Hilfe bei Unterhaltsberechnung - Liegt Unterhaltspflicht vor?

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    • Hilfe bei Unterhaltsberechnung - Liegt Unterhaltspflicht vor?

      Hallo,
      Leider finde ich im Internet keine eindeutigen und klaren Informationen, oder nur Informationen, die sich widersprechen, deswegen frage ich nun hier, ob eine Unterhaltspflicht und wenn ja in welcher Höhe vorliegt.

      Kind A ist 18 Jahre alt, geht noch zur Schule und zieht aus. Der Vater von Kind A ist bereits vor 18 Jahren, noch während die Mutter schwanger war, verstorben, und hinterlässt ein Haus, welches zur Hälfte dem Kind und zur Hälfte der Mutter gehört. Die Mutter ist in Rente. Sie erhält 900 Euro Rente + 450 Euro Miete für das von Vater vererbte Haus (dieses Geld wurde bisher noch nicht mit dem Kind geteilt, da sich das Kind auch nicht an Investitionen beteiligen konnte, da es erst vor kurzem 18 wurde). Die Mutter selbst wohnt ebenfalls in einem eigenen Haus (Wohnvorteil??). würde sie dieses mieten, würde sie dafür sicher auch 500 Euro monatlich zahlen.
      Kindergeld und Halbwaisenrente werden bisher an die Mutter gezahlt.
      Das Kind würde in einem eigenen Haus (geerbt vom Grossvater, mit Wohnrecht der hinterbliebenen Lebensgefährtin, jedoch gibt es 2 Wohnungen, in eine Wohnung könnte das Kind einziehen)



      Wie verhält sich nun die Situation? Bekommt Kind A Unterhalt von der Mutter, und wenn ja, wie viel?


      Vielen Dank im Vorraus
      LG
    • hallo,

      wie hoch ist die Halbwaisenrente?

      Das Kind ist mit dem Auszug nicht mehr privilegiert, so dass es in den 4. rang fällt.
      Damit ist die Mutter nicht gesteigert erwerbspflichtig und sie hat einen höheren selbstbehalt. 1400 €.

      Die Mutter hat 900 € plus 500 €. Wasdie Mieteinnahmen angeht, hier müssen ja zum einen nur die hälftigem angerechnet werden und Reparatur kosten etc. Müssen auch noch in Abzug gebracht werden.

      beim kindbin ich mir unsicher, ob ein wohnwertvorteil angerechnet werden kann, da zum einen noch jemand im Haus Wohnrecht hat. Aber es erspart zumindest eigene Mietkosten.

      wie ist das Verhältnis zwischen Kind und Mutter?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Grundsätzlich besteht eine Unterhaltspflicht, bevor jedoch die Frage nach Leistungsfähigkeit gestellt wird, müsste fürs Kind zunächst eine Bedürftigkeit festgestellt werden; dies könnte angesichts des eigenen Einkommens (Halbwaisenrente und Kindergeld, ggf. anteiligen Mieteinnahmen), eigenem Vermögen (hälftiges Haus) und mietfreiem Wohnen schon nicht mehr gegeben sein.
    • Hallo,

      Aufgrund der o.g. Beschreibung kann niemand hier annähernd sagen, in welcher Höhe Unterhaltsanspruch bestehen sollte.
      So lange das Kind weder das Kindergeld (weitergeleitet) bekommt, noch die Halbwaisenrente ausgezahlt, liegt für mich schon hier Bedürftigkeit vor. Auch die anteilige Miete wurde bisher nicht ausgezahlt. Wovon lebt das Kind denn eigentlich?
      Wenn Du für das Kind fragst, gib dem Kind den Rat, sich vom Jugendamt beraten zu lassen. Die berechnen für das Kind kostenlos den Anspruch auf Unterhalt, benötigen dafür aber alle relevanten Unterlagen.
      Falls Du für die Mutter fragst: Kind hat auf jeden Fall einen Anspruch auf zumindest das Kindergeld, die Halbwaisenrente und vermutlich auch auf die Hälfte der Mieteinnahmen (Darüber könnte man sicherlich herzlich debattieren. Die Mutter müsste dem Kind zumindest die steuerliche Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorlegen. Wenn man es genau nimmt, müsste die Steuererklärung für die Gemeinschaft Mutter/Kind abgegeben werden und dann der Gewinn (oder Verlust) einheitlich und gesondert festgestellt werden. Richtig ist der Einbehalt der Miete, weil sich das Kind ja nicht an den Kosten beteiligen konnte, definitv nicht.)

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      ich halte die Argumentation, dass das Kind an den Mieteinnahmen nicht beteiligt wurde, weil es sich an Investitionen nicht beteiligen konnte, für höchst problematisch. Theoretisch hätten die Mieteinnahmen des Kindes auf ein eigenes Konto überwiesen werden sollen für welches hätte Buch geführt werden sollen. So wäre mit Volljährigkeit klar gewesen, welcher Anteil des Geldes dem Kind gehört. Da kein Ergänzungspfleger bestellt wurde, gehe ich mal davon aus, dass das Kind ohne Testament geerbt hat.

      Ich kann verstehen, dass die Mutter in einer schwierigen Situation mit wenig Geld war, aber einfach das Geld des Kindes zu nehmen ohne die Mittelverwendung darzulegen ist unzulässig.