Hallo @ all,
mir stellt sich gerade folgendes Problem.
Das bis dato unterhaltsberechtigte Kind teilte nun lapidar mit, dass es keinen Anspruch mehr hat, weil es (angeblich) seine Schule irgendwo anders (was das auch immer heißen mag) beendet. Ich nehme an, es will auf eine Abendschule gehen und tagsüber jobben...
Nun das Problem mit dem Kindergeld: das Kind (volljährig) wird ja in der Steuererklärung angegeben... Da kein Kontakt besteht (persönlicher Natur) und es sich immer recht schwierig gestaltet Infos, geschweige Unterlagen zu bekommen, muss jetzt was genau abgefordert werden für das Kindergeld, damit es in der Steuererklärung auftauchen kann bzw. man Freibeträge für das Kind bekommt?
LG
Jaki
mir stellt sich gerade folgendes Problem.
Das bis dato unterhaltsberechtigte Kind teilte nun lapidar mit, dass es keinen Anspruch mehr hat, weil es (angeblich) seine Schule irgendwo anders (was das auch immer heißen mag) beendet. Ich nehme an, es will auf eine Abendschule gehen und tagsüber jobben...
Nun das Problem mit dem Kindergeld: das Kind (volljährig) wird ja in der Steuererklärung angegeben... Da kein Kontakt besteht (persönlicher Natur) und es sich immer recht schwierig gestaltet Infos, geschweige Unterlagen zu bekommen, muss jetzt was genau abgefordert werden für das Kindergeld, damit es in der Steuererklärung auftauchen kann bzw. man Freibeträge für das Kind bekommt?
LG
Jaki