Guten Abend allerseits!
Meine Stellungnahme zu Sohnis Gesuch um VKH (im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erlass der eA) ist in Arbeit.
Im Anschreiben des Gerichts irritiert der folgende Passus:
"[...] Sie können zum Gesuch um VKH innerhalb von ... Tagen Stellung nehmen.
Dabei sollten Sie sich auch über Ihre eigenen Einkommensverhältnisse äußern, weil diese bei der Entscheidung über die VKH für die Gegenpartei zu prüfen sind. [...]"
Ist das Eurer Erfahrung nach üblich oder ein Versehen oder eine Falle oder ein Indikator ... ? Würde mich sehr über Erleuchtung freuen - Dankeschön im Voraus!
Schöne Grüße,
Bücherwurm
Meine Stellungnahme zu Sohnis Gesuch um VKH (im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erlass der eA) ist in Arbeit.
Im Anschreiben des Gerichts irritiert der folgende Passus:
"[...] Sie können zum Gesuch um VKH innerhalb von ... Tagen Stellung nehmen.
Dabei sollten Sie sich auch über Ihre eigenen Einkommensverhältnisse äußern, weil diese bei der Entscheidung über die VKH für die Gegenpartei zu prüfen sind. [...]"
Ist das Eurer Erfahrung nach üblich oder ein Versehen oder eine Falle oder ein Indikator ... ? Würde mich sehr über Erleuchtung freuen - Dankeschön im Voraus!
Schöne Grüße,
Bücherwurm