Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind seit Sommer 2015 getrennt.
Ich bin dort (beide Kinder leben bei ihr) ausgezogen und habe ausschließlich persönliche Dinge (Kleinkram der mir vorher gehörte und Klamotten) mitgenommen.
Damals und auch heute fand ich es unangemessen, Möbel und das halbe gute Besteck plus Teller mitzunehmen.
Seitdem leben wir finanziell komplett getrennt, sie bekommt Kindesunterhalt.
Ich habe mir alles neu gekauft, meine Wohnung kompett neu eingerichtet.
Der Termin der Scheidungseinreichung ist Anfang 2019.
Zum Thema Haushaltsgegenstände meint sie "nach 5 Jahren wäre es jetz komisch wenn ich was haben will"
Grundsätzlich haben wir weder gemeinsame Schulden noch Vermögen angehäuft.
Das gemeinsam gekaufte Auto gehört mir meiner Ansicht nach zur Hälfte.
Sie meint, dass ja die Dinge die ich angeschafft habe, theoretisch auch uns beiden gehören und dann genauso aufgeteilt werden müssen.
Jetzt fühle ich mich durchaus über den Tisch gezogen und kann nciht abschätzen, ob der Zugewinnausgleich bei der Scheidung außen vor bleiben sollte oder nicht.
Ich müsste das einbringen in den Scheidungstermin und dafür bräuchte ich einen Anwalt. Den möchte ich aber ehrlich gesagt nicht bezahlen.
Neulich hatte ich eine Kurzrechtsberatung über den ISUV (-> generell sehr zu empfehlen) und die Anwältin meinte, nur wegen des Autos sollte ich das nicht machen.
Und das könnte auch noch nach der Scheidung privatrechtlich geklärt werden. Dann aber auf jeden Fall mit Anwalt plus Übernahme des Gegner-Anwalts im Falle einer Niederlage (höheres finanz. Risiko)
Meinungen/Erfahrungen/Tipps dazu bitte gerne
VG Christoph
meine Frau und ich sind seit Sommer 2015 getrennt.
Ich bin dort (beide Kinder leben bei ihr) ausgezogen und habe ausschließlich persönliche Dinge (Kleinkram der mir vorher gehörte und Klamotten) mitgenommen.
Damals und auch heute fand ich es unangemessen, Möbel und das halbe gute Besteck plus Teller mitzunehmen.
Seitdem leben wir finanziell komplett getrennt, sie bekommt Kindesunterhalt.
Ich habe mir alles neu gekauft, meine Wohnung kompett neu eingerichtet.
Der Termin der Scheidungseinreichung ist Anfang 2019.
Zum Thema Haushaltsgegenstände meint sie "nach 5 Jahren wäre es jetz komisch wenn ich was haben will"
Grundsätzlich haben wir weder gemeinsame Schulden noch Vermögen angehäuft.
Das gemeinsam gekaufte Auto gehört mir meiner Ansicht nach zur Hälfte.
Sie meint, dass ja die Dinge die ich angeschafft habe, theoretisch auch uns beiden gehören und dann genauso aufgeteilt werden müssen.
Jetzt fühle ich mich durchaus über den Tisch gezogen und kann nciht abschätzen, ob der Zugewinnausgleich bei der Scheidung außen vor bleiben sollte oder nicht.
Ich müsste das einbringen in den Scheidungstermin und dafür bräuchte ich einen Anwalt. Den möchte ich aber ehrlich gesagt nicht bezahlen.
Neulich hatte ich eine Kurzrechtsberatung über den ISUV (-> generell sehr zu empfehlen) und die Anwältin meinte, nur wegen des Autos sollte ich das nicht machen.
Und das könnte auch noch nach der Scheidung privatrechtlich geklärt werden. Dann aber auf jeden Fall mit Anwalt plus Übernahme des Gegner-Anwalts im Falle einer Niederlage (höheres finanz. Risiko)
Meinungen/Erfahrungen/Tipps dazu bitte gerne
VG Christoph