Aufteilung einer Steuerrückerstattung bei unterschiedlichen Einkommensarten

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    • Aufteilung einer Steuerrückerstattung bei unterschiedlichen Einkommensarten

      Hallo alle,

      ich habe die beiden Beiträge zur Steuerrückerstattung schon gelesen und mache mir daher keine großen Hoffnungen. Dennoch möchte ich fragen, weil mein Fall ein klein wenig anders gelagert ist.
      Als wir noch verheiratet waren, haben wir immer Zusammenveranlagung gemacht. Meine Frau hatte und hat noch eine gut bezahlte Stelle in der Verwaltung, ich war zuhause, kümmerte mich um Haushalt und Kinder und hatte noch meine Ein-Mann-Firma, welche monatlich etwa 300 Euro zu versteuernden Gewinn einbrachte.
      Nun ist es nach der Scheidung durch gewisse Umstände dazu gekommen, dass aus der Zeit vor der Scheidung ein großer Teil der Einnahmen aus meinem Einzelunternehmen nicht mehr als Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit gilt, sondern als Minijob aufgrund von Scheinselbstständigkeit, was auch mit der pauschalen Steuer von zwei Prozent abgegolten wurde. Also gibt es vom Finanzamt eine Steuererstattung. Da aber nur die von jedem gezahlte Lohnsteuer zugrunde gelegt wird, welche bei einem Kleinunternehmer natürlich Null ist, bekommt meine Frau alles und ich nichts.
      Der zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt meinte, das sei korrekt so, er habe gerade in letzter Zeit mehrere solcher Fälle gehabt.
      Ist das wirklich korrekt so? Es kann doch nicht sein, dass es eine Steuererstattung aufgrund MEINER Mindereinnahmen gibt, und ich gehe dabei leer aus. Wieso ist bei der Gesetzesauslegung die unterschiedliche Art des Einkommens (aus Lohn/Gehalt und aus Unternehmenstätigkeit) bisher nicht berücksichtigt worden? Oder sind Fälle bekannt, bei denen dies berücksichtigt wurde?
      Vielen Dank im Voraus
      Fero
    • Hallo Fero,

      das hat so seine Richtigkeit.
      Die festgesetzte Steuer beruht ja auch nur darauf, dass Deine Noch(?)-Frau ein deutlich höheres Einkommen hatte.
      Wenn von Deinem Einkommen ohnehin keine Steuer angefallen ist/wäre, kannst Du bei einer rückwirkenden Änderung auch nicht etwas zurückbekommen, was von Dir ja gar nicht "gezahlt" wurde.

      Das ganze kannst Du ja mal mit einer Steuersoftware durchspielen und zwei zusätzliche Berechnungen (zu der alten Zusammenveranlagung) machen:
      Das Einkommen Deiner Ex als Einzelveranlagung
      Dein Einkommen als Einzelveranlagung
      So würde auch bei einem Aufteilungsbescheid gerechnet werden - die Steuer der Eheleute wird so verteilt, wie sie bei der Einzelveranlagung (im Verhältnis zu der Summe der beiden Einzelsteuerbeträge) anfallen würde....
      Schwer zu beschreiben und für Zahlenspiele ist es schon ein wenig spät.
      Nehmen wir mal an, Du hattest also nur die 3600 Einkünfte. Die Ehefrau hatte 50000. Dann habt ihr auf 53600 Steuern gezahlt.
      Du hättest für 3600 nie und nimmer überhaupt einen Cent Steuern gezahlt bei einer Einzelveranlagung, sie bei 50000 aber schon (schon über den Lohnsteuerabzug einbehalten).
      Ich nehm jetzt mal 10.000 als Steuer (bei 53600) an.
      Wenn sich also das Ehegatteneinkommen von 53600 auf 50000 (angenommene Steuer 9900) verringert, hast Du immer noch keinen einzigen Cent an den 10.000 gezahlt und bekommst damit auch nichts wieder (die 100 gehören voll der Ehefrau).

      War das jetzt verständlich(er)?
      Gruß Tanja