Anrechnung Zahlungen KM auf Unterhaltsvorschuss

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    • Anrechnung Zahlungen KM auf Unterhaltsvorschuss

      Hallo,

      meine Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss. Mit einem Schreiben forderte ich die KM auf den Mindestunterhalt zu zahlen. Da die Kinder ja bereits UV erhalten, darf ich diese nicht fordern. Somit schrieb ich "Da die Kinder UV erhalten, ist dieser Betrag anzurechnen. Deine momentane Unterhaltspflicht beläuft sich somit auf 194€" (2x97€ Differenz zu UV). Die Kindesmutter zahlte 3 Monate darauf die 97€, die ich auch wieder an das JA zurückzahlen musste (da Einnahmen im Zeitraum des Erhalts von UV). Nun liegt mir ein Auszug vom JA vor, in der die 97€ der KM angerechnet wurden. Dies verwundert mich, da ja die KM mit dem Schreiben vom JA darüber informiert wurde, das "nach Übergang des Unterhaltsanspruches können Sie den Untehalt nicht mehr mit befreiender Wirkung an Ihr Kind oder Dritten zahlen". Hierzu ist zu erwähnen, das lt. JA die KM ein Mangelfall ist. Sie musste lediglich ca. 180€ pro Kind zurückzahlen. Für die Monate, die Sie die 97€ an uns zahlte, wurden dann eben nur noch 93€ vom JA verlangt.
      Hat die KM somit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen ? Reduzierung Ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Land und Rückzahlung der geforderten 97€ ?

      P.S. lt. Aussage Ihres Anwalts, ist Sie Ihren Zahlungen von den mir geforderten 97€ Nachgekommen und es besteht kein Anspruch mehr.

      MfG ?(
    • Hallo Triangel,

      Du hast also - wieder - Unterhaltsvorschuss beantragt.
      Hat Dir - nach dem Erstellen dieser und dieser Beiträge der von Dir aufgesuchte Anwalt zu dem von Dir weiter versuchten Vorgehen geraten?

      Wie ich bereits damals (hier) mitteilte, sehe ich es nicht als zweckführend an, mit Dir über die Vorgänge in der Unterhaltsvorschussstelle zu debatieren. Bringt ja nichts. Hier scheint vor allem das Verhältnis zwischen Dir und der Mutter Deiner Kinder das Problem zu sein.

      Du unterstellst der Mutter, sie "wolle 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen" (und sich scheinbar der Unterhaltspflicht entziehen, bzw. ihre Pflicht minimieren), die UV-Stelle hat Dir aber sogar mitgeteilt, dass ein Mangelfall vorliegt.

      Was willst Du denn noch?

      Wenn Du der Meinung bist, die Mutter würde sich arm rechnen (oder stellen), steht es Dir frei, sie auf Unterhalt zu verklagen - diese Vorgehensweise scheint Dir aber zu riskant, weswegen Du dann im September hier wegen VKH für die Kinder anfragtest.


      Es ist nicht Aufgabe der Unterhaltsvorschussstelle, Deinen Vorstellungen des Gesetzes Durchsetzung zu verleihen.

      Nimm Dir entweder einen Anwalt und besprich mit dem das Vorgehen oder lass die Unterhaltsstelle ihre Arbeit erledigen (und verzichte auf Deine Alleingänge bei der Geltendmachung), dann musst Du auch nichts zurückzahlen.


      Gruß Tanja
    • Die Unterhaltsvorschusskasse hat richtig gehandelt, jede Unterhaltszahlung ist auf den laufenden Unterhaltsvorschuss anzurechnen (entsprechendes Merkblatt dazu wird bei Antragstellung UHV ausgeteilt). Es kann ja nicht sein, dass einerseits UHV als Notzahlung vom Staat erbracht wird, andererseits aber der übersteigende Anspruch separat bezahlt wird.