Hilfe - illoyale Vermögensminderung sagt die RAin meine Ex

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    • Hilfe - illoyale Vermögensminderung sagt die RAin meine Ex

      Hallo


      Brauche Rat und Hilfe – und ja ich habe ein Anwalt aber manchmal ist die Erfahrung von anderen sehr Hilfreich.


      Es geht jetzt um Zugewinnausgleich und die Vorwürfe illoyale Vermögensminderung zwischen Trennung und Scheidungsantrag.


      Ab die Trennung hatte ich ca. 11.000€ in Bargeld, ein Aktiendepot im Wert von 39.000€ ein Auto im Wert von ca. 3.000€. Schulden war 35.850€.


      Die Trennung war sehr schwierig und meine Ex hat mich aus die Wohnung mit ein Gerichtsbeschluss bekommen am 20.11.2018 und dann Umgangsverfahren, TU/KU-Verfahren und eine große Menge von Anzeigen erstattet (also das gesamtpacket).

      Ab März 2019 habe ich durch AG Wiesbaden die Kinder 35% betreuen dürfen (asymmetrisches Wechselmodell) und seit März 2020 leben die 50% (auch nach Beschluss von AG Wiesbaden).
      Ich habe keine eigne Kleider/Hausrat mitnehmen dürfen beim mein (unfreiwilligen Auszug) und musste in Februar 2019 eine Wohnung in der Stadt finden und einrichten um die Kinder 35% zu betreuen. Dazu hatte ich keine Chance auf Prozesshilfe (sagte mein Anwalt) und habe alle Anwalts/Gerichtskosten allein tragen müssen (wie üblich hat meine noch Ehefrau alles von Staat übernommen bekommen). So entstand nachweislich Anwalts/Gerichtskosten in Höhe von ca. 9.500€ in 2019. Alles aus Verfahren die meine Ex gestartet hat. Dazu habe ich 2019 monatlich 1.891€ Unterhalt bezahlt inklusive Kindergarten und natürlich mit die Mehrkosten für Kinderzimmer (2 Kinder), Kleider, Essen, etc. Nach Abzug von Unterhaltsbezahlungen, Kita, Schulden hatte ich ca. 1.800€ zum Leben für mich und Kinder. Die Schuld 35.850€ habe ich mit 22.500€ getilgt. Hierbei ändert sich aber nicht weil meine Passive Positionen gleich (weniger) geworden ist wie mein Aktiven Position.


      Mir wird jetzt illoyale Vermögensminderung vorgeworfen. Die RAin meine Frau bezieht sich hier auf § 1375 II Abs. 2 und 3. Also, ich habe meine Frau absichtlich Benachteiligt. Ja, stimmt mein Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrag ist jetzt kleiner. Allerdings wüsste ich gar nicht wie es sonst machen sollte mit Hausrat (Kinderzimmer, Küche) und Kosten dank alle Gerichtsverfahren. Alle Gespräche bzgl. Aufteilung im Trennungsjahr würden von meine Frau abgeblockt. Ich habe sie mehrfach per Mail geschrieben das ich meine Rechnungen nicht bezahlen kann ohne dass ich Aktien verkaufe. Dazu kann ich zeigen für was ich das Geld ausgeben musste. Ich habe auch geschrieben dass ich lieber sehe dass das Geld sie und Kinder zugutekommt.

      Jetzt wollen die aber 17.400€ von mir am 22.05, sonst stellen die ein Antrag beim Gericht.


      Die 17.400€ habe ich nicht. Dank zu Umgangsverfahren habe ich aber jetzt 11.000€ mehr Schulden (Anwalt und Gerichtskasse). Und die Rechnungen kommen immer noch…

      Wenn ich nachweisen kann das ich meine Frau mehrfach geschrieben habe dass die Vermögen nicht mehr da sein wird falls wir uns nicht außergerichtlich einigen und ich auch nachweisen kann das ich nicht über meine Verhältnisse gelebt habe. Kann man mir trotzdem zwingen Geld zurückzubezahlen der ich nicht habe? Zählt auch das ich in das Trennungsjahr 22.692€ in Unterhalt bezahlt habe (exklusive Mehrkosten) und das ich mehrere Monate Arbeitsunfähig und trotzdem das Volle Unterhalt bezahlt habe.


      Bitte um Erfahrungen und Tipp so dass ich hoffentlich besser schlafen kann!
    • Besprich das am besten mit deinem Anwalt!
      Versuche schon mal für alle größeren Ausgaben die Belege zusammenzustellen.
      Je genauer und detailierter desto besser.
      Solange du für alle Ausgaben eine vernünftige Begründung hast, wird man dir auch nichts vorwerfen können.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo @EinSchwede

      EinSchwede schrieb:

      Hallo


      Brauche Rat und Hilfe – und ja ich habe ein Anwalt aber manchmal ist die Erfahrung von anderen sehr Hilfreich.

      Es geht jetzt um Zugewinnausgleich und die Vorwürfe illoyale Vermögensminderung zwischen Trennung und Scheidungsantrag.


      Ab die Trennung hatte ich ca. 11.000€ in Bargeld, ein Aktiendepot im Wert von 39.000€ ein Auto im Wert von ca. 3.000€. Schulden war 35.850€.
      [...]
      Das klingt nach einer komplizierten "Kiste"...
      Dieses "Ab der Trennung hatte ich..." irritiert mich etwas...

      Vielleicht kannst Du da etwas System/ Ordnung reinbringen...

      zB. wann wurden diese Aktien erworben? Vor der Ehe, während der Ehe?
      Worauf ich hinaus will: Im Rahmen des Zugewinnausgleiches erfahren ja auch vorher erworbene Aktien (die während der Ehe Erworbenen nat. gleichermaßen) unentweder eine Wertsteigerung oder aber erzeugen Verluste...
      Ebenso die oben genannten Schulden: waren die schon vor der Ehe entstanden?

      Im Moment sehe ich die obengenannten Angaben als solche an, dass die in Eurer Ehezeit entstanden sind...
      Sowohl Überschüsse als auch Schulden müßten zum Stichtag des Trennungsbeginns (so meine Auffassung) sauber verrechnet werden (und hätten aufgeteilt werden müssen).
      Den Wert des Autos kann(!) man ggf mit dem (unfreiwillig) nicht aufgeteilten und überlassenen Hausrat verrechnen.

      Anonsten:

      es ist gibt - so meine Erfahrtung - zumindest bei Residenzmodell keinen (rechtlichen) Anspruch des UET auf die "Besitztümer" des/ der Kinder (hier gemeint Klamotten/ Spielzeug usw). Die verbleiben in der Regel beim Kind bzw. beim BET. Hier wird dann regelmäßig erwartet (davon ausgegangen), dass im Zuge des Umgangs zB. ausreichend Klamotten von dem BET mitgegeben wird.
      Die Erfahrung zeigt aber immer wieder bzw. oft, dass
      1. das (auf Dauer) (meistens) nicht klappt
      2. der BET nicht umhinkommt hier selbst einen Grundstock an Wechselklammotten parat zu haben/ zu kaufen (die dann ebn auch beim UET verbleiben
      Beim Spielzeug wird es wohl noch etwas komplizierter. Vor allem was das Mitgeben betrifft (zB. aufgebaute LEGOburgen o.Ä. kann man nur schwer zum Umgang mitgeben/ mitnehmen...)
      In beiden Fällen ist/ wäre (eventuell) eBay Kleinanzeigen/ Strassenflohmärkte oder ähnliches eine Option...
      Kommt nat. auch immer auf die fianziellen Möglichkeiten der Betroffenen an...

      das hier

      EinSchwede schrieb:

      Hallo

      [...]
      Alle Gespräche bzgl. Aufteilung im Trennungsjahr würden von meine Frau abgeblockt. Ich habe sie mehrfach per Mail geschrieben ...
      [...]

      Wenn ich nachweisen kann das ich meine Frau mehrfach geschrieben habe ( ?( )
      [...]
      ist wohl immer wieder ein Problem (und zumindest bis hierher) nicht mehr wieder gutzumachen...
      eMail, WhatsApp, Fratzebook und Co. sind (besonders bei strittigen) Parteien schlechte Kommunikationswege, da kaum bis gar nicht Beweiskräftig.
      Besser ist es, solche Schreiben in schriftlicher Papierform (also Brief) auf den Weg zu bringen.
      Je wichtiger ein (späterer) Nachweis einer Zustellung sein könnte, umso wichtiger ist es, darauf zu achten, welche Art der Zustellung gewählt wird.
      Das kann von "einfachen Einschreiben" über "Einschreiben mit Rückschein" bis hin "Zustellung per Gerichtsvollzieher" variieren...

      Man sollte zumindest im Auge haben, dass ein selbst ein Einschreiben mit Rückschein u.U. nicht gerichtsfest sein kann, da (z.B.) der Empfänger behaupten kann, dass das Schreiben ohne Inhalt war (-> leerer Briefumschlag).
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Meine RAin hat jetzt auf die Stellungnahme beantwortet, mal schauen wie es weitergehen.

      Ich hatte eine negativen Anfangsvermögen von ca. -29.000,00€, also Bargeld und Aktien kam zu in die Ehe. Das ich ein positiven Vermögen bei die Trennung hatte bestreite ich nicht. Allerdings wusste ich nicht wie ich ohne Hausrat die Kinder betreuen sollte in die Wohnung. Was extrem ärgerlich ist auch das meine Ex sämtliche Verfahren angefangen hat, und auch dazu Prozesshilfe erhalten. Sie hatte also 0€ Kosten bis jetzt, und ich musste sämtliche Kosten für meine RAin und Gericht tragen.
      Dazu musste ich zwingen ein Teil meine schwedische Studienkredit abzahlen, das kann aber keine Nachteil sein für meine Ex. Die aktiven und passiven Werte haben sich gleich viel verändert.

      Ich vermute mal das diese Vorwürfe so jetzt kommt aus folgende Grunde: 1) die RAin meine Ex sieht eine Chance mehr Geld zu bekommen in den es ein neuen Antrag vor Gericht. 2) Meine Ex kann die Scheidung hierauszögern um länger Trennungsunterhalt zu bekommen. Das sie nach Scheidung was erhält ist sehr fragwürdig da die Kinder 50% bei mir leben, sie ist Jung (34), hat studiert und Arbeitet mehr oder weniger seit Studium und hat auch keine längere Pausen in die Ehe gemacht um sich um die Kinder zu kümmern.
      Ja, es ist natürlich besser wenn man für jeden Schreiben ein RA beauftragt, aber was auch sehr viel Geld kostet. Wegen die Mails mache ich aber keine Dedanken. Meine Ex hat auf die geantwortet und so kann man auch davon ausgehen das sie es verstanden hat (also das ich ein Großteil der Vermögen für Anwälte und Gericht ausgeben muss).


      Zusätzlich, und das hatte ich vergessen, ab September war ich Krangeschrieben für 6 Monate. Ich kam trotzdem meine Unterhaltszahlung nach (ca. 5100€) ab September bis Scheidungsantrag. Das kann kaum ein Grund für § 1375 Abs 2. sein.
    • Hallo EinSchwede,
      ich habe nicht alle Beiträge zu deinem Thema genau gelesen, aber was mir aufgefallen ist: Wenn du 29 000€ Schulden im Anfangsvermögen hattest und bei der Trennung
      als Endvermögen 31 000€, dann beträgt dein Zugewinn 60 000€, weil aus dem Vermögen während der Ehezeit bis zur Trennung auch die Schulden getilgt wurden.
      Hast du deinen Studienkredit mit dem Stichtag des noch zu zahlenden Betrages zum Trennungstag vom Vermögen abgezogen?

      Bist du ISUV-Mitglied? Ich denke, anwaltliche Unterstützung kannst du "gegen" die Anwältin deiner Frau gut gebrauchen. Als ISUV-Mitglied hast du viele Vorteile.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Das hier behauptet GS


      Endvermögen:


      Aktiva: 54.520€ (hier ist noch ein alten Toyota von 2008 mit dabei, ca. 3000 wert bei Trennung)

      Passiva: 35.850€

      Endvermögen: 18.670€


      Anfangsvermögen war: -29.000€


      Die nehmen hier die Werten die sie meinen Aktuell war bei die Trennung.

      Mein Endvermögen bei Schediungsantrag war negativ.

      Eine Tilgung in Trennungsjahr kann kein Nachteil sein. Die gleiche Summe verschiebt sich von Aktiva zu Passiva Positionen. Das gleiche gilt wenn ich ein Kredit von 10.000€ und kauft Aktien für 10.000€.


      Die ca. 10.800€ in Bargeld was ich bei Trennung hatte ging an Hausrat (dürfte nichts aus die Ehewohnung mitnehmen). Ich kann für fast alles Belege, Rechnung oder Bestellungen vorzeigen.


      9.500€ Ging an Anwälte und Gericht in 2019.


      Hieraus ergibt sich keine Grunde die relevant sein könnte für § 1375 abs 2. Angenommen das Gericht sagt das meine Rechnung/Belege fake sind, aber die wie hätte ich sonst Hausrate etc. bezahlen können.


      Man kann ja natürlich argumentieren dass ich viele Kosten aus meinem laufenden Einkommen decken könnte. Allerdings mit 35% Kinderbetreuung, kein Kindergeld, und 1.891€ in Unterhalt an Ex pro Monat blieb mir gerade man 2000€ für Miete, Essen, Auto, Kleider und Kinder. In Ende geht das darum das ich Anwälte/Gericht/Hausrat/Autoreparatur bezahlte habe aus der Vermögen weil meine Einkommen nicht ausreicht hab. Hätte ich mein komplettes Nettogehalt zu Verfügung wäre es ja was anderes.

      Was mir auch etwas irritiert ist das meine Ex muss doch verstehen muss das wenn sie jetzt Prozesshilfe in Höhe von ca. 10-11.000€ bekommen hat, muss sie doch das offenlegen und zurückbezahlen falls aus irgendein Grund 17.000€ von mir bekommt? Oder ist so toll geregelt das ein Partei Prozesshilf bekommt um Prozess zu betreiben und der andere keine Hilfe bekommt und muss es selbst bezahlen
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