Hallo liebe Community,
positiv überrascht habe ich hier bereits mehrere Beiträge zum Thema Unterhalt für volljährige Kinder gelesen und gerne teile ich auch meine Situation mit.
Meine inzwischen 18-jährige Tochter hat bis zur Volljährigkeit Unterhalt gemäß Titel der Beistandschaft erhalten. Der Titel war bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristet.
Da meine Tochter am 17.03.2020 Volljährig wurde, habe ich die Mutter bereits am 19.01.2020 angeschrieben und um die Einkommensnachweise inklusive des aktuellen Steuerbescheids angefordert.
Dies habe ich damit begründet, dass ich somit den Unterhaltsanspruch für unsere Tochter und meine Quote ermitteln kann. Frühzeitig habe ich es deshalb gefordert, da die Mutter gerne eine lange Bearbeitungszeit benötigt, was in der Vergangenheit auch schon dazu geführt hat, dass ich zu viel Unterhalt leisten musste (meine Tochter hatte eigenes anrechenbares Einkommen wegen einer Maßnahme). So wollte ich auch sicherstellen, dass der Unterhalt für das Kind ohne Unterbrechung weiter gezahlt werden kann.
Außerdem habe ich die aktuelle Schulbescheinigung sowie die Kontoverbindung meiner Tochter angefordert, damit ich weiß wohin der Unterhalt gezahlt werden muss.
Am 10.03.2020 erhielt ich dann ein undatiertes Schreiben der Mutter, indem sie mir kurz gesagt mitteilt, dass sie mir ja wohl keine Auskünfte geben müsse, da sie ja schließlich dem Kind und nicht mir zu Unterhalt verpflichtet wäre und gab an, dass sie nach ihren Berechnungen die sie mit ihrem Vater durchführte, 50,- € bis 100,- € Eigenbeteiligung leisten müsste, mit Quellenangabe der Website "Finanztipp" und dass sie ja wohl mit allem was sie finanziere, deutlich über diesem Betrag liegen würde. Das mag sein, aber es hat mir nicht weiter geholfen. Immerhin habe ich die Kontoverbindung meiner Tochter und die Schulbescheinigung erhalten. Und die Aufforderung meinen Anteil dann darauf zu überweisen, den ich aber doch (noch) gar nicht kenne. Habe das Schreiben mal angehängt.
Demnach habe ich also den anteiligen Unterhalt bis zum 18. Geburtstag überwiesen und die folgenden Zahlungen eingestellt.
Gestern am 23.05.2020 bekam ich dann das eigentlich früher erwartete Schreiben vom Jugendamt, welches von meiner Tochter beauftragt wurde, die Unterhaltsberechnung durchzuführen. Ich hänge es auch mal an.
Laut dem Schreiben werde ich aufgefordert, den Mindestunterhalt in Höhe von 326,- € bis zum 28.05.2020 zu überweisen, da davon auszugehen sei, dass sich an der Höhe auch nach der Berechnung nichts ändern wird.
Die Aufforderung zur Übermittlung der Einkommensnachweise bedeutet doch auch, dass ich dann ab diesem Monat den Unterhalt wieder zahlen muss, richtig?
Nur wie gehe ich jetzt vor. Ich möchte natürlich erst dann zahlen, wenn ich auch die Unterlagen der Mutter habe und die folgenden Berechnungen überprüfen kann.
Zudem besitzt die Mutter ein Haus, welches sie als Schenkung vom Vater erhielt und indem meine Tochter eine eigene Wohnung besitzt, wie wirkt sich das aber auf das Einkommen der Mutter aus?
Zudem arbeitet die Mutter nicht in Vollzeit, aber ob das Auswirkungen auf meine zukünftige Unterhaltshöhe hat, kann ich sowieso nicht beurteilen.
Allerdings wird meine Zahlung über dem Mindestunterhalt liegen müssen, unabhängig davon, wie ich nun rechnen muss.
Mein Einkommen setzt sich wie folgt zusammen:
Monatliches Nettoeinkommen unbereinigt:
2484,87
Eingerechnet ist bereits eine Steuernachzahlung für 2019 in Höhe von 1057,92 €, da ich im ersten Vierteljahr 2019 noch eine lange Wegstrecke zur Arbeit hatte, bis ich in der Region eine neue Stelle gefunden habe nachdem ich zu meiner Freundin gezogen bin.
Eigentlich wäre es viel weniger.
Zur Bereinigung des Einkommens müsste ich bei einfacher Strecke Fahrtkosten in Höhe von 1881,60 € anrechnen oder 3763,20, wenn ich Hin und Rückfahrt anrechnen darf.
Demnach würde sich ein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 2382,07 € bzw. 2171,27 € ergeben. Das ist nun natürlich wichtig für mich zu wissen welche Einstufung ich nun wählen dürfte. Zuletzt habe ich monatlich 420,- € Unterhalt gezahlt.
Deshalb auch die Frage: Muss ich nun nach Stufe 4.3 oder Stufe 4.2 zahlen, wenn die Mutter nicht zahlungsfähig ist. Und was schreibe ich dem Jugendamt nun zurück? Muss ich jetzt die angeforderte Zahlung bis zum 28.05.2020 begleichen?
Wie könnte ich ermitteln, ob eine Vollzeitarbeit der Mutter für mich positive oder negative Auswirkungen auf Höhe des Unterhalts hätte? Und muss ich die komplette Steuernachzahlung anrechnen, da es ja nicht mehr zu dieser Höhe kommen wird?
Es gibt auch keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen.
Vielen Dank im Voraus.
edit: TanjaW9 2 Anhänge gelöscht, und nach Verfremdung wieder eingestellt
positiv überrascht habe ich hier bereits mehrere Beiträge zum Thema Unterhalt für volljährige Kinder gelesen und gerne teile ich auch meine Situation mit.
Meine inzwischen 18-jährige Tochter hat bis zur Volljährigkeit Unterhalt gemäß Titel der Beistandschaft erhalten. Der Titel war bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristet.
Da meine Tochter am 17.03.2020 Volljährig wurde, habe ich die Mutter bereits am 19.01.2020 angeschrieben und um die Einkommensnachweise inklusive des aktuellen Steuerbescheids angefordert.
Dies habe ich damit begründet, dass ich somit den Unterhaltsanspruch für unsere Tochter und meine Quote ermitteln kann. Frühzeitig habe ich es deshalb gefordert, da die Mutter gerne eine lange Bearbeitungszeit benötigt, was in der Vergangenheit auch schon dazu geführt hat, dass ich zu viel Unterhalt leisten musste (meine Tochter hatte eigenes anrechenbares Einkommen wegen einer Maßnahme). So wollte ich auch sicherstellen, dass der Unterhalt für das Kind ohne Unterbrechung weiter gezahlt werden kann.
Außerdem habe ich die aktuelle Schulbescheinigung sowie die Kontoverbindung meiner Tochter angefordert, damit ich weiß wohin der Unterhalt gezahlt werden muss.
Am 10.03.2020 erhielt ich dann ein undatiertes Schreiben der Mutter, indem sie mir kurz gesagt mitteilt, dass sie mir ja wohl keine Auskünfte geben müsse, da sie ja schließlich dem Kind und nicht mir zu Unterhalt verpflichtet wäre und gab an, dass sie nach ihren Berechnungen die sie mit ihrem Vater durchführte, 50,- € bis 100,- € Eigenbeteiligung leisten müsste, mit Quellenangabe der Website "Finanztipp" und dass sie ja wohl mit allem was sie finanziere, deutlich über diesem Betrag liegen würde. Das mag sein, aber es hat mir nicht weiter geholfen. Immerhin habe ich die Kontoverbindung meiner Tochter und die Schulbescheinigung erhalten. Und die Aufforderung meinen Anteil dann darauf zu überweisen, den ich aber doch (noch) gar nicht kenne. Habe das Schreiben mal angehängt.
Demnach habe ich also den anteiligen Unterhalt bis zum 18. Geburtstag überwiesen und die folgenden Zahlungen eingestellt.
Gestern am 23.05.2020 bekam ich dann das eigentlich früher erwartete Schreiben vom Jugendamt, welches von meiner Tochter beauftragt wurde, die Unterhaltsberechnung durchzuführen. Ich hänge es auch mal an.
Laut dem Schreiben werde ich aufgefordert, den Mindestunterhalt in Höhe von 326,- € bis zum 28.05.2020 zu überweisen, da davon auszugehen sei, dass sich an der Höhe auch nach der Berechnung nichts ändern wird.
Die Aufforderung zur Übermittlung der Einkommensnachweise bedeutet doch auch, dass ich dann ab diesem Monat den Unterhalt wieder zahlen muss, richtig?
Nur wie gehe ich jetzt vor. Ich möchte natürlich erst dann zahlen, wenn ich auch die Unterlagen der Mutter habe und die folgenden Berechnungen überprüfen kann.
Zudem besitzt die Mutter ein Haus, welches sie als Schenkung vom Vater erhielt und indem meine Tochter eine eigene Wohnung besitzt, wie wirkt sich das aber auf das Einkommen der Mutter aus?
Zudem arbeitet die Mutter nicht in Vollzeit, aber ob das Auswirkungen auf meine zukünftige Unterhaltshöhe hat, kann ich sowieso nicht beurteilen.
Allerdings wird meine Zahlung über dem Mindestunterhalt liegen müssen, unabhängig davon, wie ich nun rechnen muss.
Mein Einkommen setzt sich wie folgt zusammen:
Monatliches Nettoeinkommen unbereinigt:
2484,87
Eingerechnet ist bereits eine Steuernachzahlung für 2019 in Höhe von 1057,92 €, da ich im ersten Vierteljahr 2019 noch eine lange Wegstrecke zur Arbeit hatte, bis ich in der Region eine neue Stelle gefunden habe nachdem ich zu meiner Freundin gezogen bin.
Eigentlich wäre es viel weniger.
Zur Bereinigung des Einkommens müsste ich bei einfacher Strecke Fahrtkosten in Höhe von 1881,60 € anrechnen oder 3763,20, wenn ich Hin und Rückfahrt anrechnen darf.
Demnach würde sich ein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 2382,07 € bzw. 2171,27 € ergeben. Das ist nun natürlich wichtig für mich zu wissen welche Einstufung ich nun wählen dürfte. Zuletzt habe ich monatlich 420,- € Unterhalt gezahlt.
Deshalb auch die Frage: Muss ich nun nach Stufe 4.3 oder Stufe 4.2 zahlen, wenn die Mutter nicht zahlungsfähig ist. Und was schreibe ich dem Jugendamt nun zurück? Muss ich jetzt die angeforderte Zahlung bis zum 28.05.2020 begleichen?
Wie könnte ich ermitteln, ob eine Vollzeitarbeit der Mutter für mich positive oder negative Auswirkungen auf Höhe des Unterhalts hätte? Und muss ich die komplette Steuernachzahlung anrechnen, da es ja nicht mehr zu dieser Höhe kommen wird?
Es gibt auch keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen.
Vielen Dank im Voraus.
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