TanjaW9 schrieb:
Guten Morgen Geospot,
Du schreibst leider in dem Beitrag nichts zum Sorgerecht oder dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Dann darf ich noch darauf hinweisen, dass gerade bei Pubertierenden die Meinungen und Wünsche schnell und häufig wechseln.
Mitunter versuchen die flügge werdenden Kids dem vermeintlich stressige(re)n Elternteil zu entfliehen ohne im Blick zu haben, dass auch vom anderen Elternteil Erwartungen an das Kind herangetragen werden.
Wenn der Wille Deines Sohnes Deiner Meinung nach stabil ist, solltet ihr Drei (!) Euch zusammen setzen und gemeinsam beraten, wie es weiter geht.
Keinesfalls solltest Du dem Sohn die Auseinandersetzung mit der Mutter "ersparen".
Und dann musst Du - sollte es wirklich zum Einzug des Sohnes in die von Dir gemietete Wohnung kommen - den Titel von der Mutter über den Unterhalt für den Sohn herausverlangen, hilfsweise gerichtliche Abänderung beantragen.
Und mit dem Sohn schriftliche Regeln für die Nutzung der Wohnung aufstellen...
Mir war so, als berichtetest Du an anderer Stelle, dass der Sohn gern zocke - nicht, dass er von der Mutter weg will, weil sie die PC-Zeit sinnvoll beschränkt
Zum Gericht musst Du wegen einer Adressänderung nicht. Nur, wenn die Mutter nicht zustimmt nachdem Du und Sohn mit ihr gesprochen habt - das Aufenthaltsbestimmungsrecht (keine RA-Pflicht vor AG) ist hier tangiert.
Gruß Tanja
hätte ich mal auf dich gehört, dann hätte ich mir einiges ersparen können. Das gleich, was Rosalinde in einem anderen Post mit ihrem 17jährigen schreibt, habe ich auch die letzten Monate mitgemacht - exakt das gleiche. Vorgestern gabs wieder mal eine Auseinandersetzung, da ist er dann zur Mutter geflüchtet und heute hat er mir dann offenbart, dass er wieder zurück zu ihr will - so schnell wie möglich.
Was das jetzt für einen Rattenschwanz nach sich zieht, will ich gar nicht wissen. Und ab September ist er sowieso 18, dann gehts gleich wieder in die Vollen...
Gruß
Geospot