Unterhalt verwirkt - neue verfestigte Beziehung

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    • Unterhalt verwirkt - neue verfestigte Beziehung

      Hi,

      folgende Sachlage:

      Meine Frau ist mitte April ausgezogen zu ihrer Verwandtschaft vorerst. Ich hab sie verdächtigt dass sie mit einem mir bekannten Mann fremdgeht. Hat sie verneint.
      Die erste Mai Woche hatte sie das Erstgespräch beim Anwalt. Dort wollte sie ua. wissen ob Schulden, die sie jetzt durch einen Kredit machen würde, zum Zugewinn zählen.

      Am 10.05. hat sie mir dann mitgeteilt dass sie mit genau diesem Mann (mit dem sie vor einem Jahr schonmal mehr Kontakt hatte) in ein Mietshaus zieht. Sie hat einen Kredit über 30.000€ aufgenommen (was sie ja vom Anwalt wissen wollte - somit unterstelle ich dass der Mietvertrag schon zuvor unterschrieben wurde). Ich vermute für Einrichtung, da mein Sohn meinte sie waren Küche anschauen fürs neue Haus mit dem Mann.
      Sie ziehen zu dritt Anfang Juli dort ein.

      Ich kann zwar „fremdgehen“ nicht nachweisen, wer aber nach 3 Wochen ein Mietshaus mit dem neuen Freund hat, war zumindest auf Zack.

      Nun frage ich mich ob sie noch Anrecht auf Trennungsunterhalt hat. Ich würde da sogar bis vors Gericht gehen. Es ist ja offensichtlich dass sie das Trennungsjahr nicht dazu nutzt der Familie nochmal eine Chance zu geben. Allein der hohe Kredit spricht dafür, dass sie es sich gut überlegt hat und sich sicher ist dass sie mit dem Mann zusammenleben will.
    • Ich habe mal gegoogelt. Die Familiengerichte reden erst ab zwei bis drei Jahren von einer Verfestigten Beziehung, es sei denn Du kannst beweisen das diese Beziehung schon während der Ehe bestand. Probleme werden auftreten wenn Dein noch Frau ALG II beantragen sollte, dann schlägt das Einkommen des neuen zu Buche.

      LG Hugoleser
    • Nebenbei: wenn sie den Kredit aufgenommen hat, hat das nichts mit Beziehung zu tun, sondern sie zeiht in ein Mietshaus und finanziert die Einrichtung dafür. Der neue Freund wohnt da erstmal mit drin.

      Verfestigte Beziehung ist nicht das, was die meisten heute drunter verstehen, sondern eine eheähnliche Beziehung, die schon lange hält, aber nicht durch Heirat verfestigt wird. Früher gab's das nicht, wurde erst eingeführt, als immer mehr Menschen ohne Trauschein zusammen lebten, damit die ExMänner mal nach 5 Jahren Beziehung und gemeinsamen Kindern mit dem Neuen von ihrem Unterhalt runter kamen.

      Ein paar Wochen zusammenleben reichen da sicher noch nicht aus. Nach einem Jahr kannst du es mal versuchen. Aber da wäre dann eh die Frage, ob es nachehelichen Unterhalt geben wird. Das du das moralisch verwerflich findest ist nachvollziehbar, aber hör auf drüber nachzudenken. Ihr seit kein Paar mehr, also interessiere dich nicht dafür, was sie nun tut. Vielleicht beruhigt dich, dass die Idee mit einem neuen in ein MIETshaus zu ziehen und dafür 30.000 EUR Kredit u.a. für eine Küche aufzunehmen, davon zeugt, dass sie nicht die hellste Kerze am Baum ist. Wenn der Vermieter Eigenbedarf anmelden sollte, kannst du ja mal ein Foto von ihrem Gesicht machen.
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