Geschäftswert eines Hauses bei Eigentumsübertragung des halben Hauses nach Trennung

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    • Geschäftswert eines Hauses bei Eigentumsübertragung des halben Hauses nach Trennung

      Hallo alle,

      ich habe eine Rechnung vom Notar bekommen, im Prinzip die Hälfte der Gesamtrechnung.
      Meine Haushälfte wurde auf meine geschiedene Frau übertragen.
      Ist es korrekt, dass der Notar als Grundlage für seine Rechnung (Geschäftswert) den Wert des ganzen Hauses nimmt, und jeder hat die halben Notarkosten zu tragen, oder darf er nur den Wert des tatsächlich übertragenen Eigentums, also den halben Hauswert, heranziehen, wofür dann jeder die Hälfte zu zahlen hat?
      Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

      Fero
    • Hallo Fero,

      habe gerade mal meine Notarrechnung von 2017 (Baden-Württemberg) ausgegraben: da wurde für eine ähnliche Übertragung vom Notar die Hälfte des Hauswerts als Gegenstandswert zu Grunde gelegt.

      Bezahlt habe ich das aber vereinbarungsgemäß alleine, d.h. die Kosten wurden nicht aufgeteilt zwischen Ex und mir.

      Gruß
      Jon