Hallo und guten Abend allerseits!
Ich bin Vater eines seit August 2019 volljährigen Sohnes und seit vielen Jahren Leser eures engagierten Forums. Für einen eigenen Beitrag mangelte es bisher an Leidensdruck und Selbstvertrauen. Mein aktuelles Problem schildere ich der Kürze halber in Stichpunkten:
Sohn:
- seit 08/2019 18 Jahre alt
- seit Jahren konstant schwache schulische Leistungen, Realschulabschluss 2019 ganz knapp mit schlechten Noten bestanden (Durchschnitt Kernfächer Ma | D | Eng = 3,7)
- trotz besseren Wissens und vieler guter Ratschläge von vielen Seiten (z. B. Berufsberater) seit dem 19.08.2019 auf der FOS Gestaltung (Grund: Faulheit laut eigener Angabe)
- lebt bei KM, damit privilegierter Volljähriger
- keine Ahnung, ob Sohn seit Februar 2020 weiterhin die FOS besucht
- Schulbescheinigung aus 09/2019 liegt vor, aktuelle Schulbescheinigung wird verweigert
- nach unzähligen Aufforderungen habe ich am 20.05.2020 sein Halbjahreszeugnis erhalten: 3 x die Note 6 (darunter Ma und D), 1 x die Note 5
- laut ThürSOFOS ist eine Versetzung in das nächste Schuljahr nur möglich, wenn keine Note schlechter ist als 4
- aus heutiger Sicht nur Wiederholung des Schuljahres möglich
KM
- hauptberuflich selbstständig tätig seit Mai 2017, daher prinzipiell auskunftspflichtig für zurückliegende 3 Jahre (bzw. ab Mai 2017)
- lebt mit Ehemann in dessen Eigenheim, Sohn lebt ebenfalls dort
- gemäß Betriebswirtschaftlicher Auswertung (BWA) für 12/2019 liegt das (bereinigte) Einkommen weit über Selbstbehalt
- Geschäft startete erst in 2017, in 2017 hohe Investitionen, in 2018 und 2019 stetige Steigerung des Gewinns (mir bekannt seit Ende 04/2020)
- daher Durchschnitt aus Dreijahreszeitraum nicht maßgeblich, relevant ist stattdessen das Einkommen 2019 (Rechtsprechung)
- treibende Kraft hinter der jahrelangen Entfremdung und der aktuellen Situation
Mein Einkommen
- nichtselbständige Tätigkeit
- nach Bereinigung EG 1 der DT (max. EG 2)
Unterhalt
- Titel war befristet bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag
- keine Rückstände bis zum 18. Geburtstag
- vor dem 18. Geburtstag lautete mein Angebot an Sohn: Ich zahle weiterhin und ohne Unterbrechung einen angemessenen Betrag.
- von Neuberechnung riet ich Sohn ab, da hoher Aufwand bzw. aussichtslos (sehr wahrscheinliche Verweigerung der Auskunft durch KM)
- Sohn ging zum Schein auf mein unbürokratisches Angebot ein, nahm den anteiligen Unterhalt für August an
- wenig später:
Verlauf und aktuelle Situation
- Sohn hat persönlichen Kontakt seit dem 18. Geburtstag vollständig abgebrochen
- Anschreiben durch Jugendamt noch im August 2019 (Aufforderung zur Auskunft)
- seit 09/2019 habe ich keinen Unterhalt gezahlt, da die Höhe nicht bekannt ist
- meine Auskunftspflicht habe ich vollumfänglich erfüllt (gegenüber Sohn und JA)
- gleichzeitig habe ich alle erforderlichen Auskünfte und Belege (KM + Sohn) bei Sohn angefordert (konkrete Benennung, Fristsetzung usw.)
- JA ermittelte Zahlbetrag, ohne Einkommen der KM zu berücksichtigen
- mein Einkommen wurde durch JA nicht korrekt bereinigt, mein Einkommen aus überobligatorischer Arbeit trotz Hinweis und GdB 50 voll berücksichtigt
- sämtliche Unterlagen und der Berechnungsbogen wurden mir verweigert
- zwischenzeitlich weitere Aufforderungen an Sohn, die gemäß 1605 BGB erforderlichen Auskünfte und Belege zuzusenden
- diverse Aufforderungen, Infos zu Ziel sowie sachlicher und zeitlicher Gliederung der Ausbildung vorzulegen
- alle Fristen ließ Sohn verstreichen, keine Auskünfte, keine Belege
- seit 02/2020 vertritt ein Rechtsanwalt (RA) Sohns Interessen
- ich selbst habe bisher keinen Rechtsanwalt beauftragt
- RA beharrt auf dem durch das JA vorgeschlagenen Zahlbetrag (entspricht EG1 der DT 2019), ignoriert sämtliche dagegen vorgebrachten Tatsachen
- stückweise trafen folgende Unterlagen bei mir ein, die einen Bruchteil der geschuldeten Unterlagen darstellen
- 1. Teilauskunft Ende April (betreffen Einkommen KM):
- RA droht seit 02/2020 mit gerichtlichem Verfahren
- im letzten Anschreiben des RA dann die Androhung eines Antrags auf einstweilige Anordnung (letzte Frist für Zahlung: 31.05.2020)
Meine Gedanken hierzu:
(1) Ich bin natürlich weiterhin bereit, Unterhalt zu zahlen. Das stelle ich in jedem meiner Anschreiben klar. Aber doch bitte in der korrekten Höhe bzw. korrekt ermittelt! Eine eigene Berechnung bzw. die Prüfung des geforderten Betrags war für mich bisher unmöglich, da mir die benötigten Infos fehlen. Oder liege ich tatsächlich so komplett falsch mit meiner Rechtsauffassung? Muss ich den durch JA vorgeschlagenen und durch Sohn/RA geforderten Betrag bezahlen, auch wenn an seiner Richtigkeit berechtigte Zweifel bestehen?
(2) Die eAO ist ja das Ergebnis eines Eilverfahrens. Mein Horrorszenario: Das Gericht winkt den zweifelhaften Betrag, den das JA ermittelt hat, einfach durch und ich kann dann mit geringer Aussicht auf Erfolg ("Eine Krähe ...") ein Hauptsacheverfahren bestreiten. Wie hoch ist hierfür das Risiko? Wie gut stehen die Chancen der Gegenseite, mit der Kombi aus Ignoranz und Auskunftsverweigerung durchzukommen?
(3) Mir liegt nicht einmal eine vollständige, lückenlose, systematische Aufstellung des gesamten Einkommens der KM vor. Liege ich richtig mit meiner Auffassung, dass die o. g. Teilauskünfte jedenfalls nicht zur Erfüllung meines Auskunftsanspruchs führen, oder habe ich mich da verrannt?
(4) Sollte ich meiner bisher vergeblichen Auskunftsforderung durch eine Auskunftsklage Nachdruck verleihen (und geht das überhaupt?)
(5) Was kann ich noch tun, um die weitere Eskalation in Richtung Gericht zu verhindern? Und sollte ich überhaupt etwas dagegen unternehmen?
(6) Habt ihr darüber hinaus hilfreiche Ratschläge für mich, einen kompletten Kurswechsel vielleicht oder Kapitulation? Habe ich etwas Entscheidendes übersehen? Gibt es Handlungsspielräume in Bezug auf Sohns Ausbildungsobliegenheit bzw. die Geeignetheit der Ausbildung?
Ich danke euch allen schon jetzt für eure Geduld beim Lesen meines langen Beitrags und natürlich für eure Antworten!
Herzlichst,
Bücherwurm
Ich bin Vater eines seit August 2019 volljährigen Sohnes und seit vielen Jahren Leser eures engagierten Forums. Für einen eigenen Beitrag mangelte es bisher an Leidensdruck und Selbstvertrauen. Mein aktuelles Problem schildere ich der Kürze halber in Stichpunkten:
Sohn:
- seit 08/2019 18 Jahre alt
- seit Jahren konstant schwache schulische Leistungen, Realschulabschluss 2019 ganz knapp mit schlechten Noten bestanden (Durchschnitt Kernfächer Ma | D | Eng = 3,7)
- trotz besseren Wissens und vieler guter Ratschläge von vielen Seiten (z. B. Berufsberater) seit dem 19.08.2019 auf der FOS Gestaltung (Grund: Faulheit laut eigener Angabe)
- lebt bei KM, damit privilegierter Volljähriger
- keine Ahnung, ob Sohn seit Februar 2020 weiterhin die FOS besucht
- Schulbescheinigung aus 09/2019 liegt vor, aktuelle Schulbescheinigung wird verweigert
- nach unzähligen Aufforderungen habe ich am 20.05.2020 sein Halbjahreszeugnis erhalten: 3 x die Note 6 (darunter Ma und D), 1 x die Note 5
- laut ThürSOFOS ist eine Versetzung in das nächste Schuljahr nur möglich, wenn keine Note schlechter ist als 4
- aus heutiger Sicht nur Wiederholung des Schuljahres möglich
KM
- hauptberuflich selbstständig tätig seit Mai 2017, daher prinzipiell auskunftspflichtig für zurückliegende 3 Jahre (bzw. ab Mai 2017)
- lebt mit Ehemann in dessen Eigenheim, Sohn lebt ebenfalls dort
- gemäß Betriebswirtschaftlicher Auswertung (BWA) für 12/2019 liegt das (bereinigte) Einkommen weit über Selbstbehalt
- Geschäft startete erst in 2017, in 2017 hohe Investitionen, in 2018 und 2019 stetige Steigerung des Gewinns (mir bekannt seit Ende 04/2020)
- daher Durchschnitt aus Dreijahreszeitraum nicht maßgeblich, relevant ist stattdessen das Einkommen 2019 (Rechtsprechung)
- treibende Kraft hinter der jahrelangen Entfremdung und der aktuellen Situation
Mein Einkommen
- nichtselbständige Tätigkeit
- nach Bereinigung EG 1 der DT (max. EG 2)
Unterhalt
- Titel war befristet bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag
- keine Rückstände bis zum 18. Geburtstag
- vor dem 18. Geburtstag lautete mein Angebot an Sohn: Ich zahle weiterhin und ohne Unterbrechung einen angemessenen Betrag.
- von Neuberechnung riet ich Sohn ab, da hoher Aufwand bzw. aussichtslos (sehr wahrscheinliche Verweigerung der Auskunft durch KM)
- Sohn ging zum Schein auf mein unbürokratisches Angebot ein, nahm den anteiligen Unterhalt für August an
- wenig später:
Verlauf und aktuelle Situation
- Sohn hat persönlichen Kontakt seit dem 18. Geburtstag vollständig abgebrochen
- Anschreiben durch Jugendamt noch im August 2019 (Aufforderung zur Auskunft)
- seit 09/2019 habe ich keinen Unterhalt gezahlt, da die Höhe nicht bekannt ist
- meine Auskunftspflicht habe ich vollumfänglich erfüllt (gegenüber Sohn und JA)
- gleichzeitig habe ich alle erforderlichen Auskünfte und Belege (KM + Sohn) bei Sohn angefordert (konkrete Benennung, Fristsetzung usw.)
- JA ermittelte Zahlbetrag, ohne Einkommen der KM zu berücksichtigen
- mein Einkommen wurde durch JA nicht korrekt bereinigt, mein Einkommen aus überobligatorischer Arbeit trotz Hinweis und GdB 50 voll berücksichtigt
- sämtliche Unterlagen und der Berechnungsbogen wurden mir verweigert
- zwischenzeitlich weitere Aufforderungen an Sohn, die gemäß 1605 BGB erforderlichen Auskünfte und Belege zuzusenden
- diverse Aufforderungen, Infos zu Ziel sowie sachlicher und zeitlicher Gliederung der Ausbildung vorzulegen
- alle Fristen ließ Sohn verstreichen, keine Auskünfte, keine Belege
- seit 02/2020 vertritt ein Rechtsanwalt (RA) Sohns Interessen
- ich selbst habe bisher keinen Rechtsanwalt beauftragt
- RA beharrt auf dem durch das JA vorgeschlagenen Zahlbetrag (entspricht EG1 der DT 2019), ignoriert sämtliche dagegen vorgebrachten Tatsachen
- stückweise trafen folgende Unterlagen bei mir ein, die einen Bruchteil der geschuldeten Unterlagen darstellen
- 1. Teilauskunft Ende April (betreffen Einkommen KM):
- - BWA für 12/2019 und 12/2018,
- - Festsetzungsbescheid ESt vom 03.05.2019,
- - Gewinnermittlung für den Zeitraum 06/2017 - 12/2017
- - ESt-Erklärung für 2017 ohne Bescheid
- Lohnzettel Sohn für einen Ferienjob vor dem 18. Geburtstag (?)
- handschriftliche Erklärung von Sohn ("keine weiteren Einkünfte ...")
- Halbjahreszeugnis vom 07.02.2020 (grottig, siehe oben)
- nochmals die alte Schulbescheinigung aus 09/2019
- handschriftliche Erklärung von KM ("keine weiteren Einkünfte als die bisher angegebenen ...")
- RA droht seit 02/2020 mit gerichtlichem Verfahren
- ignoriert die Tatsache, dass Auskünfte und Belege noch immer alles andere als vollständig sind
- ignoriert die Tatsache, dass der geforderte Zahlbetrag (berechnet durch JA) offensichtlich deutlich zu hoch ist (da Einkommen der KM unberücksichtigt)
- ignoriert meinen Vorschlag, einen realistischen (Schätz)Wert zu akzeptieren, wenn Unterlagen der KM weiterhin nicht beschafft werden können
- im letzten Anschreiben des RA dann die Androhung eines Antrags auf einstweilige Anordnung (letzte Frist für Zahlung: 31.05.2020)
Meine Gedanken hierzu:
(1) Ich bin natürlich weiterhin bereit, Unterhalt zu zahlen. Das stelle ich in jedem meiner Anschreiben klar. Aber doch bitte in der korrekten Höhe bzw. korrekt ermittelt! Eine eigene Berechnung bzw. die Prüfung des geforderten Betrags war für mich bisher unmöglich, da mir die benötigten Infos fehlen. Oder liege ich tatsächlich so komplett falsch mit meiner Rechtsauffassung? Muss ich den durch JA vorgeschlagenen und durch Sohn/RA geforderten Betrag bezahlen, auch wenn an seiner Richtigkeit berechtigte Zweifel bestehen?
(2) Die eAO ist ja das Ergebnis eines Eilverfahrens. Mein Horrorszenario: Das Gericht winkt den zweifelhaften Betrag, den das JA ermittelt hat, einfach durch und ich kann dann mit geringer Aussicht auf Erfolg ("Eine Krähe ...") ein Hauptsacheverfahren bestreiten. Wie hoch ist hierfür das Risiko? Wie gut stehen die Chancen der Gegenseite, mit der Kombi aus Ignoranz und Auskunftsverweigerung durchzukommen?
(3) Mir liegt nicht einmal eine vollständige, lückenlose, systematische Aufstellung des gesamten Einkommens der KM vor. Liege ich richtig mit meiner Auffassung, dass die o. g. Teilauskünfte jedenfalls nicht zur Erfüllung meines Auskunftsanspruchs führen, oder habe ich mich da verrannt?
(4) Sollte ich meiner bisher vergeblichen Auskunftsforderung durch eine Auskunftsklage Nachdruck verleihen (und geht das überhaupt?)
(5) Was kann ich noch tun, um die weitere Eskalation in Richtung Gericht zu verhindern? Und sollte ich überhaupt etwas dagegen unternehmen?
(6) Habt ihr darüber hinaus hilfreiche Ratschläge für mich, einen kompletten Kurswechsel vielleicht oder Kapitulation? Habe ich etwas Entscheidendes übersehen? Gibt es Handlungsspielräume in Bezug auf Sohns Ausbildungsobliegenheit bzw. die Geeignetheit der Ausbildung?
Ich danke euch allen schon jetzt für eure Geduld beim Lesen meines langen Beitrags und natürlich für eure Antworten!
Herzlichst,
Bücherwurm