Vorteil Alleineigentum Immobilie

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    • Vorteil Alleineigentum Immobilie

      Hallo,

      mein Mann und ich haben ein Haus gebaut und dieses auf mich übertragen während der Ehe. Scheidungsantrag ist eingereicht.

      Ich bin also Alleineigentümerin des Hauses, in dem ich mit unserem Sohn geblieben bin. Und bleiben möchte, bis er auszieht.

      Ich werde nachehelichen Unterhalt bekommen. Mein Mann verdient sehr viel Geld und ich habe ihm den Rücken auf seinen Wunsch freigehalten 27 Jahre lang. Es war also eheprägend.

      Nach der Scheidung werde ich die Hypothekenrate alleine tragen, da mein Mann freigestellt werden möchte im Kreditvertrag. Mir wird ferner der Wohnvorteil angerechnet als fiktives Einkommen.

      Es hieß nach der Trennung im Freundeskreis: "Ist doch super, dass dir das Haus allein gehört".

      Aber ich sehe nur Nachteile. Seit Auszug zahle ich alle Reparaturen am Haus selbst von meinen Ersparnissen (es waren auf einmal etliche, ist ja immer so wenn sich vorher nicht um die Instandhaltung gekümmert wurde). Ich zahle alle Nebenkosten, auch die verbrauchsunabhägigen. Mir wird der Wohnwertvorteil und der Tilgungsanteil als fiktives Einkommen angerechnet nach Scheidung angerechnet.

      Wo ist der Vorteil des Alleineigentums zu sehen?

      Ich bräuchte dringend einen Vorteil, denn mein Mann versucht mich wirklich mit unfairen Mitteln und Lügen existentiell zu bedrohen... Wir können gerade noch Lebensmittel kaufen und er steht mit viel Spielgeld jetzt schon da.

      Gruß
      Amadeus
    • hallo,

      d.h. 50 % des Hauses gehören in den Zugewinn. Abzüglich Schulden.
      Die dir geschenkten /überschriebenen 50 % gehören in drin anfangs- und in dein endvermögen. Hier muss nur der Wertzuwachs geteilt werden.

      was hattest du vor der Ehe an Eigentum, Geldmittel und was dein Mann? Das geht allseits anfangsvermögrn, was ihr heute jeder habt ins endvermögen. Dann wird geschaut, was die Differenz ist und die muss ausgeglichen werden.

      ja, du hast einen wohnwertvorteil, von dem die Zinsen in Abzug gebracht werden können. Tilgung wäre zus. Altersvorsorge. Wenn du keine Rate zahlst wird natürlich auch nichts abgezogen.

      Nebenkosten sind von dir zu zahlen. Reparaturen auch, ist ja dein alleiniges Eigentum.

      was ist mit einem Verkauf? Ausziehen und vermieten? Dann wäre die Miete Einnahmen.
      Kannst du deinen Mann auszahlen und die Kredite weiter zahlen?Wenn nein würde ich sehen, dass ich das Haus loswerde.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Eine Schenkung ist in meinen Augen auch im anfangsvermögen zu berücksichtigen Paragraph 1374 Abs 2 BGB.

      Angenommen das Haus hat einen Wert von 400.000 €.
      Dann gehen die 200.000 € durch den Kauf ins endvermögen.
      Die anderen 200.000 € gehen jeweils ins anfangs- und endvermögen.
      Logischerweise ist bei der Schenkung der wertzuwachs im Zugewinn auszugleichen.
      Die Haushalte durch kauf ist zu 50 % i. Zugewinn auszugleichen.
      Allerdings können bei beiden die Kredite in abzug gebracht werden.

      Wer hat denn dies vermögensverzeichnid erstellt? Der eigene Anwalt oder der gegnerische? Wenn es der eigene war, nachfragen warum. Wenn es der gegnerische ist eine eigene Aufstellung vorlegen.

      Nein, wir sind alles Laien.

      Sophie

      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Paragraph 1374 abs 2 BGB sagt aus: Vermögen, dass ein Ehegatte nach Eintritt des güterstandes von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges erbrecht durch Schenkung oder Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der Verbindlichkeiten dem anfangsvermögrn hinzugerechnet, soweit es nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.

      und sie hat es ja als Schenkung erhalten, als sie noch erbberechtigt ihrem Mann gegenüber war.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Amadeus,
      habt ihr die Immobilie (Haus oder auch nur das Grundstück) bereits am Tag der Hochzeit laut Grundbuch gemeinsam besessen?
      Weitere Frage: Ist in dem notariellen Übertragungsvertrag eine Rücküberlassungsklausel (z. B. für den Fall der Trennung oder Scheidung) enthalten?
      Falls nein: Sind andere Bedingungen an die Übertragung seiner Haushälfte an dich im Notarvertrag enthalten?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      Übertragung 3 Jahre nach Grundstückskauf und Bau des Hauses.
      Keine Rücklassungsklausel vorhanden.
      Wert der ideelen Hälfte ist angegeben mit 175.000,00
      Grundstückswert aktuell 450.000,00
      Restschulden 180.000,-

      Was gehört ins Anfangs- und was ins Endvermögen?
      Bei mir stehen im Anfangsvermögen 0,- € und im Endvermögen 450.000,00. Mein Anwalt hat das so gemacht.

      Sophie sagt ja etwas anderes oder?

      Was meinst du?

      Grüße
      Amadeus
    • Hallo Amadeus,
      bislang wurde zugrunde gelegt, dass es sich bei der Übertragung der Haushälfte an dich um eine Schenkung handelt. Was sagt der Übertragungsvertrag dazu?
      Steht dort das Wort "Schenkung"? Du schreibst jeweils "Übertragung".

      Leider hast die nicht auf die Frage geantwortet, ob ihr das Haus oder auch nur das Grundstück bereits am Tag der Hochzeit laut Grundbuch gemeinsam besessen habt.

      Hat dein Anwalt vom Hauswert nicht die Höhe des Restkredits abgezogen?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Amadeus,
      falls du zu Beginn der Ehe tatsächlich keine Schulden und kein Vermögen hattest ist dein Anfangsvermögen "0". Wenn weiter kein Vermögen/keine Schulden auf deiner Seite vorhanden sind dann ist das Haus mit 450 000 € abzüglich des Restkredits dein Endvermögen und gleichzeitig dein Zugewinn.
      Wie sieht die Vermögenssituation - Anfangs- und Endvermögen - aus Seiten deines Mannes aus?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Sophie,
      eine Übertragung ohne Geldfluss ist das denn keine Schenkung? Ich glaube, es ist ein komplizierter Fall, der im Einzelfall zu prüfen ist. Es wurde z.B. der Wert der Verhandlung angegeben. Fernervereinbart, dass keine Entlassung gegenüber der Bank (Kreditschulden) mit der Übertagung erfolgt.
      So kann mein Mann zumindest nicht auf Freistellung gegenüber der Bank klagen meines Erachtens. Das hatte sein Anwalt nämlich schon angedeutet zu wollen...
      Gruß Amadeus
    • Hallo Amadeus,
      aufgrund deiner letzten Anmerkungen glaube ich, dass du noch einigen Beratungsbedarf hast. Beispiel: Die Erbschaft deines Mannes ist privilegiertes Vermögen.
      "Kompliziert" ist deine Sache nur bei fehlendenden rechtlichen Informationen.
      Bist du bei einer ISUV-Anwältin/einem ISUV-Anwalt?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
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