Unterhalt Volljähriger - mangelnde Auskunft

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    • rheingauerin schrieb:

      Im März nun volljährig, auf Geheiß der Mutter seit Herbst letztem Jahr keinerlei Kontakt zum KV, obwohl K2 das immer wollte.
      Von heute auf morgen meldet sich K2 nicht mehr, reagiert nicht auf Whatsapp, Mail, Anrufe, ohne spezifischen Anlass, seit September nach einer gemeinsamen Woche mit den Großeltern. Kontaktversuch über die Patentante: Rückmeldung von K2 - "Sorry, dass ich mich nicht gemeldet habe. Danke für die Weihnachtsgeschenke. Freue mich auf ein Treffen mit Dir!"
      Dann die Mail der KM "Du A...loch! Geschenke kannst Du wieder abholen, liegen vor der Tür, wir brauchen Deine Almosen nicht. Die Kinder kommen prima ohne Dich zurecht."
      Guten Morgen Rheingauerin,

      was mir durch den Kopf geht: dieses Jahr wird der Sohn 18?
      Dann sind die "Verfügungsgewalten" der Mutter doch zielgerichtet.
      Darf man den Satz mit den Almosen so sehen, dass Dein Mann aufgrund des hohen Einkommens der Mutter vielleicht nicht mehr unterhaltspflichtig ist?

      Und was den Kontakt angeht: vielleicht noch mal über die Patentante oder Großeltern?
      Wenn die Mutter dem Kind ganz uneigennützig ;) ein neues Handy besorgt hat, kann der Sohn vielleicht noch froh sein, wenn die großzügige Mutter die Kontaktdaten von Freunden rausgerückt hat.
      Und vielleicht hat der Sohn irgendwann auch keine Kraft mehr für den - von der Mutter verursachten - Stress.
      Noch ist es nicht verloren (auch wenn ich die Resignation Deines Mannes verstehe).
      Es ist nur die Frage, wieviel Kraft hast Du noch.

      Ich drücke Euch feste die Daumen.
      Aus meiner (anderen) Verwandtschaft kann ich berichten, dass 3 von 4 Kindern - nachdem diese alle über 30 sind - wieder Kontakt zum entfremdeten Elternteil aufgenommen haben...

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:


      Darf man den Satz mit den Almosen so sehen, dass Dein Mann aufgrund des hohen Einkommens der Mutter vielleicht nicht mehr unterhaltspflichtig ist?



      Hallo,

      nein, das ist ganz und gar nicht so. Die KM verdient keinesfalls mehr als mein Mann.

      Es gab seit Jahren wegen alles und jedem Streit und mein Mann hat vieles mitgemacht, dann aber mit dem Studienbeginn von K1 erst einmal auf BAFÖG verwiesen (gab's auch) und seither ist wegen der Finanzen noch mehr Kriegszustand.

      Mein Mann fragt zu Recht, wofür er wohl Steuern zahlt, wenn man dann die Transferleistungen, die der Staat anbietet, nicht in Anspruch nimmt.
      Die Einwertung der Ex war, dass er sich um seine UH-Pflicht drücken und das Kind mit Schulden ins Berufsleben starten lassen wolle. Während wir in Saus und Braus leben würden und nur materialistisch seien.
      [NB: Das Haus, in dem wir leben, gehört mir, ohne ein kleines vorgezogenes Erbe wäre das auch nicht drin gewesen. In 15 Jahren sind wir dreimal in den Urlaub geflogen, davon einmal mit den Kindern, ansonsten Wander- und Radurlaube in Europa. Wir haben kein eigenes Auto, der wertvollste Besitz ist ein Fernseher, der vor sechs Jahren mal 1.500 Euro gekostet hat. ...]

      Abgesehen von dem kleinen Exkurs: Ich habe mich irgendwann weitestgehend ausgeklinkt aus diesem Ding mit der Ex, weil ich meine Energie lieber in sinnvolle Dinge stecke, wo ich noch was bewirken kann.

      Ich helfe meinem Mann, wenn es um Formulierungen für Mails und Briefe geht, bin natürlich ansonsten für ihn da (so wie gestern). Mich würde es sehr freuen, wenn K2 es packen würde, sich von der KM zu lösen. Wenn dies hieße, dass das verwaiste Kinderzimmer, jetzt Gästezimmer, dauerhaft wieder bewohnt werden würde: fein für mich.

      Ich habe allerdings nicht sehr viel Hoffnung, eben weil die KM sehr manipulativ ist. Das bestätigt mein Mann auch aus einigen Jahren Ehe-Erfahrung.

      Jammerschade, dass sowas nicht nur Fiktion im Fernsehen ist.
      Grüße
      Rheingauerin
    • Hallo Rheingsuerin,

      ja, es gibt einige manipulative Wesen.
      Wir sind auch mit so einem Exemplar "gesegnet" - was dürfen wir daraus lernen? ;)

      Das alles ändert aber nichts daran, dass das Kind ab 18 seine Unterhaltsinteressen selbst in die Hand nehmen muss.
      Das ist Eure Chance....
      Wenn das im März der Fall sein sollte, könnt ihr ihm schon jetzt einen Brief schreiben.
      Wohl formuliert....und da die Mutter den bestimmt nicht weiterreicht, Kopien davon aufbewahren und nach Volljährigkeit dann zusammen mit der üblichen Aufforderung zustellen lassen (per Gerichtsvollzieher).
      Ich glaube, das Procedere kennst Du vom ersten Kind. Nur das zweite Kind hatte über Jahre ein gutes Verhältnis, schaut was ihr daraus machen könnt.

      Gruß Tanja

      P.S. das mit dem materialistisch ist ein gern genommener Vorwurf von Leuten, denen es ausschließlich um ihre eigenen (auf das Kind projizierten) Bedürfnisse und Interessen geht.
      Gleich gefolgt von der "Neid"-Debatte
    • Hi,

      einige Tage später.

      Schön formulierter Brief ist raus, auch ein persönlicher Kontaktversuch noch vor dem Geburtstag am Sonntag [wurde abgeblockt vom ersten Kind, einfach aufgelegt].
      In dem Brief waren ein paar Infos zum Unterhalt nach Volljährigkeit, verbunden mit der Bitte um die Nennung einer Kontonummer, ggf auch die der KM - das muss das volljährige Kind dann aber bestätigen, da die schuldbefreiende Zahlung ja nur noch an das K2 gehen kann.

      Auf den Brief kam heute eine E-Mail, wahrscheinlich von der KM geschrieben. Es ist nicht der Stil von K2. Denke ich.
      "Zahle weiterhin den Unterhalt auf das Konto von Mutti und schick mir die Gehaltsnachweise, damit ich prüfen kann, ob du uns alle angelogen und Mutti um viel Geld betrogen hast in den letzten Monaten. Wenn der Unterhalt nicht am 3. auf dem Konto ist, wird Dein Gehalt gepfändet."
      Naja, schriftliche Bestätigung, weiterhin auf das Konto von Mutti zu zahlen, ist das aus meiner Sicht nicht...

      Problem:
      "Mutti" hat noch einen Titel von vor x Jahren, als er auszog.
      Jetzt weiß ich das gar nicht mehr: Kann man nach Volljährigkeit auf Basis des leider unbefristeten Titels pfänden?

      Mein Mann hat ja den Kontakt gesucht, hat auch das Thema Unterhalt ausführlichst beschrieben und ist bereit zu zahlen.
      Eigentlich müsste ja auch die KM ihr Einkommen offenlegen, aber da rechnen wir schon gar nicht mehr mit, das hatten wir ja schon einmal...

      Nun ja, jetzt also Recherche zu der Titelsache. Bin ich froh, wenn die Kids auf eigenen Beinen stehen.

      Grüße
      Rheingauerin
    • Hallo rheingauerin:
      Kommt ganz auf den Titel drauf an. Also ob er auf die Mutter ausgestellt ist oder auf das Kind im Namen der sorge berechtigten Mutter...
      Da würde ich jetzt mal ganz freundlich zurück schreiben und darüber aufklären, dass ohne die Einkommensunterlagen der KM leider gar nichts berechnet werden kann und da das Kindergeld ab 18 voll angesetzt wird, man davon ausgeht ohnehin weniger zahlen zu müssen. Und ebenso darauf hinweisen, dass falls ein Pfändungsversuch gestartet wird, man natürlich eine Vollstreckungsgegenklage einreichen muss, aufgrund der fehlenden Unterlagen. Das Kind möge wegen der Berechnung zum Jugendamt gehen.
      Vielleicht nochmal erwähnen, dass man selbstverständlich, wenn es Wunsch des Kindes ist, den errechneten Unterhalt dann auf das Konto der Mutter weiter überweisen wird.
      Schulbescheinigung liegt vor? Ansonsten als Nachweis anmahnen! Genau wie das letzte und kommende Zeugnisse.
      Auf solche Sätze wie "Mutti um viel Geld betrogen hast..." würde ich gar nicht eingehen. Ist dummes Geschwätz und es lohnt nicht sich darüber aufzuregen. Aber auf keinen Fall solltet ihr es hinnehmen, dass Mutti die Einkommensbelege nicht vorlegt!
      Die Einkommensbelege würde ich gleich mitschicken, genauso wie eine Aufstellung der Abzüge, die man vornehmen will. So hat man erstmal sein Soll erfüllt.
      Vielleicht noch darauf hinweisen, dass man dann punktgenau ab dem 18.ten Geburtstag den reduzierten Unterhalt zahlt (also volles Kindergeld ab). In dem Monat sollte also einmal die offizielle Zahlung an Mutti rausgehen und ab 18 dann die zweite Zahlung offiziell als Volljährigenunterhalt.
    • Unterhalt Volljähriger - mangelnde Auskunft

      Absplittung aus diesem Thema...

      Hallo Rheingauerin,

      nervig, ohne Frage.
      Ihr kennt ja das weitere Vorgehen vom ersten Kind.
      Was macht K2 eigentlich gerade? Abi? Dann wie Jaki schrieb, Zeugnisse und aktuelle Schulbescheinigung vorlegen lassen. Ansonsten bei Ausbildung (oder freiwilliges soziales Jahr) Verträge vorlegen lassen, aus denen hervor geht, was an Leistungen gezahlt/getragen werden.
      Ich wäre mir unsicher, ob ich aufgrund der Mail tatsächlich weiter an die Mutter zahlen würde.
      Aber erst mal so verfahren, wie Jaki vorschlug.
      Kann Dein Mann denn eine Berechnung nur von seinem Einkommen vornehmen? Unter Abzug des vollen Kindergeldes?

      Gruß Tanja