Kindergeld und Steuer

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    • Kindergeld und Steuer

      Hallo @ all,

      mir stellt sich gerade folgendes Problem.
      Das bis dato unterhaltsberechtigte Kind teilte nun lapidar mit, dass es keinen Anspruch mehr hat, weil es (angeblich) seine Schule irgendwo anders (was das auch immer heißen mag) beendet. Ich nehme an, es will auf eine Abendschule gehen und tagsüber jobben...

      Nun das Problem mit dem Kindergeld: das Kind (volljährig) wird ja in der Steuererklärung angegeben... Da kein Kontakt besteht (persönlicher Natur) und es sich immer recht schwierig gestaltet Infos, geschweige Unterlagen zu bekommen, muss jetzt was genau abgefordert werden für das Kindergeld, damit es in der Steuererklärung auftauchen kann bzw. man Freibeträge für das Kind bekommt?

      LG

      Jaki
    • Hallo Jaki,

      für die Steuer reicht ja aus, wenn er weiterhin eine Ausbildung (Abendschule ist natürlich keine kindergeldberechtigende Ausbildung)macht.
      Die Kindergeldstelle muss darüber entscheiden, ob dem Sohn oder der Mutter noch Kindergeld zusteht (bzw. wie lange - wer weiß, ob er überhaupt noch die Schule besucht hat).
      Wenn nicht, dann auch kein Anspruch mehr auf Kinderfreibetrag.
      Für 2019 sollte Dein Mann 'einfach' die Bestätigung der Kindergeldkasse anfordern.
      Gut wäre es, wüsstet Ihr die Steuer-ID und die zuständige Familienkasse.
      Vorschrift (aus dem EstG) dafür ist 68 (3) EstG.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      lieben Dank für die Info.

      Steuer ID ist bekannt durch eine Lebensbescheinigung die wir vor Jahren mal angefordert haben. Kindergeldkasse ist Wohnort, das kriege ich raus.
      Aber geben die Auskunft? Ich werde es mal anfordern für 2019 und hoffe, sie senden es auch. Dann sieht man ja ggf. auch gleich ob da vorher schon Schluss war. Zumindest wenn sie da wenigstens eine Veränderung angezeigt haben.

      Gruß

      Jaki
    • Hallo Jaki,

      sie sind verpflichtet, dem Berechtigten (das sind die, die Kindergeld - ohne Berücksichtigung der Vorrangregelung) die Höhe des ausgezahlten Kindergeldes zu bestätigen.
      Mein Mann hat hier eine solche (allerdings schon etwas ältere..) bekommen.

      Und was die Steuer für 2020 angeht: die Aussage des Sohnes sichern, wenn als Sms, Messengerdienst kam.
      Als Brief nur ne Kopie für die Steuer ziehen.
      So lange ihr keinen Anlass hattet, an der fortlaufenden Unterhaltspflicht zu zweifeln, würde ich das Kind angeben.
      Ab dem Zeitpunkt, wo es kein Kindergeld mehr gibt, als Person, der man gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet ist.
      Das Problem: wenn er schon gearbeitet hat, wird das Einkommen des Sohnes auf den Abzugsbetrag angerechnet.
      Aber da kannst Du dann ja noch mal nachfragen, wenn die Erklärung 2020 zu fertigen ist....
      Nun erst mal die Kindergeldstelle Anfragen. Vielleicht auch mit Hinweis auf das, was der Sohn euch mitgeteilt hat.
      Die müssen von Amts wegen prüfen und werden an die Mutter herantreten.
      Selbst wenn die später die Bescheinigung ändern (weil Kindergeld zurück gefordert wurde), hättet ihr bei einem Änderungsbescheid des Finanzamts Anspruch auf die Berücksichtigung als Person der man unterhaltspflichtig ist und für die keiner Kindergeld bekommt.

      War das jetzt verständlich oder ebenso aufgeregt (wie Du warscheinlich bist ;) )
      Gruß Tanja
    • *lach*

      Ich lese deine Worte gerade zum dritten Mal und habe sie noch nicht verinnerlicht :?: :!: ?( ... Ich bin auch komplett von der Rolle :D und warte auf den nächsten Knall.
      Mein Mann ist da viel entspannter als ich. Seine Ruhe und Gelassenheit hätte ich gerne :)
      Ich warte eigentlich darauf, dass jetzt ein Schreiben kommt "April,April"...

      Ich fordere erstmal die Bescheinigung für 2019 ab, da die Steuererklärung noch vor uns liegt. Da gebe ich die Steuer-ID an, weil die Kindergeldnummer haben wir nicht.
      Ich kann heute Nacht wahrscheinlich nicht schlafen... :sleeping: