Berechnung meiner fin. Leistungsfähigkeit

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    • Berechnung meiner fin. Leistungsfähigkeit

      Hallo zusammen,

      eigentlich lief es zuletzt ruhig und so richtig befasste man sich nicht mit gewissen Dingen. Da mein einer Sohn nun bald 18 wird und der andere gerade 12 wurde, lese ich mich gerade in einige Sachen ein.

      Gibt es irgendwo Urteile/Beispiele/Hinweise für die Berechnungen bei mtl. Schwankungen durch Wochenendarbeit bzw. Bonuszahlungen/Weihnachtsgeld.
      Also die Grundsätze (OLG Tabelle) habe ich schon gelesen, aber aus Vatersicht klammert man sich ja dann doch an jeden Strohhalm.

      Durch gelegentliche Arbeit an WE und Feiertagen kann es am Monatsende bei mir schon mal um ein paar Euro nach oben oder unten Schwanken.
      Dazu kommt eine Bonuszahlung im Sommer, quasi einbehaltenes Gehalt welches dann im Bonussystem in Höhe x ausfällt.
      Am Ende noch ein kleines Weihnachtsgeld und natürlich die Steuererstattung.

      Rechne ich das reale mtl. Durchschnittseinkommen mit den WE-Schichten, schwankt das mal um bis zu 100 Euro.
      Schon hier stoße ich an Grenzen und lande eigentlich unter den Werten der Tabelle , bei uns OLG Naumburg.
      Rechne ich jetzt noch anteilig den Bonus und so auf das mtl. Nettoeinkommen drauf, steigt die Zahlsumme laut Tabelle ja immer weiter (springe aus Stufe 2 in 3).
      Mein im Monat aber wirklich zur Verfügung stehendes Geld reicht doch aber dafür schon nicht beim Durschnitt mit herausgerechnetem Bonus.
      Die Bonuszahlung etc. erhalte ich ja erst im verlauf des Jahres, muss aber anteilig schon im Januar ff. dafür Geld aufwenden.

      Gibt es Fälle/Hinweise irgendwas, was mir uU positiv angerechnet werden kann?
      Zum Beispiel in den Monaten mit Bonus mehr zahlen und in den anderen nur das mögliche?
      Gibt es dazu Beispiele?

      Grobes Beispiel:

      Netto 2200 was wirklich mtl. anfällt > minus Selbstbehalt 1160 > minus Fahrtkosten 319 > macht 721 Rest (zu zahlen aber 2x420 = 840 )

      Netto anteilig mit Bonus etc. 2360 > minus Selbstbehalt 1160 > minus Fahrtkosten 319 > macht 881 Rest (zu zahlen aber 2x445 = 890)

      Um wenigstens noch einen Rest normales Leben inkl. Aktivitäten mit den Kindern zu haben, wäre die obere Berechnung schon angenehmer als die Zeile unten.

      Ich kenne die vmtl. Antwort schon ;) , aber evtl. hat ja wer eine Idee.

      VG J33
    • Hallo,

      Zur Berechnung wird immer das jahresnetto zzgl. Steuerersattung genommen.

      Diese Summe wird durch 12 geteilt.
      Dann werden die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen. Entweder 5 % pauschal oder nach Aufwand (abhängig vom olg)
      Dann können noch für die zus. Altersvorsorge 4 % vom brutto in Anrechnung gebracht werden.diese müssen aber angespart werden a la Riester o.ä. wird beim Mangelfall nicht immer anerkannt.

      Mit diesem bereinigten durchschnittlichen netto wird die Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen.

      Und geschaut, ob der Selbstbehalt gewährt bleibt.

      Was macht der fast 18jährige? Ab 18 ist die Mutter finanziell auch mit in Boot.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,


      wie man meiner Beispielrechnung entnehmen kann, ist mir die gängige Berechnung schon klar.

      Meine Frage ist, gibt es in etwa auf die Umstände zutreffende Urteile etc. die die obere statt der unteren Berechnung beinhalten?

      Also scheinbar nicht, außer die Mutter der Kinder lässt sich auf eine Regelung ein (schriftlich).

      Weil so, kann man sich bald nur noch den nächsten Baum suchen oder arbeitslos werden.... (Spaß, natürlich geh ich arbeiten und alles was geht bekommen die Kinder.)

      Der große Junior wird studieren. Da darf die Mama dann zumindest rechnerisch auch was zahlen. Das hat aber noch bis um Sommer Zeit.

      VG
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum J33,

      Sophie schrieb schon, dass (bei nichtselbständig Beschäftigten) immer das Einkommen der letzten 12 Monate zzgl Steuererstattung, gezwölftelt, zugrunde gelegt und faktisch auf dem Stand "fortgeschrieben" wird. Dies eben gerade weil bei vielen das Einkommen nicht immer gleich hoch ist. Grund für eine derartige Betrachtung ist, dass etwas Stabilität in die Einkommensverhältnisse gebracht (meinetwegen auch rein definiert) werden soll.

      Dir ist schon klar, dass für Dein Sohn, der 18 wird, ein anderer Unterhalt zu zahlen ist als für den gerade 12 Gewordenen?
      Und auch, dass beim Volljährigen das ganze Kindergeld vom Bedarf abzuziehen ist?
      Ab dem Tag der Volljährigkeit ist die Mutter auch mit an Bord; nicht erst ab Studiumsaufnahme.
      Und egal, was Du schriftlich mit der Mutter vereibarst oder vereinbart hast, ab 18 ist Dein Sohn Dein "Vertragspartner" und nicht mehr die Mutter.


      Gruß Tanja
    • Hallo J33,
      auch von mir ein herzliches Willkommen im ISUV-Forum.
      Bist du ISUV-Mitglied?
      Mit Sicherheit kann eine verlässliche Unterhaltsberechung kostenlos von einem Fachanwalt für Familienrecht vorgenommen werden (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
      Manchmal ist das Ergebnis überraschend.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen