Kindesunterhalt in die Schweiz

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo,

      Es gibt auch in der Schweiz einen Selbstbehalt. Das nennt sich Betreibungsrechtliches Existenzminimum. Und liegt bei ca. 1200 Franken.
      Weitere unterhaltsberechtigte Kinder werden jeweils mit 400 bis 600 Franken berücksichtigt.
      Das war ein rechtsgutachten der fu berlin. Wie aktuell, kann ich nicht sagen.

      Es gibt die summen, die Hugo geschrieben hat. Es gibt aber auch die Aussage, dass es einen Prozentsatz vom Einkommen des unterhaltspflichtigen als Unterhalt zu zahlen ist. Da habe ich 15-17 % gefunden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Max
      Ich denke mal da noch kein Titel besteht und die KM mit dem Kind nun in der Schweiz lebt,wird Schweizer Recht Anwendung finden. Hier ist es ja auch so das das Familiengericht des jeweiligen Bundeslandes zuständig ist in dem das Kind lebt. Daher denke ich auch mal das sich unsere FG für nicht zuständig erklären.

      LG Hugoleser
    • Hallo mellipop,

      aus meiner Erfahrung ein paar Anmerkugen, vielleicht hilft es.

      1) Es war die freiwillige Entscheidung deiner Ex, in die Schweiz zu ziehen. Nach meinem Wissensstand sollte dies üblicherweise keine Erhöhung des Unterhalts nach Schweizer Recht rechtfertigen. Als meine Ex mal mit den Kindern, die damals noch bei ihr wohnten, in der Schweiz wohnte (unser gemeinsamer Wohnsitz davor war in Deutschland), haben wir mit ihrem deutschen Anwalt auch nur vor einem deutschen Gericht über Unterhalt nach deutschem Recht verhandelt. Einen Title gab's damals nicht, ich habe dann einfach gezahlt.

      2) Fachanwälte in Deutschland, die sich in der Situation Deutschland-Schweiz auskennen, gibt es einige in der Grenzregion zur Schweiz. So ab Freiburg südlich und dann nach Osten bis zum Bodensee mal suchen. Die dürften i.d.R. wohl nicht bei einem Verfahren in der Schweiz vertreten, aber vielleicht kommt es ja gar nicht dazu. Ist immer schon mal hilfreich, die Rechtslage genau zu kennen.

      3) Konto: rein pragmatisch ist für alle die Abwicklung über ein EUR-Konto das Beste, wenn der Unterhalt in EUR festgesetzt ist. Sonst gibt es nur lästige zusätzliche Probleme (Wechselkursschwankungen, Bankgebühren für Auslandsüberweisungen), die sich am besten mit Abwicklung über EUR-Konten, idealerweise bei Banken in Deutschland, vermeiden lassen.

      4) Hinweis Kindergeld: Da gibt es recht komplexe EU-Regelungen dazu, wer bei Auslandsbezug berechtigt ist bzw welches Land für die Kindergeldzahlungen zuständig ist, hängt davon ob welcher Elternteil in welchem Land erwerbstätig ist und wo das Kind wohnt. Ob die Eltern geschieden sind spielt keine Rolle. Falls die Mutter nicht erwerbstätig sein sollte, kann das ganz schön kompliziert werden und ggf auch zu höheren Rückzahlungen führen. (Beispiel von mir: ich arbeite in der Schweiz und hatte für die bei mir in Deutschland lebenden Kinder Kindergeld aus der Schweiz erhalten. Nachdem meine Ex in Deutschland erwerbstätig wurde, wurde nach EU-Regelung Deutschland für das Kindergeld zuständig, so dass ich in der Schweiz alles zurückzahlen musste und in Deutschland neu beantragen musste. Das Schweizer Kindergeld, insbesondere die "Ausbildungszulage" ab 16J, ist deutlich höher als in Deutschland, aber kantonal unterschiedlich. Wäre wohl wichtig in Erfahrung zu bringen, ob die Mutter in der Schweiz erwerbstätig ist und dort auch Kindergeld/Ausbildungszulage bezieht.

      5) Krankenversicherung: ähnlich wie Kindergeld, die Regelungen im EU-Recht sind komplex, zunächst mal was die Landeszuständigkeit betrifft (wieder Abhängig von Wohnort und Erwerbstätigkeit beider Elternteile), und dann auch das System selbst. In der Schweiz hat die gesetzliche KV eine einkommensunabhängige Kopfpauschale pro Person, auch für Kinder, keine Familienmitversicherung, wie in Deutschland. Bei geringem Einkommen dürfte die Versicherung deutlich teurer werden als in Deutschland. Wiederum im Beispiel: meine Kinder waren in der Schweiz gesetzlich krankenversichert, und als die Mutter in Deutschland erwerbstätig wurde, mussten diese Versicherung beendet werden und die Kinder über ihre Mutter in Deutschland versichert werden. Obwohl sie nicht bei ihr wohnen.

      Gruss,
      Jon