Regelbedarf oder Mehrbedarf?

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    • Regelbedarf oder Mehrbedarf?

      Hallo,für
      seit unserer Trennung in 2015 (Scheidung 2017) lebten unsere minderjährigen beiden Kinder bei mir. Mein Ex-Mann hat nach der DT Unterhalt für beide gezahlt und für die Kosten für Klassenfahrten hatten wir 50/50 vereinbart. Ich habe mit meinem Einkommen, Kindergeld und Unterhalt dann sämtliche Ausgaben für die Kinder getätigt. Auch Mitgliedschaft Fitnessstudio (25,00/Monat), Malkurs (10 €/Monat), Musikunterricht (65,00/Monat - den hatte unser Sohn auch schon lange vor der Trennung), und für beide je ein Handyvertrag (25,00/Monat). Das habe ich alles immer und selbstverständlich bezahlt, weil - und so habe ich andere Beiträge hier verstanden - das zum Regelunterhalt gehört.

      Seit vergangenem Sommer ist unser Sohn zu seinem Vater gezogen. Wir haben vereinbart, dass wir uns gegenseitig keinen Kindesunterhalt überweisen, jeder das Kind versorgt, das bei ihm lebt. Klassenfahrten wie gehabt. Kindergeld erhält jetzt jeder für ein Kind.
      Nur laufen auf die Verträge für Musikunterricht, Handy und Fitnessstudio meines Sohnes weiter auf mich und die Abbuchungen gehen auch weiter von meinem Konto. Meinen Ex-Mann hatte ich gebeten, mir die Beträge zu erstatten, bzw. das SEPA Mandat zu übernehmen oder die Verträge. Er weigert sich, selbst nach Anwaltschreiben - macht er auf "toter Mann" - ignoriert es einfach komplett. Ich zahle jetzt quasi doppelt. Zwei der Verträge konnte ich inzwischen kündigen.

      Wie schätzt ihr das ein? Gehören die Ausgaben für Sport, Handy, etc. zum Regelunterhalt, dann würde sich vielleicht ein Antrag bei Gericht lohnen oder ist das Mehrbedarf (den ich dann bis Sommer 2019 nie eingefordert hatte und den im Umkehrschluss mein Ex-Mann nun von mir verlangen könnte, aber nur einkommensabhängig)?
      VG,
      Ute
    • hallo,

      Das gehört zum regelunterhalt.
      Wenn der Vater das nicht zahlt, dann gibt es nur 2 Möglichkeiten. entweder du kündigst und zahlst bis zum vertragsende weiter.
      Oder du kündigst das Fitness und veranlasst eine Umschreibung auf dich und nutzt das Studio bis zum Ende der Vertragslaufzeit für dich oder versuchst, dass jemand anders den Vertrag übernimmt. Dann kann Sohnemann das nicht mehr nutzen.
      Beim Handyvertrag könntest du die Karte sperren lassen. Dann musst du zwar weiter bezahlen aber Junior kann es auch nicht mehr nutzen. Oder wen dein Handyvertrag demnächst endet übernimmst du den Vertrag für dich oder fragst deinen Geschwister oder Eltern ob sie das nutzen wollen.

      Meine Lösungen haben aber den Nachteil, dass Junior drunter leidet.

      Wie alt ist Junior?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Uterlp,

      Sophie hat hier schon einiges geschrieben.
      Die Frage nach dem Alter des Sohnes stellt sich für mich auch.
      Hast Du denn vorher sowohl mit dem Vater, als auch mit dem Sohn noch die Option beredet, dass bei Nichtübernahme der Verträge durch den Vater eine Kündigung notwendig ist?
      Wenn Du nicht mit dem Sohn in irgendeiner Art darüber redest, beeinflusst das vermutlich eure Beziehung.
      Und ob Dir damit gedient ist, wenn Du nun einen Gerichtssntrag stellst? Als "Gegenschlag" kommt dann vielleicht doch eine Unterhaltsforderung, die Du dann wieder mit einer solchen beantwortest.
      Wäre es nicht zielführender, eine mediationsähnliche gemeinsame (mit dem Kind) Beratung beim JA (oder anderem Träger) wahrzunehmen?

      Gruß Tanja
    • Hallo Ute,

      Fitnessstudio lässt sich oft kündigen, wenn der Sohn umzieht. Handyvertrag würde ich in diesem Fall auch nicht übernehmen wollen, sondern mich mit 8€ beteiligen (das kostet nämlich auch meine Prepaid-Karte, die ich selbst nutze; 25€ sind da echt was viel). Malkurs wirst du wohl auch kündigen müssen. Gericht würde ich vermeiden, das macht nur Ärger und bringt Kosten mit sich.
    • Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Mein Sohn ist noch 17.
      Handy und Fitness konnte ich bereits zum 31.01.2020 kündigen. Ist also erledigt. Schlagzeug habe ich schweren Herzens zum 31.3. gekündigt. Ihr müsstet ihn mal spielen hören <3
      Aber ich habe durch die Unterhaltsverrechnung (jeder zahlt für das Kind, das bei ihm lebt) und die Abbuchungen per SEPA seit Juli doppelt bezahlt. An meinen Ex und an die beteiligten Institutionen.
      So wie es aussieht, weigert sich mein Ex, die Kosten für den Schlagzeugunterricht zu übernehmen. Im Juni wird mein Sohn eh 18. Ich überlege, dass ich eben April und Mai nochmal doppelt zahle (irgendwann gibt es bestimmt eine Chance die Gelder zu verrechnen..) und dann ab Juni wird der Unterhalt eh neu berechnet und mein Sohn hat den Anspruch gegen beide Elternteile.

      Einklagen bei Gericht? Wie schätzt ihr das ein? Hätte ich da eine Chance? Es geht immerhin um rund 1.000 €. Mit welchen Kosten müsste ich rechnen?
      VG
    • Hallo Ute,

      hast Du mit Deinem Sohn schon darüber geredet? Gerade wenn er beim Schlagzeug so begnadet ist, wird ihn das doch sehr treffen, wenn das "einfach so" gekündigt wird (nur weil seine Eltern nicht in der Lage sind, das Problem erwachsen zu regeln ;) ).
      Oder hat er kein Problem damit?
      Ich bleibe dabei - gerade weil der Sohn 17 ist - es sollte ein gemeinsames Gespräch bei einer beratenden Institution geben. Vielleicht kommt ihr dann ja auf einen gemeinsamen Nenner.
      Ich hätte ganz besonders wegen des Hobbys, bei dem das Kind Talent und auch Erfolg, Durchhaltewillen zeigt, eher irgendwas an meinen Ausgaben gespart, als so etwas Besonderes (ist ja nicht mehr für ewig) "wegzuwerfen". Also das, was Du ja schon überlegst, richtig?
      Wenn Du mit Deinem Sohn redest, weise ihn auch gleich darauf hin, dass ab 18 dann das von seinem Unterhaltsanspruch gezahlt werden muss - er also bitte in den Vertrag eintreten soll.

      Ich persönlich würde kein Geld in den Versuch investieren, etwas zurückzubekommen. Wenn Du Pech hast, darfst Du dann obendrauf noch Anwalt (bzw. Anwälte) und Gerichtskosten zahlen.
      Und vergiss es, dass Du Regelunterhalt mit irgendwelchen Ausgaben, die Du für die Kids verauslagt hast, verrechnen darfst.


      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Ich persönlich würde kein Geld in den Versuch investieren, etwas zurückzubekommen. Wenn Du Pech hast, darfst Du dann obendrauf noch Anwalt (bzw. Anwälte) und Gerichtskosten zahlen.
      Ja, das ist es, was ich befürchte. Es lohnt sich rechnerisch nicht, wäre einfach zu riskant. Da zahle ich lieber den Unterricht (doppelt) weiter. Da hat mein Kind mehr von.
      Und mit Regelunterhalt kann ich natürlich nichts verrechnen, aber es ploppen bei uns noch andere Zahlungen auf. Verträge, die auf meinen Ex laufen und an denen ich mich in den Vorjahren immer brav beteiligt hatte. Da werde ich den Spieß dann einfach umdrehen. Und mein Sohn wird weiter Schlagzeug spielen, da geht es mir nicht um das Geld.
      VG
      Ute

      Edit TanjaW9: Doppelzitat gelöscht

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 ()