--- Vorgeschichte ---
Die Exfrau ist submissiv und 2008 das erste mal mit ihrem neuen DOM, der ihr Anwalt ist, ins Bett gegangen.
Seit November 2011 sind wir getrennt und seit Februar 2012 härtefallgeschieden. Sie hat damit ihren Unterhaltsanspruch verloren.
Aus der Ehe sind 4 Kinder hervorgegangen, das jüngste ist wahrscheinlich ein Kuckuckskind, der Vaterschaftstest wurde bisher verweigert.
Die älteren beiden Jungs leben in meinem Haushalt, sind inzwischen über 18. Der ältere plant diesem Jahr den Besuch der TU in Darmstadt für das Studium, der jüngere macht nächstes Jahr sein Abitur. Es gibt einen gerichtlichen Titel zur Unterhaltsleistung, der von der Mutter zu 0% bedient wird. Ich zitiere dazu den Richter aus unserem Beschluss "Einkommen aus Prostitution können nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden, da es sich nicht um regelmäßige Einkommen handelt." Die Mutter hat zwischenzeitlich die Jungs vor Gericht auf Unterhaltsverzicht mangels Leistungsfähigkeit verklagt. Aber beide Verfahren wurden abgelehnt.
Die beiden Mädchen sind noch unter 18, die ältere ist vom Gymnasium runter auf die Realschule gewechselt, die jüngere von der Realschule auf die Hauptschule. Beide müssten demnach mit dem Schulbesuch nächstes Jahr fertig sein.
Es gibt einen Titel zum Unterhalt durch EA, eine Aufrechnung wurde von der Mutter abgelehnt. Umgang wurde seitens der Gerichts gestrichen, ich zitiere den Richter "Da die Mutter sich nicht an die Vereinbarungen hält und Ordnungsmittel wirkungslos sind, wird die Regelung zum Umgang ersatzlos aufgehoben." Im gleichen Schritt wurden alle 10 Anträge auf Ordnungsmittel ersatzlos zurückgewiesen. Auskunft über die Entwicklung der Kinder wird ebenfalls nicht beantwortet. Seit diesem Beschluss ist der Kontakt zu den Mädchen vollständig abgebrochen.
Einen Anwalt habe ich leider nicht mehr, meine letze Anwältin (Name gelöscht, da wir Anwälte im Forum grundsätzlich nicht namentlich nennen) aus Baden-Baden erklärte Zitat "Die Streiterein mit dem Anwalt ihrer Exfrau sind derart aufwendig, dass der Aufwand durch die PKH nicht mehr gedeckt werden kann. Entweder Sie legen 1000€ extra hin oder Sie suchen sich einen anderen Anwalt."
Andere Anfragen zu Mandanten wurden mit "Rosenkrieg? Nein Danke." abgelehnt.
-- Frage ---
Da die Kinder bei der Mutter leben und voraussichtlich nächstes Jahr fertig sind, beabsichtige ich bei Gericht den Antrag zu stellen, die Unterhaltspflicht für die Mädchen aufzuheben. Da Auskunft verweigert wird, scheint das so möglich zu sein, die Frage wäre, gilt das auch für unter 18?
Die Exfrau ist submissiv und 2008 das erste mal mit ihrem neuen DOM, der ihr Anwalt ist, ins Bett gegangen.
Seit November 2011 sind wir getrennt und seit Februar 2012 härtefallgeschieden. Sie hat damit ihren Unterhaltsanspruch verloren.
Aus der Ehe sind 4 Kinder hervorgegangen, das jüngste ist wahrscheinlich ein Kuckuckskind, der Vaterschaftstest wurde bisher verweigert.
Die älteren beiden Jungs leben in meinem Haushalt, sind inzwischen über 18. Der ältere plant diesem Jahr den Besuch der TU in Darmstadt für das Studium, der jüngere macht nächstes Jahr sein Abitur. Es gibt einen gerichtlichen Titel zur Unterhaltsleistung, der von der Mutter zu 0% bedient wird. Ich zitiere dazu den Richter aus unserem Beschluss "Einkommen aus Prostitution können nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden, da es sich nicht um regelmäßige Einkommen handelt." Die Mutter hat zwischenzeitlich die Jungs vor Gericht auf Unterhaltsverzicht mangels Leistungsfähigkeit verklagt. Aber beide Verfahren wurden abgelehnt.
Die beiden Mädchen sind noch unter 18, die ältere ist vom Gymnasium runter auf die Realschule gewechselt, die jüngere von der Realschule auf die Hauptschule. Beide müssten demnach mit dem Schulbesuch nächstes Jahr fertig sein.
Es gibt einen Titel zum Unterhalt durch EA, eine Aufrechnung wurde von der Mutter abgelehnt. Umgang wurde seitens der Gerichts gestrichen, ich zitiere den Richter "Da die Mutter sich nicht an die Vereinbarungen hält und Ordnungsmittel wirkungslos sind, wird die Regelung zum Umgang ersatzlos aufgehoben." Im gleichen Schritt wurden alle 10 Anträge auf Ordnungsmittel ersatzlos zurückgewiesen. Auskunft über die Entwicklung der Kinder wird ebenfalls nicht beantwortet. Seit diesem Beschluss ist der Kontakt zu den Mädchen vollständig abgebrochen.
Einen Anwalt habe ich leider nicht mehr, meine letze Anwältin (Name gelöscht, da wir Anwälte im Forum grundsätzlich nicht namentlich nennen) aus Baden-Baden erklärte Zitat "Die Streiterein mit dem Anwalt ihrer Exfrau sind derart aufwendig, dass der Aufwand durch die PKH nicht mehr gedeckt werden kann. Entweder Sie legen 1000€ extra hin oder Sie suchen sich einen anderen Anwalt."
Andere Anfragen zu Mandanten wurden mit "Rosenkrieg? Nein Danke." abgelehnt.
-- Frage ---
Da die Kinder bei der Mutter leben und voraussichtlich nächstes Jahr fertig sind, beabsichtige ich bei Gericht den Antrag zu stellen, die Unterhaltspflicht für die Mädchen aufzuheben. Da Auskunft verweigert wird, scheint das so möglich zu sein, die Frage wäre, gilt das auch für unter 18?
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