Getrennt lebende Eltern in unterschiedlichen Bundesländern / Erlaubnis zum Sehen der eigenen Tochter

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    • Getrennt lebende Eltern in unterschiedlichen Bundesländern / Erlaubnis zum Sehen der eigenen Tochter

      Ich hoffe, ich kann hier endlich eine Antwort bzw. professionelle Einschätzung zur vermeintlich einfachen Frage erhalten, ob ich meine Tochter in der aktuellen Zeit sehen kann und mit Sehen meine ich, Zeit mit ihr abgesehen von Spaziergängen oder Fahrradtouren, zu verbringen. Wichtig wäre hier auch, Nächte am Wochenende mit ihr in einem Hotel zu verbringen.

      Ich wohne in Hamburg und meine Tochter in Bayern!

      Ich würde mich sehr freuen, wenn ich eine Antwort erhalten könnte, denn ich habe meine Tochter seit über 2 Monaten nicht gesehen!

      Vielen Dank & liebe Grüße
    • Hallo Lang Lang,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Zu deiner Frage wurde hier schon aktuell informiert. Gib doch mal in der Suchfunktion z. B. "Coronavirus" ein oder geh' auf die ISUV-Homepage; dort wirst du fündig und eindeutig informiert.
      Zusammengefasst: Das Umgangsrecht besteht grundsätzlich fort. Dem stehen Ausgangsbeschränkungen der Bundesländer ausdrücklich NICHT entgegen.

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Tanja,
      ja, natürlich. Das Hotel ist nicht möglich.
      Sollte der Umgang deswegen ausfallen müssen wird nach meiner Kenntnis in den dazu bislang vorliegenden seriösen rechtlichen Kommentaren davon ausgegangen, dass die Eltern sich darauf einigen, den ausgefallenen Umgang nachzuholen. Im vorliegenden Fall ist das sicher unbefriedigend, weil der letzte Umgang "vor über 2 Monaten" stattfand. Zu den Gründen dafür schreibt Lang Lang leider nichts. An Corona kann es nicht gelegen haben.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo zusammen,
      einen Nachtrag möchte ich zum Übernachten in "Beherbergungsbetrieben" (Hotel, Pension usw.) noch machen: Beherbergungen, die nicht touristischen Zwecken dienen - z. B. Beherbergungen von Montagearbeitern - sind erlaubt. Insofern sehe ich kein Problem, wenn Lang Lang zur Durchführung des Umgangs vom Norden in den Süden Deutschlands fährt. Die Frage ist aber, ob ihn ein Hotel, eine Pension usw. aufnimmt.

      Ein schönes Osterfest wünscht euch

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      ich glaube, nicht nur das ist die Frage.
      Wenn es schon länger keinen Umgang gab, scheint doch etwas strittig zu sein (wie Du ja auch schon vermutetest).
      Man möge sich das mal vorstellen, wie schwer dann in so einem Fall der Umgang durchgesetzt werden kann.
      In Bayern gibt es auch verschärfte Beschränkungen.
      In der modifizierten Bayrischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen ist die Rede davon, dass Umgangs- und Sorgeausübung im jeweilig privaten Bereich ein triftiger Grund ist, die Wohnung zu verlassen.
      Der Themenstarter will aber nun gerade nicht (nur) die Wohnung verlassen um Umgang mit dem Kind in seiner privaten Wohnung zu haben, sondern dann auch das Hotel und natürlich Aktivitäten mit dem Kind unternehmen.
      Je nach Alter des Kindes könnte auch die Versorgung des Kindes am Abend im Hotel schwierig werden - selbst kochen kann man da eher nicht. Fraglich ist auch, ob abends noch Gastronomie (für die Gäste aus nicht privaten touristischen Zwecken) angeboten wird.
      Alle anderen Unternehmungsmöglichkeiten sind ebenfalls geschlossen.
      Ich persönlich stelle mir die Wahrnehmung eines Umgangs unter den gesamten Umständen sehr schwer vor.
      Da aber Lang Lang auch gar nicht mehr geantwortet/weiter nachgefragt hat, hat er ja sein Problem vielleicht inzwischen anderweitig lösen können.

      So ganz klar scheint mir die rechtliche Lage nicht zu sein.
      Es ergehen derzeit so viele verschiedene Urteile zu Corona.
      U.a. Coronavirus: Geburt ohne werdenden Vater im Kreißsaal .
      Besonders bemerkenswert finde ich Kein unverhältnismäßiger Eingriff in anwaltliche Berufsfreiheit durch Berliner Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung
      weil in dem Urteil des OVG Berlin nun gerade dem widersprochen wird, was der ISUV hier im letzten Absatz schreibt.
      Und dann hat wohl eine Heidelberger Medizinrechtlerin Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht weil sie die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen für verfassungswidrig erachtet - Aktenzeichen hab ich nicht.

      Last but not least noch dieses (für Ostern in Bayern)

      Infranken.de schrieb:

      Ausgangsbeschränkungen an Ostern 2020: Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, dass die bayerische Polizei dazu angehalten wurde, am Osterwochenende Rücksicht zu nehmen. Lediglich Massenversammlungen werden aufgelöst - Spaziergänge von Familien hingegen nicht. Die Ausgangsbeschränkungen sehen jedoch weiterhin vor, dass keine familiären Besuche über Ostern stattfinden sollen. Falls die Familie allerdings in einem Haushalt zusammenlebt, sind kurzfristige Aufenthalte an der frischen Luft möglich.
      rote Hervorhebung von mir.

      #WirBleibenZuhause
      und "feiern" dort Ostern. Bleibt gesund!
      Gruß Tanja
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