Scheidungsfolgenvereinbarung Zeitdauer

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Scheidungsfolgenvereinbarung Zeitdauer

      Hallo alle,

      an sich sind die finanziellen Dinge zwischen meiner geschiedenen Frau und mir geregelt. Aber es zieht sich alles in die Länge.
      Meine Frau kauft mir meine Haushälfte ab. Dazu muss sie einen großen Kredit aufnehmen.
      Am 18. November haben wir beim Notar die Scheidungsfolgenvereinbarung unterschrieben. Im Januar kam die beglaubigte Reinschrift samt Kopie bei mir an. Seitdem warte ich auf mein Geld. Doch es tat sich nichts, außer dass meine Frau am 11. Februar die Auszahlungsanweisung bei der Bank abgegeben hat. Sagte sie jedenfalls.
      Letzten Samstag schrieb ich dem zuständigen Sachbearbeiter des Notars, er möge mir bitte mitteilen, wie der Stand der Dinge ist. Eine Antwort erhielt ich nicht. Auch auf eine zweite Mail vorgestern (Mittwoch) reagierte er nicht. Heute morgen (also Freitag) rief ich ihn an. Ja, er hätte meine Mail erhalten, aber er hätte so viel zu tun. Heute oder am Montag würde er mir antworten. Ich sagte, dann bitte heute noch. Natürlich kam nichts.
      Ist es normal, dass so etwas so lange dauert? Ich habe das Gefühl, dass ich - auf gut Deutsch - verarscht werde.
      Kann ich zur Bank gehen und den zuständigen Kreditsachbearbeiter fragen, warum das Geld noch nicht an mich ausgezahlt wurde?
      Meinen herzlichen Dank im Voraus an alle, die mir antworten.
      Viele Grüße
      Fero
    • Hallo,

      Wie du dir das alles vorstellst?

      Der Notar macht einen Vertrag, mehr macht er nicht.

      Ihr müsst euch auf weiteres selbst kümmern.

      Lass dir doch einfach den Kreditvertrag von deiner Ex zeigen.

      Du weißt doch gar nicht wo sie den Kredit aufnehmen will/aufgenommen hat.

      Und in solchen Dingen ist Geduld gefragt,ein Haus ist kein Auto.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Fero schrieb:

      Ja, meine Frau und ich sind beide eingetragen.
      Zumindest hoffe ich, dass ich noch drin stehe.
      Ich würde gerne mal nachsehen.
      Hallo Fero,

      als Eigentümer hast Du das Recht das Grundbuch (Blatt für Dein Grundstück) einzusehen.
      Du kannst vermutlich die Kontaktdaten Deines zuständigen Grundbuchamtes googeln und dann dort anrufen und fragen, was Du alles mitbringen musst.
      Es geht wohl auch online über das Grundbuch-Portal. Das Angebot ist kostenpflichtig.
      Letzteres habe ich noch nicht gemacht. Beim Grundbuchamt habe ich aber schon mal Abschriften abgeholt (kostenpflichtig), ich glaube, die reine Einsichtnahme vor Ort kostet aber nichts.

      Ansonsten verstehe ich Deine Ungeduld auch nicht so ganz.
      Wenn Du vermutest, dass Deine Ex Dich hinhält, lass Dir doch von Deiner Ex die Kopie der Auszahlungsanweisung zeigen.
      Es geht ja hier sicher nicht nur um tausend Euro, sondern um eine größere Summe.
      Da wird bei der Bank vielleicht auch erstmal mehr geprüft werden (müssen).
      Dein Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarungsvertrag wird hoffentlich ordentlich abgefasst sein und auch den Fall der Nicht-/nicht rechtzeitigen Zahlung berücksichtigt haben?
      Und zu welcher zuständigen Bank willst Du gehen?
      Zu der kreditgebenden der Ex?
      Die Grundbucheinsicht wird Dir bei Deiner Ungeduld auch nicht helfen.
      Erfahrungsgemäß dauert es einige Wochen, bis dort die Eintragungen/Änderungen vorgenommen wurden.

      Gruß Tanja
    • Hallo Fero,
      ehrlich geschrieben verstehe ich deine Fragewn nicht: Ihr habt eine notariell erstellte und von euch beiden unterschriebene Scheidungsfolgenvereinbarung (So verstehe ich dich jedenfalls). Dort kannst du alles noch einmal nachlesen, worauf sich deine Fragen beziehen; dann hast du deine Antworten.
      Alternativ kannst du den Teil des Notarvertrages, auf den sich deine Fragen beziehen, hier anonymisiert einstellen, damit du konkrete Antworten erhalten kannst.
      So schwer können doch die Antworten dann nicht sein.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo edy,

      edy schrieb:

      Wie du dir das alles vorstellst?

      Der Notar macht einen Vertrag, mehr macht er nicht.

      Ihr müsst euch auf weiteres selbst kümmern.

      Lass dir doch einfach den Kreditvertrag von deiner Ex zeigen.

      Du weißt doch gar nicht wo sie den Kredit aufnehmen will/aufgenommen hat.

      Und in solchen Dingen ist Geduld gefragt,ein Haus ist kein Auto.
      Nein, ich hab eben keine Vorstellung, wie das alles ablaufen muss. Der Notar hat das zwar erklärt, aber dieses Kauderwelch verstehe ich nicht, geschweige denn, dass ich es behalte.
      Doch, der Notar macht mehr als den Vertrag. Er kümmert sich um die Änderungen der Grundbucheinträge.
      Den Kreditvertrag zeigen lassen? Könnte sein, dass sie mir den Kopf abreißt.
      Doch, ich weiß, wo sie den Kredit aufgenommen hat.

      Und das ist meine Hauptfrage: Wieviel Geduld muss ich haben?

      Vielleicht noch zur Erklärung, warum ich nicht auf direkten Konfrontationskurs gehen will: Ich rechne damit, dass sie mir dann wieder die Kinder vorenthält, wie sie es bis zum Scheidungstermin getan hat.
    • Hallo Fero,

      ob das "normal" ist kann sicher niemand von uns - ohne den diesbezüglichen Inhalt Eurer Vereinbarung konkret zu kennen - beurteilen.

      Ich habe z.B. auch nicht geschrieben, dass Du Dir den Kreditvertrag der Ex zeigen lassen sollst.
      Der geht Dich nämlich überhaupt nichts an.
      Ebenso wenig dürfte Dir die kreditgebende Bank Auskünfte erteilen.
      Würde die das tun, würde Sie mindestens gegen das Bankengeheimnis verstoßen.

      Es wird sicher einen Grund geben, wenn Du eine höfliche Anfrage nach einer Kopie des Auszahlungsantrages an die Ex ("leider konnte ich noch keinen Geldeingang feststellen, ist da vielleicht etwas bei der Bank in Verzögerung geraten?"....) gleich als "Konfrontationskurs" bezeichnest.

      Und ja, wenn der Notar sich auch um die Grundbuchsache kümmert, dauert das eben alles seine Zeit.
      Geht das Geld vielleicht sogar auf ein Notaranderkonto? Dann kannst Du den Geldeingang doch sowieso nicht sehen.

      So lange Du nicht Villas Vorschlag umsetzen magst, ist das hier alles wie im Nebel stochern.

      Gruß Tanja
    • Hallo Fero: Mein Zeitplan: Vertrag für neuen Auszahlungskredit an Ex Feb. 2019 unterschrieben, Eigentumsumschreibung im Januar 2020.

      Wenn der Notar die Bank mit der Auszahlung beauftragt hat, so muss die Bank diese vornehmen, außer es wurden noch nicht alle vereinbarten Dinge aus der Notarurkunde umgesetzt. Du kannst da nichts machen. Wenn der Notar die Bank angewiesen hat, bist du raus, dann habt ihr das so im Vertrag vereinbart. Ich habe das selbst in die Hand genommen, trotzdem dauert alles lange. Was ist mit deiner Schuldhaftentlassung aus dem alten Darlehn, oder gab es keine?
      Du wirst noch im Grundbuch stehen, da der Notar die Grundbuchumschreibung erst vornimmt, wenn bestätigt wurde, dass das Geld an dich gezahlt wurde (müsste die Bank machen oder du wirst gefragt, je nachdem wie vereinbart): SFV mit Immobilienumschreibung dauert halt seine Zeit.
    • Hallo Fero,
      inzwischen sind ja ein paar Wochen vergangen, ist etwas passiert, hast du Dein Geld inzwischen?
      Wenn nicht: dann kommt das auch nicht.
      Wenn ich das alles richtig verstanden habe:
      Ihr habt die Scheidungsfolgevereinbarung bei Notar unterschrieben. Damit sind Folgen der Scheidung geregelt, aber die Übertragung deines Anteils auf Deine Ex wurde damit nicht in die Wege geleitet! Der Notar hätte zwar alles in einen langen Vertrag aufnehmen können, das wäre aber nicht allzu sinnvoll, weil da einiges drin stehen wird, was den Übertrag Deiner Haushälfte gar nicht betrifft. Dieser (Übertragungs-)Vertrag landet mal in der Grundakte beim Grundbuchamt und etliche Leute, die "ein berechtigtes Interesse" zum Grundbuch haben, können dann einiges mehr auch über eure Scheidung lesen. Ob das Grundbuchamt das überhaupt mitmachen würde, weiß ich nicht.
      Für die Scheidungsfolgevereinbarung habt Ihr sicher einen Rechtsanwalt zur Beratung gehabt. Der Rechtsanwalt, der Notar und der Bankberater Deiner Ex hätten wissen müssen und darauf hinweisen können, dass noch etwas fehlt: Der notarielle Übertragungsvertrag Deines Anteils auf Deine Ex (ähnlich einem Kaufvertrag, wenn man ein bebautes Grundstück kauft)! Der hat mit der Scheidungsfolgevereinbarung unmittelbar gar nichts zu tun!

      In diesem Übertragungsvertrag steht dann auch der weitere Ablauf drin:
      - Vom Finanzamt muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen, die fordert der Notar an. Dabei geht es um die Grunderwerbsteuer, egal ob die fällig wird oder nicht. Bei Nicht(mehr)eheleuten wird die normalerweise fällig, Ihr solltet im Vertrag (bzw. der Notar) versuchen, dass die Übertragung im Rahmen des Scheidungsverfahrens erfolgt - vllt. wird die Steuer Euch dann erlassen.
      - Je nach Vereinbarung (wenn stattdessen kein kostenplichtiges Notaranderkonto vereinbart wird), kann vereinbart werden, dass eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen wird (kostet m. W. ca. 70 - 80 Euro). Zur Sicherheit aller - damit ist das Grundbuch gesperrt und niemand, auch du und deine Ex nicht, können noch etwas darin ändern lassen. Die Erwerber (Deine Ex) ist damit sicher, dass sie Deine Hälfte auch erhält, wenn und weil sie vorher ohne jede Sicherheit an Dich zahlen muss.
      - Normalerweise kann dann der Vertrag durchgeführt werden (wenn der Notar ihn sonst für gültig befunden hat).
      - Deine Ex wird eine Aufforderung vom Notar erhalten, dass die Übertragungssumme gem. Übertragungsvertrag zur Zahlung fällig ist und sie an Dich innerhalb einer Frist (welche, steht im Übertragungsvertrag) zahlen soll. Du erhälst vom Notar eine Kopie davon.
      - Da der Darlehensvertrag Deiner Ex bei der Bank ja durch sein soll, würdest du innerhalb dieser Frist Dein Geld kriegen (normalerweise). Du müsstest den Notar unverzüglich davon informieren!
      - Für Dich wäre die Angelegenheit damit erledigt. Der Notar muss das Grundbuch noch berichtigen lassen (Eintragung deiner Frau als Alleineigentümerin und dann wieder Löschung der Auflassungsvormerkung).

      Damit wäre die Übertragung des Hauses auf allein Deine Ex komplett durch. So lange, vom 18.11.2019 bis jetzt, dauert sowas eigentlich nicht. Die Dauer ist eigentlich nur davon abhängig, wie schnell das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar gibt, und wie schnell Deine Ex die Voraussetzungen für das Darlehen bei der Bank erfüllen kann.

      Was du noch machen solltest: Wenn Grundschulden eingetragen waren, hast Du mit Deiner Ex Dich mit ziemlicher Sicherheit der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Grundschuldbestellungsurkunde unterworfen (ist sogar notariell beglaubigt). Du solltest Dir von der Gläubigerin (der Bank) bestätigen lassen, dass aus dieser Unterwerfung keine Ansprüche gegen Dich mehr geltend gemacht werden.
      Ich hoffe, ich habe Dir etwas weitergeholfen.
      Viele Grüße
      vom Treckerfahrer
    • Ich bitte um Entschuldigung, der Fall ist seit ein paar Tagen erledigt.
      Heute morgen beim Aufstehen dachte ich noch, dass ich das auch endlich im Forum kundtun muss. Nun kam eben die Mail vom Treckerfahrer, daher hier der Rest der Geschichte:

      Am 9. März holte ich mir einen Grundbuchauszug. Da hatte sich noch nichts geändert.
      Am 10. März rief mein Anwalt beim Notar an. Es schien, als sollte auch dieser hingehalten werden.
      Jedoch rief der Sachbearbeiter des Notars sofort die Rechtspflegerin an. Diese trug die zusätzliche notwendige Grundschuld mit Datum vom 10. März in das Grundbuch ein. Daraufhin zahlte die Bank mir den Betrag am 18. März aus.
      Am 12. März in aller Frühe holte der Mitarbeiter des Notars einen neuen Grundbuchauszug und mailte mir diesen sofort zu, wahrscheinlich, um mir zu zeigen, dass er tätig geworden ist.
      Ich dachte, die Höhe der zusätzlichen Grundschuld ginge mich nichts an, und ich würde sie nie erfahren. Jetzt weiß ich es aber doch.

      Fazit: Die ganze Geschichte zog sich ewig und drei Tage nur aus einem einzigen Grund hin, und das war die Untätigkeit des Notars bzw. des zuständigen Sachbearbeiters.

      Viele Grüße und noch einmal herzlichen Dank an alle, die sich mit meinem Fall beschäftigt haben.

      Fero