Vermögen zwischen Trennung und Scheidung

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    • Vermögen zwischen Trennung und Scheidung

      Hi,

      ich hab da nochmal ein paar Fragen. Wir sind gerade ein paar Wochen in unserem Trennungsjahr und es besteht keine Aussicht darauf dass es nochmal was wird.
      Nun haben wir uns bzgl. Unterhalt und Hausrat privat geeinit und das schriftlich festgehalten. Soweit klappt das auch.

      Nun mal eine Frage zu den Finanzen. Ich hab ein Sprarkonto mit sagen wir mal 10.000€. Wird der Zugewinn ab Trennung oder Scheidung berechnet? Ich will kein Geld verprassen, aber aufgrund von Kurzarbeit und da sie gut was an Hausrat mitgenommen hat muss ich schon ein bisschen was davon ausgeben.
      Wegen der Kurzarbeit könnte ich mir den Unterhalt gar nicht einfach so leisten.

      Also wenn ich nun bis zur Scheidung 3000€ ärmer bin, muss ich dann trotzdem die 10.000€ aufteilen oder die 7000€?


      Dann noch eine Frage zum Unterhalt falls erlaubt. Bei mir wird Wohnvorteil mit einberechnet, weil ich in einer eigenen yimmo wohne, welche ich halt noch abzahle. Sie ist zur Verwandschaft gezogen mit unserer Tochter und zahlt dort keine Miete obwohl ihre Verwandtschaft dort in einem Haus in Miete wohnt. Somit müsste man bei ihr ebenfalls einen Wohnvorteil anrechnen können, oder seh ich da was falsch?
    • Hallo Michimich,
      sofern bei euch überhaupt der Zugewinnausgleich durchgeführt/beantragt wird, habt ihr gegenseitig einen Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Zeitpunkt der Heirat, am Trennungstag sowie zur Rechtshängigkeit der Scheidung (das ist etwas ungenau beschrieben der Zeitpunkt, an dem die Scheidung eingereicht wird). Etwaiges geringeres Einkommen wird dabei nicht berücksichtigt.

      Ein Wohnvorteile kann bei deiner Frau nicht unterstellt werden, da sie nicht im Eigentum wohnt. Ob sie mietfrei wohnt oder nicht ist unbedeutend.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Ich versteh die Aussage nicht ganz. Wenn ich am Trennungstag 10.000€ habe, am Tag an welchem die Scheidung zugestellt wird dann noch 6.000€ weil zb. was am Haus defekt war oder Auto kaputt, oder oder oder...

      Was kommt dann in den Zugewinn? 10.000 oder 6000?

      Zugewinnausgleich wird sicher gemacht, da sie Anspruch auf die Wertsteigerung meiner Immobilie hat und das weiß.
    • Hallo,
      wenn du nach dem Vermögen für den Zugewinnausgleich gefragt wirst musst du immer das Anfangsvermögen und das Vermögen zum Trennungszeitpunkt aufführen.
      Zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung (dein Beispiel: 6000€) musst du nur Auskunft geben, wenn dann ausdrücklich danach gefragt wird.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Puh. Das find ich ja schon ein wenig unfair.
      Ich leiste auch Steuervorauszahlungen, welche ich von diesem Konto aktuell tilgen muss wegen Kurzarbeit.
      Zudem hatten wir gemeinsamen Urlaub gebucht, den ich nun, wenn er denn stattfindet, alleine mit unserem Sohn antrete. Das kostet ja auch Geld.
      Ebenso kann ich mir vom Kurzarbeitergeld den Trennungsunterhalt gar nicht leisten und muss auf mein Erspartes zurückgreifen.

      Wenn dann bei der Scheidung trotz allem das zählt, was bei der Trennung am Konto war, kann ich einen Kredit aufnehmen oder so.
    • Hallo Michimich,

      Der gebuchte Urlaub (für welche Zeit? ich hätte den schleunigst zu storieren versucht, zumal dies ja derzeit auch viele Nicht-Trennungsbetroffene müssen...) wäre, sofern Du nachweisen kannst, dass er nicht zu stornieren geht, als Verbindlichkeit zum Zeitpunkt der Trennung ja schon vorhanden.
      Die Steuervorauszahlungen kannst Du vermutlich anpassen lassen (Ansprechpartner ist das Finanzamt) - das ist also kein Argument.
      Und ja, wenn man den anderen auszahlen muss, muss man mitunter einen Kredit aufnehmen.

      Gruß Tanja
    • Also zum Urlaub... selbst stornieren kostet Geld, wenn aber der Veranstalter den Urlaub nicht stattfinden lassen kann, bekomm ich Geld oder Gutschein wieder.

      Das klärt leider immer noch nicht die Frage bzgl. dem Geld. Meine Anwältin meinte es zählt der Kontostand zum Trennungszeitpunkt und zum Einreichen der Scheidungspapiere.

      Wenn ich in dieser Zeit Ausgaben habe, welche ich belegen kann, ist das ok. Also sinnvolle Ausgaben, nicht Geld verprassen.


      So steht es zb. auch hier:
      edit TanjaW9: Link auf Anwaltsseite entfernt

      Also es geht nicht darum Geld beiseite zu schaffen, sondern darum über die Runden zu kommen und das aktuell mit Kurzarbeit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: ich bastel mir bald einen Standartsatz: Link entfernt, weil.... Anwaltsseite

    • Michimich schrieb:

      Also zum Urlaub... selbst stornieren kostet Geld, wenn aber der Veranstalter den Urlaub nicht stattfinden lassen kann, bekomm ich Geld oder Gutschein wieder.
      Hallo Michimich,

      das ist noch immer kein Argument, was die Gegenseite gelten lassen muss.
      Vielleicht kostet stornieren Geld, vielleicht auch nicht.
      DIe bloße Behauptung reicht nicht aus.
      Ich musste auch Urlaub stornieren und habe alles zurück bekommen.

      Wenn Deine Anwältin was (anderes) sagt, warum setzt Du dann nicht auf Ihren Rat?
      Und was "sinnvoll" ist, entscheidet dann wer?
      Na gut, ich bin raus aus dem Thema, da sind andere eher Spezialisten.
      Bitte unterlass das Verlinken auf Anwaltsseiten.

      Gruß Tanja
    • Das kommt ja immer noch auf die Buchung an die man getätigt hat. Wir hatten für einige 1000€ gebucht, unter anderem im Ausland direkt. Das ist nicht so einfach zu stornieren. Teils wird man da nur mit Gutscheinen abgespeist. Nicht jeder fliegt Tui All Inclusive oder so.

      Zum Rest: Ich kanns mir halt einfach nicht vorstellen dass es so läuft. Der Anwalt meiner Frau meinte wichtig ist Zeitpunkt Trennung. Meine Anwältin meine Es ist wichtig Zeotpunkt Eheschliessung, Trennung und Zustellung Scheidung.

      Sie meinte auch dass ich weiterhin mein Geld ausgeben darf, für Sachen die benötigt werden zb. Möbel die meine Frau mitgenommen hat und ich nun neu benötige.

      Ebenso hab ich einiges gezahlt bei der Einigung des Hausrates. Kann ja nicht sein dass die Zahlung dann in den Zugewinn geht und ich davon im Prinzip nochmal 50% abgeben muss.

      Warum soll eine Steuervorauszahlung kein Argument sein, immerhin dürfen wir erst zum 1.1. unsere Steuerklasse. auf 4/4 setzen, also bringt mir das Finanzamt in dem Fall auch nix. Da hat meine Frau schon angerufen.