, da es dort wohl auf genaue Formulierung ankommt.

      Also ich habe die Summe in Höhe der vorhergegangenen Unterhaltsleistungen immer bis Ablauf des Monats zurückbehalten und kann den Unterhalt dann auch zahlen, soweit er nicht über der alten Höhe liegt. Ich möchte aber die Mutter gerne zappeln lassen, die Ihrem Schreiben zu urteilen ja immer den Unterhalt auf ein separates Konto zahlen konnte, was mir impliziert, dass sie es nicht benötigt hat. Und deshalb möchte ich auch ihre Einkünfte kennen. Der Vater besitzt mehrere Immobilien und hat einige Schenkungen den Kindern gegenüber getätigt. Ob da weitere Einnahmen durch Miete, etc. anfallen, würde mich einfach interessieren. Es ist sowieso seltsam, dass es so lange dauert bis sich jemand bei mir meldet.

      TanjaW9 schrieb:

      Was Deine Fahrtkostenberechnung angeht, habe ich die nicht verstanden - das sind jetzt nicht die monatlichen Kosten, oder?
      Ansonsten schreibst Du dem JA genau das, nämlich, dass die Steuererstattung ab 2020 niedriger ausfällt, weil Du nicht mehr so hohe Fahrtkosten hast. Sollte das JA die (nicht für Folgejahre aufgrund in dieser Höhe nicht mehr anfallende - siehe vermutlich auch die Leitlinien Deines OLG) Steuererstattung in der Höhe zurechnen, müssten auch die (höheren) Fahrtkosten berücksichtigt werden. Ob Du aber über die 5% berufsbedingten Aufwendungen kommen darfst, weiß ich nicht.

      Ich fahre täglich 28,8 km je Strecke zur Arbeit. Gerundet auf 28 km habe ich täglich 8,40 € an Aufwand angerechnet, bei einfacher Strecke. Irgendwo habe ich aber gelesen, dass man Hin- und Rückfahrt anrechnen darf, weshalb ich auf das Doppelte komme. Ich habe deshalb beide Berechnungen auf die Arbeitstage im Jahr 2020 abzüglich der 30 Tage Urlaub angesetzt. Es handelt sich bei beiden Zahlen um Jahreswerte. Nur weiß ich jetzt nicht, welche dieser Zahlen ich nun anwenden darf.

      TanjaW9 schrieb:

      Was für eine Schule besucht denn die Tochter? Ist es eine allgemeinbildende, so dass sie noch priviligiert ist?
      Denk auch dran, dass Du noch Altersvorsorge abziehen darfst, wenn Du sie tatsächlich ansparst.

      Sie hat nach der Schule den Bundesfreiwilligendienst absolviert. Der aktuelle Schulbesuch dient dem Erhalt des Abitur. Demnach ist sie auch priviligiert und befindet sich in einer allgemeinen Schulbildung. Ich spare nur Vermögenswirksame Leistungen in Fonds an. Ansonsten in weitere Fonds, die ich aber nicht anrechnen kann. Ich habe noch einen Privatkredit, der ebenfalls nicht angerechnet werden kann und ein Fahrzeugkredit. Ich brauchte kurzfristig ein neues Auto, weil meine Bremsen versagt haben aufgrund der damaligen langen Strecke und ich sonst nicht zur Arbeit gekommen wäre. Aber auch hier werde ich das nicht anrechnen dürfen, daher habe ich es gar nicht erst aufgezählt.

      TanjaW9 schrieb:

      Vergiss das mit der Vollzeitstellenanrechnung für die Mutter. Wenn sie höheres Einkommen hat, dann steigt auch der Gesamtunterhalt und Dein Zahlanteil wird dann vermutlich höher. Außerdem müsstest Du das über ein Extra-Verfahren (familienrechtlicher Ausgleichanspruch) geltend machen; kostet Zeit, Geld und Nerven und ist nicht zwingend von Erfolg gekrönt.

      Achso, das hatte ich auch nicht vor, es ging mir auch nur darum den Unterschied mal in Zahlen zu sehen.

      TanjaW9 schrieb:

      Lass Dir - aus dem Rücksichtsnahmeparagraphen 1618a - regelmäßig die Zeugnisse vorlegen.
      Hast Du denn Kontakt zu Deiner Tochter und kannst mit ihr die Dinge vielleicht persönlich besprechen oder ist es wie bei vielen, dass der andere Elternteil Entfremdung betrieben hat?

      Das mit den Zeugnissen wollte ich gerade fragen. Ich weiß, dass meine Tochter sehr große Schwierigkeiten in der Schule hatte und danach ein Jahr ausgefallen ist wegen des Bundesfreiwilligendienstes. Kann ich ein aktuelles Zeugnis gleich mit anfordern, um ihre schulischen Leistungen besser zu beurteilen und zu erkennen, ob sie wirklich ein Abitur macht?

      Es ist schwierig mit meiner Tochter, sie wurde sehr zur Unzuverlässigkeit und Abhängigkeit sowie esoterisch erzogen. Sie geht allen Konflikten aus dem Weg und lebt einfach in einer Traumwelt, was man ihr nicht verübeln kann. Sie hat ja auch immer alles gemacht bekommen. Für die Mutter bin ich natürlich der Böse und sie wird auch von Seiten der Mutter und ihrer Familie beeinflusst. Sie schaffte es zwei Jahre nicht einmal uns Weihnachten zu besuchen. Das letzte Mal hat sie verschlafen und hätte auch nicht gewusst, wie sie zu uns kommen soll. Meinen Geburtstag hat sie vergessen, das ist der gleiche Tag wie die Mutter. Alles macht einen traurig.
    • Hallo uncontrolled,

      uncontrolled schrieb:

      Ich möchte aber die Mutter gerne zappeln lassen, die Ihrem Schreiben zu urteilen ja immer den Unterhalt auf ein separates Konto zahlen konnte, was mir impliziert, dass sie es nicht benötigt hat.
      Es mag sein, dass Dich das nervt, dass die Mutter den Kindesunterhalt auf ein extra-Konto hat zahlen lassen. Es sollte Dir aber egal sein, ob die Mutter den Unterhalt 'benötigt', da er nicht der Mutter, sondern dem Kind zusteht.
      Das 'Geschreibsel' der Mutter dient in meinen Augen ohnehin nur dazu, Dir vor Augen zu halten, dass sie die bessere Mutter ist - hat ihr ja sicher niemand streitig gemacht.
      Lehn Dich zurück und lass sie wirken.

      Wenn Du die Unterhaltszahlungen an die Tochter zurück hälst, um die Mutter "zappeln" zu lassen, könnte das nach hinten los gehen.

      uncontrolled schrieb:

      Und deshalb möchte ich auch ihre Einkünfte kennen. Der Vater besitzt mehrere Immobilien und hat einige Schenkungen den Kindern gegenüber getätigt. Ob da weitere Einnahmen durch Miete, etc. anfallen, würde mich einfach interessieren.
      Dazu hast Du - trotz der gegenteiligen Behauptung der Mutter - auch das Recht.
      Wenn das Kind volljährig wird, muss das Kind die Einkünfte des anderen Elternteiles offenbaren.
      Hast Du denn nach Volljöhrigkeit der Tochter diese schon aufgefordert?
      Selbst wenn die Tochter nun zum Anwalt rennt und der einen gerichtlichen Antrag stellen würde, müsste dieser schon die Einkünfte der Mutter angeben - das gehört zu einem vollständigen Antrag.

      uncontrolled schrieb:

      Ich fahre täglich 28,8 km je Strecke zur Arbeit. Gerundet auf 28 km habe ich täglich 8,40 € an Aufwand angerechnet, bei einfacher Strecke. Irgendwo habe ich aber gelesen, dass man Hin- und Rückfahrt anrechnen darf, weshalb ich auf das Doppelte komme. Ich habe deshalb beide Berechnungen auf die Arbeitstage im Jahr 2020 abzüglich der 30 Tage Urlaub angesetzt. Es handelt sich bei beiden Zahlen um Jahreswerte. Nur weiß ich jetzt nicht, welche dieser Zahlen ich nun anwenden darf.
      Bei den Fahrtkostenberechnungen sind die anderen hier besser als ich - hast Du mal einen Blick in die Leitlinien Deines OLG geworfen?
      Ich hatte unter dem Oberthema Unterhalt die jeweiligen Links zu den Leitlinien angepinnt.

      uncontrolled schrieb:

      Kann ich ein aktuelles Zeugnis gleich mit anfordern
      Ja, kannst Du - das vom Halbjahr.
      Als Unterhaltszahlender hast Du ein Kontrollrecht über die Ausbildungsbestrebungen und -erfolge Deines Kindes.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo uncontrolled,

      uncontrolled schrieb:

      Ich möchte aber die Mutter gerne zappeln lassen, die Ihrem Schreiben zu urteilen ja immer den Unterhalt auf ein separates Konto zahlen konnte, was mir impliziert, dass sie es nicht benötigt hat.
      Es mag sein, dass Dich das nervt, dass die Mutter den Kindesunterhalt auf ein extra-Konto hat zahlen lassen. Es sollte Dir aber egal sein, ob die Mutter den Unterhalt 'benötigt', da er nicht der Mutter, sondern dem Kind zusteht.Das 'Geschreibsel' der Mutter dient in meinen Augen ohnehin nur dazu, Dir vor Augen zu halten, dass sie die bessere Mutter ist - hat ihr ja sicher niemand streitig gemacht.
      Lehn Dich zurück und lass sie wirken.

      Wenn Du die Unterhaltszahlungen an die Tochter zurück hälst, um die Mutter "zappeln" zu lassen, könnte das nach hinten los gehen.

      Achso, das war nicht so gemeint, dass ich mich der Unterhaltszahlung grundsätzlich verweigern werde und möchte, aber muss ich nicht erst dann überweisen, um ein Druckmittel zu haben, bis ich alle geforderten Unterlagen beisammen habe? Und ich kenne ja nun auch noch nicht das Ergebnis der Berechnungen die folgen werden. Bis zur endgültigen Prüfung der Berechnung muss ich doch auch noch nichts überweisen, da ich mir ja aktuell nichts zu Schulden kommen lassen habe. Im Gegenteil: Ich habe nicht nur im Januar, sondern auch die Jahre davor immer betont, dass ich meinen Verpflichtungen selbstverständlich nachkomme und dies auch getan. Lediglich die Mutter scheint diese Selbstverständlichkeit für sich nicht zu erkennen, wo sie nach 18 Jahren das erste Mal selbst gefordert wird.

      TanjaW9 schrieb:


      uncontrolled schrieb:

      Und deshalb möchte ich auch ihre Einkünfte kennen. Der Vater besitzt mehrere Immobilien und hat einige Schenkungen den Kindern gegenüber getätigt. Ob da weitere Einnahmen durch Miete, etc. anfallen, würde mich einfach interessieren.
      Dazu hast Du - trotz der gegenteiligen Behauptung der Mutter - auch das Recht.Wenn das Kind volljährig wird, muss das Kind die Einkünfte des anderen Elternteiles offenbaren.
      Hast Du denn nach Volljöhrigkeit der Tochter diese schon aufgefordert?
      Selbst wenn die Tochter nun zum Anwalt rennt und der einen gerichtlichen Antrag stellen würde, müsste dieser schon die Einkünfte der Mutter angeben - das gehört zu einem vollständigen Antrag.

      Ich habe meine Tochter selbst nicht angeschrieben, hatte der Mutter aber nach ihrem letzten schreiben kurz mitgeteilt, dass ich alles versucht habe und dann meine Tochter sich nun kümmern muss, wenn sie Unterhalt will. Ich muss da nicht hinterher rennen. Natürlich ist es meine Tochter, aber letztendlich ist es die Mutter, die hier die Zügel in der Hand hält und da sie nicht einsichtig war, muss ich konsequent sein. Ich glaube auch nicht, dass meine Tochter mir die Unterlagen übermittelt hätte, zumal ich das nicht fair finde, sie direkt zu konfrontieren, da ist es über das Jugendamt sicher der bessere Weg. Die können das neutraler übermitteln...

      TanjaW9 schrieb:


      uncontrolled schrieb:

      Ich fahre täglich 28,8 km je Strecke zur Arbeit. Gerundet auf 28 km habe ich täglich 8,40 € an Aufwand angerechnet, bei einfacher Strecke. Irgendwo habe ich aber gelesen, dass man Hin- und Rückfahrt anrechnen darf, weshalb ich auf das Doppelte komme. Ich habe deshalb beide Berechnungen auf die Arbeitstage im Jahr 2020 abzüglich der 30 Tage Urlaub angesetzt. Es handelt sich bei beiden Zahlen um Jahreswerte. Nur weiß ich jetzt nicht, welche dieser Zahlen ich nun anwenden darf.
      Bei den Fahrtkostenberechnungen sind die anderen hier besser als ich - hast Du mal einen Blick in die Leitlinien Deines OLG geworfen?Ich hatte unter dem Oberthema Unterhalt die jeweiligen Links zu den Leitlinien angepinnt.

      uncontrolled schrieb:

      Kann ich ein aktuelles Zeugnis gleich mit anfordern
      Ja, kannst Du - das vom Halbjahr.Als Unterhaltszahlender hast Du ein Kontrollrecht über die Ausbildungsbestrebungen und -erfolge Deines Kindes.

      Gruß Tanja

      Das mit den Leitlinien habe ich nicht so ganz verstanden. Wenn es so ist wie ich verstehe, gilt das für das aktuelle Jahr. Das ist nur deshalb evtl. etwas doof, weil ich erst alle zwei Jahre eine erneute Prüfung anfordern darf und ich aber aufgrund der Berechnung in diesem Jahr eine Unterhaltsstufe höher liegen würde, weil ich wahrscheinlich dadurch über die Grenze zur nächsten Stufe komme. Demnach also würde ich zwei Jahre zu viel bezahlen.
    • Hallo uncontrolled,

      uncontrolled schrieb:

      Ich habe meine Tochter selbst nicht angeschrieben, hatte der Mutter aber nach ihrem letzten schreiben kurz mitgeteilt, dass ich alles versucht habe und dann meine Tochter sich nun kümmern muss, wenn sie Unterhalt will. Ich muss da nicht hinterher rennen. Natürlich ist es meine Tochter, aber letztendlich ist es die Mutter, die hier die Zügel in der Hand hält und da sie nicht einsichtig war, muss ich konsequent sein. Ich glaube auch nicht, dass meine Tochter mir die Unterlagen übermittelt hätte, zumal ich das nicht fair finde, sie direkt zu konfrontieren, da ist es über das Jugendamt sicher der bessere Weg. Die können das neutraler übermitteln...
      Hier liegst Du etwas falsch. Ab Volljährigkeit ist nicht mehr die Mutter Dein Gegenpart, sondern die Tochter - ich würde mit der Mutter gar nicht mehr kommunizieren. Wenn Deine Tochter die Anfragen an ihre Mutter zur Beantwortung weiter leitet und dann wieder die Antwort von der Mutter kommt, würde ich dennoch weiterhin an die Tochter schreiben.
      D.h. will Deine Tochter Unterhalt, musst Du die Belege und Einkommensnachweise der Mutter von der Tochter anfordern und nicht von der Mutter.
      Nun hat aber Deine Tochter das JA involviert, das JA darf aber nur noch beratend tätig sein, sie können keine Rechtshandlungen mehr für das Kind vornehmen. Dennoch ist die Aufforderung, die Unterlagen einzureichen, ausreichend für die Inverzugsetzung.
      Und schmink Dir ab, dass das Jugendamt "neutral" ist. Das war es nie und wird es auch nie sein. Hier haben Sie einen Auftrag von der Tochter. Und wenn die Mutter (oder die Tochter) dem JA sagt, es dürfe ihre Unterlagen nicht an Dich herausgeben, dann wird das JA das auch nicht machen. Versuchen solltest Du aber trotzdem, ob das JA nicht einsichtig(er als die Mutter/Tochter) ist.

      uncontrolled schrieb:

      Das mit den Leitlinien habe ich nicht so ganz verstanden.
      Hier sind die Leitlinien - wirf mal einen Blick rein, ob bei den Leitlinien Deines OLG etwas zu den Fahrtkosten mit dem eigenen PKW gesagt wird.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo uncontrolled,

      uncontrolled schrieb:

      Ich möchte aber die Mutter gerne zappeln lassen, die Ihrem Schreiben zu urteilen ja immer den Unterhalt auf ein separates Konto zahlen konnte, was mir impliziert, dass sie es nicht benötigt hat.
      Es mag sein, dass Dich das nervt, dass die Mutter den Kindesunterhalt auf ein extra-Konto hat zahlen lassen. Es sollte Dir aber egal sein, ob die Mutter den Unterhalt 'benötigt', da er nicht der Mutter, sondern dem Kind zusteht.Das 'Geschreibsel' der Mutter dient in meinen Augen ohnehin nur dazu, Dir vor Augen zu halten, dass sie die bessere Mutter ist - hat ihr ja sicher niemand streitig gemacht.
      Lehn Dich zurück und lass sie wirken.

      Wenn Du die Unterhaltszahlungen an die Tochter zurück hälst, um die Mutter "zappeln" zu lassen, könnte das nach hinten los gehen.

      uncontrolled schrieb:

      Und deshalb möchte ich auch ihre Einkünfte kennen. Der Vater besitzt mehrere Immobilien und hat einige Schenkungen den Kindern gegenüber getätigt. Ob da weitere Einnahmen durch Miete, etc. anfallen, würde mich einfach interessieren.
      Dazu hast Du - trotz der gegenteiligen Behauptung der Mutter - auch das Recht.Wenn das Kind volljährig wird, muss das Kind die Einkünfte des anderen Elternteiles offenbaren.
      Hast Du denn nach Volljöhrigkeit der Tochter diese schon aufgefordert?
      Selbst wenn die Tochter nun zum Anwalt rennt und der einen gerichtlichen Antrag stellen würde, müsste dieser schon die Einkünfte der Mutter angeben - das gehört zu einem vollständigen Antrag.

      uncontrolled schrieb:

      Ich fahre täglich 28,8 km je Strecke zur Arbeit. Gerundet auf 28 km habe ich täglich 8,40 € an Aufwand angerechnet, bei einfacher Strecke. Irgendwo habe ich aber gelesen, dass man Hin- und Rückfahrt anrechnen darf, weshalb ich auf das Doppelte komme. Ich habe deshalb beide Berechnungen auf die Arbeitstage im Jahr 2020 abzüglich der 30 Tage Urlaub angesetzt. Es handelt sich bei beiden Zahlen um Jahreswerte. Nur weiß ich jetzt nicht, welche dieser Zahlen ich nun anwenden darf.
      Bei den Fahrtkostenberechnungen sind die anderen hier besser als ich - hast Du mal einen Blick in die Leitlinien Deines OLG geworfen?Ich hatte unter dem Oberthema Unterhalt die jeweiligen Links zu den Leitlinien angepinnt.

      uncontrolled schrieb:

      Kann ich ein aktuelles Zeugnis gleich mit anfordern
      Ja, kannst Du - das vom Halbjahr.Als Unterhaltszahlender hast Du ein Kontrollrecht über die Ausbildungsbestrebungen und -erfolge Deines Kindes.

      Gruß Tanja


      Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Natürlich weiß ich, dass meine Tochter nun leider zuständig ist, deshalb geht jetzt die Kommunikation über das Jugendamt. Dennoch bin ich nicht in Verzug, so lange ich keine richtige Aufforderung erhalten habe, die der Unterhaltsberechnung zugrunde liegt, so nehme ich es an. Denn ich komme meinen Pflichten nach, nun ist meine Tochter dran. Sobald eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Berechnung vorliegt und die Unterlagen bei mir sind, wird natürlich rückwirkend für diesen Monat gezahlt. Ich hoffe, mir können hier noch weitere Antworten gegeben werden, die möglichst mit Paragraphen darlegen, ob ich jetzt zahlen muss. Denn aktuell erfüllt meine Tochter ihre Pflichten nicht. Und dass man dem Jugendamt nicht trauen kann, das weiß ich nur zu gut.


      Einen Anwalt werde ich aber erst dann beauftragen und somit bezahlen, wenn es zu einer Klage kommen sollte. Und die würde sowieso erst zugelassen, wenn meine Tochter alle Pflichten erfüllt hat, soweit ich das hier überall lesen kann. Der aktuellen Einstufung, da offensichtlich falsch, kann ich nicht durch Zahlung zustimmen. Wenn ich das müsste dann bräuchte ich auch gar nicht auf die Unterlagen warten und hätte kein Druckmittel mehr. Muss nicht erst die exakte Höhe des zu leistenden Unterhalts überhaupt bekannt sein, bevor irgendetwas gefordert wird? Gerade das besagte Jugendamt hat schon öfters sehr schlecht gehandelt - allerdings zum Leid meiner Tochter.
    • Hallo uncontrolled,

      uncontrolled schrieb:

      Dennoch bin ich nicht in Verzug, so lange ich keine richtige Aufforderung erhalten habe, die der Unterhaltsberechnung zugrunde liegt, so nehme ich es an. Denn ich komme meinen Pflichten nach, nun ist meine Tochter dran.
      1613 BGB; nach meinem Verständnis hat Dich das - durch Deine Tochter beauftragte - JA mit dem Schreiben, welches Du oben hochgeladen hast, in Verzug gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt kann Deine Tochter nun - ggf. rückwirkend (wenn sich die Klärung noch Monate lang hinzieht) - wieder Unterhalt fordern.

      Gruß Tanja
    • Hi,

      natürlich kann sie das und das Geld was ihr zusteht wird die doch selbstverständlich bekommen. Aber doch erst dann, wenn sie ihre Pflichten erfüllt hat und eine korrekte, nachprüfbare Berechnung vorliegt und nicht einfach wegen dem Wunsch des Jugendamts. Wenn auch im Auftrag. Die dürfen sowieso nur vermitteln. Ich sehe hier noch nicht ein Vergehen gegen mich, da bisher nicht ich blockiert habe und meine Zahlungswilligkeit ja auch erkläre. Die Mutter hat dich damals geweigert ihre Mitwirkungspflicht zu erfüllen und ich bin mehr als rechtzeitig auf sie zugegangen, nachweislich, um die Angelegenheit zu klären.

      Und jetzt kommt ein Schreiben mit einer offensichtlichen Vermutung der Höhe zur Zahlung meinerseits, die Mutter muss angeblich nichts zahlen ohne irgendein Beweis und soll vorab einfach schon mal überweisen? Das soll jetzt rechtlich gegen mich verwendet werden? Ich hoffe doch sehr, dass hierzu noch weitere Profis etwas sagen können. Gerade hier im Forum habe ich zu ähnlichen Fällen immer nur gelesen, dass hier ein Versäumnis des Kindes zunächst vorliegt. Aber deshalb frage ich ja, möchte mich ja nicht strafbar machen.
    • Hallo uncontrolled,

      Du bist hier im Familienrecht, nicht im Strafrecht unterwegs.
      Es geht nicht um irgendein 'Vergehen' sondern um das Bestehen von Unterhaltspflichten.
      Ich habe nicht gesagt, dass Du alles vorab überweisen sollst. Dennoch wird sich ja ein Unterhalt in bestimmter Höhe für Dich ergeben - gar nichts zu zahlen, weil man die Quote nicht überprüfen kann, wird Dir eben nicht angerechnet als "ich will ja, kann aber nicht".

      Aber gut, dann warten wir mal, was Dir die Profis hier raten.

      Gruß Tanja
    • Verstehe ich ja, sorry. Natürlich weiß ich dass ich zahken muss. Nur der Zeitpunkt wann ich die Überweisung tätigen muss ist mir noch nicht klar genug. Vielleicht überweise ich einen kleinen Teil. Nur die rechtliche Grundlage fehlt mir noch, da ja noch nicht einmal beziffert wurde, was mein Anteil sein wird.

      Das ist auch wichtig für mich, damit ich überhaupt weiß, wie ich dem Jugendamt bestenfalls antworten soll.
    • Hi @uncontrolled, (@all)

      uncontrolled schrieb:

      [...]Nur der Zeitpunkt wann ich die Überweisung tätigen muss ist mir noch nicht klar genug. Vielleicht überweise ich einen kleinen Teil.

      Das ist auch wichtig für mich, damit ich überhaupt weiß, wie ich dem Jugendamt bestenfalls antworten soll.
      solange nicht durch irgendein Gericht etwas anderes festgelegt wird/ wurde brauchst Du (zwingend) erst zu zahlen, wenn Dir die komplette Einkommensituation von der KM und (!) der Tochter vorliegen.

      Das Du die Tochter nicht gleichermaßen vor Volljährigkeit (aber auch nach bzw ab deren Volljährigkeit) angeschrieben hast, halte ich (im Nachgang) für einen Fehler.
      Es wäre gut und sinvoll gewesen, wenn Du zumindest den Versuch gemacht hättest, Deine Tochter - per einseitigem Gesprächsangebot Deinerseits - mit ins Boot zu holen, bzw auch sie über die sich ändernde Situation zu informieren.
      Leider schreibst Du nirgendwo etwas über Dein Verhältnis zu Deiner Tochter...
      Letztendlich ist/ wäre das aber nach aktueller Lage eine Diskussion über"vergossene Milch"

      Wie @TanjaW9 schon richtig verargumentiert hat:
      Nicht die KM ist Deine Baustelle, sondern Deine/ Eure Tochter. Es macht also keinen Sinn die KM "zappeln" lassen zu wollen (das läuft absolut ins Leere)
      Ab deren Volljährigkeit ist diese für Ihren Unterhalt selbst verantwortlich. Diese Selbstverantwortung hat sie wahrgenommen, in dem Sie (die Tochter) das JA involviert hat.
      Dem Schreiben des JA ist zu entnehmen, dass Deine Tochter
      1. bedürftig ist
      2. keine (anrechenbare) Einkünfte jedweder Art hat... (?)

      Allerdings finde ich die letzten Absätze des JA-schreibens mehr als seltsam (und widersprüchlich):
      Obwohl sie selbst einräumen, dass von der KM noch nicht alle Unterlagen vorliegen gehen die - wie selbstverständlich - davon aus, dass da keine weiteren Information bezüglich des Einkommens der KM zu erwarten sind und erwarten schon jetzt die Begleichung Deiner vorab(!!) ermittelten Unterhaltsschuld.
      Dem würde ich widersprechen.
      Ich würde dem JA nochmals deutlich machen, dass die Einkommenssituation nicht vollumfänglich offengelegt ist.
      Weiterhin würde ich andeuten, dass die KM auf Grund Privilegierung der Tochter wegen Schulbesuch zu einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet ist (In wiefern das letztendlich zielführend ist sei mal dahin gestellt).

      (nicht nur) aus meiner Sicht ist die KM (aber auch Du ;) und ggf das unterhaltsbegehrende - volljährige - Kind ;) ) zu folgenden Infos bezüglich der Offenlegung von unterhaltsrelevanten Einkommens verpflichtet:
      • beleghafte Offenlegung Deiner Einkünfte der letzten 12 Monate aus nicht selbstständiger Arbeit (soweit zutreffend)
      • beleghafte Offenlegung Deiner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und/ oder Gewerbe. Hier ist eine Betrachtung der letzten 3 Jahre üblich (soweit zutreffend)
      • beleghafte Offenlegung Deines letzten Steuerbescheides inclusive Steuererklärung (bei selbstständiger Tatigkeit/ Gewerbe Steuerbescheide der letzten 3 Jahre)
      • beleghafte Offenlegung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
      • beleghafte Offenlegung Deiner Kapitaleinkünfte
      • Es ist (abschließend) schriftlich zu erklären, dass außer den in der Auskunftangegebenen Einkünften keinerlei weitere Einkünfte existieren.

      uncontrolled schrieb:

      [...] Vielleicht überweise ich einen kleinen Teil.
      [...]
      Das halte ich durchaus für klug.
      Nach aktuellem Stand würde ich es mit 200,- € (?) versuchen.
      Auf dem Überweisungsträger mit dem Vermerk "Unterhaltsdarlehen" versehen, wären ggf. auch Rückforderung bei (eventueller) Überzahlung drin.
      Falls Du Rückstände überweisen willst, würde ich dies per extra Einzelüberweisung machen...(unabhängig vom aktuellen Unterhalt)
      zB. 400,-€ rückständiger Unterhalt ebenfalls als Unterhaltsdarlehen deklariert; je 200,- € für 03/ 2020; 04/ 2020

      Damit schlägst Du meineserachtens 2 Fliegen mit einer Klappe:
      1.) signalisierst Du Zahlungsbereitschaft (gegenüber JA und Tochter)
      2.) bei eventueller Gerichtsanhängikeit reduziert das Anwaltskosten usw...(Edith: lese gerade im Nachgang, dass @TanjaW9 das gleichermaßen anempfohlem hat..)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Hallo Kakadu,

      bis auf die (vermeinlichen) Unterhaltsrückstände 03 und 04 d'accord.
      Die Rückstände bestehen nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, war der Titel bis zum 18. Lj. befristet.
      Von dem Tag des 18. Geburtstag bis zur Aufforderung des JA ist vermutlich von Seiten der Tochter nichts passiert, was den Themenstarter wirksam in Verzug gesetzt hätte. Also 1613 BGB.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Kakadu,

      bis auf die (vermeinlichen) Unterhaltsrückstände 03 und 04 d'accord.
      Die Rückstände bestehen nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, war der Titel bis zum 18. Lj. befristet.
      Von dem Tag des 18. Geburtstag bis zur Aufforderung des JA ist vermutlich von Seiten der Tochter nichts passiert, was den Themenstarter wirksam in Verzug gesetzt hätte. Also 1613 BGB.

      Gruß Tanja
      naja, bezüglich der Unterhaltsrückstände 03/ 04:
      deswegen "zB." vorangestellt...: hier gemeint, wie man (ich) grundsätzlich in solchen Fällen mit Zahlungsrückständen - deklarieren des Zahlungsgrundes - umgehen sollte (würde)
      Mir war an der Stelle wichtig zu vermitteln, alle Zahlen sauber zu trennen und zu deklarieren, damit es im Nachgang auf der Seite des Unterhaltsempfängers nicht zu irgendwelchen mißverständlichen Auslegungen und Umdeutungen der Unterhaltszahlungen kommt, die dem Zahlungspflichtigen (hier @uncontrolled) auf die Füße fällt bzw. fallen kann...

      Nimmt man das Schreiben des JA vom 20.05.2020 gehe ich von einer Inverzugsetzung rückwirkend zum 01.05.2020 aus; bedeutet - da Unterhalt ja im Vorraus zu zahlen ist - zumindest konkret für 05/ 2020 Zahlungsverzug/ Zahlungsrückstand...: also mein Beispiel entsprechend auf 05/ 2020 anwenden - und gut ist´s ..

      Vielleicht noch was zu den Naturalunterhaltszahlungen der KM:
      Grundsätzlich ist der Unterhalt von den beiden ET ab Volljährigkeit des Kindes in bar zu ermitteln/ zu berechnen... (-> Quotelung), wie das dann im weiteren Verlauf - hier im Fall zwischen KM und Tochter - im "Innenverhältnis lösen ist/ wäre dann deren Problem...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Das Jugendamt dort ist wirklich schon immer sehr fies gewesen, ich hatte dort einige Jahre mit der Beistandschaft zu tun.

      Zunächst noch einmal danke für die ganze Unterstützung. Die Situation ist sehr schwierig. Ich habe immer und gerne meine Pflichten erfüllt, das Verhältnis zum Kind wurde aber immer schwerer, woran die Mutter und ihre Familie viel zu beigetragen haben. Ich habe auch aus diesem Grund nur die Mutter angeschrieben, weil es der Wunsch der Mutter war, sie immer aus allem rauszuhalten und weil ich gehofft habe, dass die Mutter ihren Pflichten nachkommt. Zum wohle des Kindes. Es war ja das Ziel, dass es so geregelt werden kann, ohne dass das Kind darunter leiden muss.

      Die Mutter hat aber eine Entscheidung getroffen, die mir kaum noch eine andere Wahl lies, als es zunächst drauf ankommen zu lassen.

      Ich werde erst ab diesem Monat wieder Unterhalt zahlen, zunächst 200,- € im Voraus. Das Schreiben an das Jugendamt habe ich immer wieder vorbereitet, geändert und noch nicht verschickt. Ich bin sehr emotional und es fällt mir schwer, da die richtigen Wort zu finden und trotzdem meinen Frust rauszulassen. Versteht ihr das?

      Der Titel war befristet, das ist korrekt. Es kam nach Zahlungseinstellung einfach nichts. Die Mutter hat Wohneigentum, arbeitet und wer weiß denn, ob sie noch Einkünfte hat? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ihr der wohnwerte Vorteil nicht auch angerechnet werden kann und sie so wenig verdient, dass sie nichts beitragen kann. Sie hat ja in ihrem Brief schon so einige Punkte angegeben, die sie als Sonderausgaben deklarieren will. Ich möchte nur einfach auch korrekt eingestuft werden und selbstverständlich möchte ich auch für mich das Beste rausholen. Aber das dann fair und so, wie es erlaubt ist.
      Und nicht wie die Mutter noch Dinge anrechnen lassen, die so auch meiner Meinung nach nicht akzeptabel sind.

      Ich würde heute Nachmittag gerne mal das Schreiben an das Jugendamt hier rein setzen und mich würde eine Meinung wirklich sehr interessieren. Emotional soll es meinetwegen sein, aber ich möchte dass der Inhalt stimmt.
      Ich wäre wirklich froh, wenn ich jetzt nicht schon zu einem Anwalt muss. Das letzte Mal hat mich über 650,- € gekostet, nur weil die Mutter Fristen versäumt hat, als meine Tochter zwischenzeitlich Einkommen hatte, was angerechnet werden konnte.
    • Hallo Uncontrolled, das die KM sich einen Sonderausgabenabzug zurechnet, ist ja ganz schön für sie, das heißt aber noch nicht das diese Unterhalts rechtlich alle an zuerkennen sind. An Deiner Stelle würde ich es so machen wie Kakadu es geschrieben hat und dem Jugendamt mitteilen das Du 200 € ohne Anerkennung der Höhe von zu zahlendem Unterhalt, als Darlehen zahlst, da eine korrekte für Dich nachvollziehbare Berechnung nicht möglich ist. Teile dem Jugendamt mit das Du darauf bestehst das das Kind seiner Auskunftspflicht voll umfänglich in der Form nachkommt, das Dir alle Unterlagen der KM in Kopie zugesandt werden, damit Du Deinen Anteil am Unterhalt korrekt berechnen kannst.

      LG Hugoleser
    • Hi @uncontrolled,
      ich schreib mal ohne Zitate.

      Ansprechpartner ist mit Volljährigkeit der Tochter Deine Tochter selbst!
      Es macht wenig Sinn, die Tochter aus allem Sie betreffende Angelegenheiten heraushalten zu wollen, weil man- wie Du schreibst - sie "nicht leiden lassen will".
      Das die Tochter mit Volljährkeit Verantwortung für sich selbst (und Ihr Tun) übernehmen muß ist Teil Ihres Reifeprozesses und hat nichts mit "leiden lassen" zu tun.
      Das was die KM zu minderjährigen Zeiten in Sachen Offenlegung Ihrer Einkommenssitustion geschrieben hat (siehe #1) ist ziemlicher Schmarrn. Mit wem sie hier was berechnet hat ist (zunächst) Ihre Angelegenheit. Ebenso wenn sie meint, das alles, was sie für die Tochter schon getan haben will, dann Ihre Leistungsfähigkeit in Sachen Barunterhaltspflicht einschränken würde...
      Das kann sie alles machen, berührt aber die Barunterhaltspflicht erstmal gar nicht!
      Da die Tochter zwischenzeitlich volljährig ist kannst Du das Schreiben eh abhaken...

      Das die Tochter - zunächst - das JA eingeschaltet hat ist (u.U.) könnte durchaus auch daran liegen, dass Du nicht das Gespräch mit Ihr gesucht hast. Das ist aber nur eine Vermutung und muß tatsächlich nicht so sein.

      Emotionen gehören nicht in ein Schreiben an das JA.

      Hier zählen Fakten und Zahlen.
      1.) Fakt ist die Tochter Dir gegenüber verpflichtet ist, Ihre Bedürftigkeit darzulegen
      Bedürftigkeit ist gegeben, somit gilt:
      2.) Fakt ist, dass Du und die KM entsprechend der jeweiligen Einkommenssituation (->Quotelung) Barunterhaltspflichtig sind.
      3.) Fakt ist, dass Deine Tochter verpflichtet ist- sowohl Ihre als auch die Einkommenssituation der KM dir gegenüber - auf Aufforderung - beleghaft(!) offenzulegen.
      Da kommt (meiner Meinung nach) auch dass JA nicht drumherum, schließlich muß Dir ja die Möglichkeit gegeben sein/ werden die gemachten Angaben zu überprüfen.
      4.) Fakt ist, dass auch Du der Tochter (bzw jetzt dem JA) Deine Einkommenssitustion beleghaft offen legen mußt (hier gelten logischerweise die gleichen Regeln, wie andersherum ;) )
      Viel würde ich nicht schreiben:
      vielleicht so:

      Sehr geeehrte Damen und Herren..

      vielen Dank für die Übersendung Ihres Schreibens vom xx.xx.xxxx.
      Leider kann ich ihre Berrechnung nicht nachvollziehen, da es an der vollständigen beleghaften Offenlegung bezüglich des Einkommens der KM fehlt und tatsächlich nur mein Einkommen bei der Unterhaltsfindung für meine/ unsere Tochter xy Berücksichtigung findet.
      Das ist nicht korrekt.
      Korrekt ist auch nicht, Ihrerseits schon jetzt die Vermutung zu äußern, dass von der KM keine weiteren Informationen bezüglich Ihes Einkommens zu erwarten seien.
      Ich finde, hier machen sie es sich zu einfach.

      Wie sie wissen, sind mit Volljährigkeit unserer Kindes xy beide Elternteile - entsprechend Ihrer Einkommenssituation (stichwort Quotelung)- unserer Tochter gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.
      Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Einkommenssituation der KM; Fr. abc wohnhaft in defghij vollumfänglich und beleghaft offenzu legen. Dies wären im einzelnen:

      - beleghafte Offenlegung der Einkünfte der letzten 12 Monate aus nicht selbstständiger Arbeit (soweit zutreffend)
      - beleghafte Offenlegung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und/ oder Gewerbe. Hier ist eine Betrachtung der letzten 3 Jahre üblich
      (soweit zutreffend)
      - beleghafte Offenlegung der letztenSteuerbescheides inclusive Steuererklärung (bei selbstständiger Tätigkeit/ Gewerbe Steuerbescheide der letzten 3 Jahre)
      - beleghafte Offenlegung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
      - beleghafte Offenlegung der Kapitaleinkünfte
      Es ist (abschließend) schriftlich zu erklären, dass außer den in derAuskunft angegebenen Einkünften keinerlei weitere Einkünfte existieren.

      Anbei die von Ihnen gewünschten Unterlagen von mir (soweit eben zutreffend)

      Da ich zunächst tatsächlich von einer - zunächst nicht näher bezifferbaren - Unterhaltspflicht ausgehe, habe ich mich entschlossen, ab yy.yy.yyyy Unterhalt in Höhe von

      200,- € zu leisten. Diesen Unterhalt leiste ich vorsorglich der Höhe nach als Darlehen.
      Weiterhin vorsorglich verweise ich - auf Grund der Privilegierung unserer Tochter - auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit (-> Vollzeittätigkeit) der KM.

      Bis zur Zusendung der von mir gewünschten Unterlagen verbleibe ich

      MfG. uncontrolled


      Abschließend noch einen Satz wegen der Unterhaltshöhe:
      Du mußt in jedem Fall(!!) immer nur den Unterhalt bezahlen, der auch bei alleiniger Unterhaltspflicht entsprechend Deines alleinigen bereinigten Einkommens durch Dich zu leisten wäre...
      Also, selbst wenn durch die Zusammenlegung eurer Einkünfte ein höherer Unterhaltsanteil für Dich ermittelt werden würde, bräuchtest Du den dann nicht zu zahlen.

      Edit:
      @uncontrolled
      zu den Zusatzkosten wegen diverser (von der KM) genannten Krankheiten des Kindes...
      Sind die während der Minderjährigkeit schon gegenständlich gewesen?
      Waren die Dir bekannt (und existieren entsprechende ärztliche Atteste) und mußtest Du in der Vergangenheit hier schon zusätzlich Unterhalt zahlen (Mehrbedarf/ Sonderbedarf)?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Ich werde mir das nachher mal ansehen und evtl. Gerne noch ein paar Dinge ergänzen. Meine Belege schicke ich natürlich das war auch immer so gewesen. Die aktuelle Berechnung vom Jugendamt ist keine. Es ist eine Schätzung. Denn von mir haben die ja auch noch keine Belege. Die gehen ja heute mit der Mail raus. Evtl. Gehen die nach den Angaben welche damals vor 18 Jahren für die Titulierung über die Beistandschaft gemacht wurden. Fakt ist natürlich, dass die aktuelle Rechnung wohl eher zu wenig sein wird.

      Diese "Krankheiten" sind seit Jahren bekannt und es wurde nie irgendwo etwas von mir gefordert. Ich Zweifel aber auch an, dass diese Krankheiten tatsächlich nicht auch über die Krankenkasse und anderen Mitteln in den Griff zu bekommen wären oder mit einer Fachtherapie. Grund: Die Familie ist strikt gegen unser Ärzte-System und sie kämpfen gegen die Medikamenten-Lobby. Sie sind sehr stark auf alternative und fantasievolle Heilmethoden fixiert, weshalb ein Arzt mit Doktor-Titel natürlich gemieden wird wo es geht. Sie glauben an Globoli und das alles kostet eben mehr und wird von Krankenkassen nicht übernommen.

      In dem Schreiben wurde ich auf jeden Fall auch gerne noch auf dem Wohnvorteil hinweisen. Das bewohnte Haus von Mutter und Kind wurde vom Vater als Schenkung übergeben, damit die Erbschaftssteuer hoffentlich nicht mehr anfällt. Es gibt also zumindest keine Schulden für das Haus an sich. Und Miete muss demnach auch nicht gezahlt werden. Ist das nicht auch ein Punkt den ich anmerken kann? Mehr später muss nochmal raus.

      Natürlich können sie das so machen, wenn es hilft ist es ok, aber ob das alles angerechnet werden könnte ist fragwürdig. Dann kann ich ja auch meine Fahrzeug-Finanzierung antreten.
    • Hi,
      das mit dem Wohnvorteil würde ich(!) (aktuell) nicht reinschreiben.
      Mit den Forderungen in Deinem Schreiben an das JA (halt an Deine Bedürfnisse angebpasst) sind die beim JA erstmal beschäftigt.
      Jetzt muß die KM erstmal liefern und dann reagierst Du entsprechend...
      Da mit dem anrechnen des Wohnvorteil´s reißt Dir ja deswegen nicht aus.... (zumal da erstmal belastbare Daten über Hausgröße usw. vorliegen müssen).
      Mal sehen, was eine Steuererklärung/ Steuerbescheid noch so ans Tageslicht bringt... ;)
      Gruß Kakadu59
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