Unterhaltstitel abändern wegen Beginn Ausbildung

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    • Unterhaltstitel abändern wegen Beginn Ausbildung

      --- Vorgeschichte ---

      Die Exfrau ist submissiv und 2008 das erste mal mit ihrem neuen DOM, der ihr Anwalt ist, ins Bett gegangen.
      Seit November 2011 sind wir getrennt und seit Februar 2012 härtefallgeschieden. Sie hat damit ihren Unterhaltsanspruch verloren.

      Aus der Ehe sind 4 Kinder hervorgegangen, das jüngste ist wahrscheinlich ein Kuckuckskind, der Vaterschaftstest wurde bisher verweigert.

      Die älteren beiden Jungs leben in meinem Haushalt, sind inzwischen über 18. Der ältere plant diesem Jahr den Besuch der TU in Darmstadt für das Studium, der jüngere macht nächstes Jahr sein Abitur. Es gibt einen gerichtlichen Titel zur Unterhaltsleistung, der von der Mutter zu 0% bedient wird. Ich zitiere dazu den Richter aus unserem Beschluss "Einkommen aus Prostitution können nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden, da es sich nicht um regelmäßige Einkommen handelt." Die Mutter hat zwischenzeitlich die Jungs vor Gericht auf Unterhaltsverzicht mangels Leistungsfähigkeit verklagt. Aber beide Verfahren wurden abgelehnt.

      Die beiden Mädchen sind noch unter 18, die ältere ist vom Gymnasium runter auf die Realschule gewechselt, die jüngere von der Realschule auf die Hauptschule. Beide müssten demnach mit dem Schulbesuch nächstes Jahr fertig sein.

      Es gibt einen Titel zum Unterhalt durch EA, eine Aufrechnung wurde von der Mutter abgelehnt. Umgang wurde seitens der Gerichts gestrichen, ich zitiere den Richter "Da die Mutter sich nicht an die Vereinbarungen hält und Ordnungsmittel wirkungslos sind, wird die Regelung zum Umgang ersatzlos aufgehoben." Im gleichen Schritt wurden alle 10 Anträge auf Ordnungsmittel ersatzlos zurückgewiesen. Auskunft über die Entwicklung der Kinder wird ebenfalls nicht beantwortet. Seit diesem Beschluss ist der Kontakt zu den Mädchen vollständig abgebrochen.

      Einen Anwalt habe ich leider nicht mehr, meine letze Anwältin (Name gelöscht, da wir Anwälte im Forum grundsätzlich nicht namentlich nennen) aus Baden-Baden erklärte Zitat "Die Streiterein mit dem Anwalt ihrer Exfrau sind derart aufwendig, dass der Aufwand durch die PKH nicht mehr gedeckt werden kann. Entweder Sie legen 1000€ extra hin oder Sie suchen sich einen anderen Anwalt."
      Andere Anfragen zu Mandanten wurden mit "Rosenkrieg? Nein Danke." abgelehnt.

      -- Frage ---

      Da die Kinder bei der Mutter leben und voraussichtlich nächstes Jahr fertig sind, beabsichtige ich bei Gericht den Antrag zu stellen, die Unterhaltspflicht für die Mädchen aufzuheben. Da Auskunft verweigert wird, scheint das so möglich zu sein, die Frage wäre, gilt das auch für unter 18?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Villa ()

    • Ich konnte für die Jungs erst Unterhaltvorschuss seit der Gesetzesänderung im Juli 2017 beantragen(über 12 Jahre), da hatten wir den Beschluss zur Unterhalt gegen meine Ex aber schon. 6 Monate später wurde mein ältester Sohn dann 18. letzten Monat sein Bruder. In der Zeit davor habe ich keine Leistung erhalten. Die UVK hat dann eine Vollstreckung gegen meine Ex beantragt und der Anwalt auf Aufhebung geklagt.

      Der Unterhaltsvorschuss für meine Ex wurde vom Anwalt meiner Ex beantragt, als ich selbständig war. Der Titel für die EA auch. Dann wurde die Unterhaltsleistung auf das Amt übertragen, da ich meine Selbstständigkeit nach Besuchen von Zuhältern aufgeben musste und Hartz4 beantragte. Für diese Zeit wurde keine Freistellung trotz Beantragung gewilligt.
      Als ich wieder anfing zu arbeiten, hat der Anwalt den Titel wieder zurück übertragen lassen und Gehaltspfändung mit Beugehaft beantragt.

      2019 musste ich meine Beschäftigung wegen psychische Problemen aufgeben. Ich war bei 8 Terapheuten und alle sagten, ich brauche einen besseren Anwalt. Der Anwalt meiner Ex hat dann die Unterhaltsvorschussleistung wieder von der UVK geholt. Da liegt sie nach meinem Wissen derzeit. Die UVK weigert sich, meinen Titel gegen meine Ex zu vollstrecken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SOnie ()

    • nach meinem letzten Wissen hat meine Ex einen Vormundschaftvertrag mit ihrem Anwalt, daher, er verwaltet treuhänderisch das Vermögen meiner Ex. Wenn ich den Gerichtsvollzieher richtig vollstanden habe, ist sie damit unpfändbar. Und da Sie submissiv ist und der Anwalt ihr Dom....
    • Was ist ein Vormundschaftsvertrag? Heißt das, dass ein Gericht sie als teilweise geschäftsunfähig eingestuft und unter Betreuung durch den Anwalt gestellt hat?

      Und selbst wenn das so ist: hier wäre noch das Detail wichtig, ob die Betreuung direkt im Titel vermerkt ist. Aber unabhängig davon ist mir nicht bekannt, dass sie damit nicht pfändbar wäre. Allenfalls ist der Anwalt der Ansprechpartner für den Gerichtsvollzieher. Der muss mit ihm alle Details besprechen, aber generell kämme immer noch eine Kontopfändung in Betracht.
    • Wie die beiden das gemacht haben, das weiß ich leider nicht und dafür bekomme ich auch keine Akteneinsicht. Fakt ist, der Gerichtsvollzieher kam zurück und erklärt sie für nicht pfändbar. Aber ein neues Auto, neue Wohnungseinrichtung, das war möglich. Sie fährt jetzt so eine Spritvernichtungsmaschine - ich glaube ein Ford Ranger oder Raptor.
    • Ich würde dir raten vielleicht mal mit Hilfe eines Beratungsscheins des ISUV einen Kontaktanwalt aufzusuchen und mit dem zu besprechen, wie man vorgehen könnte. Auch Gerichtsvollzieher machen Fehler.

      Wenn der Anwalt wirklich Vormund ist, hat er über das Vermögen und die Ausgaben genau Buch zu führen. Eigentlich wäre ER auch verpflichtet den Unterhalt an dich abzuführen, wenn ein Titel existiert. Ggf. ist das sogar eine Pflichtverletzung. Hier wäre auch zu prüfen, ob er sich nicht an ihrem Vermögen bereichert. Wenn es so einfach wäre, würde sich doch jeder Mann, der eine neue Partnerin hat, bei ihr in Betreuung begeben und wäre vor allen Unterhaltspfändungen abgesichert.

      Ggf. versuche einen anderen Gerichtsvollzieher. Und von dem würde ich mir genau darlegen lassen, warum nicht gepfändet werden konnte.
    • Hey, Danke. Aber eigentlich habe ich aufgegeben.

      Wenn der Richter und der Anwalt nicht wollen, werden die immer ne Möglichkeit finden. Siehe Beschluss zum Umgang. Meine Töchter wollten anfangs zu mir ziehen, darauf habe ich einen Antrag bei Gericht gestellt. Meine Ex hat dann den Umgang komplett ausgesetzt. Nach der zweiten Anhörung und Gutachten wollten die Mädels nicht mehr. Und vor Gericht kam meine Ex damit durch: "wenn das Gericht ihr die Kinder nehmen würde, würde es ihr damit ihre Lebensgrundlage entziehen". Das JA kommentierte das dann nur: "solange die Kinder nicht aktiv in das Geschehen der Mutter involviert werden, sehe man keinen Grund zur Beanstandung"

      Ich bin dazu übergegangen, Anwälte nach ihren Vorschlägen zu bewerten. "Da muss man was tun!" habe ich oft genug gehört. Alternative Lösungsvorschläge bisher: 0. Die meisten haben nicht mal Lust die bereitgestellten Dokumente anzuschauen, Fazit - kannste dir denken.
    • SOnie schrieb:




      -- Frage ---

      Da die Kinder bei der Mutter leben und voraussichtlich nächstes Jahr fertig sind, beabsichtige ich bei Gericht den Antrag zu stellen, die Unterhaltspflicht für die Mädchen aufzuheben. Da Auskunft verweigert wird, scheint das so möglich zu sein, die Frage wäre, gilt das auch für unter 18?

      Moin,
      so ganz schlau bin ich aus der Vorgeschichte nicht geworden: Besteht derzeit ein eA-Beschluss über den Unterhalt gegen Dich, oder eine anderweitige Titulierung?

      Bei einem eA-Beschluss müsste ein Antrag auf Entscheidung in der Hauptsache gestellt werden, bei einer sonstigen Titulierung ein Abänderungsantrag. Bei beidem empfiehlt es sich, die Kindesmutter zuvor aufzufordern, die Bedürftigkeit der Kinder nachzuweisen. Kommt sie dem nicht nach, erhöhen sich die Chancen in einem gerichtlichen Verfahren (zumindest in der abschließenden Kostenentscheidung).

      Um einen RA wirst Du jedoch im gerichtlichen Verfahren nicht herumkommen.
    • Ich kann verstehen, dass du gefrustet bist, aber Entscheidungen kann man am OLG überprüfen lassen. Da läuft es dann häufig besser. Ich würde immer noch ansetzen den Titel auch beitreiben zu lassen. Denn wenn die Ex den Bedarf der Kinder nachweisen kann, wirst du wahrscheinlich nicht so einfach aus der Nummer rauskommen wie sie.

      Zum Rest ist Clausitus sicher hilfreicher.
    • Hallo MaxMustermann,

      danke für deine Einschätzung. Da meine Kids hier inzwischen über 18 sind, kann ich diesbezüglich nichts mehr machen. Die müssen den Titel selbst einfordern. Jedenfalls nach meinem Wissen ist das so.

      Der Bedarfsnachweis klingt jedenfalls interessant, da meine Ex auch mit gerichtlicher Aufforderung keine Unterschriften lieferte und auch keinerlei Information über den Entwicklungsstand der Mädels. Nicht einmal Zeugnisse. Und immer wenn die Mädels mit mir zuviel gechattet hatten, hat Sie den Mädels die Handys weggenommen.
    • Guten Tag in die Runde,

      mir sind die Schilderungen des Themenstarter zu konfus.
      Ich kann mir daraus kein richtiges Bild machen.
      Dennoch möchte ich - weil hier ja vom Bedarf bzw. der Bedürftigkeit von Minderjährigen die Rede war, nochmal darauf hinweisen, dass - solange nur der Mindestunterhalt geltend gemacht wird - ein besonderer Nachweis der Bedürftigkeit in dieser Höhe nicht notwendig ist (vgl. BGB-Kommentar Viefhues zu 1602 - RZ 6).

      Gruß Tanja
    • Hallo in die Runde,

      ja, auch Minderjährige können - wenn sie sich nicht in Ausbildung - befinden, erwerbspflichtig sein.
      Hier ist wohl eher das Problem, dass der Themenstarter alle mögliche Dinge preis gibt (was hat die Einschätzung des Charakters der Mutter "submissiv" und der des neuen Partners "DOM" mit dem Unterhalt zu tun?).

      Auch die Schilderungen zur Auskunft und zum Umgang sind für mich verwirrend.
      Wenn Anwälte schon ein Mandat ablehnen weil "Rosenkrieg" vermutet wird, ziehe ich da auch so meine Schlüsse (im Zusammenhang mit den Schilderungen des Themenstarters).

      Wichtig wäre doch erst mal, nun an Infos zu kommen.
      Ein qualifiziertes Bestreiten ist sonst wohl schwer möglich.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9,

      natürlich hast du Recht. 7 Jahre und zuviele Gerichtsverfahren haben Spuren hinterlassen. Ich neige leider aus diesen emotionalen Gründen persönliche Demütigung zu teilen.

      sorry.

      Für meine Person sind die bisher erteilten Hinweise sehr hilfreich in der Entscheidungsfindung für das weitere Vorgehen.
      Ich kann aber gerne versuchen mögliche Fragen so neutral wie möglich zu beantworten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SOnie ()

    • Hallo Sonie,

      Du stehst Dir mit dem Festhalten an der emotionalen Verletzung selbst im Weg.
      Wenn nach 9 Jahren nach der Trennung und 8 Therapien sich noch kein Loslösen von der Verletzung einstellt, solltest Du einen Therapeuten suchen, der Dich nicht auf andere Anwälte verweist, sondern mit Dir gemeinsam schaut, warum Du diesen Stress mit der Ex weiter brauchst/mitmachst.

      Ich kenn das (von meinem Mann) so, dass das Gegenteil von Liebe nicht Hass, sondern Gleichgültigkeit ist....ihm wäre es egal, wenn die Ex ....

      Für die emotionale Seite kann Dir sicher das Forum nicht so gute Hilfe sein, wie eine örtliche Therapie. Manche Krankenkassen und/oder Therapeuten bieten wohl auch online-Verfahren an.
      Sicher können wir Dir auch "zuhören" und wenn es Dir hilft, "kotz" Dich ruhig aus. Aber trenn die Dinge. Versuch es zumindest.

      Also, von mir mal die Frage: das Sorgerecht hast Du für die Töchter noch?
      Weißt Du, auf welche Schule sie gewechselt sind?

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9,

      danke für deine Worte.

      Ich denke, letztendlich kann ich es nur selbst entscheiden. Und ich habe mich seit dem letzten Beschluss dazu entschieden, auf den Umgang mit den Mädchen zu verzichten. Genauso wie die Jungs darauf verzichten müssen, ihre Schwestern zu sehen. Nicht jedes Recht kann juristisch auch vollstreckt werden. Insgesamt war es bisher ein gutes Jahr für mich, da ich vom Anwalt meiner Ex bisher nicht eine einzige Ladung oder ähnliches erhalten habe.

      Das Sorgerecht für die Mädchen wurde mir mit dem Antrag auf Sorgerecht entzogen. Begründung im Beschluss - Beziehungsunfähig, da ich es nicht schaffe, dass die Kinder bei der Mutter bleiben wollen. Wie bereits oben aufgeführt, die Mutter konterte damit, dass der Entzug des Sorgerechts ihr ihre Lebensgrundlage nehmen würde.

      Meine ältere Tochter ist in R.... vom Gymnasium auf die Realschule gewechselt, die jüngere von der Realschule auf die Gemeinschaftsschule.
      edit TanjaW9: Bitte keine Klarnamen, die Rückschlüsse auf andere Personen zuließen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Schulnamen und Ort entfernt