Sohn 16j will zu mir ziehen - was muss ich beachten

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    • Sohn 16j will zu mir ziehen - was muss ich beachten

      Hallo zusammen,

      folgende Situation hat sich für mich jetzt aufgetan: In unserem Mietshaus ist eine Ein-Zimmer Wohnung frei geworden, die ich nun extra dazu gemietet habe und die ich eigentlich als Büro/Werkstatt nutzen wollte. Nun kam mein 16j alter Sohn zu Besuch, sah die Wohnung und war Feuer und Flamme, da es wohl zu Hause bei der KM gar nicht rund läuft. Bei Kinder (Tochter 10j und Sohn 16j) leben momentan bei der KM in der gleichen Stadt wie ich. Für meinen Sohn würden sich natürlich ein paar Vorteile ergeben. Er könnte zur Schule laufen (wenn sie denn mal wieder offen hat), wäre mitten in der Stadt, statt nur am Rande und hätte auch eine bessere Anbindung zu seinen sozialen Kontakten. Es besteht für beide Kinder eine dyn. Jugendamtsurkunde. Die Kinder sind bei der KM mit Hauptwohnsitz und bei mir mit Nebenwohnsitz gemeldet. Das Kindergeld wird auch direkt an die KM gezahlt.

      Falls nun mein Sohn wirklich in die "eigene" Wohnung einziehen würde - was käme auf mich zu?
      Was müsste ich beachten? Klar ist schon mal, dass es der KM nicht gefallen wird und sie sowohl meinen Sohn als auch mich psychisch unter Druck setzen wird.
      In welche finanziellen Schwierigkeiten könnte ich da reinschlittern?
      Muss ich beim FamGericht einen Wohnsitzwechsel meines Sohnes beantragen - wenn ja, geht das nur wieder mit Anwalt?

      Danke schon mal für eure Antworten!

      Gruß
      Geospot
    • Guten Morgen Geospot,

      Du schreibst leider in dem Beitrag nichts zum Sorgerecht oder dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.

      Dann darf ich noch darauf hinweisen, dass gerade bei Pubertierenden die Meinungen und Wünsche schnell und häufig wechseln.
      Mitunter versuchen die flügge werdenden Kids dem vermeintlich stressige(re)n Elternteil zu entfliehen ohne im Blick zu haben, dass auch vom anderen Elternteil Erwartungen an das Kind herangetragen werden.
      Wenn der Wille Deines Sohnes Deiner Meinung nach stabil ist, solltet ihr Drei (!) Euch zusammen setzen und gemeinsam beraten, wie es weiter geht.
      Keinesfalls solltest Du dem Sohn die Auseinandersetzung mit der Mutter "ersparen".
      Und dann musst Du - sollte es wirklich zum Einzug des Sohnes in die von Dir gemietete Wohnung kommen - den Titel von der Mutter über den Unterhalt für den Sohn herausverlangen, hilfsweise gerichtliche Abänderung beantragen.

      Und mit dem Sohn schriftliche Regeln für die Nutzung der Wohnung aufstellen...
      Mir war so, als berichtetest Du an anderer Stelle, dass der Sohn gern zocke - nicht, dass er von der Mutter weg will, weil sie die PC-Zeit sinnvoll beschränkt ;)

      Zum Gericht musst Du wegen einer Adressänderung nicht. Nur, wenn die Mutter nicht zustimmt nachdem Du und Sohn mit ihr gesprochen habt - das Aufenthaltsbestimmungsrecht (keine RA-Pflicht vor AG) ist hier tangiert.

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9,

      ja, ich wusste nicht so ganz, wo meine Anfrage thematisch reinpassen würde. Ich habe mal impliziert, dass eine Antwort auch zum Thema Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht kommen würde. ;)

      Mein Sohn geht gerne den "Submissionsweg" und Problemen aus dem Weg. Das im Hinterkopf musste ich letztens zu seinem "neuen" Berufswunsch Anwalt fast zum Arzt vor Lachen. ;) Aber das nur am Rande jetzt. Ich hatte schon mit ihm ein ernstes Gespräch und er ist sich bewusst, dass es hier auch zu Problemen mit seiner Mutter kommen wird und er da dann auch durch muss. Ich bin nicht so cholerisch wie die KM (schreie eigentlich nie), dafür weiß er genau, das es harte Konsequenzen bei mir gibt, wenn er sich nicht an Absprachen hält. Und das es schriftliche Regeln zur Nutzung der Wohnung gibt, hab ich ihm auch schon gesagt und er fand das fair.

      Wie regelt sich dann der Unterhalt? Im Prinzip müsste ich dann "nur" noch für meine Tochter an die KM zahlen und die KM (bis zur Volljährigkeit meines Sohnes) an mich, oder?

      Gruß
      Geospot
    • Hallo Geospot,

      ich glaube ich habe mich missverständlich ausgrdrückt:
      Ich wollte eigentlich wissen, ob gemeinsames Sorgerecht besteht und es auch noch keine gerichtlichen Entscheidungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gab.
      Solltest Du nämlich nicht mitsorgeberechtigt sein, wird es alles etwas komplizierter (als scheinbar ohnehin schon).

      Was den Unterhalt dann angeht: wenn der Sohn in einer eigenen Wohnung wohnt, könnte ein Anwalt daraus auch machen, dass nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.
      Aber ansonsten ja, ist der Sohn dauerhaft bei Dir, zahlst Du nur noch für die Tochter an die Mutter und die Mutter ist für den Sohn barunterhaltspflichtig ggf. auch über das 18. Lebensjahr hinaus (Du ab dann auch wieder).

      Du kannst aber nicht einfach die Zahlung einstellen, da ein Titel existiert (der Gerichtsvollzieher prüft nicht weiter...)

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Ich wollte eigentlich wissen, ob gemeinsames Sorgerecht besteht und es auch noch keine gerichtlichen Entscheidungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gab.
      Solltest Du nämlich nicht mitsorgeberechtigt sein, wird es alles etwas komplizierter (als scheinbar ohnehin schon).

      Hallo TanjaW9,

      Ja, ich habe hälftiges Sorgerecht und es gibt keine gerichtlichen Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und nein, die Wohnung habe ich gemietet, also wohnt er bei mir und nicht in einer eigenen Wohnung. Eine eigene Wohnung müsste ja dann auf seinen Namen laufen.

      Ja, klar - den Titel muss ich bekommen sonst hab ich ein Problem. Was passiert, wenn mein Sohn schon bei mir ist und sie den Titel nicht rausrückt? Dann muss ich weiter an die KM zahlen - zu unrecht. Kann ich das dann zurück fordern oder ist das Geld dann futsch? Ich müsste ggf. das Einzugsdatum mit meinem Sohn dann schriftlich fixieren, damit ich was in der Hand habe oder? Und wie würde das dann gerechnet? Ich zahle ja immer für den vollen Monat. Wenn er jetzt aber Mitte des Monats (ist jetzt besser zu rechnen) zu mir zieht, zahle ich dann nur anteilig (also 50% des Betrages)? Fragen über Fragen...

      Gruß
      Geospot
    • Hallo Geospot,

      ich verstehe nicht, wieso Du noch nicht als Mitglied beim ISUV die vergünstigte Rechtsberatung in Anspruch genommen hast. Du hast so viele Fragen, die wir Dir ohnehin nur als Laie beantworten können - mit den daraus resultierenden Gefahren...

      Also, wenn die Mutter den Titel nicht rausrückt, musst Du Abänderungsklage (zur Vernichtung der Anspruchsgrundlage des Titels) anstrengen - denke ich. Vollstreckungsabwehrklage vernichtet ja nicht den Titel....
      Da da Anwaltspflicht besteht, lässt Du Dich dann am besten sowieso von einem Anwalt ausführlich dazu beraten.

      So, nun zum (melde)rechtlichen Teil - Du latscht mit Sohnemann am gleichen Tag (des Umzugs) zur Meldebehörde und meldest ihn bei Dir an. Da er schon 16 ist, muss er sowieso mit und unterschreiben (glaube ich, hab ich gerade nicht im Kopf, meine Kinder wurde alle deutlich jünger bei beiden Elternteilen angemeldet).
      Dann hast Du auch einen wunderbaren Nachweis wenn Tag des Einzugs und Tag der Anmeldung sogar noch gleich sind.

      Es gibt nur einen Zeitpunkt (so weit ich weiß) in der Unterhalt zeitanteilig berechnet wird und das ist der im Monat des 18. Geburtstages.
      Insofern ist es wurst, ob Sohnemann bei Dir am 15. oder am 21. einzieht. Für den angefangenen Monat ist der volle Unterhalt zu zahlen. (Man könnte sich vielleicht streiten, ob dies auch gilt, wenn der Umzug am 1. stattfindet, aber für solche Spitzfindikeiten fehlt mir die Lust)

      Gruß Tanja
    • Danke schon mal für die Antworten.

      @TanjaW9: Ganz einfach - es ist ein Zeitfaktor. Ich bekommen hier mindestens genauso gute Antworten und muss nicht um einen Termin betteln.

      Beide Kinder sind bei mir mit Nebenwohnsitz schon gemeldet. Das hatte steuerliche Gründe und das habe ich deshalb schon viel früher gemacht.

      Kann die KM ihm den Umzug verbieten oder den Zeitpunkt festlegen?

      Er hat natürlich ein prima timing an den Tag gelegt und heute morgen wiedre mal "beef" mit ihr gehabt. Nachdem sie seinen PC aus dem Zimmer gefeuert hat, weil er nicht aufstehen wollte, ist ihm wohl auch der Kragen geplatzt und er hat ihr prompt gesagt, dass ich ne Wohnung frei habe und er ausziehen will. Ergebnis war Nervenzusammenbruch bei ihr und dann gleich, ja, aber vorm Sommer geht das nicht. Kann sie das bestimmen?

      Danke schon mal im voraus.
      Geospot
    • oh wie wunderbar, Geospot,

      na, Dir wird es schon besser gelingen, einen Pubertierenden aus dem Bett zu bekommen (sei es um an der Schule oder am homescholling oder an einer Ausbildung oder Arbeit teilzunehmen).
      Ist ja wirklich eine abgrundtief zu verachtende (Erziehungs)Maßnahme den PC einzuziehen.
      Wenn Sohnemann nicht die Möglichkeit hätte, sich in die vermutete Komfortzone bei Papa zu begeben und dafür dem Konflikt bei der Mutter zu entziehen, müsste man dringend das JA informieren.... :S

      Na, bestimmt wirst Du Dich hier nicht melden, wenn das Bürschchen bei Dir morgens auch einfach liegen bleibt....

      Den Rest kann Dir ja jemand anders beantworten.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      oh wie wunderbar, Geospot,

      na, Dir wird es schon besser gelingen, einen Pubertierenden aus dem Bett zu bekommen (sei es um an der Schule oder am homescholling oder an einer Ausbildung oder Arbeit teilzunehmen).
      Ist ja wirklich eine abgrundtief zu verachtende (Erziehungs)Maßnahme den PC einzuziehen.
      Wenn Sohnemann nicht die Möglichkeit hätte, sich in die vermutete Komfortzone bei Papa zu begeben und dafür dem Konflikt bei der Mutter zu entziehen, müsste man dringend das JA informieren.... :S

      Na, bestimmt wirst Du Dich hier nicht melden, wenn das Bürschchen bei Dir morgens auch einfach liegen bleibt....

      Den Rest kann Dir ja jemand anders beantworten.

      Gruß Tanja
      Höre ich da einen gewissen Sarkasmus raus? Den hättest du dir sparen können.

      Ja, es wird mir besser gelingen, denn ich nehme seine Probleme ernst und reagiere nicht histerisch und zerstöre nicht einen PC wegen so einer "Provokations-Bagatelle". Es ging nicht ums "einziehen". Hier ging es um Gewalt. Sie hat den PC zerstört!

      Ich bin kein perfekter Papa aber meine Konsequenzen fallen anders aus und das weiß er (auch zu schätzen).
    • Grundsätzlich haben nach der Schilderung beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht, insofern müssen sich die Eltern (und der Sohn) über einen Lebensmittelpunkt einigen. Ist dies nicht möglich, muss ggf ein gerichtliches Verfahren hierzu geführt werden (spätestens wenn der Sohn ohne Zustimmung der Mutter auszieht, dürfe die Mutter vor Gericht ziehen). Es empfiehlt sich also, wie Tanja schrieb, einen gemeinsamen Weg abzustimmen, um gerichtliche Verfahren, in dem auch das Jugendamt um eine Stellungnahme gebeten werden würde, zu vermeiden. Dass Jugendliche in diesem Weg gerne mal den "Weg des geringsten Widerstandes" gehen, ist dabei sicherlich zu berücksichtigen.

      Ich gehe auch nicht über die Brücke, dass durch den Einzug in eine eigene Wohnung (dabei dürfte es sich um eine vollumfängliche Wohnung handeln) der Vater nunmehr betreuender Elternteil ist, nur weil die Wohnung im gleichen Eingang eines Mehrfamilienhauses (?) ist. Man könnte hier durchaus auch von einem eigenen Haushalt sprechen, mit der Folge der zwei barunterhaltsberechtigten Elternteilen. Die Unterhaltsfrage wäre dann voraussichtlich über eine Ergänzungspflegschaft zu klären, da weder Mutter, noch Vater die Unterhaltsangelegenheiten für ihren Sohn regeln könnten.
    • Hallo Geospot,

      da möchte ich Dir doch gern noch antworten.

      Geospot schrieb:

      Höre ich da einen gewissen Sarkasmus raus? Den hättest du dir sparen können.
      Nein, Ironie. Feiner Unterschied.
      Und bitte entschuldige, dass ich meine Meinung "dazu" kund tue.
      Ich hatte hier schon mal nach Deiner Erfahrung im Alltag mit Pubertierenden Kindern gefragt - ohne Antwort. Muss ja auch nicht.

      Geospot schrieb:

      Ja, es wird mir besser gelingen, denn ich nehme seine Probleme ernst und reagiere nicht histerisch und zerstöre nicht einen PC wegen so einer "Provokations-Bagatelle". Es ging nicht ums "einziehen". Hier ging es um Gewalt. Sie hat den PC zerstört!
      Naja, Du bedienst Dich mehrfach der Jugendsprache - da kann ich natürlich nicht wissen, dass ich plötzlich ein "gefeuert" wortwörtlich nehmen soll.
      Und ich war beim Streit Deines Sohnes mit seiner Mutter nicht dabei, kann Dir aber aus eigener Erfahrung sagen, dass Computer oder Handy-affine Jugendliche es durchaus übertreiben können mit der Ignoranz elterlicher Ansagen (nicht nur am Morgen) - dazu muss man weder sonderlich guter noch schlechter Elternteil sein - es reicht einfach, dass man da ist und von Ihnen etwas will.
      Und dass Schilderungen der Pubertierenden durchaus auch gern mal etwas aufgebauscht werden können.

      Aber Du wirst schon Deine eigenen Erfahrungen machen....

      Geospot schrieb:

      Ich bin kein perfekter Papa aber meine Konsequenzen fallen anders aus und das weiß er (auch zu schätzen).
      Ich habe nichts zu Deiner Vaterrolle gesagt.

      @Clausutis
      ginge es auch - wie beim Wechselmodell - dass man für den Punkt 'Geltendmachung von Unterhalt' die Übertragung der Sorge nach 1628 BGB beantragen könnte?

      Gruß Tanja
    • Kleines Update:

      Ende Juni ist er nun zu mir gezogen. Das ging dann mit Hilfe meiner RAin recht unkompliziert und schnell. Die KM hat sich natürlich mit Händen und Füssen gegen den Umzug gestreubt und meinem Sohn mit allerlei psychologischen Hürden versucht am Auszug zu hindern. Ich musste dann mit der Polizei drohen (Freiheitsberaubung) falls sie ihn nicht ausziehen lässt. Auch hat er von seinem alten Zimmer keine Möbel mitnehmen dürfen. Das durfte ich jetzt alles neu anschaffen. (Frage dazu: Zählt das als Sonderbedarf?)
      Die KM hat dann auch sehr schnell begriffen, dass ich den Spieß rumdrehen kann und hat nun jetzt zumindest erst mal den Mindestunterhalt angewiesen. Da sie aber in einer Villa (10 Zimmer und separate Einliegerwohnung) zusammen mit ihrem neuen Lebenspartner wohnt, dürfte hier ein erheblicher Wohnvorteil anfallen, den ihre RAin erst mal nicht mit eingerechnet hat. Wie kann ich den am besten berechnen (lassen)? Bevor es jetzt gleich wieder Geschrei gibt, geh doch zu deiner ISUV-RAin - die ist gerade im Urlaub.

      Danke schon mal für die Antworten!

      Gruß
      Geospot
    • Hallo,

      Gehört ihr das Haus bzw. Die Hälfte?
      Wenn es das Haus ihres LG ist, dann kannst du ihr keinen wohnvorteil und auch keine mieteinnahmen zurechnen.

      Ist sie erwerbstätig?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Geospot schrieb:

      Da sie aber in einer Villa (10 Zimmer und separate Einliegerwohnung) zusammen mit ihrem neuen Lebenspartner wohnt, dürfte hier ein erheblicher Wohnvorteil anfallen, den ihre RAin erst mal nicht mit eingerechnet hat. Wie kann ich den am besten berechnen (lassen)? Bevor es jetzt gleich wieder Geschrei gibt, geh doch zu deiner ISUV-RAin - die ist gerade im Urlaub.
      Hallo Geospot,

      ich glaube, Deine Anwältin (egal, ob ISUV oder nicht) wird Dir auch nach dem Urlaub Fragen beantworten und hilfreich bei der Ermittlung eines Wohnwertanteils zur Verfügung stehen.
      Den kann nämlich so easy keiner (von uns?) ermitteln, da es dazu schon deutlich mehr Angaben zum bewohnten Grundstück braucht.
      Vermutest Du nur, dass sie im Grundbuch steht oder hast Du selbst Einsicht gehabt?
      Wie schätzt Deine Anwältin es ein, dass Dein Sohn in einer separaten Wohnung wohnt - habt ihr da schon eine "Taktik" für besprochen?
      Wann hast Du (oder Deine Anwältin) die KM aufgefordert, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach 1605 BGB offen zu legen?
      Deine Frage nach dem Sonderbedarf würde ich verneinen: er fällt nicht "überraschend" in großer Höhe an (Du hast schon auf die Höhe Einfluss indem Du z.B. Möbel "günstiger" oder gebraucht oder zu einem späteren Zeitpunkt erwerben kannst) - außerdem wäre dieser auch wieder nach Quote zu tragen, was wiederum eine Einkommensoffenlegung Deinerseits notwendig machen würde.
      Vielleicht hat Deine Anwältin aber auch diesbezüglich bessere Ideen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Geospot,

      abseits der rechtliche Würdigung des Sonderbedarfs würde ich dazu raten nochmal auf deine Ex zuzugehen und zumindest die persönlichen Dinge deines Sohnes zu fordern (Kleidung, Bilder, Zeugnisse,...). Manche Sachen sind nicht zu ersetzen an denen dein Sohn hängen mag (ich kann ein Lied davon singen seitdem ich in meiner Vitrine meine Diplom- und Promotionsurkunden mit der Aufschrift "Zweitausfertigung" bewundern darf).
    • TanjaW9 schrieb:

      Geospot schrieb:

      Da sie aber in einer Villa (10 Zimmer und separate Einliegerwohnung) zusammen mit ihrem neuen Lebenspartner wohnt, dürfte hier ein erheblicher Wohnvorteil anfallen, den ihre RAin erst mal nicht mit eingerechnet hat. Wie kann ich den am besten berechnen (lassen)? Bevor es jetzt gleich wieder Geschrei gibt, geh doch zu deiner ISUV-RAin - die ist gerade im Urlaub.
      Vermutest Du nur, dass sie im Grundbuch steht oder hast Du selbst Einsicht gehabt?


      Wann hast Du (oder Deine Anwältin) die KM aufgefordert, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach 1605 BGB offen zu legen?



      Gruß Tanja
      Tanja,

      ich habe von ihrer RAin bereits einen Grundbuchauszug erhalten, in dem sie mit 1/2 eingetragen ist. Ich habe sie bereits Ende April und dann nochmals Ende Mai dazu aufgefordert. Wie gesagt, die Unterlagen waren vor zwei Tagen bei mir im Briefkasten. Grundbuchauszug und monatliche Annuitäten waren dabei. Leider nicht aufgesplittet nach Zinszahlung und Abtrag. Da das Haus ja erst nach unserer Scheidung angeschafft wurde, dürfen ja nur die Zinsen gegen den Wohnvorteil gerechnet werden, soweit ich da informiert bin.

      Gruß
      Geospot

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Geospot ()

    • MaxMustermann schrieb:

      Hallo Geospot,

      abseits der rechtliche Würdigung des Sonderbedarfs würde ich dazu raten nochmal auf deine Ex zuzugehen und zumindest die persönlichen Dinge deines Sohnes zu fordern (Kleidung, Bilder, Zeugnisse,...). Manche Sachen sind nicht zu ersetzen an denen dein Sohn hängen mag (ich kann ein Lied davon singen seitdem ich in meiner Vitrine meine Diplom- und Promotionsurkunden mit der Aufschrift "Zweitausfertigung" bewundern darf).
      Hallo,

      ja, sie hat mittlerweile eingelenkt (nach vielen nervigen Diskussionen) und er darf ein paar Sachen nun mitnehmen. Da ich mittlerweile Hausverbot habe und noch nicht mal mehr das Grundstück betreten darf, wird mein Sohn allerdings sich was einfallen lassen müssen, um die paar Möbel alleine aus dem Haus und bis zum Auto zu transportieren. Wie man als Mutter seinem Sohn so viele Steine in den Weg legen kann...versteh ich nicht.
    • Geospot schrieb:

      Da das Haus ja erst nach unserer Scheidung angeschafft wurde, dürfen ja nur die Zinsen gegen den Wohnvorteil gerechnet werden, soweit ich da informiert bin.
      Das ist nicht korrekt. Sie darf auch 4% vom Vorjahresbrutto als Vorsorgeaufwand abziehen, das wäre auch erlaubt, wenn sie Beamte wäre. Insgesamt wird es aber ein schwieriges Unterfangen den tatsächlichen Wohnwert des Hauses schätzen zu lassen.
    • Hallo Geospot,

      so wie Max es sagt, wurde es vom BGH bereits für den Elternunterhalt entschieden und auch einige (?) OLG entscheiden inzwischen so, dass auch die Tilgung gegengerechnet werden darf.
      siehe auch Punkt 5 der Leitlinien Frankfurt

      Ich glaube, dass es beim Mindestunterhalt bleibt. Ansonsten könnte sich Deine Ex vermutlich auch noch darauf berufen, dass ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter (Du) vorhanden ist, der ohne Gefährdung seines Selbstbehaltes Teile der Barunterhaltspflicht übernehmen könnte...

      Gruß Tanja