Kindesunterhalt bei Volljährigkeit

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    • Kindesunterhalt bei Volljährigkeit

      Hallo,
      ich habe einmal eine Frage bezüglich des Kindesunterhalt bei Volljährigkeit. Meine Tochter ist 19 und wird im Herbst ihr Studium (erstes) beginnen. In der Vergangenheit habe ich Kindesunterhalt gezahlt. Jetzt hat sie allerdings Rücklagen von 50.000 EUR. Bin ich nun weiterhin verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Müsste meine Tochter nicht zuerst ihre Rücklagen aufbrauchen?
      Vielen Dank für eine Antwort.

      Viele Grüße
      Mertes
    • Moin Tanja,
      vielen lieben Dank für die Info. Ja, ich habe einen guten Draht zur Tochter. Die Ex macht nur Stress. Und da wollte ich wissen, mit was ich antworten kann.
      Aber das beruhigt schonmal. Ja, ich habe sichere Kenntnis über die Höhe.
      Was meinst du mit Abänderung betreiben?

      Gruß
      Mertes
    • Hallo Mertes,

      wenn der Unterhalt tituliert ist, liegt ein Titel vor, aus dem vollstreckt werden kann.
      Dann gibt es die Möglichkeit, vom volljährigen Kind die Titelherausgabe zu verlangen - wenn beide Seiten davon ausgehen, dass kein Unterhalt mehr geschuldet ist.
      Ist geänderter (niedriger) Unterhalt geschuldet, muss der (vorherige) Titel abgeändert werden.
      Das kann einvernehmlich außergerichtlich erledigt werden (JA oder Notar).
      Deswegen fragte ich, ob ein Titel besteht.

      P.S. auch bei gutem Draht solltest Du das mit der Tochter entsprechend beraten - es bleibt Dir unbenommen, ihr trotzdem zusätzlich Geld zu Unterhaltszwecken zur Verfügung zu stellen. Mit dem Vermögen wird sie bestimmt auch kein BAföG bekommen.
      Der Tochter sollte nur deutlich aufgezeigt werden, dass Du aus freien Stücken etwas dazu gibst... ;) und dass daraus natürlich auch Kontrollbefugnisse hinsichtlich der weiteren Ausbildung (Studium) erwachsen.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      P.S. auch bei gutem Draht solltest Du das mit der Tochter entsprechend beraten - es bleibt Dir unbenommen, ihr trotzdem zusätzlich Geld zu Unterhaltszwecken zur Verfügung zu stellen. Mit dem Vermögen wird sie bestimmt auch kein BAföG bekommen.
      Das sehe ich auch so.
      Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, und du leistungsfähig bist, würde ich weiterhin freiwillig Unterhalt zahlen.
      Woher stammt das Vermögen?
      Es wäre für mich etwas anderes, wenn sie es sich selbst erarbeitet hat, als wenn sie es von den Großeltern fürs Studium geschenkt bekam. Im ersteren Fall wäre ich eher bereit, weiter zu zahlen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,

      50.000 selbst erarbeitet? Mit 19 und vermutlich derzeit noch in der Schule. 8o

      Dafür muss eine alte Frau lange stricken! (Oder erben)

      Egal, ich würde keinesfalls freiwillig weiter Unterhalt wie bisher zahlen.
      Gegenseitigkeitsprinzip, Eigenverantwortung.
      Dass ich - bei entsprechendem Verhalten - was mit dazu gäbe, stünde allerdings für mich außer Frage.
      Es kommt eben immer auf die beiderseitige Beziehung an. Das setzt aber auch eine entsprechende Kommunikation voraus.

      Gruß Tanja