Kindesunterhalt in die Schweiz

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    • Kindesunterhalt in die Schweiz

      Liebes Forum-Mitglieder,

      nach vielen Jahren melde ich mich mal wieder in diesem Forum an und habe eine Fachfrage:

      Die Kindsmutter ist mit dem 15jährigen Sohn in die Schweiz (genaue Adresse unbekannt) plötzlich aufgebrochen. Nun geht es um den Kindesunterhalt.
      Er soll den Unterhalt einfach weiter auf das deutsche Konto von Ihr zahlen. Geht das?

      Sie hat schon gesagt, wenn er nicht zahlt, dann schaltet Sie einfach das dortige Amt ein und die kümmern sich dann um eine Neuberechnung und Unterhaltseintreibung, sie müsse da dann gar ncihts machen und würde auch so entspannt an ihr geld kommen.

      Muss er irgendetwas beachten?
      Ein Titel besteht nicht. Der bisherige Kindesunterhalt wurde immer so gezahlt.

      Wäre es nicht besser eine schweizer Konto zu nehmen.
      Befürchtung ist, dass Sie trotzdem zum Amt geht und die den Unterhalt auf das deutsche Konto nicht anerkennen.

      Lieben Gruß
      und vielen Dank ...Melanie
      Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile..........

      Meine Auskünfte sind nur Denkanstöße und nicht rechtsverbindlich. Für eine ausführliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater vor Ort auf.
    • Hallo,

      Hat er eine schriftliche Aufforderung von ihr den Unterhalt weiterhin auf ihr deutsches Konto zu überweisen?
      Wenn nein, sollte er dies anfordern. Dann kann er durch das darum des schreibens belegen, dass sie ihn aktuell, nach dem Umzug dazu aufgefordert hat.

      Wie ist das mit dem Umgang? Hat er Kontakt zum Kind, will das pubertäre Kind Umgang? Wie weit ist jetzt die Entfernung und wie weit haben sie vorher auseinander gewohnt?

      Hat der Vater dem Umzug zugestimmt?

      Warum ist die Mutter in die Schweiz umgezogen? Kommt sie von dort?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      vielen Danke für deine Antwort.

      Also schriftlich aufgefordert nicht, es gab eine kurze Nachricht, er möge einen Nachweis schicken, dass er Unterhalt gezahlt hat, daraufhin hat er mit ihr telefoniert.
      Sie benötigt den Nachweis über Zahlungen für das Migrationsamt.
      ER hatte nach dem fluchtartigen Wegzug und keinerlei Infos den Unterhalt eingestellt, da er so eine Kommunikation erzwingen wolle (nicht ganz korrekt, wissen wir).

      ER ist Vater ohne Rechte, also kein GSR. Vom Umzug wusste er nichts, bis zum Tag als er ihn zum Umgang holen wollte, die wohnung war leer. Kein schöner Tag in unseren Erinnerungen, zumal unser
      gemeinsamer Sohn dabei war als sie vor der leeren Wohnung standen. Da tat sich dann ein Loch im Boden auf. Ein wenig hin und her, ganz schleppende eingeschränkte Kommunikatzion per Whatsapp und das war es.

      Von der Mutter gibt es keine Infos. Umgang findet jetzt nciht mehr statt. Vorher Entfernung 25km und jetzt 900 km.
      Bezüglich Umgang sagt das kind nichts. Gar nichts.

      Die Mutter ist in die Schweiz gezogen, weil die Schulen angeblich besser sind. Es ist eine tolle Möglichkeit für das Kind.

      Es ist eine vertragte Situation.

      Er wird den Unterhalt nachdem Gespräch natürlich rückwirkend überweisen, da es ja zwecklos ist. Das Gespräch war auch sehr naja. Es ging nur um das Geld.

      Melanie
      Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile..........

      Meine Auskünfte sind nur Denkanstöße und nicht rechtsverbindlich. Für eine ausführliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater vor Ort auf.
    • hallo,

      vermutlich würde ich der Mutter mitteilen, dass ich als Vater nach 1686 BGB Anspruch auf Informationen über das Kind habe. Und ich um Adresse und die Telefonnummer des Kindes bitte. Unter anderem auch, um den bisher gelebten Umgang in ähnliche Form weiter ausüben zu können.

      durch den Wegzug ist es auch möglich, vor Berechnung des kindesunterhaltes die erhöhten Umgang skorten in Abzug zu bringen. Nach welcher Stufe zahlt der Vater kindesunterhalt? Wenn es mehr als Stufe 1 ist würde ich vermutlich das auf Stufe 1 reduzieren. Und Junior anbieten, nach Corona in die alte Heimat zu kommen, in den nächsten Ferien. Von euch aus könne er sich ja auch mit seinen alten Kumpels treffen.

      hattet ihr eine urlaubsplanung mit Junior gemacht? Gab es bislang umgangsregelungen auch in Bezug auf die Ferien?
      ich würde Junior keine Vorwürfe machen, sondern nur Angebote zu kommen bzw. Ihn selbst zu besuchen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie, Hallo Mellipop
      Was mir so aufgefallen ist, wenn Junior jetzt in der Schweiz in die Schule geht ist meines Wissens Schulgeld fällig wenn er auf eine privat Schule geht und nicht auf die öffentliche. Habt ihr darüber Informationen? Nicht das die KM das Kind auf einer privat Schule angemeldet hat und dann das Geld dafür in Form von erhöhtem Unterhalt von euch will.

      LG Hugoler
    • Hallo AnnaSophie, hallo mellipop,
      wenn kein Umgang stattfindet kann der Unterhalt nach meiner Kenntnis auch nicht gekürzt bzw. um eine Stufe oder zwei Stufen herabgesetzt werden.
      Bis zur Vorlage einer Schulbescheinigung, des letzten Zeugnisses und Auskunft über den weiteren geplanten Ausbildungsgang des Sohnes kann daran gedacht werden, zunächst nur den Mindestunterhalt zu zahlen.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Guten Morgen in die Runde,

      normalerweise halte ich mich bei Auslandsthemen lieber raus.
      Hier möchte ich zu Bedenken geben, dass ja kein Titel besteht und der Vater scheinbar nicht weiß, ob das 15jährige Kind noch die Schule besucht.
      Sprich, ob es tatsächlich bedürftig ist.
      Ich würde vor Leistung überhaupt eines Betrages erst mal schriftlich einen Nachweis der Bedürftigkeit (Schulbescheinigung) verlangen.

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen an alle
      Wie ich gerade bei Tanjas antwort gelesen habe ist noch kein Unterhaltstitel ergangen und ich habe gerade gelesen als ich gegoogelt habe, das wenn noch kein Titel ergangen ist und das Kind im Ausland lebt, bei Titel Erstellung das Recht des Landes gilt wo das Kind lebt. Also hier die Schweiz.

      LG Hugoleser
    • Vielen Dank für die vielen tollen Antworten. Ich hoffe ihr hattet alle ein schönes Wochenende :)

      Ich versuche auf einige Punkte einzugehen.

      Informationsrecht § 1686 BGB

      Er hat mehrmals darauf hingewiesen und schon in Deutschland keine Antworten bekommen. Allerdings wollte er dafür nicht klagen, denn ein Sorgerechtsverfahren gab es und dies verlief nicht gut, auch bei dem Jungen nciht, da er massiv beeinflusst wurde und auch eine Tickstörung entwickelte. Wir haben uns damals dann ( Der Junge war glaub ich 6/7) eher auf regelmäßigen Umgang und Ferienaufenthalte konzentriert.

      Jegliche Anfragen auf Zeugnisse wurden bisher ignoriert.

      Umgang

      Bis zu dem Zeitpunkt kam er alle 14 Tage (gut manchmal nur noch 1 mal im Monat, weil Freunde und so, aber hey er war 15, da wird das ahlt weniger). Und es gab länge Aufenthalte bei uns in den Ferien.
      Vorwürfe macht mein Partner ihm nicht, warum auch.
      Auf Nachfragen, ob und wann er mal nach Deutschland kommt zum besuchen oder so, werden bis dato ignoriert.
      Mein Partner versucht etwas Kontakt über Whatsapp zu halten, aber es ist schleppen. Es wirkt, alsob ein Schlussstrich gezogen wurde und alles hintersich gelassen wurde. :( auch der vater und die 2 Geschwister :(

      Schule in der Schweiz

      ER geht auf eine stattliche Schule, alleridngs erst seit Februar (im Dezember und Januar gab es keinen schulbesuch!) Schulbescheinigung wurde angefordert, aber solche Sachen werden ignoriert.

      Unterhalt


      Mein Partner hat jetzt den alten Unterhalt sogar rückwirkend gezahlt. Melde- und Schulbeschinigung angefordert ( aber naja). Er wird in auch i Zukunft leisten. Sie wird den nschweis darüber brauchen, um dort bleiben zu dürfen.
      Jetzt hoffen wir nur, dass sie nicht zum Alimentamt geht, darüber würde dann ein Titel/Urteil und eine Neuberechnung angefordert werden, d.h. mein Partner müsste sich einen Anwalt in der Schweiz nehmen, denn in Deutschland gibt es keinen die das Thema anfassen.

      Kommunikation zwischen den Mutter und meinem Partner läuft auch ur mit Vorwürfen.

      Vielleicht sollte er nochmal eine Nachricht an die Mutter verfassen, dass er die Zahlungen einstellt, wenn sie den Schulbesuch nicht nachweist, allerdings ist er doch bis 18 Jahre eh verpflichtet Unterhalt zu zahlen, egal ob bedürftig oder nicht?
      Wir wollen halt nur den weg gehen, dass kein Alimentaamt eingeschaltet wird, denn dann wird es teuer.

      Mit freundlcihen Grüßen
      melanie
      Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile..........

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    • Guten Morgen mellipop
      Ich habe gerade mal gegoogelt und das was ich einkopiere gefunden. Es ist die Unterhaltstabelle für ein Kind Kanton Zürich und habe dabei auch gelesen das sich die anderen Kantone danach richten. Wenn ihr sehr viel Pech habt wird das ganz schöne teuer. Da lebt hier bald ne ganze Familie davon. 1 Kind 13. bis 18 Lebensjahr. 350 € Ernährung , 125 € Kleidung , 495 € Wohnen , 70 € Wohnkosten und Haushalt ( was das sein soll weiß ich nicht, ich denke mal das ist Strom) 115 € Krankenkasse , 185 € Gesundheit ( siehe Wohnkosten und Haushalt) , 65 € Telefon und Internet, 360 € Freizeit, Förderung und ÖPV, Gesamt 1765 CHF . Also wie man das da so sieht bekommt man einen Schock. Ich packe die PDF mal als Dateianhang und rein . Ich glaube es wird besser sein das ihr mal nach einem Fachanwalt für Familienrecht mit Auslandsbezug sucht. Sorry die Beträge sind Schweizer Franken

      LG Hugoleser
      Dateien

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hugoleser () aus folgendem Grund: Fehler in der Währung

    • Vielen Dank Hugo,

      tja einen Anwalt zu finden ist nciht einfach. Die ersten 3 haben seit Dezember jedesmal die Finger davon gelassen :)

      Naja diese 1.765 € da kommt ja noch das dortige Kindergeld zum Abzug, soweit ich weiß und den Rest wird irgendwie auf die Eltern aufgeteilt.
      Sie versucht sich gerade selbstständig dort zu machen,also hat kein festes Einkommen.

      Die Frage wie unsere 2 gemeinsamen Kinder berücksichtig werden, steht ja auch nirgendswo.leider.
      Ist also eine komische Sache :(
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    • Hallo Hugo,

      tja, sie hat letztes Jahr im März Ihren Job gekündigt und versuchte sich dann in Deutschland selbstständig zu machen.
      Mit beantragung von Zuschuss bis Ende März 2020.
      Sie ist hier geboren.

      Also eigentlich auf blauen Dunst.

      LG
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    • Achso,

      brief von der Kindergeldkasse haben wir auch bekommen. Sie hat bis Februar 2020 noch Kindergeld aus Deutschland bezogen und sich dann als unbekannt verzogen abgemeldet dort.

      Das hat mein Partner von der Kasse erfahren.

      LG
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    • Hallo Melli
      Ich finde das verhalten der KM sehr grenz wertig um nicht zu sagen das sie versucht den Vater zu erpressen. Nachdem ich oben nochmal gelesen habe das kein Titel besteht und er auch keinerlei Auskünfte erhält würde ich als Rektion auf diese Dreistigkeit erst mal den Unterhalt einstellen bezw. nur den bisherigen Unterhalt bezahlen und das auch nur auf ein Schweizer Konto.

      LG Hugoleser
    • Ja,

      das Verhalten ist doof.

      Im Dezember musste ich auch viele Tränen bei unserer gemeinsamen Tochter trocknen, da sie sich gerne von ihm verabschiedet hätte. ihn gerne nochmal gedrückt hätte. das war eine sehr emotionale zeit.

      Naja, einstellen ist halt so eine Sache, gerade wenn man die Zahl 1765 € im Kopf hat.

      LG
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    • Hallo Melli
      Die 1765 sind Schweizer Franken, ich hatte mich da geirrt als ich Euro getippt habe. Sag mal wie habt ihr die Unterhaltshöhe für den Jungen denn festgelegt wenn kein Titel besteht? Habt ihr das Nettoeinkommen von Deinem Partner bereinigt vorher( also Arbeitskosten etc. in Abzug gebracht)?

      LG
    • Er hat immer nur den Mindestunterhalt gezahlt :)
      Was ihr ja auch immer gereicht hat.

      Wobei das auch mit dem Einkommen gepasst.

      LG
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    • Dann ist es ja gut. Wurde eine Mangelfallberechnung gemacht? Denn wenn er Mindestunterhalt zahlt dann kann ja nicht mehr runtergestuft werden und die Tabelle ist nur für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt und nicht für drei. Dann hat er ja nicht mal mehr seinen Selbstbehalt. Von dem Unterhalt für dich ganz zu schweigen. Wie alt sind eure beiden Kinder? Ich weiß gar nicht wenn kein Kindergeld gezahlt wird hier in Deutschland ob überhaupt ein Anspruch für die Familienzulage in der Schweiz in Höhe von 200 CHF bis zum 16.Lebensjahr besteht und wie das Angerechnet wird.Könnt ihr sicherheitshalber den Deutschen Mindestunterhalt auf die Seite legen?

      LG
    • Hallo,

      nein Herabgestuft kann er nicht mehr werden.
      Es wurde keine Mangfallberechnung gemacht. Ich glaube der Unterhalt reicht mittlerweile für alle Kinder.
      Ich gehe ja selber arbeiten und wir sind unverheiratet.
      Unsere Kids sind fast 12 (in zwei wochen) und 8.

      LG
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