Coronavirus

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Coronavirus

      Hallo,

      ich habe jetzt viel im Netz gesucht und bin immer wieder den Punkt gestoßen, dass der Umgangsanspruch besprochen werden muss, wenn ein Elternteil einer Risikogruppe angehört.

      Ich (45) habe Asthma und wir (55,14,12,6) haben uns hier abgeschottet und ich gehe mit ffp3 Maske und Handschuhen einkaufen.
      Anfangs liefen mir immer die Tränen wenn ich Bilder von Intensivstationen gesehen habe. Mittlerweile geht es, auch, weil ich mich Zuhause halbwegs sicher fühle.

      Mit KV war es immer schwierig.
      Letzten Sommer haben wir für den schon 13jährigen eine gerichtliche Umgangsregelung fest gelegt, damit endliche Ruhe ist vor KV. Trotzdem verlangt er ständig von mir, von diesem Urteil abzuweichen. Dem Kind erzählt er, dass ich immer nein sage.

      Natürlich gibt es jetzt extremst Diskussionen, weil KV auf sein Recht pocht.

      Verschärfend kommt hinzu, dass er auf einer Intensivstation arbeitet und (in Kürze) Coronapatienten betreut.

      Er ist für kein Argument zugänglich, auch dass ich zur Risikogruppe gehöre interessiert ihn nicht. Von ihm würde keine Gefahr ausgehen.

      Er und das Kind telefonieren im Moment fast täglich über Videocall, es geht also wirklich nicht darum, die Lage zur Umgangsverweigerung auszunutzen

      Ich weiß nicht mehr weiter

      Viele Grüße
    • Hallo,

      die gerichtliche Umgangsregelung wird nicht automatisch durch Corona außer Kraft gesetzt. Sie gilt weiter. Und der Junge hat ein umgangsrecht und der Vater eine Umgangspflicht.

      wie sieht die gerichtliche Regelung aus?

      Wie reif und verantwortungsvoll ist der Sohn?

      Wäre es für den Sohn machbar auch beim Vater darauf zu achten, dass er die bei euch geltenden Regeln halbwegs einhält? Kann er, wenn er vom Vater wieder zurückkommt etwas tun, um das Risiko für dich in Grenzen zu halten?

      Wenn der Vater mit corona Patienten zu tu. Hat, wird er aber auch auf der Arbeit volle schutzkleidung tragen und vermutlich besser geschützt sein, als du es derzeit beim einkaufen bist.

      ich kann dich verstehen und deine Ängste sind vermutlich nicht unberechtigt.

      aber was sagt Junior dazu?

      Es verlässt als niemand von euch das Haus?
      warum gehst du einkaufen und. Nicht dein Partner, wenn du zur Risikogruppe zählst?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sommer2013,

      Sommer2013 schrieb:

      Mit KV war es immer schwierig.
      Letzten Sommer haben wir für den schon 13jährigen eine gerichtliche Umgangsregelung fest gelegt, damit endliche Ruhe ist vor KV. Trotzdem verlangt er ständig von mir, von diesem Urteil abzuweichen. Dem Kind erzählt er, dass ich immer nein sage.

      Natürlich gibt es jetzt extremst Diskussionen, weil KV auf sein Recht pocht.
      als ebenfalls betroffene Risikoperson möchte ich Dir meine Meinung nicht vorenthalten. Auch wenn sie vermutlich nicht Deiner entspricht.

      So wie ich das sehe, hast Du nicht das Recht, Dich eigenmächtig über die gerichtliche Umgangsregelung hinweg zu setzen und den Umgang aussetzen/zu verkürzen.
      Dein Sohn ist 14 (wie Du selbst schriebst), was hindert Dich daran, ihn selbst entscheiden zu lassen und die Dinge mit seinem Vater auszudiskutieren (wenn er nicht zu ihm will)?
      Du betonst zwar, dass Du die aktuelle Lage nicht zur Umgangsvereitelung benutzen würdest - ich habe da eine andere Lesart (in Kenntnis Deiner anderen - zugegeben alten - Beiträge.
      Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass Du es euch in der derzeit stressigen Situation für euch alle leichter machen möchtest.
      Dennoch gilt es zu bedenken, dass nicht Du Umgang mit dem KV haben sollst, sondern Dein Sohn hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater. Will also der Sohn, solltest Du ihn das nicht madig machen.
      Ich schlage mal jetzt was ganz anderes vor, was Dir vermutlich noch weniger passen wird:

      Was hindert Dich daran, dass Dein Sohn einfach mal ein paar Wochen ganz bei seinem Vater bleibt - die Schulpflicht kann es ja im Moment nicht sein (und zu Deinen Ungunsten kannst Du von der gerichtlichen Entscheidung im Einvernehmen mit dem KV sicher abweichen!).
      Besprich doch einfach mal die Dinge sachlich (!) mit Deinem Sohn - mit 14 kannst Du ohnehin nicht einfach die Dinge über seinen Kopf hinweg entscheiden.

      Was keinem hilft, ist wenn Du Deine Dich betreffende Ängste versuchst, anderen überzustülpen und dann aber noch nicht mal konsequent zu Hause bleibst.

      Ich habe es übrigens so ähnlich mit meinem Ex gehandhabt: das minderjährige Kind, welches sonst im Residenzmodell bei Papa ist, wurde von mir zu einem längeren Umgang geholt.

      Zur Lektüre hier auch noch die entsprechende Presseerklärung des ISUV.

      Gruß Tanja