Hallo,
ich habe einmal eine Frage bezüglich des Kindesunterhalt bei Volljährigkeit. Meine Tochter ist 19 und wird im Herbst ihr Studium (erstes) beginnen. In der Vergangenheit habe ich Kindesunterhalt gezahlt. Jetzt hat sie allerdings Rücklagen von 50.000 EUR. Bin ich nun weiterhin verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Müsste meine Tochter nicht zuerst ihre Rücklagen aufbrauchen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße
Mertes
ich habe einmal eine Frage bezüglich des Kindesunterhalt bei Volljährigkeit. Meine Tochter ist 19 und wird im Herbst ihr Studium (erstes) beginnen. In der Vergangenheit habe ich Kindesunterhalt gezahlt. Jetzt hat sie allerdings Rücklagen von 50.000 EUR. Bin ich nun weiterhin verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Müsste meine Tochter nicht zuerst ihre Rücklagen aufbrauchen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße
Mertes