Konfirmation - gibt es bestehende Regelungen?

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    • Konfirmation - gibt es bestehende Regelungen?

      Guten Abend zusammen,

      mein Sohn soll nächstes Jahr konfirmiert werden und ich denke, dass ich die nächsten Tage dazu ein Gespräch mit meiner Ex-Frau führen muss. Laut Düsseldorfer Tabelle werden die Kosten komplett von mir übernommen....quasi.....de facto also über den monatlichen Unterhalt. Meine Ex-Frau bekommt nämlich Unterhalt aus einer höheren Stufe, so dass es laut Tabelle nicht mehr notwendig ist, dass ich mich zusätzlich an den Kosten beteilige. Ich schätze mal, das wird auf eine Diskussionen hinauslaufen. Aber darum geht es hier gerade nicht. Schlussendlich hab ich's ja schwarz auf weiß und wie es vor 2 Jahren darum ging, die Spange zu 80 Prozent zu zahlen, hab ich auch kein Theater drum gemacht. Ich sitze also nicht wie die Glucke auf dem Geld (just saying).
      Mir geht es eher darum, wer quasi der "Kassenwart" der Feier ist. Wer bestimmt was in diesem Kontext? Hab ich zwar brav bezahlt, bin aber sonst außen vor, weil sie ja das Geld bereits hat und eigenständig entscheiden kann, was, wann und wo? Was, wenn sie aus lauter Frust, weil ich mich zusätzlich nicht beteilige, bestimmen möchte, dass wir nur den wirklich allerengsten Familienkreis (Großeltern und Geschwister oder gar nur die Eltern, also uns inkl. neuer Partner) einladen (was sicherlich zu Unfrieden in der Familie führen würde, weil wir auch selbst bereits zu mehreren Konfirmationen eingeladen wurden und ich nicht einfach sagen kann "Nö, ihr seid aber nicht dabei!"). Weiß jemand, ob es dazu Urteile oder sonstige Entscheidungshilfen gibt, an denen man sich orientieren kann?

      Danke und einen schönen Abend noch
      Pagare
    • Hallo,

      Die Mutter verwaltet den Unterhalt und bestimmt wie er zu verwenden ist.
      Wenn sie der Meinung ist das im sehr kleinen Kreis zu feiern, dann wirst du dagegen nichts machen können.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin Sophie,

      ich gehe noch einen Schritt weiter.
      Der Sohn wird sicherlich im Jahr der Konfirmation 14, also religionsmündig.
      Wenn dieser und die Mutter entscheiden, dass sie gar nicht oder später oder woanders "feiern" wird Pagare mit seiner merkwürdigen Auffassung ganz schön alt aussehen.

      @Pagare, durch die Zahlung des Deiner Leistungsfähigkeit entsprechenden Unterhaltes erwirbt Du keine Anteile an der Konfirmation und kein Mitbestimmungsrecht über die Feierlichkeiten.
      Ich bin sehr verwundert, bisher kamen derartige Beiträge nicht von Dir.
      Was Dich so aufgebracht hat, dass Du vom Grundsatz "wer bestellt, der bezahlt (und bestimmt)" abweichen willst, kannst nur Du wissen.
      Solltest Du ein gutes Verhältnis zum Sohn haben, könnte dieses durch Deine (mir als unterhaltszahlenden Elternteil vollkommen unverständliche) Herangehensweise an das für den Sohn vermutlich sehr wichtige Ereignis gefährdet sein.
      Na, Du wirst das Kind (auf die eine oder andere Art) schon schaukeln.

      Gruß Tanja
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