Hallo alle,
ich habe die beiden Beiträge zur Steuerrückerstattung schon gelesen und mache mir daher keine großen Hoffnungen. Dennoch möchte ich fragen, weil mein Fall ein klein wenig anders gelagert ist.
Als wir noch verheiratet waren, haben wir immer Zusammenveranlagung gemacht. Meine Frau hatte und hat noch eine gut bezahlte Stelle in der Verwaltung, ich war zuhause, kümmerte mich um Haushalt und Kinder und hatte noch meine Ein-Mann-Firma, welche monatlich etwa 300 Euro zu versteuernden Gewinn einbrachte.
Nun ist es nach der Scheidung durch gewisse Umstände dazu gekommen, dass aus der Zeit vor der Scheidung ein großer Teil der Einnahmen aus meinem Einzelunternehmen nicht mehr als Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit gilt, sondern als Minijob aufgrund von Scheinselbstständigkeit, was auch mit der pauschalen Steuer von zwei Prozent abgegolten wurde. Also gibt es vom Finanzamt eine Steuererstattung. Da aber nur die von jedem gezahlte Lohnsteuer zugrunde gelegt wird, welche bei einem Kleinunternehmer natürlich Null ist, bekommt meine Frau alles und ich nichts.
Der zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt meinte, das sei korrekt so, er habe gerade in letzter Zeit mehrere solcher Fälle gehabt.
Ist das wirklich korrekt so? Es kann doch nicht sein, dass es eine Steuererstattung aufgrund MEINER Mindereinnahmen gibt, und ich gehe dabei leer aus. Wieso ist bei der Gesetzesauslegung die unterschiedliche Art des Einkommens (aus Lohn/Gehalt und aus Unternehmenstätigkeit) bisher nicht berücksichtigt worden? Oder sind Fälle bekannt, bei denen dies berücksichtigt wurde?
Vielen Dank im Voraus
Fero
ich habe die beiden Beiträge zur Steuerrückerstattung schon gelesen und mache mir daher keine großen Hoffnungen. Dennoch möchte ich fragen, weil mein Fall ein klein wenig anders gelagert ist.
Als wir noch verheiratet waren, haben wir immer Zusammenveranlagung gemacht. Meine Frau hatte und hat noch eine gut bezahlte Stelle in der Verwaltung, ich war zuhause, kümmerte mich um Haushalt und Kinder und hatte noch meine Ein-Mann-Firma, welche monatlich etwa 300 Euro zu versteuernden Gewinn einbrachte.
Nun ist es nach der Scheidung durch gewisse Umstände dazu gekommen, dass aus der Zeit vor der Scheidung ein großer Teil der Einnahmen aus meinem Einzelunternehmen nicht mehr als Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit gilt, sondern als Minijob aufgrund von Scheinselbstständigkeit, was auch mit der pauschalen Steuer von zwei Prozent abgegolten wurde. Also gibt es vom Finanzamt eine Steuererstattung. Da aber nur die von jedem gezahlte Lohnsteuer zugrunde gelegt wird, welche bei einem Kleinunternehmer natürlich Null ist, bekommt meine Frau alles und ich nichts.
Der zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt meinte, das sei korrekt so, er habe gerade in letzter Zeit mehrere solcher Fälle gehabt.
Ist das wirklich korrekt so? Es kann doch nicht sein, dass es eine Steuererstattung aufgrund MEINER Mindereinnahmen gibt, und ich gehe dabei leer aus. Wieso ist bei der Gesetzesauslegung die unterschiedliche Art des Einkommens (aus Lohn/Gehalt und aus Unternehmenstätigkeit) bisher nicht berücksichtigt worden? Oder sind Fälle bekannt, bei denen dies berücksichtigt wurde?
Vielen Dank im Voraus
Fero