Unterhaltsberechnung bei Firmenwagen

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    • Hallo Clausutis.
      In der Berechnung des Jugendamtes wird der familienrechtl. Betrag des Dienstwagen, also geldwerter vorteil abzgl Steuervorteil, dem Netto (unter Berücksichtigung desDienstwagen) hinzugerechnet. Das halte ich für falsch. Dem Auszahlungsbetrag diesen familienrechtlichen Vorteil hinzuzurechnen sehe ich als richtig. Denn dem Auszahlungsbetrag ist ja der geldwerte Vorteil vom Netto wieder abgezogen.
      Leider habe ich bisher immer nur gelesen das man den familienrechtlichen Betrag immer dazu addiert. Deshalb stellte sich mir die Frage ob zum Netto oder zum Auszahlungsbetrag (der ja den Betrag der 1% Regelung in Abzug gebracht hat)