Unterhalt ab 18 / Gesprächsvorbereitung mit betreuendem Elternteil

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    • Unterhalt ab 18 / Gesprächsvorbereitung mit betreuendem Elternteil

      Hallo werte Gemeinde,

      ich benötige Euren Rat, aufgrund der Beschränkung auf 10.000 Zeichen habe ich die Anfrage in zwei Teile geteilt, einen Info- und einen Frageteil

      Ausgangslage:
      Meine (ehemalige) Frau (EF) und ich haben 4 gemeinsame Kinder im Alter von 13, 15, (noch) 17 und 19.
      Wir sind beide berufstätig, ich Vollzeit, meine Frau in Teilzeit (vermutlich derzeit zu 70% soweit ich weiß), wobei ich ein höheres Gehaltsniveau als sie habe (ich schätze mal ca. 30% mehr).
      Wir sind seit letztem Jahr geschieden, davor lebten wir seit 4 Jahren getrennt. Wir sind beide nicht (nochmal) verheiratet bzw. leben auch nicht mit einem anderen Partner in einem gemeinsamen Hausstand und haben auch keine anderen Kinder/Unterhaltsberechtigte.
      Die 3 jüngeren Kinder leben bei EF im Haushalt und gehen noch die nächsten Jahre zur Schule. Die Scheidung war in weiten Teilen gütlich und alles was Stand heute bekannt war/ist wurde in einer Scheidungsfolgenvereinbarung (SFV) geregelt. So hat EF z.B. das (früher gemeinsam bewohnte) Haus übernommen, ich bezahle titulierten Unterhalt für die 3 Kinder (bis zum 18. Lebensjahr befristetet), Ehegattenunterhalt fällt nicht an/wurde ausgeschlossen etc. pp.
      In dem von EF bewohnten Haus befindet sich noch eine ELW, die vermietet ist.
      Das älteste Kind hat seinen Aufenthalt bei mir. Letztes Jahr hat es nach der Schulzeit einen Auslandsaufenthalt begonnen, ist jedoch wegen der aktuellen Situation (Corona) vorzeitig dieses Frühjahr zu mir zurückgekehrt und nimmt im Herbst ein Studium an einer DH auf. Wir beide bewohnen eine Mietwohnung am gleichen Wohnort wie die anderen 4 (EF + 3 Kinder).
      Ende des Jahres wird das älteste der 3 Kinder, die bei der Mutter wohnen, 18 und damit ändert sich unterhaltstechnisch ja einiges (Mir ist klar, das sich schon beim ersten Kind was geändert hat, das habe ich aber aufgrund der laufenden Scheidung etc. nicht forciert sondern es mit ihm selbst geregelt, zumal es sich in der Folgezeit während des Auslandsaufenthalts formell nicht in Ausbildung befand). Der Studienbeginn ab Herbst ist hier erst mal nicht das Thema, da ein evtl. Unterhalt als Zuschuß zur Ausbildungsvergütung vermutlich marginal ins Gewicht fällt.
      Zu den Änderungen bzgl. der Unterhaltszahlungen ab 18 habe ich mich bei verschiedenen Quellen, u.a. auch im Netz informiert und bin dabei u.a. auf die u.a. Posts gestoßen (siehe „Anhang“ ganz unten).
      Bezogen auf die u.a. aktuelle Frage(n) (-> s.u.) würde ich meine EF als jemand beschreiben, die sich nicht gern mit (etwas komplexeren) juristischen/finanziellen/… Fragen befasst bzw. befassen möchte sondern hier lieber fachlichen Rat Dritter in Anspruch nimmt. Wenn sie was nicht versteht und dann überfordert zu sein scheint, reagiert sie vergleichsweise schneller als andere (negativ) emotional.
      Ich denke, es ist klar, wenn man sich scheiden lässt, hat man nicht das „beste“ Verhältnis, für unsere Situation würde ich es aber wie gesagt als annehmbar in Teilen auch kooperativ bezeichnen.
      Soweit zu Eurer Vorinformation, ich hoffe sie war soweit für den Kontext und die Fragestellung(en) vollständig/ausreichend.

      Annahmen / Vorhaben:
      Meine Annahme ist, dass sich weder meine EF noch mein zweitältestes Kind (ich verwende mal in der Folge das Kürzel K18) mit den Änderungen bzgl. des Unterhalts ab 18 beschäftigt haben, sondern meine EF davon ausgeht, dass alles mehr oder weniger immer so weiter geht (d.h. sie erhält Kindesunterhalt für K18 in Höhe x jeden Monat auf ihr Konto wie tituliert).
      Um unser (für Scheidungspaare/-eltern) annehmliches/kooperatives Verhältnis nicht zu gefährden, würde ich gern die Thematik meiner EF (und später K18) so (dosiert) nahebringen dass sie versteht worum es a) generell und b) mir geht.
      Im Moment denke ich daran einen kurzfristig zu vereinbarenden, gemeinsamen Termin am Ende oder kurz nach den Sommerferien anzuvisieren. Anlass/Einleitung zum Thema: „K18 wird 18 da ändert sich unterhaltstechnisch etwas, das würde ich gerne mit Dir besprechen.“
      Am Termin selber würde ich ihr folgende Infos darlegen/präsentieren (quasi in wörtlicher Rede zu lesen (zu “Anm.“ jeweils siehe Fragen unten)):
      1. K18 ist generell gegenüber BEIDEN Elternteilen unterhaltsberechtigt
      2. K18 ist (mir gegenüber) barunterhaltsberechtigt und nicht mehr Du, auch wenn es bei Dir im Haushalt lebt.
      3. Der von mir zu zahlende Unterhalt(santeil) für K18 fließt ab dem 18. Geburtstag nicht mehr auf Dein Konto sondern auf das von K18.
      4. Da Du und ich vermutlich gemeinsam mehr als 5.500 Euro netto verdienen, erhält K18 die maximale Unterhaltshöhe von 848 € – 204 € Kindergeld = 644 Euro.
      5. Die Aufteilung wer was daran zahlt sollten wir gemeinsam definieren.
      6. Welchen Anteil K18 dann an/von Deinem Unterhaltsanteil abgibt, bzw. ihr verrechnet solltet ihr beide unter Euch klären.
      7. Für die Höhe des Unterhalts und die Aufteilung sind folgende Zahlen relevant
        a) Jeweiliges Nettoeinkommen von uns aus (Erwerbs)Tätigkeit
        Anm.: -> Hier die Frage, wie der Ansatz von 100% (fiktivem) Einkommen EF argumentiertwerden kann (z.B. da keine Kinderbetreuung (vom Gesetz) erforderlich ist) ?
        abzgl. berufsbedingter Aufwendungen (5%)
        abzgl. AV (?)

        b) SonstigeEinkommen
      Fällt nur bei Dir an -> Mieteinnahmen

      c) Wohnvorteil
      Fällt nur bei Dir an (Fiktive realistische Miete desvon Dir bewohnten Hausanteils)
      Ich wohne ja zur Miete

      d) AufwandSchulden
      Fällt nur bei Dir an (Zinszahlung des von Diraufgenommenen Kredits für das Haus)
      Anm.: Tilgung nicht, da es ja Vermögensaufbau dient, deshalb kein Ansatz ->korrekt?

      AnschließendAufteilung nach Rechenschema (z.B. TanjaW9: Link entfernt wegen unklarer Rechte der Seite )

      8. Auch wenn wir einander vertrauen, wäre es sicher am transparentesten, wenn jeder von uns die letzen 3 Gehaltsabrechnungen offenlegt sowie Deine Mieteinnahmen / Zinsen anhand von Kontoauszügen. Beim Wohnvorteil könnte man anhand der m² Zahl und mit Hilfe des Mietspiegels eine Wertbestimmung erreichen.

      9. Dann würde ich es ausrechnen und Dir zur Prüfung geben. Wenn es auch aus Deiner Sicht soweit passt (Du kannst es ja auch gern jemand Drittem z.B. einem Anwalt zur Überprüfung geben), hätten wir die Aufteilung soweit geregelt.

      10. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du (juristisch) gar nichts unternehmen, sondern das müsste dann K18 tun. Sollte ich den Eindruck haben, dass Du Dich nicht mit dem Thema befassen möchtest, bzw. es zu keiner Einigung kommt etc. pp., werde ich selbst proaktiv mit K18 (und ggf. dem Jugendamt) sprechen und unabhängig von dem weiteren Ablauf K18 die o.a. Infos geben. Ich persönlich halte dies nicht für den besten Weg.

      Best Case:
      Das Gespräch bzw. die Information zu allen Punkten 1)- 10) hat in einem vernünftigen Rahmen stattgefunden, ich habe EF „thematisch/empathisch/….“ erreicht und sie hat alles verstanden. EF stimmt einem Vorgehen bzw. einer Einigung gemäß den Schritten zu und auch die Aufteilung haben wir final geklärt.
      Das alles in einem definierten Zeitraum (max. 2 – 3 Wochen).
      Wir führen dann ein Gespräch mit K18, in dem wir ihm die Grundlagen mitteilen, also Gesamthöhe des Unterhalts, Aufteilung etc. und ich dann sinngemäß formuliere: „Ab xx.xx.2020 erhältst Du xxx Euro auf Dein Konto als Unterhalt von mir, EF und ich haben das u.E. nach bestem Wissen und Gewissen ausgerechnet und so vereinbart. Für Euer „Innenverhältnis (EF und K18)“ macht ihr bitte (separat) unter Euch aus, wieviel Du (K18) für „Leben im Haushalt von EF“ vom Unterhalt abgibst/bzw. sie Dir in Ansatz bringt/verrechnet.“
      Evtl. noch den Satz: „Wenn Du (K18) damit nicht einverstanden bist, suche Dir bitte anwaltliche Unterstützung.“ K18 ist zufrieden und das war es dann (bis K16 dann wieder K18 wird….:-) )

      Wahrscheinlicher Fall:
      EF zweifelt meine „Infos/Fakten“ an / möchte mit den Zahlen nicht rausrücken / torpediert evtl. das Gespräch und sucht sich Rat (wo auch immer). Mit der Zeit findet sie heraus, das evtl. doch nicht so viel daran falsch ist und lässt sich sukzessive auf den Prozess ein. Zwischenzeitlich werde ich von EF bei K18 (und den anderen Kindern) schlechtgemacht als jemand der nicht zahlen will, geizig ist -> Dann führe ich ein separates Gespräch mit K18 mit der Bitte sich selbst kundig zu machen etc. pp.
      -> Verletzend, langwierig, nervenaufreibend, in meinen Augen unnötig
      -> Das ist der Hauptgrund warum ich jetzt diesen Post verfasse, ich suche den bestmöglichen Weg zum „Erfolg“. Oder wie es der geschätzte Experte Clint mal formuliert hat „Diesen Ärger und die Kosten können wir uns alle („möchte ich mir und den anderen gerne“) ersparen.“
      Um da nicht in Hektik zu kommen dachte ich mal ich fange frühzeitig damit an auch um entsprechend gewappnet zu sein.


      Worst Case:
      Kann man sich natürlich viel vorstellen, wie wäre es mit „K18 verliert jegliches Vertrauen zu mir / sucht sich Beistandschaft / geht sofort anwaltlich vor?“

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    • Fortsetzung (Fragenteil):

      JETZT kommen meine Fragen:
      F1) Sind meine Infos/Punkte vollständig, habe ich was übersehen, falsche Infos etc. bzw. was haltet Ihr von meinem Vorhaben, bzw. wie sind da Eure Erfahrungen, bzw. Empfehlungen (praktikabel, vorher mit Mail o.ä. vorbereiten, etc. pp.)?
      Bitte immer vor dem Hintergrund, das man einigermaßen mit dem EX-Partner reden kann/konnte.

      F2) „Anm.“ von 7) oben -> Ansatz fiktives 100% Einkommen / Nur Zins berücksichtigen?
      Der Ansatz des fiktiven 100% Einkommens ist ja in den Posts nicht ganz unumstritten. M.E. ist der Ansatz legitim. Auch wenn EF nicht 100% arbeiten möchte, muß sie sich m.E. gefallen lassen, so gestellt zu werden wie wenn sie es tun würde (also arbeitgeberseitig gäbe es die Möglichkeit dazu). Zitat von Clint aus einem der Posts:
      Es scheint demnach wohl nur über den sog. familienrechtlichen Ausgleichsanspruch (Regress) eine Möglichkeit zu geben.
      Nun mag ich mich aber nicht mehr tiefer mit dieser Problematik beschäftigen, zumal ich selbst davon gar nicht betroffen bin. Vielleicht könnte man das Thema in einem zukünftigen ISUV-Report mal von einem Fachanwalt kommentieren lassen, denn solche Fälle werden im Forum mit steigender Tendenz angesprochen. Und das noch häufiger im Forum behandelte Thema "Was muss ein bisher allein Barunterhaltspflichtiger bei (oder kurz vor) Eintritt der Volljährigkeit seines Kindes beachten, wenn ein unbefristeter Titel besteht?" sollte gleich mit geklärt werden.
      Gibt es da schon neuere Erkenntnisse oder sogar Urteile? Hat jemand Erfahrungen mit einem durchgeführten familienrechtlichen Ausgleichsanspruch (Regress) bezüglich dieser Fragestellung oder Infos wie so etwas abläuft?

      F3) Von der Titulierung kenne ich die MA im JA und diese machten mir einen recht umgänglichen Eindruck. Ich hatte schon daran gedacht, mit ihnen zu besprechen, ob sie für 7) das gleiche Verständnis haben. Damit hätte ich zumindest mal signalisiert, dass ich mich drum kümmere, das K18 auch mit der Volljährigkeit Unterhalt erhält…

      F4) (Loyalitäts)Konflikte von K18 mit EF bzw. mir / Eintritt von Fall/Schritt 10 von oben
      Ich habe regelmäßigen Umgang und einen guten Kontakt zu allen Kindern, finde es aber besser (unabhängig von dem o.a. Thema), wenn die (getrennt lebenden) Eltern sich zuerst unterhalten und einigen bevor sie es den Kindern mitteilen. Ich denke in diesem Fall würde K18 uns auch vertrauen und zufrieden mit der Lösung sein ohne selbst juristisch oder mit Beistand aktiv zu werden.
      Dies bedeutet aber nicht, dass ich ewig zuschaue/warte, bis EF sich irgendwann selbst informiert und dann die jeweiligen Zahlen nicht oder unzureichend/nicht nachweisbar liefert.
      In diesem Fall würde ich versuchen sachlich mit K18 reden und ihm mein Vorhaben bzw. die o.a. Grundlagen „kindgerecht“ zu präsentieren. Des Weiteren würde ich ihm sagen, dass ich leider ohne die Angaben von EF meinen Anteil nicht ausrechnen kann.
      Und eigentlich auch nicht möchte, das es zu (juristischen) Schritten kommt, bzw. dass es sich eine Beistandschaft suchen muß etc. pp. - aber ich dann keinen anderen Weg sehe.
      -> Sehe ich das richtig, habt Ihr hierzu noch Tipps?

      F5) Habe ich was vergessen?
      Also hier meine ich keine Eskimofälle sondern gerne hilfreiche Ergänzungen / Tipps etc. vor dem Hintergrund der o.a. Thematik

      „Disclaimer“
      Generell bitte ich um sachorientierte, zweckdienliche, faktenbasierte Beiträge möglichst ohne subjektive, themenfremde bzw. polemische Einfärbungen/Tendenzen oder die Eröffnung von Nebenkriegsschauplätzen/-geräuschen, die sich dann in Folgeposts verselbständigen und mit der ursprünglichen Thematik irgendwann nicht mehr viel zu tun haben.

      Anhang
      Auswahl an Posts mit ähnlichem Kontext:
      forum.isuv.de/index.php?thread…es%2BEinkommen#post443235
      forum.isuv.de/index.php?thread…n%2Bausbildung#post430709
      forum.isuv.de/index.php?thread…&postID=433970#post433970
      edit TanjaW9: Links auf andere Forenseiten sind nicht erwünscht

      Hoffe ihr könnt auch von meinen "Vorüberlegungen" und der sich daran anschließenden Diskussion profitieren
      Liebe Grüße Z2

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: nicht erwünschten Link entfernt

    • Hallo,

      ja, es werden dann beide Einkommen gerechnet. Und ja, beider Mutter wird der Wohnviertel und auch die Mieteinnahmen als Einkommen gerechnet.
      Und eigentlich muss man die letzten 12 Monate mit gehaltsnachweisen belegen. Damit sind dann Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld etc. Auch erfasst.

      und am einfachsten wäre, wenn Junior sich beim Jugendamt beraten lässt. Bis 21 kann er das.

      und wenn Junior noch auf dem Weg zum Abi ist, dann ist er den minderjährigen Geschwistern gleichgestellt.

      Berechnet wird wie folgt


      jahresnetto plus stuererstattung/12
      Abzüglich berufsbedingte Aufwendungen, 5 % oder nach Aufwand, je nach olg
      Abzüglich zus. Altersvorsorge, 4 % vom Brutto, wenn es angespart wird
      Das ergibt dann das anrechenbare Netto.

      bei der. Mutter wird dann noch dazu gerechnet der wohnwertvorteil. Von diesemkann sie die Zinsen des Kredits in Abzug bringen. Für ihren selbst bewohnten Anteil. Die Tilgung kann dann beider zus. Altersvorsorge angerechnet werden.
      Die Mieteinnahme kann logischerweise um Kreditkonten und weitere Kisten, die nicht auf Mieter umgelegt werden können bereinigt werden. Und natürlich auch um die Steuern, die sie auf die Einkünfte von Verpachtung und Vermietung zahlt.

      beide bereinigten Einkommen werden dann addiert. Wenn ihr deutlich über 5.000 Euro landet, dann könntest du recht haben. Aber evtl. Sieht das olg auch eine Abstufung vor, da ihr noch zwei weiteren Kindern Unterhalt, bar- bzw. Betreuungsunterhalt, schuldet. Und die Düsseldorfer Tabelle von 2 unterhaltsberechtigten ausgeht.

      auf jeden Fall wird vom tabellenbetrag das komplette Kindergeld abgezogen. Und dann wird der haftungsanteil berechnet.

      du überweist Junior deinen Anteil auf sein Konto, es sei denn, er gibt dir schriftlich, dass das weiter auf Mamas Konto gehen soll. Was er zu Hause für Kost und Logis abgeben soll, ist nicht dein Part.

      Hilft dir das weiter?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      danke für Deine Info zu den Details des Rechenwegs, einiges war/ist mir schon bekannt -> Leider hat die Moderation den Link der nach "...AnschließendAufteilung nach Rechenschema..." gefolgt ist entfernt, da wäre es gestanden. Aber mann kann ja auch mal nach "LTO" und "Unterhaltsrechner" googeln, da wird man dann sicher fündig...

      Wo kann ich das "...Aber evtl. Sieht das olg auch eine Abstufung vor..." ersehen -> Wenn da nichts in den jeweiligen Leitlinien drinsteht, was gilt dann (Der Höchstsatz wie von mir vermutet?)?

      Leider bist Du auf die für mich relevanteste Frage mit dem (fiktiven) 100% Ansatz nicht eingegangen oder habe ich da was überlesen?
      Abgesehen davon: Oder ist das Thema so durchgekaut/bekannt, das sich andere nicht dazu äußern (wollen/können) oder herrscht hier zu viel Komplexität vor oder Nicht Wissen -> Meine ich nicht negativ -> dann wende ich mich auch gern an meinen Anwalt aus dem Scheidungsverfahren... ich dachte ich probiere es erstmal hier weil es bis auf diesen einen Punkt ja eigentlich (sachlich) kein Problem darstellt - eher kommunikativ, UND da kann mir kein Anwalt helfen....

      LG Z2
    • Hallo,

      Ja, rein theoretisch ist die Mutter auch gesteigert erwerbspflichtig. Und von einem Gericht könnte festgelegt werden, dass ihr ein fiktives vollzeitEinkommen unterstellt wird.

      Aber, das würde zum einen heissen, dass Junior seine Mutter, mit der er in einem Haushalt lebt, verklagt. Das halte ich für kein realistisches Szenario.

      Deswegen ist es vermutlich zielführender sich auf mieteinnahmen und wohnwertvorteil bei der Mutter zu beschränken.

      Denn, es könnte auch sein, dass ein Gericht das nicht so beschließt, da ein leistungsfähiger verwandter, nämlich du, da ist.

      Und die gesteigerte erwerbspflicht besteht nur bis zum Abi.

      Du kannst natürlich versuchen, das so zu lösen. Wenn Junior nicht klagt, dann zahlst du das, was du zahlen müsstest nach deiner Berechnung.

      Ich habe damals als die Kids volljährig wurden das alte, mir bekannte Einkommen vom Vater und mein aktuelles Einkommen genommen und gerechnet. Hab ihnen dann damals meine Unterlagen gegeben und erklärt, dass, wenn die mehr wollen mir die Unterlagen vom Vater geben müssten. Da hatte ich auch noch keinen wohnwertvorteil für den Vater mitberechnet. Die kleine kam dann irgendwann mal und meinte ich würde zu wenig zahlen. Das hätte Papa von seinem Anwalt berechnen lassen. Ich habe ihr erklärt, dass ich keine Unterlagen vom Papa bekommen hätte und ich das so berechnet hätte. Und ohne Unterlagen vom Vater könnte ich das nicht besser berechnen. Dann war das Thema vom Tisch, weil mir der Vater freiwillig keine Unterlagen geben würde.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ganz kurz:
      Auf Grundlage eines fiktiven Einkommens des anderen Elternteils lässt sich der unterhaltsrechtliche Haftungsanteil nicht reduzieren; ggf. ließe sich ein Ausgleichsanspruch zwischen den Eltern daraus begründen, mehr aber auch nicht.

      Hintergrund ist, dass dem Volljährigen der Weg zu dem ihm zustehenden Unterhalt nicht unnötig erschwert werden soll. Wenn Elternteile dann im Anschluss untereinander klagen wollen, geht das nicht zu Lasten des Volljährigen.
    • Herzlichen Dank für die hilfreichen Beiträge,

      AnnaSophie -> "....die gesteigerte Erwerbspflicht besteht nur bis zum Abi...."
      Das Kind hat noch kein Abi / ist m.E. auch wie die anderen Minderjährigen privilegiert.
      Der Rest von Deinen Zeilen hört sich für mich auch schlüssig an und so "... dann zahlst du das, was du zahlen müsstest nach deiner Berechnung..." hatte ich es im wahrscheinlichen/Worst Case auch vor...

      Auf welcher Grundlage würde denn ein Gericht so was "....Denn, es könnte auch sein, dass ein Gericht das nicht so beschließt, da ein leistungsfähiger verwandter, nämlich du, da ist...." (nicht) beschließen? Die Mutter ist ja auch leistungsfähig?

      AnnaSophie / Clausutis -> (also mal ausgehend vom wahrscheinlichen/Worst Case), wenn ich es richtig verstanden habe:
      Ich rede mit K18 und erkläre ihm die Situation / meine Berechnung anlehnend an AnnaSophie.
      Wenn K18 damit nicht einverstanden ist, müsste es (auf dem Rechtsweg oder (erstmal) über JA/Beistandschaft?) gegen mich angehen und mehr Unterhalt fordern (sehr unwahrscheinlich aber ich will nichts ausschließen)? Je nachdem schreibe ich dann dem JA analog der Vorlag von Clint aus einem der o.a. Links und warte ab bzw. überweise erst mal den Anteil den ich ausgerechnet habe (dann müsste K18 noch wegen der (vermeintlichen) Differenz klagen und ich dann gegen die Mutter)?

      Bzgl. meiner Frage F2 scheint es also keine neueren Erkenntnisse oder sogar Urteile zu geben bzw. es hat noch niemand Erfahrungen mit einem durchgeführten familienrechtlichen Ausgleichsanspruch (Regress) oder Infos wie so etwas abläuft?

      Ich hätte gern was Handfestes wenn ich mit der Mutter rede so in der Art: "Nach dem und dem Urteil werden Dir 100% / Wohnvorteil.... angerechnet "(die Anrechnung von 100% waren übrigens bei der Scheidung auch der Fall und da hat der Richter das so stehen lassen aber da ging es ja auch "nur" um Ehegattenunterhalt...)

      Tanja -> Ja das ist klar, es werden nur die m² gezählt die auch von ihr bzw. den Kindern bewohnt werden (für die anderen bekommt sie ja Miete).
    • Hallo,

      Wenn die Mutter leistungsfähig ist geht es dir darum, dass mit diese mit vollzeit Einkommen und wohnwertvorteil einen höheren haftungsanteil hat.

      K18 muss sich nicht ans Jugendamt verweisen lassen, sondern kann gleich zum Anwalt gehen. Deswegen auf jeden fall deine Unterlagen dem Kind komplett geben und Hilfe anbieten.

      Wenn bei der Scheidung der Mutter der wohnwertvorteil in einer bestimmten Höhe angerechnet wurde, würde ich auch diese Summe nehmen. Und auf die Scheidung verweisen. Denn vermutlich wäre es ja das gleiche Gericht, dass das entscheiden würde.

      Was deine Frage 2 angeht, kann ich nichts sagen, mangels Erfahrung und wissen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,


      Tanja -> Ja das ist klar, es werden nur die m² gezählt die auch von ihr bzw. den Kindern bewohnt werden (für die anderen bekommt sie ja Miete).
      nein, es kann ihr nur der Wohnvorteil für die anteiligen qm2 gerechnet werden.
      Vermutlich wird erst der gesamte Wohnwert bestimmt, dann die Schulden/Kosten abgezogen und anschließend der Wohnwert auf die Bewohner verteilt (nicht die Mieter).
      Für Erwachsene nach Köpfen, für Kinder 20% des Anteils des Tabellen-Unterhaltsbetrags.
      So steht es auf einigen Seiten nachzulesen.
      Erscheint mir auch logisch.
      Warum sollte der Mutter der volle Wohnwert zugerechnet werden, wenn doch noch weitere Personen Nutz(nieß)er sind?
      Ob das der Richter im Scheidungsverfahren so gemacht hat, ist nur interessant, wenn Du zu 100% weißt, dass Du wieder diesen Richter bekommst.
      Wegen des Wohnwertes hat sich in den letzten 3 Jahren einiges an geänderte Rechtssprechung ergeben. U.a. die Möglichkeit des Abzuges der Tilgung für den HausKredit als Altersvorsorge...

      Gruß Tanja
    • Hi Tanja,

      danke für die Aufklärung. Ein bißchen Hilfe brauche ich noch von Dir anhand eines Zahlenbeispiels, ob ich es richtig verstanden habe:

      Mal angenommen, die Gesamtwohnfläche wären 150 m² und davon sind 25 m² vermietet.

      Wäre die Rechnung dann wie folgt richtig?

      Wohnwerter Vorteil:
      Es bleiben 125 m² als gesamter Wohnwert für die Familie, Miete sagen wir mal der Einfachheit halber 10€/m² wären dann 1250 € Gesamt ww Vorteil.
      Bewohnt werden die 125 m² von (dann) 2 Erwachsenen (K18 und Mutter) sowie 2 minderjährigen Kindern, die einen Barunterhalt von (s.u.) haben.
      Dann rechne ich wie?
      a) Ziehe von den 1250 € 20 % von den (Zahl oder Tabellen -> d.h. inkl. halbes Kindergeld?)-Unterhaltsbeträgen ab (nehmen wir mal an Zahlbetrag Stufe 3 429,50 /442 -> 85,9 + 88,4 = 174,30) ergäbe 1075,70, bei Tabellenunterhaltsbeträgen etwas mehr.
      b) Teile dann die 1075,70 durch 2 -> ergibt ca. 538 Euro -> Wäre das dann der wohnwerte Vorteil der KM?
      Bzgl. der geänderten Rechtssprechung: Hast Du die Stellen zufällig parat oder gibt es dafür evtl. ein (aktuelles) ISUV Merkblatt?

      Rechnung für Kredit:
      Der Kredit wurde ja für das gesamte Haus (also für die 150 m²) aufgenommen, d.h. von den Zinsen werden erstmal anteilig 25/150 weggerechnet ?
      Nehmen wir mal an die Gesamtzinsen wären 3.000 € p.a., dann beträfe der Zinsteil von 125m² 2.500 €
      Analog zu oben dürfte sie die 2.500 € dann auch nur für ihr zugerechneten Anteil (analog der o.a. Verteilung für ihren wohnwerten An-/Vorteil?) zum Ansatz bringen ?
      D.h. 538/1250 stel * 2.500 = 1076/12 wären knapp 90 Euro pro Monat ?

      Tilgung dürfte (gesamthaft, d.h. egal ob für Mietwohnung oder für Eigennutzung ?) in die AV gehen sofern noch nicht ausgeschöpft durch bAV oder andere Verträge (LV/Riester etc.) ggf. abhängig von den jeweiligen Leitlinien?

      Nettomiete käme dann als Einnahme noch dazu.

      Gern meinen Post kopieren/zitieren und an den jeweiligen Stellen entsprechende Korrekturen oder Zustimmung einfügen...

      Danke für Eure Hilfe (auch an Dich AnnaSophie)
      Z2
    • Zugewinn_2 schrieb:

      Bzgl. der geänderten Rechtssprechung: Hast Du die Stellen zufällig parat oder gibt es dafür evtl. ein (aktuelles) ISUV Merkblatt?
      Hallo Zugewinn_2

      nein, habe ich nicht.
      Ich bin mir aber sicher, dass Du selbst fündig wirst, wenn Du die Suchmaschine nutzt. Du hast ja auch andere Seiten in Deinem ersten Beitrag gefunden und eingebunden.
      Stichwort Wohnvorteil und Tilgung - raus kommen sollte ein BGH-Urteil aus 2017 (ging wohl um Elternunterhalt) und - ich glaube - eins vom OLG Frankfurt aus Anfang-Mitte (?) vorigen Jahres, in welchem das OLG das BGH-Urteil aus 2017 erwähnte und es auch für Kindesunterhalt anwandte.

      Gruß Tanja
    • Hi Tanja,

      ok danke für die Hinweise -> ich werde mich auf die Suche machen.
      Du hast jetzt leider nichts zur (Bestätigung der) Beispielrechnung geschrieben? -> Also mir würde erstmal reichen, wenn Du bestätigst, dass ich es so verstanden habe, wie Du es gemeint hast....(ohne Anspruch auf absolute Sicherheit, da schaue ich ja dann nach den Urteilen) oder sprengt das den Rahmen/bzw. Deine Kapazität oder hast Du keine Lust Dich in Details zu vertiefen oder ...?

      Ich habe kein Problem damit, wenn jemand sagt: Das geht mir jetzt zu sehr ins Detail / frage bitte einen Anwalt / habe leider gerade keine Zeit -> evtl. hat ein andere Foren-Experte da noch Kapazität/Lust/... was auch immer ...
      Nur erst mit Details anfüttern und dann gar nichts dazu schreiben lässt mich etwas ratlos zurück, wenn ich versuche darauf einzugehen und nichts zurück kommt....?
      Soll nicht vorwurfsvoll oder als Kritik gemeint sein, ich würde es nur gern verstehen....
      -> Alleine mit dem Ball spielen macht ja auch keinen Spaß, oder?
      LG Z2
    • Nabend,

      Zugewinn_2 schrieb:

      Du hast jetzt leider nichts zur (Bestätigung der) Beispielrechnung geschrieben? -> Also mir würde erstmal reichen, wenn Du bestätigst, dass ich es so verstanden habe, wie Du es gemeint hast....(ohne Anspruch auf absolute Sicherheit, da schaue ich ja dann nach den Urteilen) oder sprengt das den Rahmen/bzw. Deine Kapazität oder hast Du keine Lust Dich in Details zu vertiefen oder ...?
      das
      und der geneigte Leser hätte aus

      TanjaW9 schrieb:

      Vermutlich wird erst der gesamte Wohnwert bestimmt, dann die Schulden/Kosten abgezogen und anschließend der Wohnwert auf die Bewohner verteilt (nicht die Mieter).
      Für Erwachsene nach Köpfen, für Kinder 20% des Anteils des Tabellen-Unterhaltsbetrags.
      So steht es auf einigen Seiten nachzulesen.
      schließen können, dass ich es nicht weiß und Mathelehrerin bin ich auch nicht, so dass ich wenig Ambitionen habe, die Berechnung auf Fehler zu überprüfen.

      Zugewinn_2 schrieb:

      Alleine mit dem Ball spielen macht ja auch keinen Spaß, oder?
      Ich habs nicht so mit Ball-Spielen.

      Wirf noch mal einen Blick in Punkt 21.5.2 der Süddeutschen Leitlinien.
      Das von mir erwähnte BGH-Urteil kanst Du hier finden, das vom OLG Frankfurt hier.

      Und für die Verteilung des Wohnwertes nach Köpfen würde ich in eine Suchmaschine genau das eingeben: 'Wohnvorteil nach Köpfen'.

      Gruß Tanja