Zugewinn, was zählt denn alles dazu?

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    • Zugewinn, was zählt denn alles dazu?

      Hallo zusammen,

      meine Frau und ich sind seit Sommer 2015 getrennt.
      Ich bin dort (beide Kinder leben bei ihr) ausgezogen und habe ausschließlich persönliche Dinge (Kleinkram der mir vorher gehörte und Klamotten) mitgenommen.
      Damals und auch heute fand ich es unangemessen, Möbel und das halbe gute Besteck plus Teller mitzunehmen.

      Seitdem leben wir finanziell komplett getrennt, sie bekommt Kindesunterhalt.

      Ich habe mir alles neu gekauft, meine Wohnung kompett neu eingerichtet.
      Der Termin der Scheidungseinreichung ist Anfang 2019.

      Zum Thema Haushaltsgegenstände meint sie "nach 5 Jahren wäre es jetz komisch wenn ich was haben will"
      Grundsätzlich haben wir weder gemeinsame Schulden noch Vermögen angehäuft.
      Das gemeinsam gekaufte Auto gehört mir meiner Ansicht nach zur Hälfte.

      Sie meint, dass ja die Dinge die ich angeschafft habe, theoretisch auch uns beiden gehören und dann genauso aufgeteilt werden müssen.
      Jetzt fühle ich mich durchaus über den Tisch gezogen und kann nciht abschätzen, ob der Zugewinnausgleich bei der Scheidung außen vor bleiben sollte oder nicht.
      Ich müsste das einbringen in den Scheidungstermin und dafür bräuchte ich einen Anwalt. Den möchte ich aber ehrlich gesagt nicht bezahlen.

      Neulich hatte ich eine Kurzrechtsberatung über den ISUV (-> generell sehr zu empfehlen) und die Anwältin meinte, nur wegen des Autos sollte ich das nicht machen.
      Und das könnte auch noch nach der Scheidung privatrechtlich geklärt werden. Dann aber auf jeden Fall mit Anwalt plus Übernahme des Gegner-Anwalts im Falle einer Niederlage (höheres finanz. Risiko)

      Meinungen/Erfahrungen/Tipps dazu bitte gerne :)

      VG Christoph
    • Hallo Christoph,

      m.E. sollte man immer ausrechnen was es einem unterm Strich an Werten bringt.

      Hätte die Noch-Frau Anspruch auf Trennungsunterhalt gehabt? bekam sie Trennungsunterhalt?

      Was ist das "strittige Auto" wert? Was bleibt nach einem Gerichtsverfahren übrig?

      Wie wirkt sich der "Streit" auf den Umgang mit den Kindern aus?

      Natürlich steht dir bei der Hausrats Aufteilung einiges zu.

      Um welche Werte ( Höhe in €) geht es bei euch?

      Vielleicht hättest du bei früherer Scheidungseinreichung mehr "verdient"
      ( Rentenpunkte/Versorgungsausgleich)

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,
      danke für Deine Kommentierungen!
      Trennungsunterhalt gab und gibt es nicht; waren/sind beide berufstätig und in etwa gleich viel verdient.
      Das Auto haben wir als Jahreswagen 2010 gekauft, die Kiste (Kombi, übliche Mittelklassen-Familienkutsche) ist also gut 10 Jahre alt.
      Ich denke mir nur immer "na toll, die halbe Karre gehört mir eigentlich".

      Haushaltsgegenstände:
      alles was sie hat, haben wir zusammen angeschafft, alles was ich habe, habe ich selbst nach der Trennung angeschafft.

      Für Außenstehende (z.B. Anwältin) ist das ja nicht der Rede wert. Zumal meine Anwältin vermutlich auch Geld haben will, was die Hälfte des Auto-Restwertes nochmal mindert.
      Ich erwäge aber, das aus Prinzip trotzdem zu machen. Weil mich das alles einfach ankotzt.

      Auf den Umgang mit den Kindern wirkt sich das nicht aus. Aber ich möchte auf keinen Fall "aus Angst vor Konflikten" freiwillig zurückstecken, das habe ich während der Ehe lange genug gemacht und

      Meine Noch-Frau sagte im Gespräch, dass sie es ja fair fände, wenn ich die Hälfte von Gerichtskosten und von ihrem Anwalt übernehmen würde.
      Dass sie damit erst jetzt rausrückt, der Anwalt aber sie vertritt (und ihre Interessen!) und ich den mit bezahlen soll, ist echt ein Witz/Frechheit.
      Meiner Meinung nach.

      VG Christoph
    • Hallo,

      christoph schrieb:

      Auf den Umgang mit den Kindern wirkt sich das nicht aus. Aber ich möchte auf keinen Fall "aus Angst vor Konflikten" freiwillig zurückstecken, das habe ich während der Ehe lange genug gemacht und

      Wenn deine Noch-Frau den Ärger auf Paar-Ebene von der Gesamtsituation trennen kann,ist es gut.

      Für weiteres musst du dich selbst entscheiden.

      Ich wünsche einen fairen Ausgang.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Christoph,

      wenn in der Verhandlung noch Themen geregelt werden sollen, brauchst du doch meines Wissens nach selbst einen Anwalt, da du alleine keine Anträge stellen kannst, oder irre ich da? Falls ja, kalkulier die Kosten mit ein, die sind nicht unerheblich.

      Du hast beim Auszug einen Fehler gemacht: Du hättest vorher in Absprache die Hälfte der Sachen mitnehmen sollen. Hat meine Ex auch. Dann geht hinterher nicht die Diskussion los.
    • Hallo Max,
      ich weiß, dass Themen, die in der Verhandlung geregelt werden sollen, für mich dennoch günstiger sind, als danach.
      Es sei denn, ich kann mich außerhalb von Anwälten mit meiner Noch-Frau auf Dinge einigen.

      Vielleicht ist ein eigener Anwalt ja für Bauchgefühl gut, um sich nicht in der Unterzahl/benachteiligt zu fühlen.
      Wie seht Ihr das?

      Nein, das war damals (Kinder waren 6 und 9 Jahre alt) richtig, nicht den halben Hausstand mitzunehmen.
      Um deren Leben nicht noch mehr durcheinander zu bringen.
      Wenn das jetzt zusätzliche Diskussionen ergibt, ist das für mich ok.

      VG Christoph
    • Hallo Christoph,

      herzlich willkommen im Forum.
      Wenn Du es Dir finanziell leisten kannst, verzichte auf irgend einen "Hausrat" und Auszahlung irgend eines Wertes vom (10 Jahre alten) Auto.
      Ich habe den Eindruck, dass ausschließlich emotionale Belange bedient werden wollen....
      Ihr seid seit 2015 getrennt. Da finde ich es auch komisch, wenn nun plötzlich sowas aufkommt wie: ich hätte gern das Nudelsieb und die Cognac-Gläser....

      Ich verstehe durchaus dass Dein Gerechtigkeitsgefühl Dir einzuflüstern versucht, dass Dir das zusteht.

      Ich habe zu meinem Ex gesagt, dass er alles behalten kann. Mich aber bitte fragen möge, bevor er etwas entsorgt/verkauft.
      Und wenn mir an etwas gelegen war, habe ich auch da höflich gefragt. Selbst bei Sachen, die ich mitgebracht hatte. ;)
      Was soll ich sagen. Viele Dinge konnten so geregelt werden.

      Gruß Tanja
    • Hallo Christoph,
      auch von mir ein "herzlich Willkommen".
      Ich würde bei deinen Schilderungen nicht im Traum daran denken, den Anwalt meiner Frau zur Hälfte zu bezahlen.
      Die Gerichtskosten werden ohnehin geteilt.
      Richtig ist, dass der neu angeschaffte Hausrat zur Hälfte deiner Frau gehört, weil er vom "gemeinsamen" Geld angeschafft wurde. Das hat aber erst dann Bedeutung, wenn Zugewinnausgleich gefordert wird.
      Ich empfehle dir, nicht am falschen Ende zu sparen (Anwältin), wenn es um größere Beträge geht, auch wenn über den Anwalt deiner Frau eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden sollte.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo

      christoph schrieb:

      ich weiß, dass Themen, die in der Verhandlung geregelt werden sollen, für mich dennoch günstiger sind, als danach.

      ohne Anwalt wird es nicht gehen.

      Es fallen für jedes Thema Gebühren an ( RGV).

      Das Gericht wird einen Vergleich befürworten,der wiederum eine Einigungs-Gebühr kostet.

      Also erst kundig machen was es alles kostet.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Christoph,

      überlege ganz nüchtern (auch wenn genau das manchmal schwer ist! ;( ), was Kosten und Nutzen sind:
      • Dein neu gekaufter Hausrat wäre tatsächlich rechnerisch zu berücksichtigen (hat meine Ex auch gefordert, und ist leider korrekt)
      • Ist dein neuer Krempel mit ihrem in etwa vergleichbar?
      • Für eure Kinder sähe es tatsächlich komisch aus, wenn du nach 5 Jahren etwas abholst; vielleicht hilft dir das emotional mehr als der Kommentar deiner Ex?
      • Das Auto gehört auch zum Hausrat (in diesem Fall, nämlich wenn nur ein Auto vorhanden ist)
      • Hausrat ist nicht Zugewinn! Hausrat wird nach grobem Zeitwert hälftig geteilt, aber nicht finanziell ausgeglichen (es sei denn, man ist darüber einig)
      • Zugewinn betrifft u.a. eure Kontostände, Bausparer, Wertgegenstände bei Eheschließung und beim Scheidungsantrag - kennst du die Werte, und sind die wirklich vergleichbar? Zur Berechnung (und Indexierung!) könntest du noch mehr Tipps bekommen
      • Unter dem Strich und nach deinen bisherigen Angaben würde ich vermuten, dass die Kosten eines Anwalts beim Scheidungsverfahren und auch bei einem separaten Zugewinnverfahren (mit größerem Kostenrisiko, richtig!) sehr wahrscheinlich jeden zu erwartenden "Gewinn" auffressen - mindestens... :S
      • Lässt du dagegen den möglichen Zugewinnausgleich/Hausrat-Anteil sausen, kannst du ohne Anwalt geschieden werden (wie ich), und du musst deiner Ex nix für ihren bezahlen! Die Gerichtskosten waren bei mir mit gut 600€ geteilt durch 2 sehr überschaubar (nur Scheidung und Versorgungsausgleich) :D
      VG Papapaule
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