Aufleben von Unterhalt?

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    • Aufleben von Unterhalt?

      Hallo,

      ich melde mich nach langer Zeit wieder.

      Ich habe eine volljährige Tochter (20J), der ich seit dem September 2019 einen monatlichen Unterhalt von ca 68 Euro zahle. Sie begann das
      1-jähriges FSJ seit dem September 2019.
      Heute erfahre ich nach langem Kontaktabruch durch meine Nachfrage per whatsapp, dass sie seit dem 08.05.2020 Mutter geworden ist. Das FSJ
      hatte sie wohl abgebrochen, zumindest macht sie das nicht mehr.
      Wer der Lebenspartner oder Ehemann meiner Tochter und gleichzeitig der Vater des Kindes ist, weiß ich nicht. Was der Vater macht (beruflch), weiß
      ich auch nicht.
      Normalerweisen heißt es, wenn das Kind, in dem Falle meine Tochter keine Berufsausbildung oder nicht zur Schule geht, dann ist man nicht
      unterhaltspflichtig.
      Jetzt in dem Fall ist meine Tochter Mutter geworden.

      Was meine Tochter an Sozialgeld, Kindergeld oder ggf. noch Geld vom FSJ bekommt, weiß ich nicht.
      Lebt in dem Fall der Unterhalt gegenüber meiner Tochter wieder auf?

      Gruß boxxter
      Gruß
      boxxter
    • Hallo Tanja,

      vielen Dank für die Antwort.
      Normalerweise liefe der FSJ Vertrag bis Ende September 2020. Vorraussichtlich werde ich dann zunächst den Unterhalt
      umändern auf Taschengeld, sollte kein weiteres Unterhaltsbegehren an mich gerichtet werden.


      Noch eine Frage:
      Wird das Kindergeld weiterhin an die KM der gemeinsamen Tochter (jetzt neue Mutter) ausgezahlt oder eher eingestellt?
      Gruß
      boxxter
    • Hallo Boxxter,

      boxxter schrieb:

      Vorraussichtlich werde ich dann zunächst den Unterhalt
      umändern auf Taschengeld, sollte kein weiteres Unterhaltsbegehren an mich gerichtet werden
      darf ich fragen, warum?
      Also, wenn die unterhaltsbedürftige Person schon mit Dir nicht kommuniziert und ihren Pflichten auf (auch ungefragte) Informationen an Dich nachkommt, möchtest Du sie dennoch weiter unterstützen?
      In der Hoffnung, dass sich so das Verhältnis verbessert?
      Primär ist der Vater des Kindes nun für den Unterhalt der Mutter (also Deiner Tochter) zuständig - ich habe jetzt nicht recherchiert, ob erst seit der Geburt Deines Enkels, kann mir das aber nicht vorstellen...

      boxxter schrieb:

      Wird das Kindergeld weiterhin an die KM der gemeinsamen Tochter (jetzt neue Mutter) ausgezahlt oder eher eingestellt?
      Bitte lies selbst nach und entscheide, was zutreffen könnte (ich habe nach 'Mutterschaft' und/oder 'Elternzeit' gesucht):

      Dienstanweisung zum Kindergeld - Stand 2019
      • A 14.2 (Volljährige Kinder ohne Arbeitsplatz)
      • A 15.7 und 15.11 (Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden)
      • A 16 (Volljährige Kinder in einer Übergangszeit) Absatz 4 (?)
      • A 17.2 (Volljährige Kinder ohne Ausbildungsplatz)
      Gruß Tanja
    • Hallo boxxter,

      wenn kein Titel besteht, sollte dies auch nicht problematisch sein.
      Ich würde dem Kinde vermutlich noch mitteilen, dass es nach 1615 l BGB Anspruch gegen den Vater des Kindes hat und ich deswegen nicht mehr unterhaltspflichtig sei.
      Sollte sie das anders sehen, müsste sie vollständige Angaben zum Kindesvater und dessen Einkommen/Vermögen sowie dessen beruflichen Status machen....und natürlich zu ihren eigenen weiteren Absichten...

      Gruß Tanja