Unterhalt volljähriges Kind - das Jugendamt hat sich gemeldet

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    • Letztendlich wurde dann doch heute ein Vergleich geschlossen. Der Richter merkte an, dass er keinen Unterhalt berechnen kann, weil u. A. der Wohnwertvorteil der Mutter nicht ermittelt werden kann. Es fehlt demnach ein Gutachten.

      Bei mir hat dann die Gegenseite meine Wohnkosten bestritten, weil ich auch keinen Mietvertrag habe.

      Also wurde nun in Teilvergleichen wie folgt verhandelt und festgesetzt, wobei das dann auch ein gutes Ergebnis sein dürfte, damit Ruhe ist:

      Ich zahle für die Zeit ab Bafög (Oktober 2022) 150,- € Unterhalt. Erste Zahlung erfolgt am 01.07.2023. Hierbei wird der rückständige Unterhalt bis 01.07. mit monatlich 50,- € abbezahlt.

      Für den sehr strittigen Zeitraum ab November 2020 bis September 2022, zahle ich 100,- € Unterhalt. Wobei demnach ab 01.07.2023 100,- abbezahlt werden.

      Also ab 01.07.2023 zahle ich zunächst 300,- € monatlich bis die Rückstände soweit aufgebraucht sind.

      Außerdem habe ich mich verpflichtet, dass die 150,- € bis zum Abschluss des Studiums nicht mehr unterschritten werden können. Außer natürlich ich würde zahlungsunfähig werden.

      Außerdem stellen wir noch einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.

      PS: Die Tochter hat sich zudem verpflichtet, unverzüglich ab Erhalt sämtliche Prüfungsergebnisse, Zeugnisse und Immatrikulationsbescheinigungen in Kopie an mich zu senden.

      Damit ist nach 3,5 Jahren das Thema nun abgeschlossen.
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