Hallo,
Leider finde ich im Internet keine eindeutigen und klaren Informationen, oder nur Informationen, die sich widersprechen, deswegen frage ich nun hier, ob eine Unterhaltspflicht und wenn ja in welcher Höhe vorliegt.
Kind A ist 18 Jahre alt, geht noch zur Schule und zieht aus. Der Vater von Kind A ist bereits vor 18 Jahren, noch während die Mutter schwanger war, verstorben, und hinterlässt ein Haus, welches zur Hälfte dem Kind und zur Hälfte der Mutter gehört. Die Mutter ist in Rente. Sie erhält 900 Euro Rente + 450 Euro Miete für das von Vater vererbte Haus (dieses Geld wurde bisher noch nicht mit dem Kind geteilt, da sich das Kind auch nicht an Investitionen beteiligen konnte, da es erst vor kurzem 18 wurde). Die Mutter selbst wohnt ebenfalls in einem eigenen Haus (Wohnvorteil??). würde sie dieses mieten, würde sie dafür sicher auch 500 Euro monatlich zahlen.
Kindergeld und Halbwaisenrente werden bisher an die Mutter gezahlt.
Das Kind würde in einem eigenen Haus (geerbt vom Grossvater, mit Wohnrecht der hinterbliebenen Lebensgefährtin, jedoch gibt es 2 Wohnungen, in eine Wohnung könnte das Kind einziehen)
Wie verhält sich nun die Situation? Bekommt Kind A Unterhalt von der Mutter, und wenn ja, wie viel?
Vielen Dank im Vorraus
LG
Leider finde ich im Internet keine eindeutigen und klaren Informationen, oder nur Informationen, die sich widersprechen, deswegen frage ich nun hier, ob eine Unterhaltspflicht und wenn ja in welcher Höhe vorliegt.
Kind A ist 18 Jahre alt, geht noch zur Schule und zieht aus. Der Vater von Kind A ist bereits vor 18 Jahren, noch während die Mutter schwanger war, verstorben, und hinterlässt ein Haus, welches zur Hälfte dem Kind und zur Hälfte der Mutter gehört. Die Mutter ist in Rente. Sie erhält 900 Euro Rente + 450 Euro Miete für das von Vater vererbte Haus (dieses Geld wurde bisher noch nicht mit dem Kind geteilt, da sich das Kind auch nicht an Investitionen beteiligen konnte, da es erst vor kurzem 18 wurde). Die Mutter selbst wohnt ebenfalls in einem eigenen Haus (Wohnvorteil??). würde sie dieses mieten, würde sie dafür sicher auch 500 Euro monatlich zahlen.
Kindergeld und Halbwaisenrente werden bisher an die Mutter gezahlt.
Das Kind würde in einem eigenen Haus (geerbt vom Grossvater, mit Wohnrecht der hinterbliebenen Lebensgefährtin, jedoch gibt es 2 Wohnungen, in eine Wohnung könnte das Kind einziehen)
Wie verhält sich nun die Situation? Bekommt Kind A Unterhalt von der Mutter, und wenn ja, wie viel?
Vielen Dank im Vorraus
LG