Hallo,
meine Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss. Mit einem Schreiben forderte ich die KM auf den Mindestunterhalt zu zahlen. Da die Kinder ja bereits UV erhalten, darf ich diese nicht fordern. Somit schrieb ich "Da die Kinder UV erhalten, ist dieser Betrag anzurechnen. Deine momentane Unterhaltspflicht beläuft sich somit auf 194€" (2x97€ Differenz zu UV). Die Kindesmutter zahlte 3 Monate darauf die 97€, die ich auch wieder an das JA zurückzahlen musste (da Einnahmen im Zeitraum des Erhalts von UV). Nun liegt mir ein Auszug vom JA vor, in der die 97€ der KM angerechnet wurden. Dies verwundert mich, da ja die KM mit dem Schreiben vom JA darüber informiert wurde, das "nach Übergang des Unterhaltsanspruches können Sie den Untehalt nicht mehr mit befreiender Wirkung an Ihr Kind oder Dritten zahlen". Hierzu ist zu erwähnen, das lt. JA die KM ein Mangelfall ist. Sie musste lediglich ca. 180€ pro Kind zurückzahlen. Für die Monate, die Sie die 97€ an uns zahlte, wurden dann eben nur noch 93€ vom JA verlangt.
Hat die KM somit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen ? Reduzierung Ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Land und Rückzahlung der geforderten 97€ ?
P.S. lt. Aussage Ihres Anwalts, ist Sie Ihren Zahlungen von den mir geforderten 97€ Nachgekommen und es besteht kein Anspruch mehr.
MfG
meine Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss. Mit einem Schreiben forderte ich die KM auf den Mindestunterhalt zu zahlen. Da die Kinder ja bereits UV erhalten, darf ich diese nicht fordern. Somit schrieb ich "Da die Kinder UV erhalten, ist dieser Betrag anzurechnen. Deine momentane Unterhaltspflicht beläuft sich somit auf 194€" (2x97€ Differenz zu UV). Die Kindesmutter zahlte 3 Monate darauf die 97€, die ich auch wieder an das JA zurückzahlen musste (da Einnahmen im Zeitraum des Erhalts von UV). Nun liegt mir ein Auszug vom JA vor, in der die 97€ der KM angerechnet wurden. Dies verwundert mich, da ja die KM mit dem Schreiben vom JA darüber informiert wurde, das "nach Übergang des Unterhaltsanspruches können Sie den Untehalt nicht mehr mit befreiender Wirkung an Ihr Kind oder Dritten zahlen". Hierzu ist zu erwähnen, das lt. JA die KM ein Mangelfall ist. Sie musste lediglich ca. 180€ pro Kind zurückzahlen. Für die Monate, die Sie die 97€ an uns zahlte, wurden dann eben nur noch 93€ vom JA verlangt.
Hat die KM somit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen ? Reduzierung Ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Land und Rückzahlung der geforderten 97€ ?
P.S. lt. Aussage Ihres Anwalts, ist Sie Ihren Zahlungen von den mir geforderten 97€ Nachgekommen und es besteht kein Anspruch mehr.
MfG