Hallo zusammen,
nachdem nun endlich das Gericht den Unterhalt für die Volljährigkeit bis Ende der Ausbildung festgesetzt hat, geht es mit der Trödellei meines Sohnes weiter. Am 17. April wurde der gerichtliche Beschluß rechtsgültig und bis jetzt gab es weder von meinem Sohn noch von seinem Anwalt, der genauso ein Trödel ist, keinerlei Anfrage wann ich den Unterhalt den ich Schulde nachzahle. Ich könnte meinen Sohn auch darauf ansprechen, es ist aber eine Sache des Prinzips. Ich mußte die Abänderung des Titesl nach Volljährigkeit anschieben wobei mein Sohn null kooperativ war. Hinter allem mußte man hinterher laufen. Sein Anwalt war da irgendwie auch nicht besser. Deswegen zahlt mein Sohn nun auch die Gerichtskosten.
Ich habe jetzt was gelesen zum Thema Verwirkung und Vejährung. Weiß jemand ob sein Anspruch 12 Monate nach der rechtsgültigkeit des Gerichstbeschlußes verwirkt, oder muß ich auf die Verjährung warten.
Gruß Vejun
nachdem nun endlich das Gericht den Unterhalt für die Volljährigkeit bis Ende der Ausbildung festgesetzt hat, geht es mit der Trödellei meines Sohnes weiter. Am 17. April wurde der gerichtliche Beschluß rechtsgültig und bis jetzt gab es weder von meinem Sohn noch von seinem Anwalt, der genauso ein Trödel ist, keinerlei Anfrage wann ich den Unterhalt den ich Schulde nachzahle. Ich könnte meinen Sohn auch darauf ansprechen, es ist aber eine Sache des Prinzips. Ich mußte die Abänderung des Titesl nach Volljährigkeit anschieben wobei mein Sohn null kooperativ war. Hinter allem mußte man hinterher laufen. Sein Anwalt war da irgendwie auch nicht besser. Deswegen zahlt mein Sohn nun auch die Gerichtskosten.
Ich habe jetzt was gelesen zum Thema Verwirkung und Vejährung. Weiß jemand ob sein Anspruch 12 Monate nach der rechtsgültigkeit des Gerichstbeschlußes verwirkt, oder muß ich auf die Verjährung warten.
Gruß Vejun