Liebes Forum,
ich habe eine Frage: meine Tochter ist 2018 volljährig geworden und hat den Haushalt ihrer Mutter verlassen und ist zu ihrem Freund gezogen. Damit hat sie ihren Status als privilegiertes Kind verloren. Seitdem bezahle ich nur noch Unterhalt für die minderjährigen Geschwister, danach bleibt mir nur der Selbstbehalt übrig.
Nun wird sie im Sommer zur Mutter in den Haushalt zurückkehren. Sie ist nun 19,5 Jahre alt und besucht dann weiterhin die Schule.
Meine Frage: Wird sie durch das Zurückziehen zur Mutter wieder privilegiert oder ist dieser Status einmal "verwirkt" und somit nicht mehr zutreffend?
Sollte sie privilegiert werden: Welches Datum ist dann ausschlaggebend? Das Einzugsdatum (01.07.) oder das Datum des Schulbeginns (01.09.) - Wechsel von NRW nach Bayern.
Ich danke euch für eure Hilfe und Antworten!
Viele Grüße - der Vater aus NRW
ich habe eine Frage: meine Tochter ist 2018 volljährig geworden und hat den Haushalt ihrer Mutter verlassen und ist zu ihrem Freund gezogen. Damit hat sie ihren Status als privilegiertes Kind verloren. Seitdem bezahle ich nur noch Unterhalt für die minderjährigen Geschwister, danach bleibt mir nur der Selbstbehalt übrig.
Nun wird sie im Sommer zur Mutter in den Haushalt zurückkehren. Sie ist nun 19,5 Jahre alt und besucht dann weiterhin die Schule.
Meine Frage: Wird sie durch das Zurückziehen zur Mutter wieder privilegiert oder ist dieser Status einmal "verwirkt" und somit nicht mehr zutreffend?
Sollte sie privilegiert werden: Welches Datum ist dann ausschlaggebend? Das Einzugsdatum (01.07.) oder das Datum des Schulbeginns (01.09.) - Wechsel von NRW nach Bayern.
Ich danke euch für eure Hilfe und Antworten!
Viele Grüße - der Vater aus NRW