KV Beitragsrückerstattungen und Kindesunterhalt

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    • KV Beitragsrückerstattungen und Kindesunterhalt

      Hallo,

      2017 habe ich beim OLG München einen Vergleich mit meiner Exfrau über die Höhe des Kindesunterhalts geschlossen. Aufgrund der Corona-Krise ändern sich nun meine finanziellen Verhältnisse dauerhaft. Aktuell habe ich keinen Anwalt, aber ich habe den Anwalt kontaktiert, der damals mit mir den Vergleich geschlossen hat. Er gab mir die Empfehlung, mich zunächst privat an meine Exfrau zu wenden, um eine Einigung über die Änderung des Kindesunterhalts zu erzielen, die sich aus der Änderung meiner finanziellen Verhältnisse ergibt. Er sagte, dies sei auf jeden Fall möglich, weil die relevanten Posten im Vergleich konkret als Vergleichsgrundlage benannt sind.

      Dass zu diesem Thema überhaupt ein Vergleich geschlossen wurde, ist vielleicht ungewöhnlich, aber es ist bei mir eben so. Mit diesem Posting geht es mir um ein Detail aus der Antwort meiner Exfrau auf mein Schreiben. Sie will die Höhe der Beitragsrückerstattungen meiner privaten Krankenversicherung wissen. Hierzu habe ich zwei Fragen:
      1. Werden Beitragsrückerstattungen bei der Berechnung des Kindesunterhalts überhaupt berücksichtigt und wenn ja, wie wird das berechnet? Denn die Erstattungen zum Beispiel für Januar eines Jahres liegen ja erst 19 Monate später vor.
      2. In meinem speziellen Fall hat das OLG München die Beitragsrückerstattungen für 2016, die kurz vor dem Vergleich ausbezahlt wurden und dem Gericht vorlagen (ebenso wie Erstattungen der Vorjahre), nicht bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt. Selbst wenn also meine Frage (1) mit "ja" beantwortet wird, würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass aufgrund des Vergleichs mit meiner Exfrau jegliche Beitragsrückerstattungen unberücksichtigt bleiben müssen - obwohl dies im Vergleichstext nicht explizit ausgeführt wird. Ist dieser Standpunkt rechtlich vertretbar?
      Mir ist klar, dass ich für Rechtssicherheit einen Anwalt beauftragen müsste, was ich auch versucht habe - aber die Motivation der Anwälte ist leider bei einem Streitwert von 12 x (Differenz des Kindesunterhalts) mehr als schlecht - zudem macht der sehr lange Vergleichstext die Beurteilung aufwändig. Da ich aber nicht nur 1 Jahr zahlen muss, sondern viele, ist die Differenz durchaus relevant.

      Eine Randbemerkung: Eine frühere Anwältin gab mir die Empfehlung, zur Sicherheit in einen PKV-Tarif ohne Selbstbeteiligung zu wechseln, da ich dann keine Beitragsrückerstattungen bekäme. Das habe ich nicht getan, denn der Tarif ohne Selbstbeteiligung ist bei meiner PKV, die zu den ältesten gehört, wesentlich teurer, als wenn ich die Selbstbeteiligung durch zwölf teile und auf den Monatsbeitrag aufschlage.

      Vielen Dank für eure Antworten!

      Viele Grüße
      Stefan

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von stz ()

    • Die BRE wird auch dem Finanzamt gemeldet und taucht in deiner Steuererklärung in dem Jahr auf, in welchem sie geflossen ist (Zu- und Abflussprinzip), nicht in dem Jahr, in welchem der Anspruch entstand. Sie mindert die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge, die als Sonderausgabe abzugsfähig sind. Damit ist sie theoretisch steuerpflichtig. Da Sonderausgaben aber gedeckelt sind, kommt es drauf an, ob du tatsächlich mehr Steuern zahlen musst. Wenn deine Ex die Steuererklärung verlangt (dazu ist sie ja berechtigt), dann kann sie ggf. auch sehen, ob du eine BRE bekommen hast.

      Um deine Fragen konkret zu beantworten, gucke in die Leitlinien des OLG München. Die sind zwar nicht so explizit wie manche andere, aber auch hier sind Sozialabgaben von deinem Brutto abzuziehen. Und in dem Jahr, in dem du eine BRE bekommst, zahlst du faktisch weniger Beitrag an die private Krankenversicherung. Ich würde Punkt 1 also mit Ja beantworten, falls es nicht eine andere explizite Rechtssprechung gibt, die das anders sieht.

      Ein Tarif mit BRE und Selbstbehalt macht als Unterhaltsschuldner kein Sinn, sofern man sich nicht gütlich einigen kann. Denn den Selbstbehalt kannst du nicht abziehen, den zahlst du aus eigener Tasche. Die BRE könnte mit berücksichtigt werden. Ich rechne meine BRE nicht ein, wenn wir den Unterhalt im WM neu festlegen. Würde sie es fordern, würde ich ab diesem Moment regelmäßig Massagen in Anspruch nehmen. So kommt das Geld aber meinen Kindern zu gute.

      Natürlich sind diese Tarife ohne SB teurer: wenn der Versicherte keine SB hat, neigen einige dazu Arztbesuche als Ausdauersport anzusehen.
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