Liebes Forum-Mitglieder,
nach vielen Jahren melde ich mich mal wieder in diesem Forum an und habe eine Fachfrage:
Die Kindsmutter ist mit dem 15jährigen Sohn in die Schweiz (genaue Adresse unbekannt) plötzlich aufgebrochen. Nun geht es um den Kindesunterhalt.
Er soll den Unterhalt einfach weiter auf das deutsche Konto von Ihr zahlen. Geht das?
Sie hat schon gesagt, wenn er nicht zahlt, dann schaltet Sie einfach das dortige Amt ein und die kümmern sich dann um eine Neuberechnung und Unterhaltseintreibung, sie müsse da dann gar ncihts machen und würde auch so entspannt an ihr geld kommen.
Muss er irgendetwas beachten?
Ein Titel besteht nicht. Der bisherige Kindesunterhalt wurde immer so gezahlt.
Wäre es nicht besser eine schweizer Konto zu nehmen.
Befürchtung ist, dass Sie trotzdem zum Amt geht und die den Unterhalt auf das deutsche Konto nicht anerkennen.
Lieben Gruß
und vielen Dank ...Melanie
nach vielen Jahren melde ich mich mal wieder in diesem Forum an und habe eine Fachfrage:
Die Kindsmutter ist mit dem 15jährigen Sohn in die Schweiz (genaue Adresse unbekannt) plötzlich aufgebrochen. Nun geht es um den Kindesunterhalt.
Er soll den Unterhalt einfach weiter auf das deutsche Konto von Ihr zahlen. Geht das?
Sie hat schon gesagt, wenn er nicht zahlt, dann schaltet Sie einfach das dortige Amt ein und die kümmern sich dann um eine Neuberechnung und Unterhaltseintreibung, sie müsse da dann gar ncihts machen und würde auch so entspannt an ihr geld kommen.
Muss er irgendetwas beachten?
Ein Titel besteht nicht. Der bisherige Kindesunterhalt wurde immer so gezahlt.
Wäre es nicht besser eine schweizer Konto zu nehmen.
Befürchtung ist, dass Sie trotzdem zum Amt geht und die den Unterhalt auf das deutsche Konto nicht anerkennen.
Lieben Gruß
und vielen Dank ...Melanie
Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile..........
Meine Auskünfte sind nur Denkanstöße und nicht rechtsverbindlich. Für eine ausführliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater vor Ort auf.
Meine Auskünfte sind nur Denkanstöße und nicht rechtsverbindlich. Für eine ausführliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater vor Ort auf.