Zugewinnberechnung alleinige Immobilie

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    • Danke schonmal für die Info.
      Es errechnet dich dann aber so Schätzwert (bzw. Verkehrswert) - Wert vor der Ehe - Restschuhlden und davon würde ich 50% meiner Noch Ehefrau schulden, wenn sonst keine Werte im Spiel wären?

      Zusätzlich wär noch zu erwähnen dass ein Forward Darlehen besteht welches ab 2022 startet. Die Restschuld beträgt ab diesem Zeitpunkt 129.000€. In diesem Darlehen steht meine Frau mit drinnen und dort will sie schnellstmöglich raus.

      Im Grundbuch oder ähnliches stehe nur ich.
    • Hallo,

      Eine Zugewinnberechnung wird für jeden Partner extra durchgeführt.

      Es geht nur um den Zugewinn, d.h. eine evtl. Steigerung deines Vermögens.

      Du musst nur den Zugewinn teilen.

      Hattest du am Hochzeitstag 100 000€ und am "Scheidungstag" 200 000€ dann hast du einen Zugewinn von 100 000€ den du mit deiner EX teilen musst.


      Man kann natürlich nicht nur die Immobilie betrachten.

      Zwei Stichtage sind von besonderer Bedeutung:

      1. Tag der Eheschließung (Anfangsvermögen).

      2. Tag der Scheidungseinreichung /Zustellung beim Partner. (Endvermögen).

      lies dich doch mal in das Thema ein, google "Zugewinnberechnung"

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Ja ich denke das habe ich schon verstanden. Nur war halt vor der Ehe kein wirklich relevantes Guthaben beiderseits.

      Meine Frau hatte nichts oder vielleicht 1000€ am Sparkonto und mir ging es genauso.

      Relevant ist für mich in dem Fall das Haus, da ich es gern behalten würde, was mit einer „Mehrschuld“ von 100.000€, die ich ihr dann auszahlen müsste, kaum möglich wäre.
      Da machen 1000 oder 2000€ auf einem Sparkonto auch nicht mehr viel aus.
    • Hallo Michimich,

      mich irritiert, dass Deine Nochfrau Mit-Kreditnehmer (des Forwarddarlehens) ist, ohne Eigentümerin zu sein.
      Oder steht sie mit im Grundbuch und ich habe das überlesen?

      Vielleicht möchtest Du Dir als ISUV-Mitglied lieber eine vergünstigte Kurzrechtsberatung einholen.
      Mitunter werden von den Fragestellern gar nicht alle entscheidungserheblichen Kriterien (mangels Kenntnis) vollständig angegeben.
      Und von uns können auch nicht alle Auswirkungen überblickt/bedacht werden.

      Für Hausangelegenheiten brauchst Du ohnehin einen Notar und für die Scheidung und damit zusammen hängende Verträge einen Anwalt....

      Gruß Tanja
    • hallo,

      hatte das Haus Am Tag der Eheschließung evtl. auch schon einen höheren wert als den gezahlten Kaufpreis?Dann würde dieser höhere Wert doch Anfangsvermögen zählen,

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Michimich,
      wenn du auf AnnaSophies Frage antwortest, ob deine Frau vielleicht doch mit im Grundbuch eingetragen ist
      und dann noch auf meine, nämlich ob deine Frau auch für den noch laufenden Kreditvertrag unterschrieben hat,
      dann kann wahrscheinlich eine konkretere Zugewinnberechnung, soweit es nur dich betrifft, durchgeführt werden.
      Da für deine Frau bislang keine genauen Vermögensangaben zum Anfangs- und Endvermögen vorliegen kann für sie natürlich keine Zugewinnberechnung erfolgen.
      Das bedeutet auch, dass der Zugewinnausgleich nicht berechnet werden kann.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      Meine Frau ist nirgends mit eingetragen. Das Haus habe ich ca. 1 Jahr vor Eheschliessung von meinen Eltern erworben, um genau zu sein April 12 und geheiratet wurde Sept. 13.
      Im laufenden Kreditvertrag ist sie nicht aufgeführt und dieser läuft noch bis 2022.

      Ich, und ich denke auch meine Frau, können keine genauen Vermögensangaben zum Vermögen zu Beginn der Ehe machen.
      Sparbücher waren leer, meine Frau noch Jung, ich auch. Ich hatte halt das Haus.


      Von einem Bekannten wurde mir geraten ein Gutachten erstellen zu lassen, allerdings schrecken mich die Kosten von 2000-3000 Euro ab.
    • Hallo Michimich
      Mal ne Frage auch hier an die Mitforisten. Du schreibst das Du das Haus ein Jahr vor der Ehe von Deinen Eltern gekauft hast, dann mußtest Du doch ein Darlehen auf nehmen oder ? Wenn das so ist bist Du doch mit einem dicken Minus in die Ehe gegangen oder irre ich mich da?

      LG Hugoleser
    • Hallo Michimich,
      ich stelle jetzt eine Zugewinnausgleich-Berechnung an, der deine Angaben weitgehend zugrunde liegen. Eine Indexierung deines Anfangsvermögens habe ich nicht vorgenommen.
      Dein Anfangsvermögen: 50 000 Erbe + 200 000 Haus = 250 000 minus Hauskredit 150 000 = 100 000 dein Anfangsvermögen
      Dein Endvermögen: ca. 388 000 Verkehrswert Haus minus derzeitiger Restkredit ca. 134 000 = 254 000 dein Endvermögen
      Dein Zugewinn (Endvermögen minus Anfangsvermögen) beträgt 154 000 Euro.

      Anfangs- und Endvermögen deiner Frau = null

      Damit steht deiner Frau ohne Berücksichtigung der Indexierung ein Zugewinnausgleich von 77 000 Euro zu.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hugoleser schrieb:

      Hallo Michimich
      Mal ne Frage auch hier an die Mitforisten. Du schreibst das Du das Haus ein Jahr vor der Ehe von Deinen Eltern gekauft hast, dann mußtest Du doch ein Darlehen auf nehmen oder ? Wenn das so ist bist Du doch mit einem dicken Minus in die Ehe gegangen oder irre ich mich da?

      LG Hugoleser
      Richtig. 200.000€ Gebäudewert, 150.000€ Darlehen und 50.000€ waren Erbschenkung meiner Eltern. Nachteilig für mich ist halt die hohe Wertsteigerung der letzten 7 Jahre so dass ich das Haus evtl. nicht halten kann.
    • Villa schrieb:

      Hallo Michimich,
      ich stelle jetzt eine Zugewinnausgleich-Berechnung an, der deine Angaben weitgehend zugrunde liegen. Eine Indexierung deines Anfangsvermögens habe ich nicht vorgenommen.
      Dein Anfangsvermögen: 50 000 Erbe + 200 000 Haus = 250 000 minus Hauskredit 150 000 = 100 000 dein Anfangsvermögen
      Dein Endvermögen: ca. 388 000 Verkehrswert Haus minus derzeitiger Restkredit ca. 134 000 = 254 000 dein Endvermögen
      Dein Zugewinn (Endvermögen minus Anfangsvermögen) beträgt 154 000 Euro.

      Anfangs- und Endvermögen deiner Frau = null

      Damit steht deiner Frau ohne Berücksichtigung der Indexierung ein Zugewinnausgleich von 77 000 Euro zu.

      Gruß

      Villa

      Danke für die Einschätzung. Ich habe heute Vormittag mit einem Gutachter telefoniert. Der hat mir von einem Gutachten für mich abgeraten aufgrund der Kosten, hat mir aber gesagt dass die Inflationsrate hier auch noch berücksichtigt werden muss.
    • Hallo,

      Wenn du das Haus von deinen Eltern gekauft hast, kann es doch sein, dass du nicht den damals üblichen Marktwert gezahlt hast, das Haus also mehr wert war.

      Und das Delta zwischen anfangsvermögen und endvermögen nicht so gross ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • edy schrieb:

      Hallo,

      Michimich schrieb:

      hat mir aber gesagt dass die Inflationsrate hier auch noch berücksichtigt werden muss
      nach dem Verbraucherpreisindex kann das bei sieben Jahren 5000 € ausmachen, also 2500€ weniger für dich zu zahlen.
      edy
      In 8 Jahren ist der Index weit über 10%. Macht also auf jeden fall 25.000 aus. Wobei ich nicht mal weiss, ob für Immobilien der Häuserpreisindex angezogen wird und der Verbraucherpreisindex nur für das Geld. In dem Fall reduziert sich dein Zugewinn beträchtlich.

      Ich hoffe, der link hier ist erlaubt:
      destatis.de/DE/Themen/Wirtscha…x/_inhalt.html#sprg238918